Von der begrenzten Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. IV 1.2) wird mit dem Angebot zur Leistungserbringung ein Konzept zur Einbindung der Halle in die Verkehrswegeführung des Schulgebäudes verlangt. Teilnehmer, die ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot abgaben, erhalten keine Aufwandsentschädigung für die Angebotserstellung. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen gemäß vorstehender Ziffer III.2 steht bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle ein Bewerbungsbogen zur Verfügung, den die Bewerber bei ihrer Bewerbung verwenden sollen. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen Wochenfrist schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI 4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Weitere Auskünfte und Fragen zum Vergabeverfahren sind seitens der Bewerber ausschließlich schriftlich bei der im Anhang A genannten Kontaktstelle zu stellen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß VOF § 8 (3) sollen die Bewerbungen in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich mit dem den Unterlagen beigegügten Aufschirftenzettel eingereicht werden. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.