VOF-Verfahren Neubau Ganztagesbereich Adolf-Reichwein-Schule Freiburg i. Br. / Planungsleistungen für den Neubau des Ganztagesbereiches der Adolf-Reichwein-Schule Freiburg i. Br., Schulkindergarten und Kindertagesstätte
VOF-Verhandlungsverfahren mit integriertem nichtoffenem Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 „Neubau Ganztagesbereich Adolf-Reichwein-Schule Freiburg i. Br., Schulkindergarten mit Kindertagesstätte“ zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und raumbildende Ausbauten, Lph 1-5 gemäß §33 HOAI i.V. m. Anlage 11.Die Adolf-Reichwein-Schule in Freiburg ist ein Schulverbund aus einer staatlichen Grundschule (3-4 Züge) und einer Schule für Erziehungshilfe. Fast alle Klassen sind Kooperationsklassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf inklusiv unterrichtet und dabei zusätzlich von einem Sonderschullehrer oder einer Sonderschullehrerin gefördert werden. Auf diese Art und Weise kann den sehr unterschiedlichen und vielfältigen Bedürfnissen der Schulkinder individuell begegnet werden. Im laufenden Schuljahr besuchen 326 Kinder in 17 Klassen (darunter 2 Vorbereitungsklassen) die Grundschule und 31 Kinder in 4 Klassen die Schule für Erziehungshilfe. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2012-2030 lässt steigende Schülerzahlen für die Adolf-Reichwein-Schule erwarten. Das derzeitige Betreuungsangebot umfasst die Kernzeitbetreuung bis 14 Uhr sowie eine flexible Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr und wird gut genutzt. Die Entwicklung der Schülerzahlen sowie soziale, gesellschaftliche und politische Faktoren machen den weiteren bedarfsgerechten Ausbau des Betreuungsangebots erforderlich.Zur Erfüllung des aktuellen und künftigen Bedarfs soll daher an der Adolf-Reichwein-Schule zum Schuljahr 2016/2017 ein Ganztagesbetrieb für zunächst 300 und langfristig für etwa 400 Kinder eingerichtet werden. Die Adolf-Reichwein-Schule unterhält enge Kooperationen mit verschiedenen Kindertagesstätten und einem Schulkindergarten. Im Zuge der Neustrukturierung der Schulkindergärten der Stadt Freiburg wurde die Integration eines Schulkindergartens an den Standort der Adolf-Reichwein-Schule befürwortet. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Ganztagesbereichs der Adolf-Reichwein-Schule ist es daher beabsichtigt, einen Schulkindergarten für Erziehungshilfe für 40 Kinder (4 Gruppen) und für 10 besonders förderbedürftige Kinder (1 Gruppe) sowie eine Kindertagesstätte mit zwei Kindergartengruppen zu errichten.Schulkindergarten und Kindertagesstätte bilden eine organisatorische Einheit und werden von Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren besucht. Für die Nutzungen Ganztagesbereich und Schulkindergarten mit Kindertagesstätte besteht ein Gesamtflächenbedarf von etwa 2 190 m² Nutzfläche, der auf dem Gelände der Schule in Form eines Neubaus realisiert werden soll. Zur Lösung dieser Planungsaufgabe und Beauftragung der Gebäudeplanungsleistungen beabsichtigt die Stadt Freiburg einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 im Rahmen dieses VOF-Verfahrens durchzuführen. Zur Erbringung der Wettbewerbsleistung wird die Beteiligung von Landschaftsarchitekten empfohlen. Die Durchführung des Bauvorhabens ist in einem Zuge und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Für das Bauvorhaben gilt eine Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR (Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276, einschließlich 19 % MwSt.). Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Leistungen der Objektplanung Gebäude bis zur Leistungsphase 5 gemäß § 33 HOAI i.V. m.Anlage 11 zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
Folgende Leistungen sind zu erbringen:Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten Leistungsphasen 1-5 gemäß § 33 HOAI i.V. m. Anlage 11. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungsphasen 6-9 besteht nicht.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten Leistungsphasen 1-5 gemäß § 33 HOAI i.V. m. Anlage 11. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungsphasen 6-9 besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau - Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal Region Freiburg (Fragen- und Antwortenforum) oder per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 31.1.2013,12:00 Uhr. Es erfolgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber bis 7.2.2013.
