VOF-Verfahren Ausbau der B 3/Planungsleistungen für den Ausbau der B 3 – Umfahrung Zähringen

Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement

In Freiburg im Breisgau wird in innerstädtischer Lage die bestehende B 3, welche sich bisher in 2 Verkehrsäste teilt, zu einer gemeinsamen Trassenführung ausgebaut. Der Querschnitt ist 3- bis vierstreifig. Die wesentlichen Planungsmerkmale sind dabei der Umbau des Komturplatzes, die gemeinsame Trassenführung entlang der bisher stadteinwärtsführenden Fahrstreifen, die Verlegung des Roßgäßlebachs, die Umgestaltung der Karlsruher Straße mit Halbanschluss an die B 3, die Schaffung eines Vollanschlusses für das Güterbahnhof Nord Areal und eines Halbanschlusses der Isfahanallee, sowie die Querung über die Tullastraße. Gleichzeitig wird ein Vollanschluss zur Zinkmattenstraße hergestellt. In der Folge werden die Zinkmatten- und Engesserstraße zu einer tangentialen Verbindung ausgebaut. Die wesentlichen Planungsmerkmale sind bereits erarbeitet. Diese wurden vom Gemeinderat der Stadt Freiburg i.Br. gebilligt und die Aufstellung eines Bebauungsplans „B 3-Umfahrung Zähringen“ im Stadtteil Zähringen/Brühl-Beurbarung für den Bereich der Isfahanallee auf der Höhe der Zinkmattenstraße Nr. 8c stadteinwärts bis über den Komturplatz zur Kreuzung Stefan-Meier-Straße/Habsburger Straße sowie den Bereich der Zinkmattenstraße/Engesserstraße von Höhe der Zinkmattenstraße Nr. 8c bis zur Hermann-Mitsch-Straße beschlossen (Plan-Nr. 2–110). Für die Objektplanung Verkehrsanlagen liegt eine erste Grundlagenermittlung und Vorplanung vor. Gegenstand des Auftrags wird die Fortführung der Planung für die Ingenieurleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1 bis 4) (Teilbereich A) und Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 1 bis 4) sowie Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 bis 3) (Teilbereich B) des Ausbaus der B 3 – Umfahrung Zähringen. Darüber hinaus ist die Option auf die Beauftragung von Ingenieurleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Fachplanung Tragwerksplanung sowie der Ausführungsplanung für die Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie die Fachplanung Tragwerksplanung vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-14 Auftragsbekanntmachung
2014-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Menge oder Umfang:
Für den Ausbau der B 3 – Umfahrung Zähringen sind für die weitere Planung im Zuge des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanverfahrens folgende Dienstleistungen zu erbringen:1. Objektplanung Verkehrsanlagen: Fortführung der Grundlagenermittlung und Vorplanung, Erbringung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 47 ff. HOAI 2013);2. Objektplanung Ingenieurbauwerke: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 43 ff. HOAI 2013);3. Fachplanung Tragwerksplanung: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 3 nach §§ 51 ff. HOAI 2013);4. Koordinierung und Abstimmung (zeitlich und technisch) der zu vergebenden Dienstleistungen.Hierbei sind die Bauzustände und projektspezifischen Randbedingungen mit zu planen. Bewerbungen für einzelne Leistungsphasen sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 159-278032
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Die Zuschlagskriterien sowie die vorhandenen Planungsergebnisse werden den Bewerbern mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, dienach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen können ab dem 19.8.2013 über das Vergabeportal Region Freiburg (www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de) bezogen werden. Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal Region Freiburg (Fragen- und Antwortenforum) oder per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen. Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 2.9.2013, 12:00 Uhr. Es folgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber. Eine Nachforderung von Nachweisen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, wird sich vorbehalten. Zu Berichtigende oder Zusätzliche Informationen: In den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen (weitere Auskünfte, siehe entsprechende Ausschreibungsunterlagen).