Werftzeit 2014 VS Capella, Beginn der Instandsetzungsarbeiten muss im 1.2014 erfolgen

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Das Schiff VS Capella ist seit Jahren für das BSH als Vermessungsschiff in der Nord- und Ostsee im Einsatz. In der Werftzeit ist die Klasseerneuerung, des nach den Vorschriften des Germanischen Lloyds (GL) klassifizierten VS Capella, durchzuführen. Zu diesem Zweck wird die VS Capella in eine Werft gebracht, um dort die Abnahmen zur Klassenerneuerung einschließlich Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Es sind Prüfungen und Abnahmen im Rahmen der Klassenerneuerung einschließlich aller notwendigen Reparatur – und Instandsetzungsarbeiten nach den Vorschriften sowie unter Aufsicht der Klassifikationsgesellschaft Germanischer Lloyd (GL) im 1.2014 für ca. 14 Tage durchzuführen. Das Schiff ist trocken zu stellen d. h. einzudocken, damit Besichtigungen und Prüfungen unter Aufsicht des GL vorgenommen werden können. Folgende Arbeiten sind durchzuführen: Die Propellerwellen und die Ruderanlagen werden befundet, aufgemessen und bei Bedarf instandgesetzt. Die Instandsetzungen umfassen auch die Lieferung/den Einbau von Ersatzteilen (durch die Werft beschafft bzw. angefertigt). Das Schiff ist im Über- und Unterwasserbereich im Hochdruckwasserstrahlverfahren zu reinigen und anschliessend zu konservieren. Die notwendigen Farben werden vom Auftragnehmer/der Werft beschafft. Sämtliche Ballastwassertanks sind für die Besichtigung zu öffnen, zu reinigen, zu befunden, bei Bedarf instandzusetzen und zu schließen. Falls erforderlich sind die B.W.-Tanks auf Grund von Korrosion komplett zu sandstrahlen und neu zu konservieren.
Während der Werftzeit sind für die Besatzung und verantwortliche Personen des BSH Unterkünfte, Transportmittel bereitzustellen.
Die Werftbesprechungen sind von der Werft zu protokollieren/zu dokumentieren und dem Auftraggeber unterschrieben zur Verfügung zu stellen. Leistungen gelten erst mit protokollierter Abnahme als erbracht. Die Werftzweit ist vorgesehen vom 27.1.2014 für 14 Tage.
Das Schiff ist am 3.12.13 bzw. 4.12.2013 voraussichtlich in Travemünde zu besichtigen. Melden Sie sich hierzu bitte telefonisch an. Die hierzu benötigte Rufnummer erhalten Sie in der Angebotsaufforderung (Punkt 5).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-14 Auftragsbekanntmachung
2013-12-10 Ergänzende Angaben
2014-01-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Schifffahrt und anderen Einrichtungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Schifffahrt und anderen Einrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bsh.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 222-386818
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. (2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr. Freitag von 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 14.00 Uhr. Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung. (3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. (4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010). (5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen. (6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. (7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt. (8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind. (9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. (10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot. Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird: — Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013, — Bekanntmachung der Ausschreibung – VOL/B, — AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp (Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen). — Angebot des Teilnehmers. (11) Es gilt deutsches Recht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Schiff VS Capella ist seit Jahren für das BSH als Vermessungsschiff in der Nord- und Ostsee im Einsatz. In der Werftzeit ist die Klasseerneuerung, des nach den Vorschriften des Germanischen Lloyds (GL) klassifizierten VS Capella, durchzuführen. Zu diesem Zweck wird die VS Capella in eine Werft gebracht, um dort die Abnahmen zur Klassenerneuerung einschließlich Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Es sind Prüfungen und Abnahmen im Rahmen der Klassenerneuerung einschließlich aller notwendigen Reparatur – und Instandsetzungsarbeiten nach den Vorschriften sowie unter Aufsicht der Klassifikationsgesellschaft Germanischer Lloyd (GL) im 1.2014 für ca. 14 Tage durchzuführen. Das Schiff ist trocken zu stellen d. h. einzudocken, damit Besichtigungen und Prüfungen unter Aufsicht des GL vorgenommen werden können. Folgende Arbeiten sind durchzuführen: Die Propellerwellen und die Ruderanlagen werden befundet, aufgemessen und bei Bedarf instandgesetzt. Die Instandsetzungen umfassen auch die Lieferung/den Einbau von Ersatzteilen (durch die Werft beschafft bzw. angefertigt). Das Schiff ist im Über- und Unterwasserbereich im Hochdruckwasserstrahlverfahren zu reinigen und anschliessend zu konservieren. Die notwendigen Farben werden vom Auftragnehmer/der Werft beschafft. Sämtliche Ballastwassertanks sind für die Besichtigung zu öffnen, zu reinigen, zu befunden, bei Bedarf instandzusetzen und zu schließen. Falls erforderlich sind die B.W.-Tanks auf Grund von Korrosion komplett zu sandstrahlen und neu zu konservieren.
