Veräußerung von Grundstücken (ca. 5 000 bis 6 000 qm) in der Ortsmitte von Schwaikheim mit Bauverpflichtung zur Errichtung einer neuen Ortsmitte mit Lebensmitteleinzelhandel als Vollsortimenter (ggf. mit weiterem Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnungen) und einer Tiefgarage (ggf. auch mit öffentlichen Stellplätzen). Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt, die die Unternehmen erhalten, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in Aufstellung. Die Grundstücke können unter in den Bewerbungsunterlagen geregelten Voraussetzungen auch von einer Projektgesellschaft erworben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2013-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Geschäftsgebäuden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Geschäftsgebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Schwaikheim
Postanschrift: Marktplatz 2-4
Postleitzahl: 71409
Postort: Schwaikheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwaikheim.de🌏
E-Mail: gemeinde@schwaikheim.de📧
Telefon: +49 719558213📞
Fax: +49 719558249 📠
Durchgeführt wird ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme an dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.
Für den Teilnahmeantrag sind Formblätter zu verwenden, die unter gemeinde@schwaikheim.de angefordert werden können. Nach Anforderung werden den Interessenten Bewerbungsunterlagen übersandt, die weitere Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sowie die Formblätter enthalten.
Durchgeführt wird ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme an dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.
Für den Teilnahmeantrag sind Formblätter zu verwenden, die unter gemeinde@schwaikheim.de angefordert werden können. Nach Anforderung werden den Interessenten Bewerbungsunterlagen übersandt, die weitere Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sowie die Formblätter enthalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Veräußerung von Grundstücken (ca. 5 000 bis 6 000 qm) in der Ortsmitte von Schwaikheim mit Bauverpflichtung zur Errichtung einer neuen Ortsmitte mit Lebensmitteleinzelhandel als Vollsortimenter (ggf. mit weiterem Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnungen) und einer Tiefgarage (ggf. auch mit öffentlichen Stellplätzen). Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt, die die Unternehmen erhalten, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in Aufstellung.
Veräußerung von Grundstücken (ca. 5 000 bis 6 000 qm) in der Ortsmitte von Schwaikheim mit Bauverpflichtung zur Errichtung einer neuen Ortsmitte mit Lebensmitteleinzelhandel als Vollsortimenter (ggf. mit weiterem Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnungen) und einer Tiefgarage (ggf. auch mit öffentlichen Stellplätzen). Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt, die die Unternehmen erhalten, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in Aufstellung.
Die Grundstücke können unter in den Bewerbungsunterlagen geregelten Voraussetzungen auch von einer Projektgesellschaft erworben werden.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwaikheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von allen Unternehmen/Büros, die für den Bereich Projektentwicklung oder für den Bereich Architektur als Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer vorgesehen sind, sind folgende Eigenerklärungen und Unterlagen vorzulegen:
Von allen Unternehmen/Büros, die für den Bereich Projektentwicklung oder für den Bereich Architektur als Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer vorgesehen sind, sind folgende Eigenerklärungen und Unterlagen vorzulegen:
Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 d bis i VOB/A sowie Eigenerklärung, dass keine Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens aus dem Vergabeverfahren nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 21 Abs. 1 AEntG rechtfertigen und Eigenerklärungen zu § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A. Bei Bewerbergemeinschaften muss zusätzlich eine Bewerbergemeinschaftserklärung vorgelegt werden. Für Beteiligte, die nicht für den Bereich Projektentwicklung oder Architektur vorgesehen sind, beispielsweise Unternehmen, die die Bauausführung übernehmen, müssen die genannten Eigenerklärungen nur vorgelegt werden, sofern es sich um einen Einzelbewerber oder um ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft handelt.
Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 d bis i VOB/A sowie Eigenerklärung, dass keine Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens aus dem Vergabeverfahren nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 21 Abs. 1 AEntG rechtfertigen und Eigenerklärungen zu § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A. Bei Bewerbergemeinschaften muss zusätzlich eine Bewerbergemeinschaftserklärung vorgelegt werden. Für Beteiligte, die nicht für den Bereich Projektentwicklung oder Architektur vorgesehen sind, beispielsweise Unternehmen, die die Bauausführung übernehmen, müssen die genannten Eigenerklärungen nur vorgelegt werden, sofern es sich um einen Einzelbewerber oder um ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft handelt.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob fehlende Teile unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatzes nachgefordert werden oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob fehlende Teile unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatzes nachgefordert werden oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärungen und Unterlagen sind von allen Unternehmen/Büros vorzulegen, die als Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer für den Bereich Projektentwicklung vorgesehen sind:
1. Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2010 bis 2012).
2. Eigenerklärung zu Referenzen im Bereich Projektentwicklung.
3. Aussagekräftige Unterlagen zur Bonität, beispielsweise eine Bankauskunft, Bilanzen oder vergleichbare Nachweise.
Folgende Eigenerklärungen und Unterlagen sind von allen Unternehmen/Büros vorzulegen, die als Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer für den Bereich Architektur vorgesehen sind:
2. Eigenerklärung zu Referenzen im Bereich Architektur.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob fehlende Teile unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatzes nachgefordert werden oder ob der betreffende Bewerber bzw. die betreffende Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob fehlende Teile unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatzes nachgefordert werden oder ob der betreffende Bewerber bzw. die betreffende Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Verhandlungsverfahrens die Vorlage einer verbindlichen Finanzierungsbestätigung zu fordern.
Mindeststandards:
Bereich Projektentwicklung:
Mindestens eine Referenz über die Projektentwicklung eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses (zwingend) mit ggf. zusätzlich Einzelhandel (fakultativ) und Dienstleistungen (fakultativ) im Zeitraum 1.1.2010 bis 30.9.2013.
Bereich Architektur:
Mindestens eine Referenz über Leistungen der Objektplanung für ein mehrgeschossiges Gewerbe-/Verwaltungsgebäude (zwingend), ggf. (fakultativ) gemischt mit Wohnungen im Zeitraum 1.1.2010 bis 30.9.2013.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Verhandlungsverfahrens die Vorlage einer verbindlichen Finanzierungsbestätigung zu fordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, im Laufe des Verhandlungsverfahrens die Vorlage einer verbindlichen Finanzierungsbestätigung zu fordern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bürgermeister Gerhard Häuser
Name: Rechtsanwälte Dolde Mayen & Partner
Postanschrift: Heilbronner Straße 41
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Dr. Tina Bergmann
Telefon: +49 71160170150📞
E-Mail: vergabe1@doldemayen.de📧
Fax: +49 71160170199 📠
Referenz Zusätzliche Informationen
Durchgeführt wird ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme an dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.
Durchgeführt wird ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme an dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.
Für den Teilnahmeantrag sind Formblätter zu verwenden, die unter gemeinde@schwaikheim.de angefordert werden können. Nach Anforderung werden den Interessenten Bewerbungsunterlagen übersandt, die weitere Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sowie die Formblätter enthalten.
Für den Teilnahmeantrag sind Formblätter zu verwenden, die unter gemeinde@schwaikheim.de angefordert werden können. Nach Anforderung werden den Interessenten Bewerbungsunterlagen übersandt, die weitere Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sowie die Formblätter enthalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a und 101 b GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a und 101 b GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 183-314980 (2013-09-18)
Ergänzende Angaben (2013-09-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben