Der Auftrag soll bei der Weiterentwicklung der Energiewende insbesondere Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien (EE) und der Auswirkungen hoher Anteile erneuerbarer Energien auf das gesamte Energiesystem und damit den Transformationsprozess in den Fokus nehmen. Aus den zunehmend steigenden Auswirkungen des EE-Ausbaus auf alle Bereiche der Energieversorgung ergibt sich ein immer schneller werdender Anpassungsdruck auf die Instrumente und Maßnahmen der Energiepolitik. Zu betrachten sind dabei nicht nur die bestehenden Instrumente zur Förderung der erneuerbaren Energien und deren Auswirkungen bzw. Integrationsschritte in das übrige Energiesystem, sondern auch der Anpassungs- und Änderungsbedarf in den weiteren Bereichen der Energiewende wie der konventionellen Stromversorgung, Fragen des Netzausbaus, Aspekte der Versorgungssicherheit. Beobachtet werden sollen daher auch Entwicklungen und Auswirkungen anderer Maßnahmen und Instrumente der Energiepolitik, wie z. B. das EnWG oder Instrumente zum beschleunigten Netzausbau. Es sollen Hinweise zur Bewertung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen gegeben werden und sichergestellt werden, dass Themen und Fragestellungen die Integration der erneuerbaren Energien bzw. den Umbau des Energiesystems zeitnah adressieren und Lösungsansätze bzw. Ergebnisse ausgetauscht werden. In besonderer Weise soll bei der mit der Energiewende zu verknüpfenden Optimierung des Gesamtsystems die ökonomischen Aspekte in zentralen Handlungsfeldern in den Blick genommen werden. Dies schließt die weitere Gestaltung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, Maßnahmen zur Markt- und Systemintegration der EE, aber auch den Umbau des bestehenden Systems in den Bereichen Netze, bestehender Kraftwerkspark und nutzbare Flexibilitäten, aber auch Aspekte des Energieverbrauchs bzw. der Nutzung wie Lastmanagement ein. Bei der Vielfalt der Herausforderungen ist es essentiell, die Entwicklungen in den vorgenannten Bereichen zu überblicken, kontinuierlich zu beobachten und die Wechselwirkungen der zunehmend einander verschränkten Feldern der Energiepolitik wahrnehmen und beurteilen zu können. Im Rahmen des Auftrags soll der Auftraggeber durch wissenschaftliche Unterstützung bei den vielfältigen Aufgaben im Bereich der EE, u. a. für zeitnahe Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung von Workshops, die Vorbereitung politischer Entscheidungen, das Monitoring bestehender Instrumente sowie im Bereich der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durch wissenschaftliche ad hoc-Leistungen unterstützt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Das Konzept basiert auf 3 Arbeitspaketen:— Wissenschaftliche Unterstützung zur Energiewende (1)— Wissenschaftliche Unterstützung für Berichtspflichten, Monitoringaufgaben und Stellungnahmen im Bereich EE (2)— Unterstützung bei Veröffentlichungen; Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen im Bereich EE (3)Weitere Aufgaben sind:— Wissenschaftliche ad hoc Stellungnahmen,— Teilnahme an wichtigen Besprechungen im BMU,— Auftaktbesprechung, wo der Arbeitsplan und generelle methodische Aspekte abgestimmt werden,— Etwa 2 Wochen nach Einreichung der Zwischenberichte bzw. des vorläufigen Endberichts findet jeweils eine Projektbesprechung statt,— Zwischenberichte (einer pro Kalenderquartal),— Abschlussbericht.
