1998 wurde das Vermessungsschiff KOMET in den Dienst gestellt. Der Antrieb des VS KOMET erfolgt durch eine diesel-elektrische Fahranlage (ein elektrischer Fahrmotor). Die Stromerzeugung für das Fahr- und Bordnetz erfolgt durch drei Dieselgeneratoren vom Typ: MTU 8V 396 TC 54. Die zum Betrieb der Fahranlage notwendigen Dieselgeneratoren sind nun gemäß Wartungsstufe 3-5 des Herstellers zu warten. Zusätzlich sind erst zum Zeitpunkt der Wartung festgestellte notwendige Reparaturen ebenfalls auszuführen. Das Leistungsverzeichnis zu dieser Ausschreibung beinhaltet diese Positionen (soweit absehbar) als Bedarfspositionen. Die Wartungsarbeiten erfolgen planmäßig im 1./2.2014. In diesem Zeitraum stehen maximal 6 Wochen zur Ausführung der Leistungen zur Verfügung. Achtung: Der mitgeteilte Ausführungszeitraum steht unter dem Vorbehalt, dass der Zuschlag in diesem Verfahren noch im Kalenderjahr 2013 erfolgt. Sollte dies aus unvorhergesehenen Gründen nicht möglich sein (z. B. Vergabenachprüfungsverfahren), kann der Auftrag erst nach Aufstellung des Bundeshaushalts 2014 erfolgen. Dieses wäre etwa im 4./5.2014 der Fall. AN und Vergabestelle werden sich ggf. über den neuen Ausführungstermin verständigen. Der unter Ziffer II.3 genannte Termin gilt in diesem Fall nicht, die Bindefrgilt dann bis zum 3.5.2014 (ein halbes Jahr). Der Ausführungsort ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. In den Vergabeunterlagen befinden sich zusätzliche Dokumente die zunächst rein als Vorinformation dienen. Im Abschnitt III.2.2 und III2.3 mit laufenden Nummern 1.)-12.) befindet sich eine abschliessende Zusammenstellung der mit dem Angebot vorzulegenden Dokumente.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Schifffahrt und anderen Einrichtungen
Menge oder Umfang:
Der Gesamtauftragswert ergibt sich aus den angebotenen Preisen in EUR für die Wartung, zuzüglich der eintretenden Bedarfspositionen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt.
Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
Ein telefonischer Kontakt ist nicht vorgesehen.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist.
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr. Freitag von 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 14.00 Uhr.
Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für Fragestellungen bis einschließlich 27.11.2013 zur Verfügung: E-Vergabe Plattform (als Nutzer mit Signaturkarte) über den Menüpunkt Anfrage/Sonstiges. Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass nach dem 29.11.2013 beim Auftraggeber eingehende Fragestellungen nicht mehr beantwortet werden können. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ - Ausgabe 2009 -
(idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) dem VHL BVBS und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben. Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis aus dem Angebot.
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013,
— Bekanntmachung der Ausschreibung,
— VOL/B,
— AGB von Bietern führen zum Ausschluss.
(11) Es gilt deutsches Recht.
(12) Erst mit protokollierter Abnahme gemäß Formblatt 721-L (ggfs. i.V.m. Formblatt 722) gilt die Leistung als erbracht.
(13) Das BSH wird unter Berücksichtigung des § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern, wenn der Auftragswert über 30 000 EUR liegt.
(14) Die Nachweise, Formblätter zu III.2.2 und III.2.3 Nrn. 1.)-12.) sind bei Angebotsabgabe vorzulegen = Abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt.
Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
Ein telefonischer Kontakt ist nicht vorgesehen.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist.
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr. Freitag von 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 14.00 Uhr.
Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für Fragestellungen bis einschließlich 27.11.2013 zur Verfügung: E-Vergabe Plattform (als Nutzer mit Signaturkarte) über den Menüpunkt Anfrage/Sonstiges. Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass nach dem 29.11.2013 beim Auftraggeber eingehende Fragestellungen nicht mehr beantwortet werden können. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ - Ausgabe 2009 -
(idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) dem VHL BVBS und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben. Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis aus dem Angebot.
