Wettbewerbliches Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Aufstellen von Sammelbehältern für die Sammlung, Transport und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen im Stadtgebiet Hannover
Der Auftraggeber hat von der Stadt Hannover eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Wertstoffcontainern für Alttextilien und Altschuhe an insgesamt 268 Stellplatzflächen im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet Hannover erhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, die vorgenannten insgesamt 268 Stellplatzflächen für die Aufstellung von jeweils 2 Sammelbehältern pro Stellfläche zur Sammlung von Alttextilien und Altschuhen losweise auf Grundlage einer Dienstleistungskonzession zu vergeben. Der Auftragnehmer wird die ihm zur Nutzung überlassenen Containerstellplätze dabei in eigener Verantwortung betreiben und das wirtschaftliche Risiko der Sammlung und Verwertung der Alttextilien und Altschuhe alleine tragen. Der Auftragnehmer erhält kein Entgelt, stattdessen steht ihm der aus der Verwertung der Alttextilien und Altschuhe erzielte Gewinn zu. Der Auftragnehmer hat an den Auftraggeber eine Vergütung für die Überlassung der Stellplatzflächen zu zahlen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-29.
Auftragsbekanntmachung (2013-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Insgesamt 268 Stellflächen für jeweils 2 Alttextil-Sammelbehälter im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hannover.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft, Region Hannover
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60 C
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.aha-region.de🌏
Telefon: +49 511991147840📞
Fax: +49 511991147891 📠
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Regelungen des GWB-Vergaberechts sowie der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie keine Anwendung finden. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt daher auf freiwilliger Basis zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Transparenz und Wettbewerb. Das wettbewerbliche Verfahren wird lediglich punktuell an die Vorgaben der VOL/A-EG angelehnt. Eine Selbstbindung des Auftraggebers an die VOL/A-EG ist hiermit weder insgesamt noch partiell verbunden.
Alle interessierten Unternehmen erhalten die Gelegenheit ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird nach dem Ablauf der Angebotsfrist die Eignung der Bieter prüfen und die Angebote der geeigneten Bieter auf Grundlage der Zuschlagskriterien einer Wertung unterziehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit den nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums in die engere Wahl kommenden Bietern Verhandlungen über die Angebote durchzuführen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Verhandlungen den Zuschlag nach der ersten Auswertung der Angebote unmittelbar zu erteilen. Bieter können auf alle Lose ein Angebot abgeben. Zuschlagskriterium ist der Preis. Allerdings ist die Angabe unter Ziff. IV.2.1 dahingehend zu konkretisieren, dass mit „niedrigster Preis“ vorliegend die höchste Vergütung gemeint ist. Der Zuschlag ist auf maximal drei Lose pro Bieter beschränkt (siehe Vergabeunterlagen).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Regelungen des GWB-Vergaberechts sowie der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie keine Anwendung finden. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt daher auf freiwilliger Basis zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Transparenz und Wettbewerb. Das wettbewerbliche Verfahren wird lediglich punktuell an die Vorgaben der VOL/A-EG angelehnt. Eine Selbstbindung des Auftraggebers an die VOL/A-EG ist hiermit weder insgesamt noch partiell verbunden.
Alle interessierten Unternehmen erhalten die Gelegenheit ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird nach dem Ablauf der Angebotsfrist die Eignung der Bieter prüfen und die Angebote der geeigneten Bieter auf Grundlage der Zuschlagskriterien einer Wertung unterziehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit den nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums in die engere Wahl kommenden Bietern Verhandlungen über die Angebote durchzuführen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Verhandlungen den Zuschlag nach der ersten Auswertung der Angebote unmittelbar zu erteilen. Bieter können auf alle Lose ein Angebot abgeben. Zuschlagskriterium ist der Preis. Allerdings ist die Angabe unter Ziff. IV.2.1 dahingehend zu konkretisieren, dass mit „niedrigster Preis“ vorliegend die höchste Vergütung gemeint ist. Der Zuschlag ist auf maximal drei Lose pro Bieter beschränkt (siehe Vergabeunterlagen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber hat von der Stadt Hannover eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Wertstoffcontainern für Alttextilien und Altschuhe an insgesamt 268 Stellplatzflächen im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet Hannover erhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, die vorgenannten insgesamt 268 Stellplatzflächen für die Aufstellung von jeweils 2 Sammelbehältern pro Stellfläche zur Sammlung von Alttextilien und Altschuhen losweise auf Grundlage einer Dienstleistungskonzession zu vergeben. Der Auftragnehmer wird die ihm zur Nutzung überlassenen Containerstellplätze dabei in eigener Verantwortung betreiben und das wirtschaftliche Risiko der Sammlung und Verwertung der Alttextilien und Altschuhe alleine tragen. Der Auftragnehmer erhält kein Entgelt, stattdessen steht ihm der aus der Verwertung der Alttextilien und Altschuhe erzielte Gewinn zu. Der Auftragnehmer hat an den Auftraggeber eine Vergütung für die Überlassung der Stellplatzflächen zu zahlen.