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Während der Werftzeit sind für die Besatzung und verantwortliche Personen des BSH Unterkünfte, Transportmittel bereitzustellen.
Die Werftbesprechungen sind von der Werft zu protokollieren/zu dokumentieren und dem Auftraggeber unterschrieben zur Verfügung zu stellen. Leistungen gelten erst mit protokollierter Abnahme als erbracht. Die Werftzweit ist vorgesehen vom 27.1.2014 für 14 Tage.
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Das Schiff ist am 3.12.13 bzw. 4.12.2013 voraussichtlich in Travemünde zu besichtigen. Melden Sie sich hierzu bitte telefonisch an. Die hierzu benötigte Rufnummer erhalten Sie in der Angebotsaufforderung (Punkt 5).
Referenznummer: 112/WZ-CAPELLA/2013-N31/Z1150
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Diese Ausschreibung erfolgt unter dem Verzicht auf die Nachforderung fehlender Unterlagen. Beachten Sie dies bei der Abgabe Ihrer Erklärungen besonders. Sie können nachfolgende Eigenerklärungen im Formular Leistungsverzeichnis (Tabellenblatt „Eigenerklärungen“) abgeben.
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E.1: Eigenerklärung zur Nutzung des Formblatt 721-L, 722 Abnahmeprotokoll bei Abnahme des Schiffes sowie Protokollierung der Besprechungen zu dieser Werftzeit.
E.2: Eigenerklärung zur Rechnungstellung wie durch das Leistungsverzeichnis (die Excel-Datei) vorgegeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Diese Ausschreibung erfolgt unter dem Verzicht auf die Nachforderung fehlender Unterlagen. Beachten Sie dies bei der Abgabe Ihrer Erklärungen besonders! Sie können die Eigenerklärungen im Formular Eigenerklärung zur Eignung (E.3) bzw. Leistungsverzeichnis (Tabellenblatt „Eigenerklärungen“) (E.4) abgeben.
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E.3: Angaben zum Formblatt 333-L „Eigenerklärung zur Eignung“, sofern nicht Präqualifiziert gemäß PQ-VOL oder vergleichbar.
E.4: Einverständniserklärung, dass das BSH unter Berücksichtigung des § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern wird.
Mindeststandards:
E.3: : Eigenerklärung mittels Formblatt 333-L „Eigenerklärung zur Eignung“, oder ein Präqualifizierungscode nach PQ-VOL oder vergleichbar, der zu einem der angegebenen CPV Codes des Auftragsgegenstandes (II.1.6 dieser Bekanntmachung) passt.
Der PQ-Code ist in das Formblatt 332-L Angebotserklärung, Ziffer 6 einzutragen, und ersetzt die Angaben zum Formblatt 333-L „Eigenerklärung zur Eignung“.
E.4: Idealerweise „kein Eintrag“, ansonsten Nachweis, dass der „Selbstheilungsprozess“ begonnen hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Diese Ausschreibung erfolgt unter dem Verzicht auf die Nachforderung fehlender Unterlagen. Beachten Sie dies bei der Abgabe Ihrer Erklärungen besonders! Sie können sämtliche Eigenerklärungen im Formular Leistungsverzeichnis (Tabellenblatt „Eigenerklärungen“) abgeben.
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E.5: Erklärung, mit der Werftzeit im 1.2014 zu beginnen.
E.6: Erklärung, für anfallende Farbarbeiten ausschließlich Farben des Herstellers „Relius Coatings“ zu verwenden.
