Lieferung von Erdgas für Kommunen und deren Einrichtungen sowie deren Zweckverbände in Rheinland-Pfalz an ca. 1 173 Abnahmestellen; jährlich ca. 121,7 GWh; Aufteilung in 7 Lose; Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um zwei weitere Jahre, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen (Auftraggeber 9 Monate, Auftragnehmer 12 Monate) gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren. Für die Abnahmestellen der Gemeinde Neuhofen gilt abweichend davon das Lieferende 1.1.2017 ohne Verlängerungsmöglichkeit. Lieferbeginn: 1.1.2015, sofern nicht in den Vergabeunterlagen ein abweichender Lieferbeginn ausgewiesen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang: 7 Lose; ca 1.173 Abnahmestellen; jährlich ca. 121,7 GWh.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunen in Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Deutschhausplatz 1
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
E-Mail: gflach@gstbrp.de📧
Telefon: +49 61312398122📞
Fax: +49 613123989122 📠
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieterwährend des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieterwährend des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für Kommunen und deren Einrichtungen sowie deren Zweckverbände in Rheinland-Pfalz an ca. 1 173 Abnahmestellen; jährlich ca. 121,7 GWh; Aufteilung in 7 Lose; Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um zwei weitere Jahre, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen (Auftraggeber 9 Monate, Auftragnehmer 12 Monate) gekündigt wird.
Lieferung von Erdgas für Kommunen und deren Einrichtungen sowie deren Zweckverbände in Rheinland-Pfalz an ca. 1 173 Abnahmestellen; jährlich ca. 121,7 GWh; Aufteilung in 7 Lose; Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um zwei weitere Jahre, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen (Auftraggeber 9 Monate, Auftragnehmer 12 Monate) gekündigt wird.
Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren. Für die Abnahmestellen der Gemeinde Neuhofen gilt abweichend davon das Lieferende 1.1.2017 ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Lieferbeginn: 1.1.2015, sofern nicht in den Vergabeunterlagen ein abweichender Lieferbeginn ausgewiesen ist.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG L-Gas) (Kreisgebiete Ahrweiler, Altenkirchen, Rhein- Hunsrück und Rhein-Lahn) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Kurze Beschreibung:
SLP-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG L-Gas)(Kreisgebiete Ahrweiler, Altenkirchen, Rhein- Hunsrück und Rhein-Lahn)(Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
SLP-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG L-Gas)
(Kreisgebiete Ahrweiler, Altenkirchen, Rhein- Hunsrück und Rhein-Lahn)
(Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Menge oder Umfang: Ca. 289 Abnahmestellen mit ca. 23,8 Mio. kWh/Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG L-Gas) (Kreisgebiet Mayen-Koblenz) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Kurze Beschreibung:
SLP-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG L-Gas) (Kreisgebiet Mayen-Koblenz) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Menge oder Umfang: Ca. 248 Abnahmestellen mit ca. 23,1 Mio. kWh/Jahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG H-Gas) (Kreisgebiete Bad Kreuznach, Alzey-Worms und Mainz-Bingen) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Kurze Beschreibung:
SLP-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG H-Gas) (Kreisgebiete Bad Kreuznach, Alzey-Worms und Mainz-Bingen) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Menge oder Umfang: Ca. 274 Abnahmestellen mit ca. 26,1 Mio. kWh/Jahr.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: SLP- und RLM-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG H-Gas) (Kreisgebiete Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, Altenkirchen, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Kurze Beschreibung:
SLP- und RLM-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG H-Gas) (Kreisgebiete Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, Altenkirchen, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung).
SLP- und RLM-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG H-Gas) (Kreisgebiete Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, Altenkirchen, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung).
Menge oder Umfang: Ca. 254 Abnahmestellen mit ca. 30,2 Mio. kWh/Jahr.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: SLP- und RLM-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG H-Gas) (Kreisgebiete Germersheim, Kusel, Südliche Weinstraße und Rhein-Pfalz) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Kurze Beschreibung:
SLP- und RLM-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG H-Gas) (Kreisgebiete Germersheim, Kusel, Südliche Weinstraße und Rhein-Pfalz) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung).
