Wissenschaftliche Unterstützung bei der Bewertung von bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und bei der Identifikation, Diskussion und Operationalisierung von zukünftigen Meilensteinen der Energiewende (Meilensteine der Energiewende)
Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen und im Energiekonzept ehrgeizige Ziele für die Klima- und Energiepolitik festgelegt. Erneuerbare Energien (EE) und Energieeffizienz werden die zentralen Pfeiler für eine klimaschonende, nachhaltige, sichere und kosteneffiziente Stromversorgung der Zukunft sein. Andere Elemente des Energiesystems müssen die Markt- und Systemintegration der EE unterstützen. Hierzu gehören flexible Kraftwerke, intelligente Netze, Speicherkapazitäten, Lastmanagement und effiziente Verknüpfungen zwischen Strom, Wärme und Verkehr sowie die generelle Steigerung der Energieeffizienz (Flexibilisierung des Gesamtsystems). Die Energiewende erfordert die optimale Verknüpfung einer Vielzahl von Einzelstrategien und Einzelinstrumenten. Das BMU als für die Erneuerbaren Energien und den Klimaschutz federführendes Ministerium, das gemeinsam mit dem BMWi für die Umsetzung der Energiewende zuständig ist, muss zur fachlich fundierten Entwicklung der „Meilensteine der Energiewende“ speziell ausgerichtete Wissenschaftsexpertise in Anspruch nehmen. Mit dem Projekt ist zu stellen, dass BMU über das erforderliche Expertenwissen zur Entwicklung von Meilensteinen zur Energiewende und deren Darstellung sowie im Ergebnis über einen gesellschaftlich tragfähigen Energiewendepfad verfügt. Ziel des Projekts „Meilensteine der Energiewende“ ist es, bestehendes Wissen zur zukünftigen Um-setzung der Energiewende systematisch auszuwerten und ein kohärentes Umsetzungskonzept der Energiewende (Energiewendepfad mit Meilensteinen)zu entwickeln. Soweit Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende bereits auf den Weg gebracht worden sind, sind diese bisherigen Maßnahmen knapp und zusammenfassend zu bewerten. Nur auf besondere Spezifizierung des Auftraggebers hin sind Einzelfragen zu bisherigen Maßnahmen auch vertieft zu untersuchen. Ergänzend sind Leistungen zur Koordinierung und zum Prozessmanagement der Energiewende sowie zur Unterstützung der politischen Kommunikation zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-19.
Auftragsbekanntmachung (2013-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:— bisher beschlossene und umgesetzte Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende be-werten (AP1),— künftige Maßnahmen zu einem kohärenten Energiewendepfad entwickeln (wo nötig mit Alternativpfaden); dabei ist auf die Ergebnisse von AP 1 Bezug zu nehmen – die Erfahrungen aus bisherigen Maßnahmen werden jedoch zur Entwicklung eines Energiewendepfades nicht ausreichen, so dass letztlich die eigene Entwicklungsleistung des Auftragnehmers, auf Basis vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse, im Vordergrund steht (AP 2),— Vorschläge für die Koordinierung der Umsetzung der Energiewende und Messung des Umsetzungsstandes entwickeln (AP3),— Kommunikation im politischen Prozess wie in der Öffentlichkeit in Bezug auf einzelne Aspekte der Energiewende unterstützen (AP 4).
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:— bisher beschlossene und umgesetzte Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende be-werten (AP1),— künftige Maßnahmen zu einem kohärenten Energiewendepfad entwickeln (wo nötig mit Alternativpfaden); dabei ist auf die Ergebnisse von AP 1 Bezug zu nehmen – die Erfahrungen aus bisherigen Maßnahmen werden jedoch zur Entwicklung eines Energiewendepfades nicht ausreichen, so dass letztlich die eigene Entwicklungsleistung des Auftragnehmers, auf Basis vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse, im Vordergrund steht (AP 2),— Vorschläge für die Koordinierung der Umsetzung der Energiewende und Messung des Umsetzungsstandes entwickeln (AP3),— Kommunikation im politischen Prozess wie in der Öffentlichkeit in Bezug auf einzelne Aspekte der Energiewende unterstützen (AP 4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse(E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, jedoch spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunfterteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 2.1.2014 zu stellen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2013 bis 1.1.2014 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden, wenn die Anfragen nach Vergabeunterlagen nach dem 20.12.2013, 10:00 Uhr eingehen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse(E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, jedoch spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunfterteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 2.1.2014 zu stellen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2013 bis 1.1.2014 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden, wenn die Anfragen nach Vergabeunterlagen nach dem 20.12.2013, 10:00 Uhr eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen und im Energiekonzept ehrgeizige Ziele für die Klima- und Energiepolitik festgelegt. Erneuerbare Energien (EE) und Energieeffizienz werden die zentralen Pfeiler für eine klimaschonende, nachhaltige, sichere und kosteneffiziente Stromversorgung der Zukunft sein. Andere Elemente des Energiesystems müssen die Markt- und Systemintegration der EE unterstützen. Hierzu gehören flexible Kraftwerke, intelligente Netze, Speicherkapazitäten, Lastmanagement und effiziente Verknüpfungen zwischen Strom, Wärme und Verkehr sowie die generelle Steigerung der Energieeffizienz (Flexibilisierung des Gesamtsystems).
Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen und im Energiekonzept ehrgeizige Ziele für die Klima- und Energiepolitik festgelegt. Erneuerbare Energien (EE) und Energieeffizienz werden die zentralen Pfeiler für eine klimaschonende, nachhaltige, sichere und kosteneffiziente Stromversorgung der Zukunft sein. Andere Elemente des Energiesystems müssen die Markt- und Systemintegration der EE unterstützen. Hierzu gehören flexible Kraftwerke, intelligente Netze, Speicherkapazitäten, Lastmanagement und effiziente Verknüpfungen zwischen Strom, Wärme und Verkehr sowie die generelle Steigerung der Energieeffizienz (Flexibilisierung des Gesamtsystems).
Die Energiewende erfordert die optimale Verknüpfung einer Vielzahl von Einzelstrategien und Einzelinstrumenten.
Das BMU als für die Erneuerbaren Energien und den Klimaschutz federführendes Ministerium, das gemeinsam mit dem BMWi für die Umsetzung der Energiewende zuständig ist, muss zur fachlich fundierten Entwicklung der „Meilensteine der Energiewende“ speziell ausgerichtete Wissenschaftsexpertise in Anspruch nehmen. Mit dem Projekt ist zu stellen, dass BMU über das erforderliche Expertenwissen zur Entwicklung von Meilensteinen zur Energiewende und deren Darstellung sowie im Ergebnis über einen gesellschaftlich tragfähigen Energiewendepfad verfügt.
Das BMU als für die Erneuerbaren Energien und den Klimaschutz federführendes Ministerium, das gemeinsam mit dem BMWi für die Umsetzung der Energiewende zuständig ist, muss zur fachlich fundierten Entwicklung der „Meilensteine der Energiewende“ speziell ausgerichtete Wissenschaftsexpertise in Anspruch nehmen. Mit dem Projekt ist zu stellen, dass BMU über das erforderliche Expertenwissen zur Entwicklung von Meilensteinen zur Energiewende und deren Darstellung sowie im Ergebnis über einen gesellschaftlich tragfähigen Energiewendepfad verfügt.
Ziel des Projekts „Meilensteine der Energiewende“ ist es, bestehendes Wissen zur zukünftigen Um-setzung der Energiewende systematisch auszuwerten und ein kohärentes Umsetzungskonzept der Energiewende (Energiewendepfad mit Meilensteinen)zu entwickeln.
Ziel des Projekts „Meilensteine der Energiewende“ ist es, bestehendes Wissen zur zukünftigen Um-setzung der Energiewende systematisch auszuwerten und ein kohärentes Umsetzungskonzept der Energiewende (Energiewendepfad mit Meilensteinen)zu entwickeln.
Soweit Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende bereits auf den Weg gebracht worden sind, sind diese bisherigen Maßnahmen knapp und zusammenfassend zu bewerten. Nur auf besondere Spezifizierung des Auftraggebers hin sind Einzelfragen zu bisherigen Maßnahmen auch vertieft zu untersuchen.
Soweit Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende bereits auf den Weg gebracht worden sind, sind diese bisherigen Maßnahmen knapp und zusammenfassend zu bewerten. Nur auf besondere Spezifizierung des Auftraggebers hin sind Einzelfragen zu bisherigen Maßnahmen auch vertieft zu untersuchen.
Ergänzend sind Leistungen zur Koordinierung und zum Prozessmanagement der Energiewende sowie zur Unterstützung der politischen Kommunikation zu erbringen.
Menge oder Umfang:
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
— bisher beschlossene und umgesetzte Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende be-werten (AP1),
— künftige Maßnahmen zu einem kohärenten Energiewendepfad entwickeln (wo nötig mit Alternativpfaden); dabei ist auf die Ergebnisse von AP 1 Bezug zu nehmen – die Erfahrungen aus bisherigen Maßnahmen werden jedoch zur Entwicklung eines Energiewendepfades nicht ausreichen, so dass letztlich die eigene Entwicklungsleistung des Auftragnehmers, auf Basis vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse, im Vordergrund steht (AP 2),
— künftige Maßnahmen zu einem kohärenten Energiewendepfad entwickeln (wo nötig mit Alternativpfaden); dabei ist auf die Ergebnisse von AP 1 Bezug zu nehmen – die Erfahrungen aus bisherigen Maßnahmen werden jedoch zur Entwicklung eines Energiewendepfades nicht ausreichen, so dass letztlich die eigene Entwicklungsleistung des Auftragnehmers, auf Basis vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse, im Vordergrund steht (AP 2),
— Vorschläge für die Koordinierung der Umsetzung der Energiewende und Messung des Umsetzungsstandes entwickeln (AP3),
— Kommunikation im politischen Prozess wie in der Öffentlichkeit in Bezug auf einzelne Aspekte der Energiewende unterstützen (AP 4).
Beschreibung der Optionen:
Der Nachdruck der Broschüren nach einem Jahr ist optional zu kalkulieren und auszuweisen.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wohnsitz des Auftraggebers, des Auftragnehmers und andere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Projektteams und des Projektleiters:
Es sind alle vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und der Projektleiter abschließend zu benennen (mit Ausnahme der noch nicht bekannten Unterauftragnehmer zu AP 1.2). Weiterhin ist eine Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) notwendig.
Es sind alle vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und der Projektleiter abschließend zu benennen (mit Ausnahme der noch nicht bekannten Unterauftragnehmer zu AP 1.2). Weiterhin ist eine Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) notwendig.
Außerdem sind Referenzen der Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters aussagekräftig darzustellen. Die Referenzen müssen mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sein und dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Als geeignete Referenzen gelten durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Zu den Referenzen sind jeweils knapp aber aussagekräftig Auftraggeber sowie Inhalt und Umfang (Budget) des Auftrags darzustellen sowie die Rolle der Person bei der Erstellung des jeweiligen Produkts.
Außerdem sind Referenzen der Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters aussagekräftig darzustellen. Die Referenzen müssen mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sein und dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Als geeignete Referenzen gelten durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Zu den Referenzen sind jeweils knapp aber aussagekräftig Auftraggeber sowie Inhalt und Umfang (Budget) des Auftrags darzustellen sowie die Rolle der Person bei der Erstellung des jeweiligen Produkts.
Insgesamt müssen durch die Referenzaufträge und Erfahrungen nachfolgende Fähigkeiten bzw. Voraussetzungen nachgewiesen werden, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt gegeben ist:
1. Übergreifendes sowohl technologisches als auch ökonomisches Verständnis für Fragen der Energiewende insgesamt einschließlich Fragen der Flexibilisierung des Gesamtsystems, gesamtwirtschaftliche Implikationen der Energiewende und Entwicklungen und Lösungen im europäischen Kontext,
1. Übergreifendes sowohl technologisches als auch ökonomisches Verständnis für Fragen der Energiewende insgesamt einschließlich Fragen der Flexibilisierung des Gesamtsystems, gesamtwirtschaftliche Implikationen der Energiewende und Entwicklungen und Lösungen im europäischen Kontext,
2. Allgemeines technologisches und ökonomisches Verständnis der zentralen Einzelprobleme in den einzelnen Sektoren der Energiewende (technologische Machbarkeit und Kosten-Nutzen-Betrachtungen von zentralen Einzelmaßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, fossile Energieträger, Energieeffizienz im Stromsektor, Wärme, Mobilität),
2. Allgemeines technologisches und ökonomisches Verständnis der zentralen Einzelprobleme in den einzelnen Sektoren der Energiewende (technologische Machbarkeit und Kosten-Nutzen-Betrachtungen von zentralen Einzelmaßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, fossile Energieträger, Energieeffizienz im Stromsektor, Wärme, Mobilität),
3. Juristische und ökonomische Kenntnisse bzgl. der instrumentellen Umsetzung von Maßnahmen in den einzelnen Sektoren der Energiewende (Gesetzgebung, Beteilungsverfahren, einschlägiges deutsches und europäisches Recht),
6. Erfahrungen in der Politikberatung, insbesondere in der Zusammenarbeit mit Bundesministerien (nachzuweisen mindestens durch Projektleiter oder Projektmanager, falls es sich hierbei um unterschiedliche Personen handelt, mind. 3 Jahre Erfahrung),
7. Erfahrung im Management komplexer Projekte (Verbundprojekte, diverse Unterauftragnehmer oder Stakeholderprozesse),
8. Mehrjährige wissenschaftliche oder journalistische Berufserfahrungen in den Bereichen erneuerbare Energien, konventionelle Energien, Wärme, Energieeffizienz oder Mobilität (nachzuweisen mindestens durch Projektleiter oder Projektmanager, falls es sich hierbei um unterschiedliche Personen handelt),
8. Mehrjährige wissenschaftliche oder journalistische Berufserfahrungen in den Bereichen erneuerbare Energien, konventionelle Energien, Wärme, Energieeffizienz oder Mobilität (nachzuweisen mindestens durch Projektleiter oder Projektmanager, falls es sich hierbei um unterschiedliche Personen handelt),
9. Erfahrungen im Bereich politische Kommunikation und öffentliche Akzeptanz sowie
10. Vernetzung und Kooperationen in der auftragsrelevanten Wissenschaftslandschaft (z.B. Nachweis über gemeinsame Vorhaben oder sonstige Kooperationen)
Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Eine Referenz kann mehrere Eignungskriterien abdecken.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "AllgemeinenVertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger".
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "AllgemeinenVertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger".
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu denTeilnahmebedingungen siehe III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Susanne Beermann
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ), Fachbereich DEQ 5
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52425
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Quelle: OJS 2013/S 225-392054 (2013-11-19)
Ergänzende Angaben (2014-06-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Art des Auftrags: Lieferungen