Wärmelieferung für Bestandsgebäude einschließlich Errichtung und Betrieb einer Heizzentrale mit BHKW
Die sieben auf dem Grundstück Rummelsburger Straße 47-59 in 10315 Berlin liegenden 4-geschossigen Wohngebäude mit insgesamt 312 Mietwohnungen und 15 416 m² Wohnfläche werden aktuell dezentral über sieben konventionelle Gaskesselanlagen mit Heizung und Trinkwarmwasser versorgt.
Die derzeit bestehende Eigenerzeugung der Wärme soll auf die gewerbliche Lieferung von Wärme umgestellt werden.
Die künftige Versorgung der 7 Wohngebäude mit Wärme und Trinkwarmwasser soll aus einer auf dem Gelände des AG zu errichtenden Heizzentrale über ein Nahwärmenetz erfolgen. Beides (Heizzentrale und Nahwärmenetz) ist durch einen Energiedienstleister zu erstellen und vollständig verantwortlich zu betreiben.
In der Heizzentrale sind ein BHKW (Blockheizkraftwerk) und ein Spitzenlastkessel zu errichten. Mit dem vom BHKW erzeugten Strom soll der Strombedarf der Heizzentrale sowie der Wärme- und Trinkwarmwasserversorgung gedeckt werden. Weiterhin wird dem Energiedienstleister gestattet, auf eigene Kosten und eigenes Risiko Strom an die Mieter der Liegenschaft zu vermarkten.
Der Eigentümer überlässt dem Energiedienstleister während der 15-jährigen Laufzeit des Wärmeliefervertrages die Flächen für die Heizzentrale und ggf. für Unterstationen sowie die Trassen des Nahwärmenetzes unentgeltlich für den Betrieb der Wärmeversorgungsanlagen.
Gemäß § 556c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB iVm §§ 8-10 WärmeLV hat der durch den Energiedienstleister dem AG vorzulegende Kostenvergleich zwischen den Betriebskosten der bisherigen Eigenversorgung und den durch den Energiedienstleister angebotenen Konditionen für die Wärmelieferung mindestens kostenneutral auszufallen.
Der Energiedienstleister übernimmt sämtliche Leistungen der Planung, Finanzierung und des Betriebs der beschriebenen Versorgungsaufgaben. Dies bedeutet, er plant, baut, finanziert und betreibt nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen die hierzu notwendigen Gebäude und Anlagen auf eigene Rechnung und Verantwortung. Die Brennstoffbeschaffung, die Beschaffung der Hilfsenergien und alle weiteren zur Erfüllung der Versorgungsaufgaben notwendigen Leistungen liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Energiedienstleisters. Die Wärmelieferung erfolgt an den Gebäudeeigentümer. Rechtsträgergrenzen sind in den sieben ehemaligen Gaskessel-Heizräumen die rohrseitigen Gebäudeeintritte hinter den hausseitigen Absperrarmaturen für Heizkreis, Warmwasser sowie Zirkulation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-11-20
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Auftragsbekanntmachung
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2014-06-06
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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