Die Vergabe der Planungsleistungen gemäß Abschnitt II.2.1. erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 1 VOF - Bewerberauswahl.
Schritt 2: Durchführung nichtoffener einphasiger Wettbewerb mit 4 vorab ausgewählten Teilnehmern und den in Schritt 1 ermittelten 16 weiteren Wettbewerbsteilnehmern.
Schritt 3: VOF - Verhandlungsverfahren gemäß § 11 VOF mit allen Preisträgern des Wettbewerbs.
Der Auftraggeber hat gemäß Abschnitt IV.1.1 folgende vier Büros für die Teilnahme am Wettbewerb vorab ausgewählt:
1. Architekten Böwer Eith Murken, 79100 Freiburg;
2. Boos + Giringer, Freie Architekten, 79106 Freiburg;
3. Susanne Hofmann Architekten, 10781 Berlin;
4. Spiecker und Sautter, Freie Architekten, 79098 Freiburg.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal Region Freiburg (Fragen- und Antwortenforum) oder per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 31.1.2013,12:00 Uhr. Es erfolgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber bis 7.2.2013.
Die Vergabe der Planungsleistungen gemäß Abschnitt II.2.1. erfolgt in drei Schritten:
Schritt 2: Durchführung nichtoffener einphasiger Wettbewerb mit 4 vorab ausgewählten Teilnehmern und den in Schritt 1 ermittelten 16 weiteren Wettbewerbsteilnehmern.
Schritt 3: VOF - Verhandlungsverfahren gemäß § 11 VOF mit allen Preisträgern des Wettbewerbs.
Der Auftraggeber hat gemäß Abschnitt IV.1.1 folgende vier Büros für die Teilnahme am Wettbewerb vorab ausgewählt:
4. Spiecker und Sautter, Freie Architekten, 79098 Freiburg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
VOF-Verhandlungsverfahren mit integriertem nichtoffenem Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 „Neubau Ganztagesbereich Adolf-Reichwein-Schule Freiburg i. Br., Schulkindergarten mit Kindertagesstätte“ zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und raumbildende Ausbauten, Lph 1-5 gemäß §33 HOAI i.V. m. Anlage 11.Die Adolf-Reichwein-Schule in Freiburg ist ein Schulverbund aus einer staatlichen Grundschule (3-4 Züge) und einer Schule für Erziehungshilfe. Fast alle Klassen sind Kooperationsklassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf inklusiv unterrichtet und dabei zusätzlich von einem Sonderschullehrer oder einer Sonderschullehrerin gefördert werden. Auf diese Art und Weise kann den sehr unterschiedlichen und vielfältigen Bedürfnissen der Schulkinder individuell begegnet werden. Im laufenden Schuljahr besuchen 326 Kinder in 17 Klassen (darunter 2 Vorbereitungsklassen) die Grundschule und 31 Kinder in 4 Klassen die Schule für Erziehungshilfe. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2012-2030 lässt steigende Schülerzahlen für die Adolf-Reichwein-Schule erwarten. Das derzeitige Betreuungsangebot umfasst die Kernzeitbetreuung bis 14 Uhr sowie eine flexible Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr und wird gut genutzt. Die Entwicklung der Schülerzahlen sowie soziale, gesellschaftliche und politische Faktoren machen den weiteren bedarfsgerechten Ausbau des Betreuungsangebots erforderlich.Zur Erfüllung des aktuellen und künftigen Bedarfs soll daher an der Adolf-Reichwein-Schule zum Schuljahr 2016/2017 ein Ganztagesbetrieb für zunächst 300 und langfristig für etwa 400 Kinder eingerichtet werden. Die Adolf-Reichwein-Schule unterhält enge Kooperationen mit verschiedenen Kindertagesstätten und einem Schulkindergarten. Im Zuge der Neustrukturierung der Schulkindergärten der Stadt Freiburg wurde die Integration eines Schulkindergartens an den Standort der Adolf-Reichwein-Schule befürwortet. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Ganztagesbereichs der Adolf-Reichwein-Schule ist es daher beabsichtigt, einen Schulkindergarten für Erziehungshilfe für 40 Kinder (4 Gruppen) und für 10 besonders förderbedürftige Kinder (1 Gruppe) sowie eine Kindertagesstätte mit zwei Kindergartengruppen zu errichten.Schulkindergarten und Kindertagesstätte bilden eine organisatorische Einheit und werden von Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren besucht. Für die Nutzungen Ganztagesbereich und Schulkindergarten mit Kindertagesstätte besteht ein Gesamtflächenbedarf von etwa 2 190 m² Nutzfläche, der auf dem Gelände der Schule in Form eines Neubaus realisiert werden soll. Zur Lösung dieser Planungsaufgabe und Beauftragung der Gebäudeplanungsleistungen beabsichtigt die Stadt Freiburg einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 im Rahmen dieses VOF-Verfahrens durchzuführen. Zur Erbringung der Wettbewerbsleistung wird die Beteiligung von Landschaftsarchitekten empfohlen. Die Durchführung des Bauvorhabens ist in einem Zuge und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Für das Bauvorhaben gilt eine Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR (Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276, einschließlich 19 % MwSt.). Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Leistungen der Objektplanung Gebäude bis zur Leistungsphase 5 gemäß § 33 HOAI i.V. m.Anlage 11 zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
VOF-Verhandlungsverfahren mit integriertem nichtoffenem Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 „Neubau Ganztagesbereich Adolf-Reichwein-Schule Freiburg i. Br., Schulkindergarten mit Kindertagesstätte“ zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und raumbildende Ausbauten, Lph 1-5 gemäß §33 HOAI i.V. m. Anlage 11.Die Adolf-Reichwein-Schule in Freiburg ist ein Schulverbund aus einer staatlichen Grundschule (3-4 Züge) und einer Schule für Erziehungshilfe. Fast alle Klassen sind Kooperationsklassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf inklusiv unterrichtet und dabei zusätzlich von einem Sonderschullehrer oder einer Sonderschullehrerin gefördert werden. Auf diese Art und Weise kann den sehr unterschiedlichen und vielfältigen Bedürfnissen der Schulkinder individuell begegnet werden. Im laufenden Schuljahr besuchen 326 Kinder in 17 Klassen (darunter 2 Vorbereitungsklassen) die Grundschule und 31 Kinder in 4 Klassen die Schule für Erziehungshilfe. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2012-2030 lässt steigende Schülerzahlen für die Adolf-Reichwein-Schule erwarten. Das derzeitige Betreuungsangebot umfasst die Kernzeitbetreuung bis 14 Uhr sowie eine flexible Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr und wird gut genutzt. Die Entwicklung der Schülerzahlen sowie soziale, gesellschaftliche und politische Faktoren machen den weiteren bedarfsgerechten Ausbau des Betreuungsangebots erforderlich.Zur Erfüllung des aktuellen und künftigen Bedarfs soll daher an der Adolf-Reichwein-Schule zum Schuljahr 2016/2017 ein Ganztagesbetrieb für zunächst 300 und langfristig für etwa 400 Kinder eingerichtet werden. Die Adolf-Reichwein-Schule unterhält enge Kooperationen mit verschiedenen Kindertagesstätten und einem Schulkindergarten. Im Zuge der Neustrukturierung der Schulkindergärten der Stadt Freiburg wurde die Integration eines Schulkindergartens an den Standort der Adolf-Reichwein-Schule befürwortet. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Ganztagesbereichs der Adolf-Reichwein-Schule ist es daher beabsichtigt, einen Schulkindergarten für Erziehungshilfe für 40 Kinder (4 Gruppen) und für 10 besonders förderbedürftige Kinder (1 Gruppe) sowie eine Kindertagesstätte mit zwei Kindergartengruppen zu errichten.Schulkindergarten und Kindertagesstätte bilden eine organisatorische Einheit und werden von Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren besucht. Für die Nutzungen Ganztagesbereich und Schulkindergarten mit Kindertagesstätte besteht ein Gesamtflächenbedarf von etwa 2 190 m² Nutzfläche, der auf dem Gelände der Schule in Form eines Neubaus realisiert werden soll. Zur Lösung dieser Planungsaufgabe und Beauftragung der Gebäudeplanungsleistungen beabsichtigt die Stadt Freiburg einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 im Rahmen dieses VOF-Verfahrens durchzuführen. Zur Erbringung der Wettbewerbsleistung wird die Beteiligung von Landschaftsarchitekten empfohlen. Die Durchführung des Bauvorhabens ist in einem Zuge und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Für das Bauvorhaben gilt eine Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR (Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276, einschließlich 19 % MwSt.). Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Leistungen der Objektplanung Gebäude bis zur Leistungsphase 5 gemäß § 33 HOAI i.V. m.Anlage 11 zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Menge oder Umfang:
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten Leistungsphasen 1-5 gemäß § 33 HOAI i.V. m. Anlage 11. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungsphasen 6-9 besteht nicht.
Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten Leistungsphasen 1-5 gemäß § 33 HOAI i.V. m. Anlage 11. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungsphasen 6-9 besteht nicht.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 2013000007/2013000007
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigem Formular "Referenzliste", der um die in den Ziffern III 2.1 bis III 2.3 geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist (=Teilnahmeantrag).
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigem Formular "Referenzliste", der um die in den Ziffern III 2.1 bis III 2.3 geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist (=Teilnahmeantrag).
Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de herunterzuladen. Digitale Teilnahmeanträge über das Vergabeportal Region Freiburg sind möglich und mit qualifizierter Signatur oder Mantelbogen zugelassen. Bescheinigungen, Erklärungen und sonstige Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen oder alternativ in Papierform eingereicht werden. Der Einreichungstermin ist zu beachten.
Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de herunterzuladen. Digitale Teilnahmeanträge über das Vergabeportal Region Freiburg sind möglich und mit qualifizierter Signatur oder Mantelbogen zugelassen. Bescheinigungen, Erklärungen und sonstige Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen oder alternativ in Papierform eingereicht werden. Der Einreichungstermin ist zu beachten.
Bei schriftlicher Abgabe muss das Bewerbungsformular im Original durch den oder die Vertretungsberechtigte/n eigenhändig unterzeichnet sein und ist zusammen mit allen geforderten Unterlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Abgabetermin einzureichen. Der Umschlag ist mit Kennzettel zu versehen. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Bei schriftlicher Abgabe muss das Bewerbungsformular im Original durch den oder die Vertretungsberechtigte/n eigenhändig unterzeichnet sein und ist zusammen mit allen geforderten Unterlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Abgabetermin einzureichen. Der Umschlag ist mit Kennzettel zu versehen. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Teilnahmeanträge, die formlos, per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein.
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln das Bewerbungsformular im Original auszufüllen, eigenhändig zu unterzeichnen und die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen möglichst mit der Bewerbung zu erbringen.
Es ist zu beachten, dass mit dem Teilnahmeantrag zwingend von mind. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Bewerbungsformular ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben im Original einzureichen ist. Ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Es ist zu beachten, dass mit dem Teilnahmeantrag zwingend von mind. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Bewerbungsformular ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben im Original einzureichen ist. Ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben den Verfahrensausschluss der betroffenen Bewerbergemeinschaften bzw. Bewerber zur Folge.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben den Verfahrensausschluss der betroffenen Bewerbergemeinschaften bzw. Bewerber zur Folge.
