Im Rahmen der Umsiedlung des Stadtteils Kerpen-Manheim werden die Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur durch die Stadt Kerpen neu errichtet. Der Auftraggeber vergibt die Generalplanungsleistungen zur Planung und Durchführung eines Bürgerzentrums, einer Sportanlage sowie zugehöriger Freianlagen, inkl. Lärmschutzanlage nach Auslobung eines Verhandlungsverfahrens nach VOF. Die Teilprojekte liegen innerhalb eines zusammenhängenden Planungsgebietes und werden als interdisziplinäre Leistung eines Generalplaners ausgelobt. Gesucht wird ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft für folgende Planungsleistungen, gem. HOAI: — Objektplanung, LPH 1-9, § 34 HOAI 2013, — Tragwerksplanung, LPH 1-6, § 51 HOAI 2013, — Technische Ausrüstung, LPH 1-9, § 55 HOAI 2013, — Freianlagenplanung, LPH 1-9, § 39 HOAI 2013, — Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik, Anlage 1 HOAI 2013, — Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Anlage 1 HOAI 2013, — Vermessungstechnische Leistungen, Anlage 1 HOAI 2013, — Brandschutz, AHO, Arbeitskreis Brandschutz, — Sicherheits- und Gesundheitskoordination, § 3 BaustellV, — Prüfung der Standsicherheitsnachweise durch staatlich anerkannte Sachverständige. An das Verfahren soll nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes und Auswahl des Bieterkreises im Rahmen der Angebotsabgabe die Abfrage eines Projektkonzepts erfolgen. Diese wird dann als Teilkriterium in die Matrix zur Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) einfließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Generalplanungsleistung zur Errichtung von:— einer Sportplatzanlage mit Sportplatz (Standardmaß, Kunstrasen), Flutlichtanlage und Bolzplatz,— eines Bürgerzentrum als Multifunktionsgebäude, ca. 1 400 qm BGF,— Freianlagen, inkl. Lärmschutzanlage,— geschätzter Wert (KG 300-500) nachstehend aufgeführt.3 800 000
Generalplanungsleistung zur Errichtung von:— einer Sportplatzanlage mit Sportplatz (Standardmaß, Kunstrasen), Flutlichtanlage und Bolzplatz,— eines Bürgerzentrum als Multifunktionsgebäude, ca. 1 400 qm BGF,— Freianlagen, inkl. Lärmschutzanlage,— geschätzter Wert (KG 300-500) nachstehend aufgeführt.3 800 000
Gesamtwert des Auftrags: 3 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: VOF Verhandlungsverfahren – Generalplanungsleistungen zur Errichtung eines Bürgerzentrums, inkl. Sport- und Lärmschutzanlagen in Kerpen Manheim-Neu
Postanschrift: Jahnplatz 1
Postleitzahl: 50171
Postort: Kerpen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-kerpen.de/🌏
E-Mail: joachim.schwister@stadt-kerpen.de📧
Telefon: +49 2237580📞
Fax: +49 223758274 📠
1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF 2009 sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und E-Mail als Kommunikationsmittel zugelassen.
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 VOF 2009 als solche mit dem Hinweis „VOF-Teilnahmeantrag“ sowie der Projektbezeichnung zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1) benannt ist.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit den Bewerberformularen bewerben, die für dieses Verfahren ausgegeben wurde. Die Bewerberformulare können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ per Mail, Fax oder schriftlich angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden bei Anforderungen per E-Mail digital zugesendet. Es gelten die in den Bewerbungsformularen genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge NICHT in gebundener Form einzureichen.
7. In dem Bewerberformular „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ ist u. a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen, der bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten.
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ zu unterzeichnen.
1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF 2009 sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und E-Mail als Kommunikationsmittel zugelassen.
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 VOF 2009 als solche mit dem Hinweis „VOF-Teilnahmeantrag“ sowie der Projektbezeichnung zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1) benannt ist.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit den Bewerberformularen bewerben, die für dieses Verfahren ausgegeben wurde. Die Bewerberformulare können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ per Mail, Fax oder schriftlich angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden bei Anforderungen per E-Mail digital zugesendet. Es gelten die in den Bewerbungsformularen genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge NICHT in gebundener Form einzureichen.
7. In dem Bewerberformular „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ ist u. a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen, der bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten.
