Videoprinterpapier und medizinische Registrierpapiere
Universitätsmedizin Greifswald -KöR-
Die Universitätsmedizin Greifswald will ihren eigenen und den Bedarf der weiteren in dieser Bekanntmachung benannten öffentlichen Auftraggebern an der Belieferung mit Videoprinterpapieren und medizinischen Registrierpapieren mittels des zu vergebenden Auftrags für die kommenden zwei Jahre decken.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-12.
Wer? Wie? Wo?- • Berlin › Berlin
- • Hamburg › Hamburg
- • Niedersachsen › Hannover
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
- • Oberpfalz › Regensburg, Kreisfreie Stadt
- • Sachsen-Anhalt › Magdeburg, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Kiel, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Lübeck, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-08-12 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2013-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald -KöR-
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postleitzahl: 17475
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.medizin.uni-greifswald.de 🌏
E-Mail: stephanie.ruelke@comparatio.org 📧
Telefon: +49 3834865249 📞
Fax: +49 3834865202 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 158-275766
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Videoprinterpapier
Kurze Beschreibung: Videoprinterpapier.
Menge oder Umfang: Knapp 40.000 Stück bzw. Rollen Videoprinterpapier werden vergaben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: EKG-Papier
Kurze Beschreibung: EKG-Papier.
Menge oder Umfang: Knapp 24.000 Stück bzw. Rollen EKG-Papier werden vergeben.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: CTG-Papier
Kurze Beschreibung: CTG-Papier.
Menge oder Umfang: Es werden knapp 12.000 CTG-Papiere vergeben.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Universität München
Postanschrift: Marchioninistraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 81377
Name des öffentlichen Auftraggebers: Medizinische Hochschule Hannover
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charite - Universitätsmedizin Berlin -AöR-
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12200
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20246
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg A.Ö.R.
Postanschrift: Leipzigerstr.44
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Arnold-Heller-Str. 3 / Ratzeburger Allee 160
Postort: Kiel / Lübeck
Postleitzahl: 24105 / 23538
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Regensburg
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 40
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Greifswald -KöR-
Stephanie Rülke
Name: Universitätsmedizin Greifswald -KöR-
Kontaktperson: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform der deutschen E-Vergabe erhältlich
URL der Dokumente: http://www.bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-10-31 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 158-275766 (2013-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
Menge oder Umfang:
Es wird eine Menge von ca. 75.000 Stück bzw. Rollen von Videoprinterpapieren und medizinischen Registrierpapieren für die öffentlichen Auftraggeber benötigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald -KöR-
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postleitzahl: 17475
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.medizin.uni-greifswald.de 🌏
E-Mail: stephanie.ruelke@comparatio.org 📧
Telefon: +49 3834865249 📞
Fax: +49 3834865202 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 158-275766
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Bei der abzuschließenden Rahmenvereinbarung handlet es sich um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung, in der bereits alle Bedigungen der späteren Einzelauftragsvergabe festgelegt sind.
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf elektronischem Wege über die Bieterplattform (https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/) zu beziehen. Zu diesem Zwecke ist bei erstmaliger Nutzung eine kostenlose Registrierung notwendig.
Im Rahmen der Bieterplattform stehen die Vergabeunterlagen den Bietern elektronisch frei, direkt und vollständig zur Verfügung.
Die Angebote können nur über die Plattform abgegeben werden. Der jeweils unterschriebene Mantelbogen muss bis zum jeweils aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Einreichtermin per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Universitätsmedizin Greifswald -KöR-;
Dezernat Einkauf;
Fleischmannstraße 8;
17475 Greifswald.
Alternativ ist anstatt des unterschriebenen Mantelbogens die Unterzeichnung des Angebots mittels einer qualifizierten elektronischen Signatir möglich.
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Nebenangebote müssen auf der hierfür vorgesehenen gesonderten Anlage abgegeben und ausdrücklich sowie offensichtlich als Nebenangebot bezeichnet werden. Die geltenden Mindestbedingungen für Nebenangebote können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Die Nichterfüllung der als K.O.-Kriterien kenntlichgemachten Mindestbedingungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens.
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Sollte es für die Auftraggeber absehbar sein, dass der Zuschlag nicht innerhalb der geplanten Bindefrist erfolgen kann, behalten sie sich vor, die im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Die Bieter teilen zur Angebotsabgabe einen Ansprechpartner mit, mit denen die Auftraggeber während der Wertungsphase Kontakt aufnehmen können.
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Zur Gewährleistung einer effektiven Testungsphase und der darauf beruhenden objektiven Beurteilung qualitativer Aspekte der angebotenen Produkte ist Ihre Bereitschaft zur kostenlosen Abgabe einer angemessenen Anzahl von Testprodukten erforderlich. Diese Menge steht im direkten Zusammenhang zur Gesamtabnahmemenge je Los. Jedem teilnehmenden Klinikum sind 1 % dieser angegebenen Gesamtabnahmemenge je Los kostenneutral zur Verfügug zu stellen. In der Gesamtbetrachtung aller Häuser wird jedoch eine kostenloseTestmusteranzahl von 3 % der losweise benannten Menge nicht überschritten werden.
Die teilnehmenden Mitgliedskliniken führen die Testung der angebotenen Produkte selbstständig durch. Sie treten seperat in Kontakt zu den jeweiligen Bietern und fordern die entsprechenden Muster an.
Eine Bereitstellung von Testprodukten vor Anforderung durch das entsprechende Klinikum ist nicht notwendig.
Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung kann aus der Aufforderung zur Abgabe bzw. Bereitstellung nicht abgeleitet werden.
Muster und Proben gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universitätsmedizin Greifswald will ihren eigenen und den Bedarf der weiteren in dieser Bekanntmachung benannten öffentlichen Auftraggebern an der Belieferung mit Videoprinterpapieren und medizinischen Registrierpapieren mittels des zu vergebenden Auftrags für die kommenden zwei Jahre decken.
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Bezeichnung des Loses: Videoprinterpapier
Kurze Beschreibung: Videoprinterpapier.
Menge oder Umfang: Knapp 40.000 Stück bzw. Rollen Videoprinterpapier werden vergaben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: EKG-Papier
Kurze Beschreibung: EKG-Papier.
Menge oder Umfang: Knapp 24.000 Stück bzw. Rollen EKG-Papier werden vergeben.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: CTG-Papier
Kurze Beschreibung: CTG-Papier.
Menge oder Umfang: Es werden knapp 12.000 CTG-Papiere vergeben.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München, Berlin, Hannover, Hamburg-Eppendorf, Magdeburg, Regensburg, Schleswig-Holstein, Göttingen, Greifswald.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Eigenerklärungen werden von den Bieter verlangt:
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
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— Ich/Wir bestätige(n), dass meinem/unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preibildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden.
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Ich/ Wir bestätige(n), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig auf Grund von in § 6 IV EG VOL/A genannten Straftaten verurteilt ist. Das Verhalten einer Person schlägt dann auf das Unternehmen mit der Konsequenz, dass dessen Zuverlässigkeit nicht zweifelsohne gegeben ist, durch, wenn diese Person berecjhtigt ist, die Geschäfte des Unternehmens selbstverantwortlich zu führen oder wenn dieser Aufsichtspflichten obliegen, deren Verletzung eine Bestrafung nach § 130 OWiG nach sich zieht. In § 6 IV EG VOL/A werden folgende Straftaten benannt: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge- setzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kri- minelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäi- schen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Be- stechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver- kehr) oder g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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— Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir nicht gegen meine/unsere, aus den unternehmerischen Tätigkeiten entwachsenden, zollrechtlichen Verpflichtungen verstoßen habe(n).
— Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähre / gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung einzuhaltende, durch einen bundesweit für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag oder eine hiernach gemäß den § den §§ 7 oder 11 erlassene Rechtsverordnung vorgeben oder die eine Rechtsverordnung nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten jeweils gültigen Fassung vorgibt. Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns ebenfalls andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten sowie meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) bei der Ausführung der Leistung, sofern eine oben genannte Vorgabe von Mindestentgelten nicht vorliegt, mindestens ein Stundenentgelt von 9,18 EUR zu bezahlen. Außerdem verpflichte ich mich / wir uns Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso zu entlohnen, wie regulär Beschäftigte. Ich/wir erkläre / erklären, dass ich / wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften oder von einem Nachunternehmer beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften verlange / verlangen, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich / wir selbst einzuhalten versprochen habe und mir / uns dies in einer Verpflichtungserklärung von diesen abgeben lasse. Des Weiteren vereinbare ich / vereinbaren wir mit diesen diese Bestimmungen als besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen. Die entsprechenden Verpflichtungserklärungen von mir / uns und soweit bei der Angebotsabgabe bekannt vom Nachauftragnehmer sind auf einem gesonderten Formblatt "Mindestentgelte" vorzunehmen und mit dem Angebot auf der Bieterplattform hochzuladen.
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— Ich / Wir erkläre(n), dass die die Lieferung der Ware unter Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt. Ich / Wir erkläre(n) weiterhin, dass die Vorlage eines Nachweises darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware nicht unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt werden.
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— Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe bezüglich der geforderten Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von der weiteren Auftragserteilung zur Folge hat und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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— Erklärung zu Frauenfördermaßnahmen im Unternehmen, soweit das Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) beschäftigt. Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 3 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
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Nachweise:
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Bescheinigung über meine/unsere Eintragung ins Handelsregister oder ähnlicher Verzeichnisse anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hochgeladen habe(n). Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten.
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— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine aktuelle Bescheinigung hochgeladen habe(n), welche bestätigt, dass die steuerrechtlichen Abgabeverpflichtungen des jeweiligen Mitgliedslandes der Europäischen Union, in dem mein Unternehmen ansässig ist, erfüllt sind. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten.
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— Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir einen aktuellen Nachweis über die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge des jeweiligen Mitgliedslandes der Europäischen Union, in dem mein Unternehmen ansässig ist, hochgeladen habe(n). Sollte der Nachweis erst vollständig dadurch zu erbringen sein, dass Bescheinigungen mehrerer Einrichtungen eingeholt werden müssen, sind alle Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten. Sofern ein Nachunternehmer bereits bei der Angebotsabgabe bekannt ist oder bereits bekannt ist, dass der Auftrag durch Leiharbeitnehmer durchgeführt werden soll und der Nachunternehmer oder Verleiher der Arbeitskräfte benannt wird, so hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für diese zu erbringen.
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Bietergemeinschaften:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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Nachunternehmer:
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachauftragnehmer übertragen will und diese zu benennen. Bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern ist der Bieter verpflichtet, kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu vereinbaren ist, bei der Übertragung von Teilleistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter vereinbart werden.
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Der Bieter wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Weitergabe an Unterauftragnehmer der Zustimmung des Auftraggebers bedarf, und dass er mit einer Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung von Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, an Unterauftragnehmer nur in begründeten Ausnahmefällen rechnen kann.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die von dem Bieter geforderten Eignungsnachweise vor der Zuschlagserteilung auch von den benannten Unterauftragnehmern zu verlangen.
Sofern der Bieter nur im Zusammenwirken mit einem Nachauftragnehmer die geforderten Eignungsnachweise führen kann, muss er mit Abgabe des Angebots eine Verfügbarkeitserklärung beilegen, welche bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung verbindlich auf die Ressourcen des Nachunternehmers zugreifen kann. Kann der Nachweis der Eignung auch ohne die Ressourcen des Nachunternehmers geführt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Verfügbarkeitserklärung zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch vor Erteilung des endgültigen Zuschlags, zu fordern.
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Folgende Eigenerklärungen werden von den Bieter verlangt:
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Ich/Wir erkläre(n), dass kein Antrag über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über mein/unser Vermögen gemäß § 13 InsO gestellt worden ist.
— Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert. Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist.
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Mindestbedingungen: Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 2.000.000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100.000 EUR.
— Geben Sie bitte Ihre Umsätze der letzten drei Jahre an, untergliedert in Komplettumsatz und Umsatz mit Kliniken der Maximalversorgung.
— Bitte geben Sie die erzielten Umsätze der letzte drei Jahre im zu vergebenden Produktbereich an.
— Bieten Sie die Lagerhaltung der Artikel in einem kostenlosen Konsignationslager an?
Nachweise:
— Ich/ Wir bestätige(n), dass ich/wir den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die Vertragslaufzeit hochgeladen habe(n). Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten.
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Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Ich/Wir erkläre(n), dass kein Antrag über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über mein/unser Vermögen gemäß § 13 InsO gestellt worden ist.
— Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert. Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist.
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Mindestbedingungen: Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 2.000.000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100.000 EUR.
— Ich/ Wir bestätige(n), dass ich/wir den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die Vertragslaufzeit hochgeladen habe(n). Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten.
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Folgende Eigenerklärungen werden von den Bieter verlangt:
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Bitte benennen Sie als Referenz Kliniken, die einen Status als Maximalversorger inne haben und die bereits im Bereich des Vergabegegenstandes in der Vergangenheit von Ihnen beliefert wurden, sowie die entsprechenden Ansprechpartner. Mindestbedingung: Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die letzten drei Jahre angegeben werden.
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— Bitte benennen Sie als Referenz Kliniken, die einen Status als Maximalversorger inne haben und die bereits im Bereich des Vergabegegenstandes in der Vergangenheit von Ihnen beliefert wurden, sowie die entsprechenden Ansprechpartner. Mindestbedingung: Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die letzten drei Jahre angegeben werden.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten für alle Mitgliedskliniken der Comparatio einheitlich die Zahlungsbedingungen von 21 Tage - 3 % Skonto, 30 Tage netto ab Zugang der Rechnung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es wird keine bestimmte Rechtsform einer Bietergemeinschaft mit Auftragsvergabe gefordert werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die genauen Vertragsbedingungen können der Leistungsbeschreibung, dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Entwürfen des Belieferungsvertrages und der zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie den sonstigen Vertragsbedingungen entnommen werden.
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Die Comparatio Health GmbH erhält termingerecht, innerhalb des in den Vergabeunterla-gen genannten Zeitraums, eine Auflistung der ausschließlich vom Lieferanten berechneten Umsatzzahlen/ bzw. abgenommenen Stückmengen pro bezuschlagte Artikel je Mitgliedshaus.
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— Der Auftragnehmer sichert mit Angebotsabgabe Serviceleistungen durch geschultes Fachpersonal, sowie auf Anforderung durch den Auftraggeber eine Beratung der Nutzer und der Einkaufsabteilungen, sowie eine ständige Information über Neuentwicklungen und Einsatz von Alternativprodukten zu.
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— Auf den gesamten fakturierten Netto-Jahresumsatz der Mitgliedskliniken im Rahmen des o.g. Auftrags zahlt der Lieferant an die Comparatio einen Bonus in Höhe von 1 %. Die Abrechnung des Bonus erfolgt durch den Lieferanten quartalsweise spätestens bis zum 30. Kalendertag des jeweiligen Folgemonats.
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— Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Zuschlages auf eigene Kosten eine Konnektierung zu dieser Plattform vorzunehmen. Hierzu ist ein gesonderter Vertrag mit der GSG mbH zu schließen, dessen Inhalt dem als Anlage beigefügten Mustervertrag entspricht. Das für die Einrichtung der Schnittstelle vom Lieferanten an die GSG mbH zu zahlende Entgelt beträgt maximal netto 5.000,00 EUR.
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— Besondere Vertragsbedingungen zur ILO-Kernarbeitsnormen, Frauenförderung und der Tariftreue sowie der Zahlung von Mindestentgelten (Beibehaltung der in der Verpflichtungserklärung benannten Verhaltensweisen).
— Das jeweilige Mitgliedsklinikum ist berechtigt, eine nicht rechtzeitig erbrachte Lieferung zurückzuweisen oder nach seiner Wahl eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % pro Woche Lieferverzögerung (höchstens jedoch 5 %) des Netto-Auftragswerts dem Lieferanten in Rechnung zu stellen.
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Universität München
Postanschrift: Marchioninistraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 81377
Name des öffentlichen Auftraggebers: Medizinische Hochschule Hannover
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charite - Universitätsmedizin Berlin -AöR-
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12200
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20246
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg A.Ö.R.
Postanschrift: Leipzigerstr.44
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Arnold-Heller-Str. 3 / Ratzeburger Allee 160
Postort: Kiel / Lübeck
Postleitzahl: 24105 / 23538
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Regensburg
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 40
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Greifswald -KöR-
Stephanie Rülke
Name: Universitätsmedizin Greifswald -KöR-
Kontaktperson: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform der deutschen E-Vergabe erhältlich
URL der Dokumente: http://www.bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-10-31 📅
Zusätzliche Informationen
Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
— Bei der abzuschließenden Rahmenvereinbarung handlet es sich um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung, in der bereits alle Bedigungen der späteren Einzelauftragsvergabe festgelegt sind.
— Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf elektronischem Wege über die Bieterplattform (https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/) zu beziehen. Zu diesem Zwecke ist bei erstmaliger Nutzung eine kostenlose Registrierung notwendig.
Im Rahmen der Bieterplattform stehen die Vergabeunterlagen den Bietern elektronisch frei, direkt und vollständig zur Verfügung.
Die Angebote können nur über die Plattform abgegeben werden. Der jeweils unterschriebene Mantelbogen muss bis zum jeweils aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Einreichtermin per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Universitätsmedizin Greifswald -KöR-;
Dezernat Einkauf;
Fleischmannstraße 8;
17475 Greifswald.
Alternativ ist anstatt des unterschriebenen Mantelbogens die Unterzeichnung des Angebots mittels einer qualifizierten elektronischen Signatir möglich.
— Nebenangebote müssen auf der hierfür vorgesehenen gesonderten Anlage abgegeben und ausdrücklich sowie offensichtlich als Nebenangebot bezeichnet werden. Die geltenden Mindestbedingungen für Nebenangebote können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.
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— Die Nichterfüllung der als K.O.-Kriterien kenntlichgemachten Mindestbedingungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens.
— Sollte es für die Auftraggeber absehbar sein, dass der Zuschlag nicht innerhalb der geplanten Bindefrist erfolgen kann, behalten sie sich vor, die im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.
— Die Bieter teilen zur Angebotsabgabe einen Ansprechpartner mit, mit denen die Auftraggeber während der Wertungsphase Kontakt aufnehmen können.
— Zur Gewährleistung einer effektiven Testungsphase und der darauf beruhenden objektiven Beurteilung qualitativer Aspekte der angebotenen Produkte ist Ihre Bereitschaft zur kostenlosen Abgabe einer angemessenen Anzahl von Testprodukten erforderlich. Diese Menge steht im direkten Zusammenhang zur Gesamtabnahmemenge je Los. Jedem teilnehmenden Klinikum sind 1 % dieser angegebenen Gesamtabnahmemenge je Los kostenneutral zur Verfügug zu stellen. In der Gesamtbetrachtung aller Häuser wird jedoch eine kostenloseTestmusteranzahl von 3 % der losweise benannten Menge nicht überschritten werden.
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Die teilnehmenden Mitgliedskliniken führen die Testung der angebotenen Produkte selbstständig durch. Sie treten seperat in Kontakt zu den jeweiligen Bietern und fordern die entsprechenden Muster an.
Eine Bereitstellung von Testprodukten vor Anforderung durch das entsprechende Klinikum ist nicht notwendig.
Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung kann aus der Aufforderung zur Abgabe bzw. Bereitstellung nicht abgeleitet werden.
Muster und Proben gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter seiner gesetzlich definierten Rügeobliegenheit laut § 107 III Nr 1 bis 3 GWB nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme nachkommt und einen Nachprüfungsantrag nach Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, nicht innerhalb einer Frist von 15 Tagen gemäß § 107 III Nr. 4 GWB stellt .
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Der § 107 III GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Des Weiteren wird der Bieter hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die Wartefrist nach § 101 a I GWB von 10 Tagen nach elektronischem Versand und 15 Tagen nach postalischem Versand der Vorabinformation vor der Zuschlagserteilung einzuhalten hat.
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