Folgende Mindestbedingungen gelten:
— vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen mit folgenden Angaben: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, Vertretungsberechtigter, Geschäftsorte (Hauptsitz,Niederlassungen), Rechtsform, Gründungsjahr;
— Nachweis der geforderten Höhe der Berufshaftpflichtversicherung (gemäß III 1.1);
— Bestätigung über Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien der VOF (§ 4 (6a-g), §4 (9a-e)VOF); Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Dokumenten gemäß § 4 Abs. 7 VOF vor;
— Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung z.B. durch Eintrag in ein Berufsregister;
— bei juristischen Personen: Nachweis, dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck gehören, z.B. durch Eintrag in ein Handelsregister;
— Erklärung bei Bewerbergemeinschaften (gemäß III 1.3);
— Einhaltung der Mindestanforderungen (Mindestreferenzen – Referenzobjekte gemäß III 2.3.1 bis III 2.3.2);
— Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Des Weiteren sind folgende Angaben zu machen:
1. Angaben gemäß § 4 (2) VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen und zur auftragsbezogenen Zusammenarbeit mit Anderen; 2. Angaben gemäß § 5 (5h) VOF über Teile des Auftrages, die ggf. als Unterauftrag vergeben werden.
Der Auftraggeber fordert fehlende Nachweise und Erklärungen gem. § 5 (3) VOF nach. Diese sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Werden sie auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Der Auftraggeber fordert fehlende Nachweise und Erklärungen gem. § 5 (3) VOF nach. Diese sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Werden sie auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden (siehe III 2.1). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen:
1. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung (siehe Punkt III.1.1) oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie im Auftragsfall bereit ist, eine solche Versicherung abzuschließen;
2. Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Jahren (jeweils gesondert für 2012, 2011, 2010).
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen: 3 000 000 Euro für Personenschäden und 500 000 Euro für sonstige Schäden, die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden (siehe III 2.1). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen:
1.
Eigenerklärung über die Anzahl der qualifizierten Beschäftigten (fest angestellte Architekten und Ingenieure, einschließlich Inhaber) zum Stichtag 1.1.2013;
2.
Referenzprojekte des Bewerbers, deren Realisierung seit dem 01.01.2007 abgeschlossen wurde, in folgenden Kategorien:
— Projekte mit Netto-Bauwerkskosten (Kostengruppen 300+400 nach DIN 276) von > 1,5 Mio Euro;
— Projekte aus dem Bereich "Einrichtungen zur Kinder- und / oder Jugendbetreuung";
— Projekte für Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler (Städte, Gemeinden, Landkreise) oder regionaler Ebene (Länder).
Die Referenzprojekte müssen im obligatorischen Bewerbungsbogen angegeben und jeweils mit den folgenden, vollständigen Angaben in das zugehörige Formular "Referenzliste" eingetragen werden:
a) Bezeichnung des Projektes mit Angabe des Standorts
b) kurze Projektbeschreibung (Funktion / Nutzung);
c) Bauwerkskosten (Kostengruppen 300+400 nach DIN 276);
d) erbrachte Leistungen (Leistungsphasen nach § 33 HOAI);
e) Jahr der Fertigstellung der Baumaßnahme;
f) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten;
g) Zugehörigkeit des Auftraggebers zur kommunalen / regionalen öffentlichen Verwaltung.
Besondere Eignungsanforderungen für Bewerber der Kategorie "Berufsanfänger" (siehe Nr. III. 3.1):
Anstelle der vorgenannten Referenzprojekte sind bei Bewerbern der Kategorie "Berufsanfänger" auch folgende Nachweise zulässig:
— mindestens 1 abgeschlossenes Projekt mit beliebiger Aufgabenstellung und mit Netto-Bauwerkskosten (Kostengruppen 300+400 nach DIN 276) von > 0,5 Mio € aus eigener Bürotätigkeit oder als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro
und
— mindestens 1 Erfolg in einem Architektenwettbewerb (Preis, Anerkennung, Ankauf) oder durch eine mit Auszeichnung versehene Studien- oder Diplomarbeit, oder Stipendium.
Angaben zu den Nachweisen müssen im obligatorischen Bewerbungsbogen und dem zugehörigen Formular "Referenzliste" eingetragen werden Die Nachweise selbst (z. B. Bestätigungen Dritter, Publikationen, Hochschulzeugnis, Wettbewerbsdokumentation) müssen in Kopie der Bewerbung beigelegt werden.