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ zu unterzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Umsiedlung des Stadtteils Kerpen-Manheim werden die Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur durch die Stadt Kerpen neu errichtet. Der Auftraggeber vergibt die Generalplanungsleistungen zur Planung und Durchführung eines Bürgerzentrums, einer Sportanlage sowie zugehöriger Freianlagen, inkl. Lärmschutzanlage nach Auslobung eines Verhandlungsverfahrens nach VOF. Die Teilprojekte liegen innerhalb eines zusammenhängenden Planungsgebietes und werden als interdisziplinäre Leistung eines Generalplaners ausgelobt. Gesucht wird ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft für folgende Planungsleistungen, gem. HOAI:
Im Rahmen der Umsiedlung des Stadtteils Kerpen-Manheim werden die Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur durch die Stadt Kerpen neu errichtet. Der Auftraggeber vergibt die Generalplanungsleistungen zur Planung und Durchführung eines Bürgerzentrums, einer Sportanlage sowie zugehöriger Freianlagen, inkl. Lärmschutzanlage nach Auslobung eines Verhandlungsverfahrens nach VOF. Die Teilprojekte liegen innerhalb eines zusammenhängenden Planungsgebietes und werden als interdisziplinäre Leistung eines Generalplaners ausgelobt. Gesucht wird ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft für folgende Planungsleistungen, gem. HOAI:
— Sicherheits- und Gesundheitskoordination, § 3 BaustellV,
— Prüfung der Standsicherheitsnachweise durch staatlich anerkannte Sachverständige.
An das Verfahren soll nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes und Auswahl des Bieterkreises im Rahmen der Angebotsabgabe die Abfrage eines Projektkonzepts erfolgen. Diese wird dann als Teilkriterium in die Matrix zur Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) einfließen.
An das Verfahren soll nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes und Auswahl des Bieterkreises im Rahmen der Angebotsabgabe die Abfrage eines Projektkonzepts erfolgen. Diese wird dann als Teilkriterium in die Matrix zur Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) einfließen.
Menge oder Umfang:
Generalplanungsleistung zur Errichtung von:
— einer Sportplatzanlage mit Sportplatz (Standardmaß, Kunstrasen), Flutlichtanlage und Bolzplatz,
— eines Bürgerzentrum als Multifunktionsgebäude, ca. 1 400 qm BGF,
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur besseren Vergleichbarkeit und Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in von der Auftraggeberin vorgegebenen Bewerberbögen zusammegefasst. Die Bewerber haben die Bewerberbögen auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der gem. dieser Bekanntmachung benannten Stelle einzureichen. Die Bewerberbögen können genau wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1) (weitere Auskünfte, Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Folgende Nachweise sind einzureichen:
Zur besseren Vergleichbarkeit und Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in von der Auftraggeberin vorgegebenen Bewerberbögen zusammegefasst. Die Bewerber haben die Bewerberbögen auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der gem. dieser Bekanntmachung benannten Stelle einzureichen. Die Bewerberbögen können genau wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1) (weitere Auskünfte, Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Folgende Nachweise sind einzureichen:
1. Bedingungen zum Teilnahmeantrag (vgl. Vordruck Bewerberbögen).
2. Bewerber- und Bietergemeinschaften haben eine Bevollmächtigung ihres Vertreters abzugeben (vgl. Vordruck Bewerberbögen).
3. Übersicht der Projektbeteiligten (vgl. Vordruck Bewerberbögen).
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 VOF (vgl. Vordruck Bewerberbögen).
5. Eigenerklärung über Einhaltung der Anforderungen des Tariftrue- und Vergabegesetzes NRW (vgl. Vordruck Bewerberbögen).
6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (gem. III.1.1).
7. Kammerurkunde als Nachweis über die Berufsqualifikation „Architekt“ mind. eines angestellten Mitarbeiters des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (vgl. III. 3.1).
8. Verpflichtungserkärung etwaiger Nachunternehmer (vgl. Vordruck Bewerberbögen), soweit sich ein Bewerber auf dei Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft.Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung) und dürfen nicht älter als 3 Monate sein (gerchnet ab dem Tag der Bekanntmachung). Ausnahme bildet der Nachweis der Berufsqualifikation. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die unter III.2.1) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Mehrfachbewerbungen , einzeln und/oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt gem. § 10 VOF. Eine detaillierte Matrix der Kriterien erhalten die Interessenten zusammen mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.bei der in I.1) benannten Stelle. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
8. Verpflichtungserkärung etwaiger Nachunternehmer (vgl. Vordruck Bewerberbögen), soweit sich ein Bewerber auf dei Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft.Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung) und dürfen nicht älter als 3 Monate sein (gerchnet ab dem Tag der Bekanntmachung). Ausnahme bildet der Nachweis der Berufsqualifikation. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die unter III.2.1) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Mehrfachbewerbungen , einzeln und/oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt gem. § 10 VOF. Eine detaillierte Matrix der Kriterien erhalten die Interessenten zusammen mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.bei der in I.1) benannten Stelle. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in Ziff. III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in den anzufordernden Bewerberformularen (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in den Bewerberformularen (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.2 werden anhand der festgelegten Anteile an der Gesamtbewertung (vgl. Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bestandteil der Bewerbungsunterlagen) gewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in Ziff. III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in den anzufordernden Bewerberformularen (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in den Bewerberformularen (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.2 werden anhand der festgelegten Anteile an der Gesamtbewertung (vgl. Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bestandteil der Bewerbungsunterlagen) gewertet.