E.7: Erklärung, dass ein Dock (Trocken-/Schwimmdock) oder Liftanlage mit einer mindest Pallenhöhe von 1,20 Metern vorhanden ist.
E.8: Erklärung, dass die Eindockung des Schiffes auf ebenem Kiel, ohne Vertrimmung/ Slipanlage erfolgt.
E.9: Erklärung, dass der Dockplatz ist 24 Stunden am Tag trocken ist.
E.10: Erklärung, dass bei Arbeiten an verschiedenen Standorten jeder Standort die Anforderungen aus III.2.3 ggf. III.2.2 erfüllt, die entsprechenden Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Es ergeht für diesen Fall der Hinweis, dass nur der am weitesten entfernte Standort bei den Verlegekosten Berücksichtigung findet (weil auch Kosten für diese Strecke anfallen).
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E.11: Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein Qualitätsmanagement nach ISO EN 9001:2008
E.12: Vorlage eines gültigen Zertifikats über Umweltmanagement ISO EN 14001:2009 für Dockungen, Reparatur und Umbau/Wartung von Seeschiffen und anderen Wasserfahrzeugen.
Mindeststandards:
E.5 bis E.10: Eigenerklärungen.
E.11, E.12: Gültige Zertifikate.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung.
Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen.
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Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen Vorgaben entsprechend zu korrigieren.
Eine Urkalkulation wird nur bei Bedarf angefordert. Es müssen berechtigte Zweifel bzw. Unklarheiten bei der Gesamtkalkulation erkennbar sein, die diesen Schritt rechtfertigen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Zu sämtlichen der nachfolgenden Eignungskriterien (E.1-E.12) müssen Angaben erbracht werden. Zur Vereinfachung können Bieter die Formulare „Eigenerklärung zur Eignung/Leistungsverzeichnis“ benutzen. Jedes Eignungskriterium muss erfüllt sein. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Eignungskriterien wettgemacht werden. Bei der Angabe zu den Punkten E.1 bis E.12 handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis für die Bereits erforderlichen Arbeiten (Normalposition) (60)
2. Preis für die noch nicht mit Sicherheit erforderlichen Arbeiten ( Bedarfsposition) (30)
3. Verlegekosten (Kosten für den Transport des vs Capella in die Werft); Es handelt sich trotz einer Gewichtung der Preise um eine reine Preiswertung (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nur über www.evergabe-online.de im Menue des Angebotsassistenten (ANA) unter Anfragen/Sonstiges
Postanschrift: Internet
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nur über www.evergabe-online.de

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 112/WZ-CAPELLA/2013-N31/Z1150
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
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(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist.
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr. Freitag von 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 14.00 Uhr.
Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
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Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
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(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
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(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
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(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot.
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013,
— Bekanntmachung der Ausschreibung – VOL/B,
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— Angebot des Teilnehmers.
(11) Es gilt deutsches Recht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499561 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklichauf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
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Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. derAntragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüberdem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 222-386818 (2013-11-14)
Ergänzende Angaben (2013-12-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 240-417341
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 222-386818
ABl. S-Ausgabe: 240
Quelle: OJS 2013/S 240-417341 (2013-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 015-023313
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. (2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00-11.30 Uhr und von 13.00-16.00 Uhr. Freitag von 8.00-11.30 Uhr und von 13.00-14.00 Uhr. Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung. (3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens bis zum 19.12.2013 11.00 Uhr bei der Vergabestelle BSH eingehen müssen, um rechtzeitig beantwortet zu werden. Die Antworten zu den Fragen werden spätestens am 20.12.2013 bekannt gegeben. Fragen, die nach dem o. g. eingehen können nicht mehr beantwortet werden. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. (4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 9.2010). (5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen. (6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. (7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt. (8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind. (9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. (10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot. Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird: — Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 3.2013. — Bekanntmachung der Ausschreibung – VOL/B. — AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp (Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen). — Angebot des Teilnehmers. (11) Es gilt deutsches Recht.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 3. Verlegekosten (Kosten für den Transport des VS CAPELLA in die Werft); Es handelt sich trotz einer Gewichtung der Preise um eine reine Preiswertung. (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-20 📅
Name: Neue Jadewerft GmbH
Postanschrift: Hannoversche Straße 10
Postort: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26384
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Quelle: OJS 2014/S 015-023313 (2014-01-20)