Menge oder Umfang: Ca. 96 Abnahmestellen mit ca. 9,2 Mio. kWh/Jahr.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Für die Abnahmestellen der Gemeinde Neuhofen gilt abweichend davon das Lieferende 1.1.2017 ohne Verlängerungsmöglichkeit:
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: RLM-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG L-Gas) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung) (Kreisgebiete Kusel, Südliche Weinstraße undRhein-Pfalz)
Kurze Beschreibung:
RLM-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG L-Gas) (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung) (Kreisgebiete Kusel, Südliche Weinstraße und Rhein-Pfalz)
Menge oder Umfang: Ca. 7 Abnahmestellen mit ca. 1,7 Mio. kWh/Jahr
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: RLM-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG H-Gas) (Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung) (Kreisgebiete Ahrweiler und Rhein-Hunsrück)
Kurze Beschreibung:
RLM-Abnahmestellen (Marktgebiet NCG H-Gas) (Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung) (Kreisgebiete Ahrweiler und Rhein-Hunsrück)
Menge oder Umfang: Ca. 5 Abnahmestellen mit ca. 7,5 Mio. kWh/Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 1. Bündelausschreibung Erdgas des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz im Auftrag von Kommunen 2015-2017
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Erdgassparte gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Erdgasumsatz, Erdgasverkauf, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Erdgassparte gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Erdgasumsatz, Erdgasverkauf, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die Erdgaslieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Nachweis über die Erdgaslieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß Erdgasliefervertrag, der in den Ausschreibungsunterlagen enthalten ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein.) Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein.) Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (§ 6 EG VOL/A); Verpflichtungserklärung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG Rheinland-Pfalz); Verpflichtungserklärung nach § 3 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG Rheinland-Pfalz
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (§ 6 EG VOL/A); Verpflichtungserklärung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG Rheinland-Pfalz); Verpflichtungserklärung nach § 3 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG Rheinland-Pfalz
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bieter haben die Möglichkeit die Unterlagen zum Vergabeverfahren auf dem Portal Subreport ELVis in elektronischer Form herunterzuladen und darüber auch mit der Vergabestelle online zu kommunizieren. Die Vergabeunterlagen sind unter folgendem Link verfügbar: http://www.subreport.de/E18259664
Bieter haben die Möglichkeit die Unterlagen zum Vergabeverfahren auf dem Portal Subreport ELVis in elektronischer Form herunterzuladen und darüber auch mit der Vergabestelle online zu kommunizieren. Die Vergabeunterlagen sind unter folgendem Link verfügbar: http://www.subreport.de/E18259664
Für jeden Download der Verdingungsunterlagen stellt der Gemeinde- und Städtebund einen Betrag von 15,00 EUR netto in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt im Nachgang an die vom Bieter im Vergabeportal angegebene E-Mail-Adresse. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Unterlagen per Post über die angegebene Kontaktadresse des Gemeinde- und Städtebundes.
Für jeden Download der Verdingungsunterlagen stellt der Gemeinde- und Städtebund einen Betrag von 15,00 EUR netto in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt im Nachgang an die vom Bieter im Vergabeportal angegebene E-Mail-Adresse. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Unterlagen per Post über die angegebene Kontaktadresse des Gemeinde- und Städtebundes.
In diesem Fall wird die Zahlung von 60,00 EUR netto per Rechnung fällig.
In jedem Fall (elektronische und postalische Anforderung der Vergabeunterlagen) hat die Angebotsabgabe aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform zu erfolgen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-04-29 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. § 21 Abs. 1 EG VOL/A). Das für das jeweilige Los wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den niedrigsten Brutto-Jahresbezugskosten, die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den auf den Preisblättern ausgewiesenen Abnahmedaten ermittelt werden. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot einzeln ermittelt. Für den Fall, dass bei verschiedenen Angeboten identische Brutto-Jahresbezugskosten (Angebotssumme brutto) in einem Los vorliegen, wird ein Auslosungsverfahren durchgeführt. (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Alle Gemeinden, die an der Bündelausschreibung Erdgas des GStB Rheinland-Pfalz 2015 - 2017 teilnehmen
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gabriele Flach
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E18259664🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-01-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1. Bündelausschreibung Erdgas des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz im Auftrag von Kommunen 2015-2017
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 21-032481
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 101 a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 101 a GWB).
Quelle: OJS 2014/S 050-083151 (2014-03-07)
Ergänzende Angaben (2014-03-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 17 928 791,13 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-10 📅
Name: E.ON Energie Deutschland GmbH
Postanschrift: Leihgesterner Weg 35
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35392
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Alle Gemeinden, die an der Bündelausschreibung Erdgas des GStB Rheinland-Pfalz 2015-2017 teilnehmen
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 64-108578
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl.§ 101 a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl.§ 101 a GWB).