(1) Der Auftraggeber vergibt den Grundstücksverkauf im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Die Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Zunächst werden bis zu 5 Teilnehmer bzw. Interessenten in dem Teilnahmewettbewerb ausgewählt, die zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert werden. Im Anschluss an die Angebotsabgabe werden Verhandlungsgespräche geführt, welche enden, wenn die Bieter zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes aufgefordert werden.