Folgende Nachweise werden gewertet:
1.) Eigenerklärung der Bewerber nach § 5 (4) c) VOF für die Jahre 2010, 2011 und 2012 über den jeweiligen Jahresnettohonorarumsatz für vorstehende Leistungen:
— Bewertung an der Gesamtwertung: 12,5 % (vgl. Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bestandteil der Bewerbungsunterlagen).
2.) Eigenerklärung der Bewerber nach § 5 (5) d) VOF für die Jahre 2010, 2011 und 2012 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten inkl. Führungskräfte für vorstehende Leistungen:
— Bewertung an der Gesamtwertung: 12,5 % (vgl.Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bestandteil der Bewerbungsunterlagen).
Für alle Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für alle Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die in Ziff. III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in den anzufordernden Bewerberformularen (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in den Bewerberformularen (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.3 werden anhand der festgelegten Anteile an der Gesamtbewertung (vgl. Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bestandteil der Bewerbungsunterlagen) gewertet.
Die in Ziff. III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in den anzufordernden Bewerberformularen (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in den Bewerberformularen (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.3 werden anhand der festgelegten Anteile an der Gesamtbewertung (vgl. Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bestandteil der Bewerbungsunterlagen) gewertet.
Folgende Nachweise werden gewertet:
1.) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 5 (5) c) VOF über die Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters für das Gesamtprojekt, getrennt in Berufsjahre und Berufsjahre als Projektleiter
— Bewertung an der Gesamtwertung: jeweils 11,25 % (vgl. Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bestandteil der Bewerbungsunterlagen).
Die Benennung gleicher Referenzen in 3.) Sportanlagen und 4.) Freianlagen ist nicht zulässig.
Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit gilt:
Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen. Die o. g. Kriterien werden in der „Bewertungsmatrix Eignungskriterien“ unter dem Begriff „Fachkunde“ gefasst. Die Bewertung der „Fachkunde“ macht 75 % von der Gesamtbewertung aus, vgl. IV.1.2).
Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen. Die o. g. Kriterien werden in der „Bewertungsmatrix Eignungskriterien“ unter dem Begriff „Fachkunde“ gefasst. Die Bewertung der „Fachkunde“ macht 75 % von der Gesamtbewertung aus, vgl. IV.1.2).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: - Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Einzelbewerber sowie gesamtschuldnerisch haftende Bewerbergemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, ansässige, natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind und deren Leistungsbereich der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist, juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, ansässige, natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind und deren Leistungsbereich der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist, juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die Bewerbungsunterlagen (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) per Post, Mail oder Fax angefordert hat und entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat. Die vorgelegten Bewerbungsunterlagen werden verwahrt, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet und dokumentiert. Die Seitenreihenfolge wird nicht verändert. Die Bewerber werden entsprechend der feststehenden Bewertungsmatrix (vgl. Bewertungsmatrix Eignungskriterien, wird mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt) bewertet. Die Kriterien entsprechen denAnforderungen der Teilnahmebedingungen III.2.1. bis III.2.3.. Die Gewichtung ergibt sich aus dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen (vergl. Ziff. VI.3.). Entsprechend § 5 (3) VOF 2009 werden fehlende geforderte Nachweise und Erklärungen zu III.2.1 bis III.2.3 vom Bewerber nachgefordert. Diese müssen mit einer Nachfrist von 6 Tagen, nach Absendung der Aufforderung zur Abgabe, bei der anfordernden Stelle vorliegen. In der Folge gilt, dass fehlende geforderteNachweise und Erklärungen zu III.2.1 zum Ausschluss führen. Die Nachweise/Erklärungen nach III.2.2 und III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 und III.2.3 mit der Bewertungsmatrix bepunktet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Eignungsprüfung Bewerber, bei fehlender Leistungsfähigkeit (0 Punkte), siehe III.2.2 der Bekanntmachung, oder fehlender Fachkunde (0 Punkte), siehe III.2. 3 der Bekanntmachung, nach § 2 (1) VOF 2009 von den weiteren Verfahrensabläufen auszuschließen. Die 4 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden.
Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die Bewerbungsunterlagen (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) per Post, Mail oder Fax angefordert hat und entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat. Die vorgelegten Bewerbungsunterlagen werden verwahrt, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet und dokumentiert. Die Seitenreihenfolge wird nicht verändert. Die Bewerber werden entsprechend der feststehenden Bewertungsmatrix (vgl. Bewertungsmatrix Eignungskriterien, wird mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt) bewertet. Die Kriterien entsprechen denAnforderungen der Teilnahmebedingungen III.2.1. bis III.2.3.. Die Gewichtung ergibt sich aus dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen (vergl. Ziff. VI.3.). Entsprechend § 5 (3) VOF 2009 werden fehlende geforderte Nachweise und Erklärungen zu III.2.1 bis III.2.3 vom Bewerber nachgefordert. Diese müssen mit einer Nachfrist von 6 Tagen, nach Absendung der Aufforderung zur Abgabe, bei der anfordernden Stelle vorliegen. In der Folge gilt, dass fehlende geforderteNachweise und Erklärungen zu III.2.1 zum Ausschluss führen. Die Nachweise/Erklärungen nach III.2.2 und III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 und III.2.3 mit der Bewertungsmatrix bepunktet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Eignungsprüfung Bewerber, bei fehlender Leistungsfähigkeit (0 Punkte), siehe III.2.2 der Bekanntmachung, oder fehlender Fachkunde (0 Punkte), siehe III.2. 3 der Bekanntmachung, nach § 2 (1) VOF 2009 von den weiteren Verfahrensabläufen auszuschließen. Die 4 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-11-25 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Projektkonzepts (65)
2. Bearbeitungsteam/-qualität (20)
3. Kosten (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-26 📅
Datum des Endes: 2016-04-08 📅
Zusätzliche Informationen
1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF 2009 sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und E-Mail als Kommunikationsmittel zugelassen.
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 VOF 2009 als solche mit dem Hinweis „VOF-Teilnahmeantrag“ sowie der Projektbezeichnung zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1) benannt ist.
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 VOF 2009 als solche mit dem Hinweis „VOF-Teilnahmeantrag“ sowie der Projektbezeichnung zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1) benannt ist.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit den Bewerberformularen bewerben, die für dieses Verfahren ausgegeben wurde. Die Bewerberformulare können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ per Mail, Fax oder schriftlich angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden bei Anforderungen per E-Mail digital zugesendet. Es gelten die in den Bewerbungsformularen genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit den Bewerberformularen bewerben, die für dieses Verfahren ausgegeben wurde. Die Bewerberformulare können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ per Mail, Fax oder schriftlich angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden bei Anforderungen per E-Mail digital zugesendet. Es gelten die in den Bewerbungsformularen genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge NICHT in gebundener Form einzureichen.
7. In dem Bewerberformular „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ ist u. a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen, der bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten.
7. In dem Bewerberformular „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ ist u. a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen, der bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten.
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ zu unterzeichnen.
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ zu unterzeichnen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/vergabekammer/🌏
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 200-346442 (2013-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF 2009 sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und E-Mail als Kommunikationsmittel zugelassen.
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 VOF 2009 als solche mit dem Hinweis „VOF-Teilnahmeantrag“ sowie der Projektbezeichnung zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1) benannt ist.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit den Bewerberformularen bewerben, die für dieses Verfahren ausgegeben wurde. Die Bewerberformulare können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ per Mail, Fax oder schriftlich angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden bei Anforderungen per Mail digital zugesendet. Es gelten die in den Bewerbungsformularen genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge nicht in gebundener Form einzureichen.
7. In dem Bewerberformular „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ ist u. a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen, der bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten.
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ zu unterzeichnen.
1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF 2009 sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und E-Mail als Kommunikationsmittel zugelassen.
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 VOF 2009 als solche mit dem Hinweis „VOF-Teilnahmeantrag“ sowie der Projektbezeichnung zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1) benannt ist.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit den Bewerberformularen bewerben, die für dieses Verfahren ausgegeben wurde. Die Bewerberformulare können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ per Mail, Fax oder schriftlich angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden bei Anforderungen per Mail digital zugesendet. Es gelten die in den Bewerbungsformularen genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge nicht in gebundener Form einzureichen.
7. In dem Bewerberformular „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ ist u. a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen, der bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten.
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung“ zu unterzeichnen.