Angaben zu den Nachweisen müssen im obligatorischen Bewerbungsbogen und dem zugehörigen Formular "Referenzliste" eingetragen werden Die Nachweise selbst (z. B. Bestätigungen Dritter, Publikationen, Hochschulzeugnis, Wettbewerbsdokumentation) müssen in Kopie der Bewerbung beigelegt werden.
Mindeststandards:
1.
Mindestanforderung:
3 qualifizierte Mitarbeiter;
2.
je ein abgeschlossenes Projekt (Leistungsphasen 1-8 gem. § 33 HOAI) in jeder der drei Kategorien oder die genannten Mindestanforderungen der Kategorie "Berufsanfänger".
Mehrfachnennungen sind möglich, sofern einzelne Referenzen mehreren Kategorien zuzurechnen sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Gesamtheit der Mitglieder die in diesem Abschnitt genannten Mindestanforderungen erfüllt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5(4a) VOF über die folgenden Berufshaftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 3,0 Mio. Euro; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 0,5 Mio. Euro. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5(4a) VOF über die folgenden Berufshaftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 3,0 Mio. Euro; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 0,5 Mio. Euro. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Im Auftragsfall muss eine Bewerbergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bei Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung - auch über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinaus - mit bevollmächtigtem Vertreter (Federführer) bilden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Im Auftragsfall muss eine Bewerbergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bei Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung - auch über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinaus - mit bevollmächtigtem Vertreter (Federführer) bilden.
Eine entsprechende verbindliche Erklärung, welche alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben haben, ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Hierin ist zudem die Erklärung enthalten, dass die Mitglieder im Falle der Auftragserteilung die Leistungen gesamtschuldnerisch ausführen werden. Der bevollmächtigte Vertreter ist in der Erklärung zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine entsprechende verbindliche Erklärung, welche alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben haben, ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Hierin ist zudem die Erklärung enthalten, dass die Mitglieder im Falle der Auftragserteilung die Leistungen gesamtschuldnerisch ausführen werden. Der bevollmächtigte Vertreter ist in der Erklärung zu benennen.
Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerbergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbewerber das Verfahren in Bewerbergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerbergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbewerber das Verfahren in Bewerbergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 19 (1) VOF; § 43 LBO B.-W.
— Bei natürlichen Personen ist die berufliche Qualifikation erfüllt, wenn sie nach Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen, oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden;
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Bei natürlichen Personen ist die berufliche Qualifikation erfüllt, wenn sie nach Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen, oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden;
— Juristische Personen sind zugelassen, wenn die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck gehören und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 19 (1) VOF benennen (Name und berufliche Qualifikation). Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden;
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Juristische Personen sind zugelassen, wenn die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck gehören und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 19 (1) VOF benennen (Name und berufliche Qualifikation). Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden;
— Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderung erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Zusätzliche Voraussetzung für Bewerber der Kategorie "Berufsanfänger":
Als Berufsanfänger gelten Einzelteilnehmer, Büros oder Bürogemeinschaften, deren sämtliche Inhaber - bzw. bei Bewerbergemeinschaften, deren sämtliche Mitglieder - einen entsprechenden qualifizierten Hochschulabschluss nach dem 31.12.2007 erworben haben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Als Berufsanfänger gelten Einzelteilnehmer, Büros oder Bürogemeinschaften, deren sämtliche Inhaber - bzw. bei Bewerbergemeinschaften, deren sämtliche Mitglieder - einen entsprechenden qualifizierten Hochschulabschluss nach dem 31.12.2007 erworben haben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt ✅
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 20
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Für das Wettbewerbsverfahren werden maximal 20 Bewerber ausgewählt, die wie folgt klassifiziert werden: Kategorie I: 4 vorab ausgewählte Teilnehmer;Kategorie II: 4 Berufsanfänger;Kategorie III: 12 sonstige Bewerber.Die vier vorab ausgewählten Teilnehmer der Kategorie I sind in Abschnitt VI.3 benannt und erfüllen die verlangte berufliche Qualifikation und die weiteren in Abschnitt III.2 genannten Eignungsanforderungen. Die Auswahl der weiteren Teilnehmer der Kategorien II und III erfolgt aus den eingegangenen Teilnahmeanträgen. Bewerber, die die verlangte berufliche Qualifikation und die weiteren Mindestanforderungen erfüllen, gelangen in die Auswahl. Die Zuordnung zu einer der Kategorien II und III erfolgt im Teilnahmeantragsformular eigenverantwortlich durch die Bewerber. Ein Bewerber kann sich nur unter jeweils einer Kategorie bewerben. Soweit sich in einer Kategorie weniger Bewerber qualifizieren als Teilnehmer auszuwählen sind, werden für die andere Kategorie entsprechend mehr Teilnehmer zugelassen. Liegen für eine Kategorie oder insgesamt mehr qualifizierte Bewerbungen vor, als zuvor festgelegt, erfolgt die endgültige Auswahl der Teilnehmer durch Losentscheid.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Für das Wettbewerbsverfahren werden maximal 20 Bewerber ausgewählt, die wie folgt klassifiziert werden: Kategorie I: 4 vorab ausgewählte Teilnehmer;Kategorie II: 4 Berufsanfänger;Kategorie III: 12 sonstige Bewerber.Die vier vorab ausgewählten Teilnehmer der Kategorie I sind in Abschnitt VI.3 benannt und erfüllen die verlangte berufliche Qualifikation und die weiteren in Abschnitt III.2 genannten Eignungsanforderungen. Die Auswahl der weiteren Teilnehmer der Kategorien II und III erfolgt aus den eingegangenen Teilnahmeanträgen. Bewerber, die die verlangte berufliche Qualifikation und die weiteren Mindestanforderungen erfüllen, gelangen in die Auswahl. Die Zuordnung zu einer der Kategorien II und III erfolgt im Teilnahmeantragsformular eigenverantwortlich durch die Bewerber. Ein Bewerber kann sich nur unter jeweils einer Kategorie bewerben. Soweit sich in einer Kategorie weniger Bewerber qualifizieren als Teilnehmer auszuwählen sind, werden für die andere Kategorie entsprechend mehr Teilnehmer zugelassen. Liegen für eine Kategorie oder insgesamt mehr qualifizierte Bewerbungen vor, als zuvor festgelegt, erfolgt die endgültige Auswahl der Teilnehmer durch Losentscheid.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013000007/2013000007
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal Region Freiburg (Fragen- und Antwortenforum) oder per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal Region Freiburg (Fragen- und Antwortenforum) oder per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 31.1.2013,12:00 Uhr. Es erfolgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber bis 7.2.2013.
Die Vergabe der Planungsleistungen gemäß Abschnitt II.2.1. erfolgt in drei Schritten:
Schritt 2: Durchführung nichtoffener einphasiger Wettbewerb mit 4 vorab ausgewählten Teilnehmern und den in Schritt 1 ermittelten 16 weiteren Wettbewerbsteilnehmern.
Schritt 3: VOF - Verhandlungsverfahren gemäß § 11 VOF mit allen Preisträgern des Wettbewerbs.
Der Auftraggeber hat gemäß Abschnitt IV.1.1 folgende vier Büros für die Teilnahme am Wettbewerb vorab ausgewählt:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2013/S 013-017309 (2013-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2013000007
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
79114 Freiburg im Breisgau
Bugginger Straße 83.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. I. Ergebnis Wettbewerb (50)
2. II. Verhandlungsverfahren: Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs (10)
3. II. Verhandlungsverfahren: Gesamteindruck des Projektteams (10)
4. II. Verhandlungsverfahren: Darstellung der Projektorganisation (10)
5. II. Verhandlungsverfahren: Termin- und Kostenplanung (10)
6. II. Verhandlungsverfahren: Honorarangebot (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-29 📅
Name: Riehle + Assoziierte GmbH + Co. KG – Architekten und Stadtplaner
Postanschrift: Dominohaus Am Echazufer 24
Postort: Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2014/S 107-188782 (2014-06-02)
Wettbewerbsergebnisse (2014-06-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Wettbewerbsergebnisse
Verordnung: Europäische Union