Das Konzept basiert auf 3 Arbeitspaketen:— Wissenschaftliche Unterstützung zur Energiewende (1)— Wissenschaftliche Unterstützung für Berichtspflichten, Monitoringaufgaben und Stellungnahmen im Bereich EE (2)— Unterstützung bei Veröffentlichungen; Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen im Bereich EE (3)Weitere Aufgaben sind:— Wissenschaftliche ad hoc Stellungnahmen,— Teilnahme an wichtigen Besprechungen im BMU,— Auftaktbesprechung, wo der Arbeitsplan und generelle methodische Aspekte abgestimmt werden,— Etwa 2 Wochen nach Einreichung der Zwischenberichte bzw. des vorläufigen Endberichts findet jeweils eine Projektbesprechung statt,— Zwischenberichte (einer pro Kalenderquartal),— Abschlussbericht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 5.9.2013 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 5.9.2013 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag soll bei der Weiterentwicklung der Energiewende insbesondere Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien (EE) und der Auswirkungen hoher Anteile erneuerbarer Energien auf das gesamte Energiesystem und damit den Transformationsprozess in den Fokus nehmen. Aus den zunehmend steigenden Auswirkungen des EE-Ausbaus auf alle Bereiche der Energieversorgung ergibt sich ein immer schneller werdender Anpassungsdruck auf die Instrumente und Maßnahmen der Energiepolitik. Zu betrachten sind dabei nicht nur die bestehenden Instrumente zur Förderung der erneuerbaren Energien und deren Auswirkungen bzw. Integrationsschritte in das übrige Energiesystem, sondern auch der Anpassungs- und Änderungsbedarf in den weiteren Bereichen der Energiewende wie der konventionellen Stromversorgung, Fragen des Netzausbaus, Aspekte der Versorgungssicherheit. Beobachtet werden sollen daher auch Entwicklungen und Auswirkungen anderer Maßnahmen und Instrumente der Energiepolitik, wie z. B. das EnWG oder Instrumente zum beschleunigten Netzausbau. Es sollen Hinweise zur Bewertung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen gegeben werden und sichergestellt werden, dass Themen und Fragestellungen die Integration der erneuerbaren Energien bzw. den Umbau des Energiesystems zeitnah adressieren und Lösungsansätze bzw. Ergebnisse ausgetauscht werden. In besonderer Weise soll bei der mit der Energiewende zu verknüpfenden Optimierung des Gesamtsystems die ökonomischen Aspekte in zentralen Handlungsfeldern in den Blick genommen werden. Dies schließt die weitere Gestaltung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, Maßnahmen zur Markt- und Systemintegration der EE, aber auch den Umbau des bestehenden Systems in den Bereichen Netze, bestehender Kraftwerkspark und nutzbare Flexibilitäten, aber auch Aspekte des Energieverbrauchs bzw. der Nutzung wie Lastmanagement ein. Bei der Vielfalt der Herausforderungen ist es essentiell, die Entwicklungen in den vorgenannten Bereichen zu überblicken, kontinuierlich zu beobachten und die Wechselwirkungen der zunehmend einander verschränkten Feldern der Energiepolitik wahrnehmen und beurteilen zu können.
Der Auftrag soll bei der Weiterentwicklung der Energiewende insbesondere Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien (EE) und der Auswirkungen hoher Anteile erneuerbarer Energien auf das gesamte Energiesystem und damit den Transformationsprozess in den Fokus nehmen. Aus den zunehmend steigenden Auswirkungen des EE-Ausbaus auf alle Bereiche der Energieversorgung ergibt sich ein immer schneller werdender Anpassungsdruck auf die Instrumente und Maßnahmen der Energiepolitik. Zu betrachten sind dabei nicht nur die bestehenden Instrumente zur Förderung der erneuerbaren Energien und deren Auswirkungen bzw. Integrationsschritte in das übrige Energiesystem, sondern auch der Anpassungs- und Änderungsbedarf in den weiteren Bereichen der Energiewende wie der konventionellen Stromversorgung, Fragen des Netzausbaus, Aspekte der Versorgungssicherheit. Beobachtet werden sollen daher auch Entwicklungen und Auswirkungen anderer Maßnahmen und Instrumente der Energiepolitik, wie z. B. das EnWG oder Instrumente zum beschleunigten Netzausbau. Es sollen Hinweise zur Bewertung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen gegeben werden und sichergestellt werden, dass Themen und Fragestellungen die Integration der erneuerbaren Energien bzw. den Umbau des Energiesystems zeitnah adressieren und Lösungsansätze bzw. Ergebnisse ausgetauscht werden. In besonderer Weise soll bei der mit der Energiewende zu verknüpfenden Optimierung des Gesamtsystems die ökonomischen Aspekte in zentralen Handlungsfeldern in den Blick genommen werden. Dies schließt die weitere Gestaltung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, Maßnahmen zur Markt- und Systemintegration der EE, aber auch den Umbau des bestehenden Systems in den Bereichen Netze, bestehender Kraftwerkspark und nutzbare Flexibilitäten, aber auch Aspekte des Energieverbrauchs bzw. der Nutzung wie Lastmanagement ein. Bei der Vielfalt der Herausforderungen ist es essentiell, die Entwicklungen in den vorgenannten Bereichen zu überblicken, kontinuierlich zu beobachten und die Wechselwirkungen der zunehmend einander verschränkten Feldern der Energiepolitik wahrnehmen und beurteilen zu können.
Im Rahmen des Auftrags soll der Auftraggeber durch wissenschaftliche Unterstützung bei den vielfältigen Aufgaben im Bereich der EE, u. a. für zeitnahe Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung von Workshops, die Vorbereitung politischer Entscheidungen, das Monitoring bestehender Instrumente sowie im Bereich der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durch wissenschaftliche ad hoc-Leistungen unterstützt werden.
Im Rahmen des Auftrags soll der Auftraggeber durch wissenschaftliche Unterstützung bei den vielfältigen Aufgaben im Bereich der EE, u. a. für zeitnahe Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung von Workshops, die Vorbereitung politischer Entscheidungen, das Monitoring bestehender Instrumente sowie im Bereich der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durch wissenschaftliche ad hoc-Leistungen unterstützt werden.