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Freiburg im Breisgau wird in innerstädtischer Lage die bestehende B 3, welche sich bisher in 2 Verkehrsäste teilt, zu einer gemeinsamen Trassenführung ausgebaut. Der Querschnitt ist 3- bis vierstreifig. Die wesentlichen Planungsmerkmale sind dabei der Umbau des Komturplatzes, die gemeinsame Trassenführung entlang der bisher stadteinwärtsführenden Fahrstreifen, die Verlegung des Roßgäßlebachs, die Umgestaltung der Karlsruher Straße mit Halbanschluss an die B 3, die Schaffung eines Vollanschlusses für das Güterbahnhof Nord Areal und eines Halbanschlusses der Isfahanallee, sowie die Querung über die Tullastraße. Gleichzeitig wird ein Vollanschluss zur Zinkmattenstraße hergestellt. In der Folge werden die Zinkmatten- und Engesserstraße zu einer tangentialen Verbindung ausgebaut. Die wesentlichen Planungsmerkmale sind bereits erarbeitet. Diese wurden vom Gemeinderat der Stadt Freiburg i.Br. gebilligt und die Aufstellung eines Bebauungsplans „B 3-Umfahrung Zähringen“ im Stadtteil Zähringen/Brühl-Beurbarung für den Bereich der Isfahanallee auf der Höhe der Zinkmattenstraße Nr. 8c stadteinwärts bis über den Komturplatz zur Kreuzung Stefan-Meier-Straße/Habsburger Straße sowie den Bereich der Zinkmattenstraße/Engesserstraße von Höhe der Zinkmattenstraße Nr. 8c bis zur Hermann-Mitsch-Straße beschlossen (Plan-Nr. 2–110). Für die Objektplanung Verkehrsanlagen liegt eine erste Grundlagenermittlung und Vorplanung vor. Gegenstand des Auftrags wird die Fortführung der Planung für die Ingenieurleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1 bis 4) (Teilbereich A) und Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 1 bis 4) sowie Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 bis 3) (Teilbereich B) des Ausbaus der B 3 – Umfahrung Zähringen. Darüber hinaus ist die Option auf die Beauftragung von Ingenieurleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Fachplanung Tragwerksplanung sowie der Ausführungsplanung für die Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie die Fachplanung Tragwerksplanung vorgesehen.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
Für den Ausbau der B 3 – Umfahrung Zähringen sind für die weitere Planung im Zuge des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanverfahrens folgende Dienstleistungen zu erbringen:
1. Objektplanung Verkehrsanlagen: Fortführung der Grundlagenermittlung und Vorplanung, Erbringung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 47 ff. HOAI 2013);
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 43 ff. HOAI 2013);
3. Fachplanung Tragwerksplanung: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 3 nach §§ 51 ff. HOAI 2013);
4. Koordinierung und Abstimmung (zeitlich und technisch) der zu vergebenden Dienstleistungen.
Hierbei sind die Bauzustände und projektspezifischen Randbedingungen mit zu planen. Bewerbungen für einzelne Leistungsphasen sind nicht zugelassen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (Grundleistungen und optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Mehr anzeigen
Optional wird die Erweiterung des Auftrages für die Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke um die Ausführungsplanung nach Leistungsphase 5 (§§ 43 ff. und 47 ff. HOAI 2013) sowie für die Fachplanung Tragwerksplanung um die Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung nach Leistungsphasen 4 und 5 (§§ 51 ff. HOAI 2013) vorgesehen.
Mehr anzeigen
Zunächst werden für die Objektplanung Verkehrsanlagen die Leistungsphasen 1 bis 4, für die Objektplanung Ingenieurbauwerke die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie für die Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
Die Bedingungen für die Option sind den Unterlagen zu entnehmen, die den im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Verhandlung übergeben werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 48 Monate
Referenznummer: 2013001677/2013001677
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de herunterzuladen. Digitale Teilnahmeanträge über das Vergabeportal Region Freiburg sind möglich und mit qualifizierter Signatur oder Mantelbogen zugelassen. Bescheinigungen, Erklärungen und sonstige Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden. Der Einreichungstermin ist zu beachten.