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013,
— Bekanntmachung der Ausschreibung,
— VOL/B,
— AGB von Bietern führen zum Ausschluss.
(11) Es gilt deutsches Recht.
(12) Erst mit protokollierter Abnahme gemäß Formblatt 721-L (ggfs. i.V.m. Formblatt 722) gilt die Leistung als erbracht.
(13) Das BSH wird unter Berücksichtigung des § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern, wenn der Auftragswert über 30 000 EUR liegt.
(14) Die Nachweise, Formblätter zu III.2.2 und III.2.3 Nrn. 1.)-12.) sind bei Angebotsabgabe vorzulegen = Abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1998 wurde das Vermessungsschiff KOMET in den Dienst gestellt. Der Antrieb des VS KOMET erfolgt durch eine diesel-elektrische Fahranlage (ein elektrischer Fahrmotor). Die Stromerzeugung für das Fahr- und Bordnetz erfolgt durch drei Dieselgeneratoren vom Typ: MTU 8V 396 TC 54. Die zum Betrieb der Fahranlage notwendigen Dieselgeneratoren sind nun gemäß Wartungsstufe 3-5 des Herstellers zu warten. Zusätzlich sind erst zum Zeitpunkt der Wartung festgestellte notwendige Reparaturen ebenfalls auszuführen. Das Leistungsverzeichnis zu dieser Ausschreibung beinhaltet diese Positionen (soweit absehbar) als Bedarfspositionen. Die Wartungsarbeiten erfolgen planmäßig im 1./2.2014. In diesem Zeitraum stehen maximal 6 Wochen zur Ausführung der Leistungen zur Verfügung.
1998 wurde das Vermessungsschiff KOMET in den Dienst gestellt. Der Antrieb des VS KOMET erfolgt durch eine diesel-elektrische Fahranlage (ein elektrischer Fahrmotor). Die Stromerzeugung für das Fahr- und Bordnetz erfolgt durch drei Dieselgeneratoren vom Typ: MTU 8V 396 TC 54. Die zum Betrieb der Fahranlage notwendigen Dieselgeneratoren sind nun gemäß Wartungsstufe 3-5 des Herstellers zu warten. Zusätzlich sind erst zum Zeitpunkt der Wartung festgestellte notwendige Reparaturen ebenfalls auszuführen. Das Leistungsverzeichnis zu dieser Ausschreibung beinhaltet diese Positionen (soweit absehbar) als Bedarfspositionen. Die Wartungsarbeiten erfolgen planmäßig im 1./2.2014. In diesem Zeitraum stehen maximal 6 Wochen zur Ausführung der Leistungen zur Verfügung.
Achtung: Der mitgeteilte Ausführungszeitraum steht unter dem Vorbehalt, dass der Zuschlag in diesem Verfahren noch im Kalenderjahr 2013 erfolgt. Sollte dies aus unvorhergesehenen Gründen nicht möglich sein (z. B. Vergabenachprüfungsverfahren), kann der Auftrag erst nach Aufstellung des Bundeshaushalts 2014 erfolgen. Dieses wäre etwa im 4./5.2014 der Fall. AN und Vergabestelle werden sich ggf. über den neuen Ausführungstermin verständigen. Der unter Ziffer II.3 genannte Termin gilt in diesem Fall nicht, die Bindefrgilt dann bis zum 3.5.2014 (ein halbes Jahr).
Achtung: Der mitgeteilte Ausführungszeitraum steht unter dem Vorbehalt, dass der Zuschlag in diesem Verfahren noch im Kalenderjahr 2013 erfolgt. Sollte dies aus unvorhergesehenen Gründen nicht möglich sein (z. B. Vergabenachprüfungsverfahren), kann der Auftrag erst nach Aufstellung des Bundeshaushalts 2014 erfolgen. Dieses wäre etwa im 4./5.2014 der Fall. AN und Vergabestelle werden sich ggf. über den neuen Ausführungstermin verständigen. Der unter Ziffer II.3 genannte Termin gilt in diesem Fall nicht, die Bindefrgilt dann bis zum 3.5.2014 (ein halbes Jahr).
