0001-CAFM-2014

Vitos GmbH

Die Vitos GmbH möchte mit dem vorliegenden Vergabeverfahren ein CAFM-System erstellen lassen und einführen, das langfristig das gesamte Immobilenvermögen des Vitos Konzerns beinhaltet und ein übergreifendes Controlling ermöglicht. Hierbei steht im Vordergrund, bei einigen Tochtergesellschaften bereits erfasste Daten und Prozesse in ein neues System zu übernehmen, sowie ein CAFM aufzubauen, dass die Tätigkeiten, von modern aufgestellten Bauabteilungen des Konzerns, effizient unterstützen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-23 Auftragsbekanntmachung
2014-07-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-01-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für das Facility-Management
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für das Facility-Management 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vitos GmbH
Postanschrift: Ständeplatz 2
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.vitos.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@vitos.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-23 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 019-029217
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen können ausschließlich und kostenlos per Download bezogen werden. Jede Form der Kommunikation mit dem Auftraggeber ist ausschließlich über ausschreibungen@vitos.de zu führen. Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/start.php?showpub=3RUO4CDKIA30ULM6 nachr. HAD-Ref. : 4319/66 nachr. V-Nr/AKZ : 0001-CAFM-2014
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vitos GmbH möchte mit dem vorliegenden Vergabeverfahren ein CAFM-System erstellen lassen und einführen, das langfristig das gesamte Immobilenvermögen des Vitos Konzerns beinhaltet und ein übergreifendes Controlling ermöglicht. Hierbei steht im Vordergrund, bei einigen Tochtergesellschaften bereits erfasste Daten und Prozesse in ein neues System zu übernehmen, sowie ein CAFM aufzubauen, dass die Tätigkeiten, von modern aufgestellten Bauabteilungen des Konzerns, effizient unterstützen.
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Referenznummer: 0001-CAFM-2014

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: GbR oder in anderer Weise gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Folgende müssen mit „Ja“ beantwortet werden:
1. Hat der Bewerber ausreichend Rechte an der Software, um Änderungen und Weiterentwicklungen vollumfänglich durchzuführen.
2. Hat der Bewerber ausreichend Kapazitäten, die fachlich in der Lage sind, vollumfängliche Softwareänderungen zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (voraussichtlich Juli 2014) durchzuführen
3. Ist der Bewerber bis zur Zuschlagserteilung leistungsfähig, ein Produkt zur Verfügung zu stellen, welches alle Anforderungen des Lastenhefts erfüllt, insbesondere eine zentrale Installation mit zentraler Datenbank, zugang per webbasierter Oberfläche, oder per Remote Application, sowie der logischen Trennung der Tochtergesellschaften bei gleichzeitiger übergreifnder Auswertmöglichkeit durch die Holding.
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4. Kann eine Unternehmen-Lizenz angeboten werden?
(Keine Lizensierung auf Basis Arbeitsplätze, Nutzer o. ä., aber mögliche Koppelung des Lizenzpreis an Unternehmensdaten wie Mitarbeiterzahl, Umsatz o. ä.).
5. Das Unternehmen hat mindestens 15 Mitarbeiter, davon mindestens 3 Programmierer CAFM.
6. Das Unternehmen besitzt ausreichend Bonität, um eine Bankbürgschaft oder eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft als Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe des doppelten Auftragswerts zu stellen.
7. Der Bewerber hat eine Industriehaftpflichtversicherung mit erweiterter Produkthaftpflicht oder eine vergleichbare Versicherung mit einer abgedeckten Schadenssumme von mindestens 500 000E UR pro Jahr, oder der Bewerber ist bereit eine solche abzuschließen, wenn er den Auftrag bekommt.
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8. Es gibt mindestens eine CAFM-Referenzinstallation der angebotenen Software bzw. einer Vorgängerversion in einer dieser Größenordung: mind. 10 000 m² verwaltete Gebäudenutzfläche, mind. 2 getrennte Einheiten mit übergeordnetere Datenauswertung.
9. Der Bewerber ist in der Lage, Daten gemäß den Anforderungen der beiliegenden Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zu behandeln oder er ist bereit, bei Zuschlagserteilung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
10. Es gibt mindesten 2 weitere CAFM-Installationen beliebiger Größenordnung, die mindestens 3 Jahre alt sind.
11. Der Bewerber erklärt, dass:
— er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt;
— er keine schweren Verfehlungen in der Vergangenheit begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (Straftaten bezogen auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr einschl. Korruptionstatbestände, schwere Verstöße gegen das GWB, UWG, Beteiligungen an Preisabsprachen);
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— über sein Vermögen weder ein Insolvenzantrag oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist oder sein Unternehmen liquidiert wird;
— kein Mitarbeiter oder sonstige Personen, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt ist:
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen); § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristischer Vereinigungen im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in denen Auftrag verwaltet werden,
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Art. 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 370 der Abgabenordnung, auch i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Der Bewerber ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung seinen Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: Vitos GmbH
URL für weitere Informationen: http://www.vitos.de/ 🌏
Postanschrift: Die Unterlagen können ausschließlich und kostenlos per Download über www.had.de bezogen werden.
URL der Dokumente: http://www.vitos.de/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vitos.de/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0001-CAFM-2014
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen können ausschließlich und kostenlos per Download bezogen werden.
Jede Form der Kommunikation mit dem Auftraggeber ist ausschließlich über ausschreibungen@vitos.de zu führen.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/start.php?showpub=3RUO4CDKIA30ULM6
nachr. HAD-Ref. : 4319/66
nachr. V-Nr/AKZ : 0001-CAFM-2014

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 019-029217 (2014-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 144-258927
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 19-029217
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag ist bereits vergeben worden, es handelt sich hier um die vorgeschriebene Bekanntmachung der Auftragserteilung. nachr. HAD-Ref. : 4319/91 nachr. V-Nr/AKZ : 0001-CAFM-2014

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 230 000 💰
1 100 000 💰

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Lizenzen und Wartung (50)
2. Benutzerfreundlichkeit (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-27 📅
Name: HSD Händschke Software & Datentechnik GmbH
Postanschrift: Hanna-Kunath-Str. 4
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Der Antrag ist unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2014/S 144-258927 (2014-07-28)