Menge oder Umfang:
Das Konzept basiert auf 3 Arbeitspaketen:
— Wissenschaftliche Unterstützung zur Energiewende (1)
— Wissenschaftliche Unterstützung für Berichtspflichten, Monitoringaufgaben und Stellungnahmen im Bereich EE (2)
— Unterstützung bei Veröffentlichungen; Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen im Bereich EE (3)
Weitere Aufgaben sind:
— Wissenschaftliche ad hoc Stellungnahmen,
— Teilnahme an wichtigen Besprechungen im BMU,
— Auftaktbesprechung, wo der Arbeitsplan und generelle methodische Aspekte abgestimmt werden,
— Etwa 2 Wochen nach Einreichung der Zwischenberichte bzw. des vorläufigen Endberichts findet jeweils eine Projektbesprechung statt,
— Zwischenberichte (einer pro Kalenderquartal),
— Abschlussbericht.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag soll den unmittelbaren Arbeitsprozess des AG unterstützen. Die/der AN soll als zentrale/n Ansprechpartner/in für den AG eine Person benennen, die ihre Arbeitsleistung in unmittelbarer Nähe zum Sitz des AG (Berlin, Stresemannstr.) erfüllt.
Der Auftrag soll den unmittelbaren Arbeitsprozess des AG unterstützen. Die/der AN soll als zentrale/n Ansprechpartner/in für den AG eine Person benennen, die ihre Arbeitsleistung in unmittelbarer Nähe zum Sitz des AG (Berlin, Stresemannstr.) erfüllt.
Bereitschaft sollte bestehen, auf Abruf oder auch kurzfristig für ad-hoc Stellungnahmen bzw. für die Teilnahme an wichtigen Besprechungen im BMU zur Verfügung zu stehen.
Auch sollte der/die Projektmitarbeiter/-in bereit sein, die Arbeitsleistung ggf. ganz oder bei Bedarf auch nur zum Teil in den Räumlichkeiten des BMU zu erbringen. In diesem Fall würde die vor Ort notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Auch sollte der/die Projektmitarbeiter/-in bereit sein, die Arbeitsleistung ggf. ganz oder bei Bedarf auch nur zum Teil in den Räumlichkeiten des BMU zu erbringen. In diesem Fall würde die vor Ort notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Die konkrete Nutzung von Räumlichkeiten im BMU für die Erbringung der Arbeitsleistung ist noch zu klären. Optional ist daher für die gesamte Laufzeit vorzusehen, dass die zur Erbringung der Arbeitsleistung erforderliche Räumlichkeit nebst notwendiger Infrastruktur in unmittelbarer Nähe zum Sitz des AG (Berlin, Stresemannstr.) zur Verfügung steht. Die Kalkulation der Kosten (Miete, Infrastruktur) soll separat als Option ausgewiesen werden.
Die konkrete Nutzung von Räumlichkeiten im BMU für die Erbringung der Arbeitsleistung ist noch zu klären. Optional ist daher für die gesamte Laufzeit vorzusehen, dass die zur Erbringung der Arbeitsleistung erforderliche Räumlichkeit nebst notwendiger Infrastruktur in unmittelbarer Nähe zum Sitz des AG (Berlin, Stresemannstr.) zur Verfügung steht. Die Kalkulation der Kosten (Miete, Infrastruktur) soll separat als Option ausgewiesen werden.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen). (ACHTUNG: gilt nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes und nicht für Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen). (ACHTUNG: gilt nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes und nicht für Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 VgV).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen:
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters
(Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen):
Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
— ökonomische und technisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse der deutschen Energiewirtschaft,
— Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der erneuerbaren Energien (u. a. des Strommarktes, des Kraftwerksparks, der Speichertechnologien, des Netzausbaus, der Markt- und Systemintegration, Elektromobilität etc.),
— Kenntnisse zu Förderinstrumenten, politischen Maßnahmen und Prozessen im Bereich der Energiewende, der erneuerbaren Energien (z. B. Wirkungen des EEG, Förderpolitik bei EE, Transformation, nationale Förderinstrumente etc).,
— Erfahrungen in der Politikberatung (in der Zusammenarbeit mit Bundesministerien),
— Kenntnisse der zentralen Fragestellungen der Energiewende in den einzelnen Sektoren (u. a. Verkehr und Wärmesektor) und zu Energieträgern und zu Klimaschutzzielen und die Einordnung der EE-Ziele,
— Kenntnisse zu Fragen der Energiewende im Hinblick auf Wechselwirkungen innerhalb des Gesamtsystems.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Anke Jann
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 5.9.2013 zu stellen.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 5.9.2013 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2013/S 149-259354 (2013-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/ A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/ A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Organisatorische Umsetzung (10)
3. Preis für Angebot ohne Option (37)
4. Preis für Option (3)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-15 📅
Name: adelphi consult GmbH
Postanschrift: Caspar-Thyss-Str. 14a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14193
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.