WRRL-Befischungen 2013/2014

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Im Zuge des Monitorings zur EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen im Jahr 2013 und 2014 in nordrhein-westfälischen Fließgewässern Fischbestandserhebungen anhand von Elektrobefischungen durchgeführt werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beabsichtigt, diese in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten unter den hier genannten Bedingungen zu vergeben.
Es sind insgesamt 34 Lose gebildet worden, die zum Teil im laufenden, zum Teil auch erst im kommenden Jahr zu bearbeiten sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Aquakultur
Menge oder Umfang: Es sind insgesamt 34 Lose gebildet worden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Aquakultur 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Fax: +49 23613053268 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-21 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 099-169872
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen. II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Es sind insgesamt 34 Lose gebildet worden. Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge des Monitorings zur EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen im Jahr 2013 und 2014 in nordrhein-westfälischen Fließgewässern Fischbestandserhebungen anhand von Elektrobefischungen durchgeführt werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beabsichtigt, diese in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten unter den hier genannten Bedingungen zu vergeben.
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Es sind insgesamt 34 Lose gebildet worden, die zum Teil im laufenden, zum Teil auch erst im kommenden Jahr zu bearbeiten sind.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Aachen
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Recklinghausen
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Erftkreis
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Euskirchen
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Gütersloh, Süd
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Gütersloh, Nord
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Unna
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreise Viersen, Mönchengladbach
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Kreis Kleve
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Heinsberg
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Märkischer Kreis
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreise Herford, Bielefeld
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis, Ost
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis, West
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Höxter
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Paderborn
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Lippe
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Rhein.-Berg. Kreis
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Siegen-Wittgenstein
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Olpe
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Oberbergischer Kreis
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Minden-Lübbecke, Ost
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreise Hagen, Märkischer Kreis
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Minden-Lübbecke, West
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Steinfurt, West
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Steinfurt, Ost
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Warendorf
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Soest
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Rhein-Sieg-Kreis
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Borken, Nord
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Borken, Süd
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Coesfeld
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Wesel
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Befischungen mit Schwerpunkt Kreise Mettmann, Essen
Referenznummer: 10145/55/EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: an verschiedenen Standorten in Nordrhein-Westfalen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen
b. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Vordruck VOL 5b EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
c. Eigenerklärung nach § 6 EG VOL/A (Vordruck VOL 5c EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
d. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
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e. soweit zutreffend: ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt Bietergemeinschaftserklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an), ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen
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b. Hinweis: Der AUftraggeber wird vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung) für den Bieter anfordern, der einen Zuschlag erhalten soll.
c. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Vordruck VOL 5b EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
d. Eigenerklärung nach § 6 EG VOL/A (Vordruck VOL 5c EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
e. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die für die Auftragsbearbeitung verantwortlichen Ansprechpartner sind namentlich zu benennen.
g. . Es müssen mindestens zwei Anodenführer einsetzbar sein (= Voraussetzung für 1 Befischungsteam, vgl. Punkt 1.3). Alle eingesetzten Anodenführer müssen im Besitz eines in NRW gültigen Bedienungsscheines für Elektrobefischungen sein (Kopie der Bedienungsscheine) und namentlich in die entsprechende Tabelle des Leistungsverzeichnisses eingetragen werden
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h. Eigenerklärung, dass sämtliche eingesetzten Geräte den in NRW geforderten technischen und rechtlichen Bestimmungen (insb. VDE-Bestimmungen 0105, 0136 sowie 0686) erfüllen (vgl. Leistungsverzeichnis)
i. Soweit es erforderlich ist, ist mindestens ein Bootsführerschein nachzuweisen (Kopie)
j. Mindestens ein Anodenführer eines Befischungsteams muss über ausreichende fischereiliche Erfahrungen verfügen, d.h. er muss bereits Befischungen in vergleichbarem Umfang durchgeführt haben (vgl. Leistungsverzeichnis)
k. Mindestens eine Person eines Befischungsteams muss bereits Befischungen für das Monitoring nach EU-WRRL durchgeführt haben. Hierzu sind Referenzen (Ansprechpartner) zu den entsprechenden Aufträgen anzugeben (vgl. Leistungsverzeichnis)
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen.
l. Mindestens eine Person eines Befischungsteams muss über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen (vgl. Leistungsverzeichnis)
m. Die vorhandene Geräteausstattung (Anzahl und Art der E-Befischungsgeräte, Boote, Vorrichtungen zur Fischhälterung) ist zu nennen (vgl. Leistungsverzeichnis).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundpreis
Die angegebenen Preisen decken grundsätzlich sämtliche Kosten der zu erbringenden Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung ab.
Im Übrigen müssen alle anfallenden Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, etc. in ihnen enthalten sein, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt.
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Verteuerungen Bootsbefischung / weiterer Anodenführer
Soweit sich im Einzelfall herausstellt, dass eine Bootsbefischung durchzuführen ist oder ein weiterer Anodenführer benötigt wird, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Eigenmächtige Entscheidungen des Auftragnehmers sind nicht abrechenbar.
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Zwischenzahlungen
Wird ein Auftragnehmer in 2013 und 2014 tätig, werden die im Jahr 2013 bearbeiteten Lose im gleichen Jahr abgerechnet.
Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto
Die beauftragten Lose sind jeweils in dem Jahr abzurechnen, in dem sie bearbeitet wurden. Die Rechnungen müssen dem Auftraggeber spätestens am 15.11. eines Jahres (Poststempel LANUV) vorgelegt werden. Die Zwischen-/Schlussrechnung dürfen erst nach oder gleichzeitig mit der vollständigen Lieferung gestellt werden und sind an folgende Anschrift zu senden: LANUV NRW, Fachbereich 26, Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum. Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8 EG). Wird die Rechnung erst nach Erklärung der Abnahme vorgelegt, beginnt die Zahlungsfrist am Tage des Rechnungseingangs beim Auftraggeber. In beiden Fällen beträgt sie 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8 EG verwiesen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinscahft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein (vgl. Vordruck Bietergemeinschaftserklärung).
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Beschränkungen der Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Bietergemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Bietergemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Verteilung der Lose auf die Jahre 2013 und 2014 ist zwingend beizubehalten. Im Jahr 2013 sind 16 Lose zu bearbeiten, während im Jahr 2014 18 Lose zu bearbeiten sind.
Die Zahl der Zuschläge wird auf höchstens zwei Lose je Befischungsteam und Saison begrenzt. Ein Befischungsteam ist folgendermaßen definiert:
Es müssen mindestens zwei Bearbeiter/innen mit Bedienungsschein, sowie
die Verfügbarkeit von zwei geeigneten E-Fischereigeräten, alternativ ein leistungsfähiges Standgerät mit mehreren einsetzbaren Keschern verfügbar sein.
Beinhaltet das Los Bootsbefischungen, muss zusätzlich ein geeignetes E-Fischereigerät und ein Boot (ggf. Bootsführerschein) vorhanden sein.
Die maximal gewünschte Anzahl an Losen ist vom Anbieter anzugeben.
Ein Angebot, das nur Teile eines Loses enthält, ist nicht zulässig und würde von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10145/55/EU
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
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II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Es sind insgesamt 34 Lose gebildet worden.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1 - 3
Postort: Münster / W
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111604 📞
Internetadresse: www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in sei-nen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewer-bung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...?
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 099-169872 (2013-05-21)