Mehr anzeigen
Bei schriftlicher Abgabe muss das Bewerbungsformular im Original durch den oder die Vertretungsberechtigte/n unterzeichnet sein und ist zusammen mit allen geforderten Unterlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Abgabetermin einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Richtigkeit ihrer gemachten Angaben in Anlage 2 zu bestätigen. Der Umschlag ist mit dem zur Verfügung gestellten Kennzettel zu versehen. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Teilnahmeanträge, die formlos, per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Bei Onlineabgabe hat die Unterzeichnung des Antrags entweder durch elektronische Signatur oder durch den unterschriebenen Mantelbogen zu erfolgen, der bis zum Abgabetermin einzureichen ist. Onlineanträge ohne rechtsgültige Signatur oder mit verspätet eingegangenen Mantelbögen werden nicht berücksichtigt. Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein. Es ist zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zwingend vom bevollmächtigten Vertreter bzw. geschäftsführendem Mitglied bei Bewerbergemeinschaften ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben im Original einzureichen ist. Ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Mehr anzeigen
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 13 (2) VOF). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen insbesondere von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller entsprechenden Niederlassungen zur Folge.
Mehr anzeigen
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise, insbesondere die Anlagen 1, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ist in Anlage 2 anzugeben (vgl. III.1.3)). Einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen nur die Referenzen in Anlage 9 angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausführen wird (vgl. III.2.3) A)).
Mehr anzeigen
Im Falle des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes sind Art und Umfang der Leistungen des Nachunternehmers in der Anlage 13 anzugeben. Folgende Eignungsnachweise, insbesondere die Anlagen 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 sind von jedem Nachunternehmer zu erbringen. Nachunternehmer müssen nur die Referenzen in Anlage 9 angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die der Nachunternehmer ausführen wird (vgl. III.2.3) A)).
Mehr anzeigen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
A) Eigenerklärung zu § 4 (2) VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung / Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. (vgl. Anlage 3)
B) Eigenerklärung zu § 4 (3) VOF über das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal und Nachweise zu deren Qualifikationen. (vgl. Anlage 4)
C) Eigenerklärung zu § 4 (6 und 9) VOF über das Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe; der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Dokumenten nach § 4 (7) VOF vor. (vgl. Anlage 5)
D) Eigenerklärung zum Nachweis des besonderen Berufsstandes. (vgl. Anlage 6).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Angabe der Umsätze (netto) für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für den Teilbereich A, Objektplanung Verkehrsanlagen (siehe III.2.3)). Die Jahresumsätze werden gemittelt und bewertet. Die gemittelten Umsätze der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von Nachunternehmern werden addiert. (vgl. Anlage 7)
Mehr anzeigen
B) Angabe der Umsätze (netto) für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für den Teilbereich B, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung (siehe III.2.3)). Die Jahresumsätze werden gemittelt und bewertet. Die gemittelten Umsätze der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von Nachunternehmern werden addiert. (vgl. Anlage 8).
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Eigenerklärung nach § 5 (5) b) VOF über die wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer (vgl. Anlage 9, Referenzliste). Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten:
Mehr anzeigen
1) Fortlaufende Nummer der Referenz;
2) Projektbezeichnung, Ort, Land;
3) Auftraggeber mit Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer;
4) Bearbeitungszeitraum;
5) Bürostandort (Niederlassung) der Leistungserbringung des Bewerbers;
6) Bauvolumen in Mio. Euro (netto);
7) Bruttoabrechnungssumme der ausgeführten Dienstleistungen in Mio. Euro;
8) Wesentliche Charakteristika des Projekts einschließlich einer Lagebeschreibung
9) Projektleiter/sonstige Beteiligte des Bewerbers;
10) Selbst erbrachte Leistungsphasen (der Leistungsphasen 1 bis 5).