Der Ausführungsort ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
In den Vergabeunterlagen befinden sich zusätzliche Dokumente die zunächst rein als Vorinformation dienen.
Im Abschnitt III.2.2 und III2.3 mit laufenden Nummern 1.)-12.) befindet sich eine abschliessende Zusammenstellung der mit dem Angebot vorzulegenden Dokumente.
Referenznummer: 070/MTU-Komet/2013-N31/Z1150
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Eignung nach § 6 Abs. 4 und § 6 EG VOL/A mittels Formblatt 333-L-BSH, sofern nicht Präqualifiziert gemäß PQ-VOL.
2. Eigenerklärung zur Nutzung des Formblatt 721-L, 722 Abnahmeprotokoll bei Abnahme der „Motoren“.
3. Eigenerklärung zur Rechnungstellung wie durch das Leistungsverzeichnis (die Excel-Datei) vorgegeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Nachweis über eine (Hersteller-)Schulung am Motorentyp MTU 8V 396 TC 54.
5. Zertifikat zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001: 2008.
6. Eigenerklärung zur ausschließlichen Verwendung von Originalersatzteilen des Motorenherstellers bei Ausführung der notwendigen und notwendig werdenden Leistungen.
7. Eigenerklärung über die Fristgerechte Ausführung der Leistung im 1./2.2014 (Sie haben im 1./2.2014 maximal 6 Wochen Zeit).
8. Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistung in Bezug auf die ausgeführten Leistungen, sowie in Bezug auf die verwendeten Ersatzteile.
9. Angebotserklärung, ausgefüllt und signiert (Formblatt 332-L).
10. Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Formblatt 4a Wartung der MTU Motoren auf Komet).
11. ggfs. Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 392-L, ggfs. 393-L).
12. ggfs. aus III.1.3 notwendig werdender Nachweis (Formblatt 401).
Die Nachweise, Formblätter zu III.2.2 und III.2.3 Nrn. 1.)-12.) sind bei Angebotsabgabe vorzulegen = Abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung.
Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen.
Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind der Struktur (dem Aufbau) des Leistungsverzeichnisses entsprechend aufzustellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
URL für weitere Informationen: www.evergabe-online.de, siehe auch VI.3) Nr. (1)-(3) 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe-online.de, siehe auch VI.3) Nr. (1)-(3) 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe-online.de, siehe auch VI.3) Nr. (1)-(3) 🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-02-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 070/MTU-Komet/2013-N31/Z1150
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt.
Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
Ein telefonischer Kontakt ist nicht vorgesehen.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist.
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr. Freitag von 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 14.00 Uhr.
Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für Fragestellungen bis einschließlich 27.11.2013 zur Verfügung: E-Vergabe Plattform (als Nutzer mit Signaturkarte) über den Menüpunkt Anfrage/Sonstiges. Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass nach dem 29.11.2013 beim Auftraggeber eingehende Fragestellungen nicht mehr beantwortet werden können. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für Fragestellungen bis einschließlich 27.11.2013 zur Verfügung: E-Vergabe Plattform (als Nutzer mit Signaturkarte) über den Menüpunkt Anfrage/Sonstiges. Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass nach dem 29.11.2013 beim Auftraggeber eingehende Fragestellungen nicht mehr beantwortet werden können. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ - Ausgabe 2009 -
(idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) dem VHL BVBS und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben. Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben. Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis aus dem Angebot.
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013,
— Bekanntmachung der Ausschreibung,
— VOL/B,
— AGB von Bietern führen zum Ausschluss.
(11) Es gilt deutsches Recht.
(12) Erst mit protokollierter Abnahme gemäß Formblatt 721-L (ggfs. i.V.m. Formblatt 722) gilt die Leistung als erbracht.
(13) Das BSH wird unter Berücksichtigung des § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern, wenn der Auftragswert über 30 000 EUR liegt.
(14) Die Nachweise, Formblätter zu III.2.2 und III.2.3 Nrn. 1.)-12.) sind bei Angebotsabgabe vorzulegen = Abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 209-362714 (2013-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt.
Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
Ein telefonischer Kontakt ist nicht vorgesehen.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist.
