Wettbewerblicher Dialog - Bebauung/Rathauserweiterung am Schützenhof

Stadt Flörsheim am Main

Die Stadt Flörheim am Main beabsichtigt die Entwicklung einer zentral gelegenen Fläche im Innenstadtbereich (Gelände des ehemaligen Schützenhofes) durch einen privaten Investor in Form eines Investoren-Modells. Auf dem ca. 2.500 Quadratmeter großen brachliegenden Grundstück (Baufeld), das sich gegenwärtig im Eigentum der Stadt Flörsheim am Main befindet, soll der Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit insgesamt ca. 6.600 Quadratmeter BGF inklusive einer Tiefgarage mit ca. 44 Stellplätzen für Bewohner/Nutzer entstehen. Zum Zwecke der Rathauserweiterung soll dabei in dem zu errichtenden Wohn- und Bürogebäude eine Nutzfläche von ca. 1.100 Quadratmetern für eine Rathaus-Nutzung zur Verfügung stehen.
Der private Investor hat dieses Vorhaben baulich umzusetzen, insbesondere die schlüsselfertige Erstellung des Wohn- und Bürogebäudes einschließlich aller noch erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen ab LP 4 und ggf. Teilleistungen aus LP 2 und LP 3 HOAI sowie alle notwendigen Fachplanungsleistungen und Gutachten) gemäß einer funktionalen Leistungsbeschreibung vorzunehmen. Ein planerischer Entwurf für das Gebäude liegt vor, der vom Investor grundsätzlich auch realisiert werden soll. Keine Bewirtschaftungsleistungen durch den Investor für die städtisch genutzten Flächen. Im Übrigen soll das wirtschaftliche Konzept des im Verfahren erfolgreichen Investors umgesetzt werden. Die Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Innenstadt Axthelm" sind zu beachten. Zulässig sind typische Nutzungen eines Kerngebietes sowie eines Mischgebietes.
Gegenwärtig wird favorisiert, das Vorhaben im Wege eines sogenannten Investoren-Modells zu realisieren, d.h., Ankauf des Grundstücks durch den Investor und nach schlüsselfertiger Errichtung Rückerwerb der Büroflächen für die Rathaus-Nutzung durch die Stadt Flörsheim am Main. Dazu ist beabsichtigt, dass nach Baufertigstellung eine Wohnungseigentumsgemeinschaft nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gegründet wird und der Investor die entstandenen Eigentumswohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko selbst verwertet und die für die Rathaus-Nutzung vorgesehenen Büroflächen an die Stadt Flörsheim am Main veräußert.
Die weiteren Einzelheiten und etwaigen Vorgaben sind konzeptabhängig und im wettbewerblichen Dialog mit den interessierten Bietern abzustimmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-06.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-06 Auftragsbekanntmachung