Vorhaltemaßnahmen und Dienstleistungen im Tierseuchenfall in Nordrhein-Westfalen
Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen (TSK) ist ein nicht-rechtsfähiges Sondervermögen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen zur TSK, insbesondere zu den rechtlichen Grundlagen, sind im Internet unter der Adresse
www.tierseuchenkasse.nrw.de abrufbar.
Gegenstand des Auftrages ist das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen technischen und personellen Kapazitäten an drei Standorten in Nordrhein Westfalen (Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, Rheinland) zur Durchführung nachfolgend benannter Maßnahmen im Tierseuchenfall:
— Aufbau und Betreiben einer Anfahrtschleuse für Fahrzeuge und von Personenschleusen und Duschcontainern („Schwarz-Weiß-Container“)
— Tötung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen nach erfolgter amtlicher Tierseuchenverfügung unter Einhaltung der aktuellen Regelungen des Tierseuchengesetzes, des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Schlachtverordnung i.V.m. den einschlägigen europarechtlichen Regelungen
— Verladen der getöteten/verendeten Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
— Grobdesinfektion der leeren Stallungen
— Reinigung und Desinfektion der Gerätschaften und Fahrzeuge
— Abbau der Schleusen nach Abschluss der Reinigung und Desinfektion und nach Vorgabe des Veterinäramtes
— Entsorgung der Verbrauchsmaterialien
— Durchführung einer Schadnagerbekämpfung im 1 000 m Bereich um das Seuchengehöft
— Durchführung der Reinigung, Desinfektion und Entwesung von Rinder-, Schweine-, Schafe-, Ziegen-, Geflügel- haltenden Betrieben bzw. Mischbetrieben nach erfolgter Bestandsräumung und nach Vorgaben des zuständigen Veterinäramtes auf der Grundlage der einschlägigen tierseuchenrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit der Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Durchführung der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen
Die Reinigung, Desinfektion und Entwesung umfasst Gebäude /Räume (Ställe, Nebenräume/ Vorräume, Unterstände, Futterlager und Silos) und planbefestigte Flächen, die in direkter Verbindung zu den Gebäuden/Räumen stehen.
Der Auftragnehmer hat die Entfernung von Einstreu bzw. Festmist oder sonstigen Produkten aus dem Stallbereich vorzunehmen und eine Festmistrotte zu errichten.
Freiflächen, z.B. bei der Freilandhaltung von Geflügel, sind nach Anordnung der zuständigen Veterinärbehörde flächig mit Branntkalk oder einem anderen Desinfektionsmittel abzustreuen.
Nach amtlicher Anordnung der zuständigen Veterinärbehörde sind bestimmte Einrichtungsgegenstände wie z.B. Roste, Gitter, Futter- und Tränkeapparate auszubauen und gesondert zu reinigen und zu desinfizieren (Die Einrichtungsgegenstände sind auf den Auftrag des Tierhalters hin und auf dessen Kosten wieder einzubauen).
Gegenstände und Einrichtungsutensilien, die nicht oder nur schwer zu reinigen und zu desinfizieren sind, sind zu entsorgen. Vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Veterinäramtes kann der Tierhalter ggf. eine Reinigung und Desinfektion auf eigene Kosten durchführen lassen.
Die Reinigung und Desinfektion von fremden, zweitweise zwischengelagerten/untergestellten Gegenständen ist auf Kosten des Tierhalters durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat geeignete Methoden für die Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren vorzuhalten bzw. nach den rechtlichen Vorgaben zu entwickeln/ weiterzuentwickeln.
Der Auftrag wird als Gesamtleistung vergeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Aufforderung des Auftragsgebers einen Ausführungsvertrag abzuschließen (Ausführungsleistung).
Ein Anspruch auf Abruf der Ausführungsleistungen besteht aber nicht.
Die Leistung gliedert sich in folgende Phasen:
Phase 0 = Vorhalten der Leistungen gem. Stand-by-Vertrag
Phase 1 = Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort innerhalb von 8 Stunden nach Benachrichtigung über den Seuchenfall, innerhalb weiterer 4 Stunden Durchführung der Aufbaumaßnahmen
Phase 2 = Durchführung der Tötung, Schadnagerbekämpfung im 1 000 m Bereich, Reinigung, Desinfektion und Entwesung des Betriebes nach Bestandsräumung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-29.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-01-29
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Auftragsbekanntmachung
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2013-09-09
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Ergänzende Angaben
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