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00–11:30 Uhr und von 13:00–16:00 Uhr. Freitag von 8:00–11:30 Uhr und von 13:00–14:00 Uhr.
Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für Fragestellungen bis einschließlich 27.11.2013 zur Verfügung: E-Vergabe Plattform (als Nutzer mit Signaturkarte) über den Menüpunkt Anfrage/Sonstiges. Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass nach dem 29.11.2013 beim Auftraggeber eingehende Fragestellungen nicht mehr beantwortet werden können. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 -
(idF der Bekanntmachung vom 19.02.2010) dem VHL BVBS und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben. Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der
Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013.
— Bekanntmachung der Ausschreibung, - VOL/B
— AGB von Bietern führen zum Ausschluss
(11) Es gilt deutsches Recht
(12) Erst mit protokollierter Abnahme gemäß Formblatt 721-L (ggfs. i.V.m. Formblatt 722) gilt die Leistung als erbracht.
(13) Das BSH wird unter Berücksichtigung des § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der
Gewerbeordnung anfordern, wenn der Auftragswert über 30.000 EUR liegt.
(14) Die Nachweise, Formblätter zu III.2.2 und III.2.3 Nrn. 1.)-12.) sind bei Angebotsabgabe vorzulegen = Abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt.
Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
Ein telefonischer Kontakt ist nicht vorgesehen.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist.
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00–11:30 Uhr und von 13:00–16:00 Uhr. Freitag von 8:00–11:30 Uhr und von 13:00–14:00 Uhr.
Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für Fragestellungen bis einschließlich 27.11.2013 zur Verfügung: E-Vergabe Plattform (als Nutzer mit Signaturkarte) über den Menüpunkt Anfrage/Sonstiges. Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass nach dem 29.11.2013 beim Auftraggeber eingehende Fragestellungen nicht mehr beantwortet werden können. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 -
(idF der Bekanntmachung vom 19.02.2010) dem VHL BVBS und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben. Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der
Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013.
— Bekanntmachung der Ausschreibung, - VOL/B
— AGB von Bietern führen zum Ausschluss
(11) Es gilt deutsches Recht
(12) Erst mit protokollierter Abnahme gemäß Formblatt 721-L (ggfs. i.V.m. Formblatt 722) gilt die Leistung als erbracht.
(13) Das BSH wird unter Berücksichtigung des § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der
Gewerbeordnung anfordern, wenn der Auftragswert über 30.000 EUR liegt.
(14) Die Nachweise, Formblätter zu III.2.2 und III.2.3 Nrn. 1.)-12.) sind bei Angebotsabgabe vorzulegen = Abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00–11:30 Uhr und von 13:00–16:00 Uhr. Freitag von 8:00–11:30 Uhr und von 13:00–14:00 Uhr. Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 - (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (1) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013.
— Bekanntmachung der Ausschreibung,
— VOL/B - Die AGB von Bietern werden nicht akzeptiert
(11) Es gilt deutsches Recht (12) Abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach § 6 Abs. 4 und § 6 EG VOL/A mittels Formblatt 333-L-BSH, sofern nicht PQ-VOL qualifiziert Nachweise:
—— Dock mit einer mindest Pallenhöhe von 1,20 Metern,
—— Dock besitzt eine Dockgrube von min. LxBxT = 9,5 x 4,0 x 3,5 Metern,
—— Eindockung des Schiffes auf ebenem Kiel, keine Vertrimmung erlaubt
— Der Dockplatz ist 24 Stunden am Tag trocken
— Gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagement nach ISO EN 9001:2008
— Gültiges Zertifikat über Umweltmanagement ISO EN 14001:2004 für Dockungen, Reparatur und Umbau/Wartung von Seeschiffen und anderen Wasserfahrzeugen
— sollten die Arbeiten an verschiedenen Standorten stattfinden, muss jeder Standort die Anforderungen aus III.2.3 ggf. III.2.2 erfüllen, die entsprechenden Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Es ergeht für diesen Fall der Hinweis, dass nur der am weitesten entfernte Standort bei den Verlegekosten Berücksichtigung findet (weil auch Kosten für diese Strecke anfallen).
