Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation: Planungsleistungen Ing.-BW, VA,TWP,TA,OL,LST, Der Bahnhof Friedberg liegt an der Strecke 3900 Kassel-Frankfurt Hbf, km 166,069. Die DB Station&Service AG plant zusammen mit der Stadt Friedberg und dem Rhein-Main Verkehrsverbund GmbH den Bahnhof Friedberg zu modernisieren und die Bahnsteige 1/1a -4 parallel zum 4-gleisigen Ausbau der S6 auch für mobilitätseingeschränkte Personen zugänglich zu machen. Hierzu werden die Planungsleistungen der Lph 1 4 angefragt. Die Lph 5 -7 und 9 werden optional angefragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation
13TEI04095”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Titel:
“Planungsleistungen Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der VS, Planungsleistung für Verkehrsplanung, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung...”
Titel
Planungsleistungen Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der VS, Planungsleistung für Verkehrsplanung, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung
Mehr anzeigen Beschreibung
Ort der Leistung: Gießen, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhof Friedberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen der Gewerke Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausstattung und Gebäudeplanung” Dauer
Datum des Beginns: 2013-09-16 📅
Datum des Endes: 2017-03-16 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2013/S 182-314814
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Planungsleistungen Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation”
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-16 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Postanschrift: Lindleystr. 11
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
URL: www.schuessler-plan.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 349 617 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1−3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1−3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 134-330387 (2019-07-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 349 617 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 134-330388 (2019-07-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffung Infrastruktur Region Mitte, Einkauf Arch./Ing. leistungen, Bauaffine Dienstleistungen...”
Kontaktperson
Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffung Infrastruktur Region Mitte, Einkauf Arch./Ing. leistungen, Bauaffine Dienstleistungen (FS.EI−M−A), z.Hd. Frau Silvia Weck, Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt/M.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der VS, Planungsleistung für Verkehrsplanung, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung...”
Titel
Planungsleistungen Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der VS, Planungsleistung für Verkehrsplanung, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen der Gewerke Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausstattung und Gebäudeplanung.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 349 617 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 216-531177 (2019-11-05)