Wirtschaftsprüfer: Jahresabschlussprüfung 2014
Jahresabschlussprüfung 2014
1. Prüfung des Jahresabschlusses;
a. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember des Geschäftsjahres 2014 gemäß §§ 317 ff. HGB unter Einbeziehung des Lageberichts und der Buchführung;
b. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG;
c. Prüfung der zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der im Rahmen der institutionellen Förderung erhaltenen Zuwendungen;
d. Prüfung der Abrechnung der vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erhaltenen Zuwendungen zur institutionellen Förderung;
e. Prüfung und gesonderte Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit der Ermittlung der nach § 7 d SGB IV gegen Insolvenz zu sichernde Altersteilzeitwertguthaben;
f. Erstellung eines Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses entsprechend den gesetzlichen Anforderungen; einschließlich der erweiterten Berichterstattung nach § 53 HGrG in Verbindung mit dem IDW Prüfungsstandard 720.
2. Prüfung von Projektabrechnungen (Verwendungsnachweisprüfung)
g. Prüfung von Projektabrechnungen (Verwendungsnachweisprüfung) für öffentlich finanzierte Projekte hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Kalkulation und Einhaltung der zugrunde liegenden Zuwendungsbedingungen und Auflagen;
h. Erstellung eines separaten Berichts über die Prüfung von Projektabrechnungen.
3. Schwerpunktprüfung nach § 53 HGrG
i. Schwerpunktprüfung nach § 53 HGrG;
j. Erstellung eines separaten Berichts über die Schwerpunktprüfung nach § 53 HGrG.
4. Ad-hoc Beratung in prüfungsrelevanten Fragestellungen
k. Ad-hoc Beratung in prüfungsrelevanten Fragestellungen im Sinne eines ganzheitlichen Prüfungsansatzes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-08-09
|
Auftragsbekanntmachung
|
2014-05-14
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|