Mindestanforderungen:
1. Das Erreichen von mindestens 50 % der maximal möglichen Wertungspunkte in jedem der beiden Teilbereiche A und B (jeweils mind. 90 Punkte).
2. Für alle Referenzkriterien: Es muss sich um Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre (2010, 2012 und 2013) handeln. Den Referenzen muss sich mindestens eine Person zuordnen lassen, welche für die jetzige Dienstleistung vorgesehen ist (siehe Anlage 4).
Mehr anzeigen
3. Für das Referenzkriterium I: Objektplanungen von Verkehrsanlagen für den Neubau entlang bestehender Hauptverkehrsachsen oder grundlegenden Umbau von Hauptverkehrsstraßen im innerstädtischen Bereich mit Integration des Fuß- und Radverkehrs in Städten mit größer 50 000 Einwohnern und einem Bauvolumen größer 2 Mio. Euro (netto).
Mehr anzeigen
4. Für das Referenzkriterium II: Bauablaufplanungen von Verkehrsanlagen für den Neubau entlang bestehender Hauptverkehrsachsen oder grundlegenden Umbau von Hauptverkehrsstraßen im innerstädtischen Bereich mit Integration des Fuß- und Radverkehrs in Städten mit größer 50 000 Einwohnern und einem Bauvolumen größer 2 Mio. Euro (netto) unter Berücksichtigung von Ingenieurbauwerken und Gewässermaßnahmen.
Mehr anzeigen
5. Für das Referenzkriterium III: Objektplanungen von Brückenbauwerken für Brücken mit Spannweiten größer oder gleich 20 Meter und in Verbundkonstruktion Stahl- und Spannbeton bzw. Stahlbeton.
6. Für das Referenzkriterium IV: Objektplanungen für Lärmschutz- und Stützwände an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen mit besonderen Ansprüchen hinsichtlich der Objektgestaltung.
7. Für das Referenzkriterium V: Fachplanung Tragwerksplanung von Umbaumaßnahmen zur Erweiterung von bestehenden Stahl- und Spannbeton bzw. Stahlbetonbrücken bei Brückenbauwerken mit einer Spannweite größer oder gleich 20 Metern.
8.
Soweit Mindeststandard Nr. 1 nicht erfüllt ist, wird der Teilnahmeantrag nicht weiter berücksichtigt. Soweit die Mindeststandards Nr. 2 bis 7 nicht erfüllt werden, wird die Referenz nicht gewertet.
Bewertung:
Die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage von Referenzen, die in Anlage 9 anzugeben sind. Bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jedem Nachunternehmer eine separate Referenzliste vorzulegen. Dabei muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jeder Nachunternehmer nur die Referenzen angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Nachunternehmer ausführen wird.
Mehr anzeigen
Bewertet wird die Erbringung der Leistungsphasen zum jeweiligen Referenzkriterium (Bewertungsmaßstab). Nachzuweisen sind die Leistungsphasen 1 bis 5, wobei diese durch verschiedene Referenzprojekte erbracht werden können.
Zusätzlich wird für die Referenzkriterien I, III und IV die Anzahl der Referenzen bewertet, mit denen die Leistungsphasen 1 bis 5 des jeweiligen Referenzkriteriums erbracht werden (erweiterter Bewertungsmaßstab).