— Eigenerklärung zur Nutzung des Formblatt 721-L, 722 als Abnahmeprotokoll bei der Abnahme des Schiffes – Eigenerklärung zur Rechnungstellung wie durch das Leistungsverzeichnis (die Excel-Datei) vorgegeben
— Eigenerklärung die Werftbesprechungen zu nachweislich zu Dokumentieren – Angebotserklärung (Formblatt 332-L)
— Leistungsverzeichnis vollständig ausgefüllt und als signiertes PDF dem Angebot beigefügt.
— Gegebenfalls sind, sofern für Sie zutreffend, die Formblätter 392-L Nachunternehmer, 401 Bietergemeinschaft dem Angebot ebenfalls beizufügen. Das Formblatt "Aufforderung zur Vorlage der Urkalkulation" dient zunächst rein Ihrer Information. In besonderen Fällen zum Beispiel bei Nachträgen wird Ihnen ein solches Formblatt zugeleitet, um Ihre Urkalkulation gemäß der Vorgaben des Formblattes zur Preisprüfung zu erhalten.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00–11:30 Uhr und von 13:00–16:00 Uhr. Freitag von 8:00–11:30 Uhr und von 13:00–14:00 Uhr. Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 - (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (1) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013.
— Bekanntmachung der Ausschreibung,
— VOL/B - Die AGB von Bietern werden nicht akzeptiert
(11) Es gilt deutsches Recht (12) Abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach § 6 Abs. 4 und § 6 EG VOL/A mittels Formblatt 333-L-BSH, sofern nicht PQ-VOL qualifiziert Nachweise:
—— Dock mit einer mindest Pallenhöhe von 1,20 Metern,
—— Dock besitzt eine Dockgrube von min. LxBxT = 9,5 x 4,0 x 3,5 Metern,
—— Eindockung des Schiffes auf ebenem Kiel, keine Vertrimmung erlaubt
— Der Dockplatz ist 24 Stunden am Tag trocken
— Gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagement nach ISO EN 9001:2008
— Gültiges Zertifikat über Umweltmanagement ISO EN 14001:2004 für Dockungen, Reparatur und Umbau/Wartung von Seeschiffen und anderen Wasserfahrzeugen
— sollten die Arbeiten an verschiedenen Standorten stattfinden, muss jeder Standort die Anforderungen aus III.2.3 ggf. III.2.2 erfüllen, die entsprechenden Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Es ergeht für diesen Fall der Hinweis, dass nur der am weitesten entfernte Standort bei den Verlegekosten Berücksichtigung findet (weil auch Kosten für diese Strecke anfallen).
— Eigenerklärung zur Nutzung des Formblatt 721-L, 722 als Abnahmeprotokoll bei der Abnahme des Schiffes – Eigenerklärung zur Rechnungstellung wie durch das Leistungsverzeichnis (die Excel-Datei) vorgegeben
— Eigenerklärung die Werftbesprechungen zu nachweislich zu Dokumentieren – Angebotserklärung (Formblatt 332-L)
— Leistungsverzeichnis vollständig ausgefüllt und als signiertes PDF dem Angebot beigefügt.
— Gegebenfalls sind, sofern für Sie zutreffend, die Formblätter 392-L Nachunternehmer, 401 Bietergemeinschaft dem Angebot ebenfalls beizufügen. Das Formblatt "Aufforderung zur Vorlage der Urkalkulation" dient zunächst rein Ihrer Information. In besonderen Fällen zum Beispiel bei Nachträgen wird Ihnen ein solches Formblatt zugeleitet, um Ihre Urkalkulation gemäß der Vorgaben des Formblattes zur Preisprüfung zu erhalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100/WZ-KOMET/2013-N31/Z1150
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis für die Bereits erforderlichen Arbeiten (Normalposition) (60)
2. Preis für die noch nicht mit Sicherheit erforderlichen Arbeiten ( Bedarfsposition) (30)
3. Verlegekosten (Kosten für den Transport des VS KOMET in die Werft); Es handelt sich trotz einer Gewichtung der Preise um eine reine Preiswertung. (10)
Auftragsvergabe
Name: German Dry Docks GmbH & Co. KG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2013/S 245-427402 (2013-12-11)