Der Auftraggeber hat von der Stadt Hannover eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Wertstoffcontainern für Alttextilien und Altschuhe an insgesamt 268 Stellplatzflächen im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet Hannover erhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, die vorgenannten insgesamt 268 Stellplatzflächen für die Aufstellung von jeweils 2 Sammelbehältern pro Stellfläche zur Sammlung von Alttextilien und Altschuhen losweise auf Grundlage einer Dienstleistungskonzession zu vergeben. Der Auftragnehmer wird die ihm zur Nutzung überlassenen Containerstellplätze dabei in eigener Verantwortung betreiben und das wirtschaftliche Risiko der Sammlung und Verwertung der Alttextilien und Altschuhe alleine tragen. Der Auftragnehmer erhält kein Entgelt, stattdessen steht ihm der aus der Verwertung der Alttextilien und Altschuhe erzielte Gewinn zu. Der Auftragnehmer hat an den Auftraggeber eine Vergütung für die Überlassung der Stellplatzflächen zu zahlen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Dienstleistungskonzession zum Aufstellen von Sammelbehältern für die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen im Stadtgebiet Hannover.
Menge oder Umfang: 43 Stellflächen für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt, Zoo, Vahrenwald und List.
Dauer: 60 Monate
Losnummer: 2
Menge oder Umfang: 58 Stellflächen für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Bothfeld, Vahrenheide, Lahe, Sahlkamp, Groß-Buchholz, Kleefeld und Heideviertel.
Losnummer: 3
Menge oder Umfang: 31 Stellflächen für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Misburg-Nord, Anderten, Kirchrode, Bemerode und Wülferode.
Losnummer: 4
Menge oder Umfang: 40 Stellflächen für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Bult, Südstadt, Döhren, Mittelfeld, Seelhorst, Waldhausen, Waldheim und Wülfel. Eine zusätzliche Stellfläche im Stadteil Südstadt ist geplant.
Losnummer: 5
Menge oder Umfang: 42 Stellflächen für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Ricklingen, Oberricklingen, Bornum, Mühlenberg, Wettbergen, Linden-Nord, Linden-Mitte, Linden-Süd und Limmer.
Losnummer: 6
Menge oder Umfang: 54 Stellplätze für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Ahlem, Badenstedt, Davenstedt, Herrenhausen, Stöcken, Burg, Ledeburg, Leinhausen, Marienwerder, Nordhafen, Nordstadt, Brink-Hafen, Hainholz und Vinnhorst.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind alle nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung, dass eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister nicht besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, zu fordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, zu fordern.
3. Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder aber ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
3. Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder aber ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
4. Eigenerklärung darüber, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).
4. Eigenerklärung darüber, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).
5. Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten 2 Jahre rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der folgenden Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten:
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
6. Eigenerklärung darüber, dass der Bieter:
— im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat und
— in seinem Unternehmen keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
7. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt wurde/wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) vorlegen zu lassen.
8. Eigenerklärung darüber, welche 2 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung am häufigsten im Betrieb des Bieters vertreten sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich Bescheinigungen der in vorgenannter Eigenerklärung bezeichneten 2 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung vorlegen zu lassen.
9. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers vorlegen zu lassen.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer, aber auch verbundene Unternehmen) beruft, sind die vorgenannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer, aber auch verbundene Unternehmen) beruft, sind die vorgenannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft ist die nachstehend aufgeführte Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z.B. Unterauftragnehmer, aber auch verbundene Unternehmen) beruft, ist die vorgenannte Erklärung bzw. Nachweis für dieses Unternehmen abzugeben. In diesem Fall muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten auch nachgewiesen werden, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z.B. Unterauftragnehmer, aber auch verbundene Unternehmen) beruft, ist die vorgenannte Erklärung bzw. Nachweis für dieses Unternehmen abzugeben. In diesem Fall muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten auch nachgewiesen werden, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind alle nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1. Erklärung des Bieters darüber, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Benennung von Referenzen mit folgenden Mindestangaben: Bezeichnung der Leistung; Name, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers; Ansprechpartner; Ort und Dauer der Leistungserbringung; stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Auftragswert der beschriebenen Leistungen.
1. Erklärung des Bieters darüber, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Benennung von Referenzen mit folgenden Mindestangaben: Bezeichnung der Leistung; Name, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers; Ansprechpartner; Ort und Dauer der Leistungserbringung; stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Auftragswert der beschriebenen Leistungen.
2. Gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 KrWG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bezogen auf die Standorte und Anlagen des Bieters, die für die hier in Rede stehenden abfallwirtschaftlichen Leistungen zum Einsatz kommen sollen oder gleichwertiger Nachweis.
2. Gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 KrWG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bezogen auf die Standorte und Anlagen des Bieters, die für die hier in Rede stehenden abfallwirtschaftlichen Leistungen zum Einsatz kommen sollen oder gleichwertiger Nachweis.
Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beziehen: Sammeln, Befördern, Lagern, Behandlung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen für Abfallschlüssel 20 01 10 und 20 01 11 gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung. Soweit der Bieter in seinem Verwertungskonzept den Handel mit Abfällen vorsieht, muss sich die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der gleichwertige Nachweis auch auf diese Tätigkeit beziehen.
Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beziehen: Sammeln, Befördern, Lagern, Behandlung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen für Abfallschlüssel 20 01 10 und 20 01 11 gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung. Soweit der Bieter in seinem Verwertungskonzept den Handel mit Abfällen vorsieht, muss sich die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der gleichwertige Nachweis auch auf diese Tätigkeit beziehen.
3. Detaillierte und lückenlose Darstellung der vom Bieter vorgesehenen Verwertungskette mit mindestens folgenden Angaben:
— Beschreibung der dem Bieter für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (insbesondere Anzahl und Art der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge sowie Angaben zu den Sammelbehältern, wie insbesondere Anzahl der eigenen Behälter sowie Anzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Behälter),
— Beschreibung der dem Bieter für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (insbesondere Anzahl und Art der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge sowie Angaben zu den Sammelbehältern, wie insbesondere Anzahl der eigenen Behälter sowie Anzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Behälter),
— Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der in den Sammelbehältern enthaltenen Alttextilien,
— Beschreibung der vorgesehenen Verwertungswege unter Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Verwertungsanlagen bzw. -wege für die erfassten Alttextilien, jeweils einschließlich Standort und Betreiber.
Auf Anforderung sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer, aber auch verbundene Unternehmen) beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für dieses Unternehmen abzugeben. In diesem Fall muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten auch nachgewiesen werden, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer, aber auch verbundene Unternehmen) beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für dieses Unternehmen abzugeben. In diesem Fall muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten auch nachgewiesen werden, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: s.o.
Herrn Otmar Leipacher
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Regelungen des GWB-Vergaberechts sowie der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie keine Anwendung finden. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt daher auf freiwilliger Basis zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Transparenz und Wettbewerb. Das wettbewerbliche Verfahren wird lediglich punktuell an die Vorgaben der VOL/A-EG angelehnt. Eine Selbstbindung des Auftraggebers an die VOL/A-EG ist hiermit weder insgesamt noch partiell verbunden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Regelungen des GWB-Vergaberechts sowie der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie keine Anwendung finden. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt daher auf freiwilliger Basis zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Transparenz und Wettbewerb. Das wettbewerbliche Verfahren wird lediglich punktuell an die Vorgaben der VOL/A-EG angelehnt. Eine Selbstbindung des Auftraggebers an die VOL/A-EG ist hiermit weder insgesamt noch partiell verbunden.
Alle interessierten Unternehmen erhalten die Gelegenheit ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird nach dem Ablauf der Angebotsfrist die Eignung der Bieter prüfen und die Angebote der geeigneten Bieter auf Grundlage der Zuschlagskriterien einer Wertung unterziehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit den nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums in die engere Wahl kommenden Bietern Verhandlungen über die Angebote durchzuführen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Verhandlungen den Zuschlag nach der ersten Auswertung der Angebote unmittelbar zu erteilen. Bieter können auf alle Lose ein Angebot abgeben. Zuschlagskriterium ist der Preis. Allerdings ist die Angabe unter Ziff. IV.2.1 dahingehend zu konkretisieren, dass mit „niedrigster Preis“ vorliegend die höchste Vergütung gemeint ist. Der Zuschlag ist auf maximal drei Lose pro Bieter beschränkt (siehe Vergabeunterlagen).
Alle interessierten Unternehmen erhalten die Gelegenheit ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird nach dem Ablauf der Angebotsfrist die Eignung der Bieter prüfen und die Angebote der geeigneten Bieter auf Grundlage der Zuschlagskriterien einer Wertung unterziehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit den nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums in die engere Wahl kommenden Bietern Verhandlungen über die Angebote durchzuführen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Verhandlungen den Zuschlag nach der ersten Auswertung der Angebote unmittelbar zu erteilen. Bieter können auf alle Lose ein Angebot abgeben. Zuschlagskriterium ist der Preis. Allerdings ist die Angabe unter Ziff. IV.2.1 dahingehend zu konkretisieren, dass mit „niedrigster Preis“ vorliegend die höchste Vergütung gemeint ist. Der Zuschlag ist auf maximal drei Lose pro Bieter beschränkt (siehe Vergabeunterlagen).