B) Eigenerklärung nach § 5 (5) d) VOF über die Angabe, wie viele Ingenieure der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Nachunternehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel in Tätigkeitsbereichen für den Teilbereich A, Objektplanung Verkehrsanlagen beschäftigt hat. Die jährlichen Zahlen der beschäftigten Ingenieure werden gemittelt und bewertet. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für jeden Nachunternehmer. Die gemittelten Zahlen der beschäftigten Ingenieure der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von Nachunternehmern werden addiert. (vgl. Anlage 10)
Mehr anzeigen
C) Eigenerklärung nach § 5 (5) d) VOF über die Angabe, wie viele Ingenieure der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Nachunternehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel in Tätigkeitsbereichen für den Teilbereich B, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung beschäftigt hat. Die jährlichen Zahlen der beschäftigten Ingenieure werden gemittelt und bewertet. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für jeden Nachunternehmer. Die gemittelten Zahlen der beschäftigten Ingenieure der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von Nachunternehmern werden addiert. (vgl. Anlage 11)
Mehr anzeigen
D) Eigenerklärung nach § 5 (5) e) VOF über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung dem Bewerber/dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft für die Leistung zur Verfügung stehen. (vgl. Anlage 12)
E) Eigenerklärung nach § 5 (5) h) VOF über die Beabsichtigung welche Teile des Auftrages vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag (an Nachunternehmer) vergeben werden sollen. (vgl. Anlage 13).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Nachweis nach § 5 (4) a) VOF über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden von jeweils mindestens 2 000 000,00 EUR ist in Form:
— Einer Kopie des aktuellen Versicherungsscheins oder
— einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens (bei notwendiger Erhöhung der Versicherungssumme) vorzulegen.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme/Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist ein Nachweis (Eigenerklärung nicht ausreichend!) für jedes Mitglied erforderlich. (vgl. Anlage 1).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Auswahlkriterien zu erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft zu erbringen (vgl. Anlage 2), aus der die Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft hervorgeht.
Mehr anzeigen
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind nach § 19 (2) VOF nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Mehr anzeigen
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand folgender Kriterien (vgl. Anlage 14):A) gemittelte Umsätze (netto) für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für den Teilbereich A, Objektplanung Verkehrsanlagen (siehe III.2.3)).Anteil: 5,2 % B) gemittelte Umsätze (netto) für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für den Teilbereich B, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung (siehe III.2.3)). Anteil: 5,2 % C) Referenzen zu Dienstleistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche die zugrunde gelegten Mindestanforderungen erfüllen. Bewertung gem. III.3.2). (vgl. Anlage 9) Anteil 74,2 % D) Anzahl der im Mittel beschäftigten Ingenieure der letzten 3 Geschäftsjahre für den Teilbereich A, Objektplanung Verkehrsanlagen (siehe III.2.3)). Anteil: 7,7 % E) Anzahl der im Mittel beschäftigten Ingenieure der letzten 3 Geschäftsjahre für den Teilbereich B, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung (siehe III.2.3)). Anteil: 7,7 % Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Mehr anzeigen
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-10-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-12-15 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013001677/2013001677
Zusätzliche Informationen
Die Zuschlagskriterien sowie die vorhandenen Planungsergebnisse werden den Bewerbern mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, dienach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Die Bewerbungsunterlagen können ab dem 19.8.2013 über das Vergabeportal Region Freiburg (www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de) bezogen werden.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal Region Freiburg (Fragen- und Antwortenforum) oder per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.
Mehr anzeigen
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 2.9.2013, 12:00 Uhr. Es folgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber.
Eine Nachforderung von Nachweisen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, wird sich vorbehalten.
Zu Berichtigende oder Zusätzliche Informationen:
In den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen (weitere Auskünfte, siehe entsprechende Ausschreibungsunterlagen).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2013/S 159-278032 (2013-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Brücken
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Brücken 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postanschrift: Berlinerallee 1
Postort: Freiburg im Breisgau

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 013-019363
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 159-278032
ABl. S-Ausgabe: 13

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2013001677
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg im Breisgau.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt waren (1)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-10 📅
Name: Bietergemeinschaft Fichtner-Theobald + Partner Ingenieure
Postanschrift: Linnéstraße 5
Postort: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2014/S 013-019363 (2014-01-16)