Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung. Es bietet Dienstleistungen im Bereich Daten- und Telekommunikation an. Dazu gehören der Betrieb zweier Rechenzentren sowie des Berliner Landesnetzes (BeLa). Zur Sicherstellung der Schutzbedürfnisse der vom ITDZ Berlin bereitgestellten Infrastruktur- und Servicediensten werden entsprechend den Erfordernissen spezielle Sicherheitslösungen eingesetzt. Um die Wirksamkeit des vom ITDZ Berlin eingesetzten mehrstufigen Firewallkonzeptes zu gewährleisten, werden hierfür Produkte unterschiedlicher Hersteller eingesetzt. Aus diesem Grunde sind Produkte des Herstellers Check Point Software Technologies Ltd. als Angebot für die vorliegende Ausschreibung ausgeschlossen. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Rahmenvertrages: Hardwareersatz im Störungsfall und Softwarepflege für die vorhandenen Juniperkomponenten, inklusive Erweiterungslieferung (z. B. Erweiterungs-module, Zubehör, Lizenzen...). Lieferung, Service und Instandhaltung, Softwarepflege, inklusive Störungsbeseitigung von Sicherheitsgateways und gegebenenfalls Managementssystemen. Gegebenenfalls Migration von Bestandskomponenten auf die vom AN gelieferten Komponenten. Dienstleistungen: Ort der Leistungserbringung ist in der Regel der Großraum Berlin (Gebiet innerhalb des Berliner Autobahnringes). Für Leistungen die außerhalb des Berliner Autobahnringes im Land Brandenburg beauftragt werden, gelten die in den Preisblättern beschriebenen ggf. zusätzlichen Servicepauschalen. Alleiniger Leistungsbezieher aus dem Rahmenvertrag ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Menge oder Umfang:
Der geschätzter Auftragswert über die Vertragslaufzeit beträgt 1 500 000 EUR; Einzelheiten sind den abzufordernden Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Telefon: +49 30902227521📞
Fax: +49 3090283055 📠
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geänder am 5.6.2012 (Gesetzund Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß § 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage.
Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geänder am 5.6.2012 (Gesetzund Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß § 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage.
Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung. Es bietet Dienstleistungen im Bereich Daten- und Telekommunikation an. Dazu gehören der Betrieb zweier Rechenzentren sowie des Berliner Landesnetzes (BeLa).
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung. Es bietet Dienstleistungen im Bereich Daten- und Telekommunikation an. Dazu gehören der Betrieb zweier Rechenzentren sowie des Berliner Landesnetzes (BeLa).
Zur Sicherstellung der Schutzbedürfnisse der vom ITDZ Berlin bereitgestellten Infrastruktur- und Servicediensten werden entsprechend den Erfordernissen spezielle Sicherheitslösungen eingesetzt.
Um die Wirksamkeit des vom ITDZ Berlin eingesetzten mehrstufigen Firewallkonzeptes zu gewährleisten, werden hierfür Produkte unterschiedlicher Hersteller eingesetzt. Aus diesem Grunde sind Produkte des Herstellers Check Point Software Technologies Ltd. als Angebot für die vorliegende Ausschreibung ausgeschlossen.
Um die Wirksamkeit des vom ITDZ Berlin eingesetzten mehrstufigen Firewallkonzeptes zu gewährleisten, werden hierfür Produkte unterschiedlicher Hersteller eingesetzt. Aus diesem Grunde sind Produkte des Herstellers Check Point Software Technologies Ltd. als Angebot für die vorliegende Ausschreibung ausgeschlossen.
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Rahmenvertrages:
Hardwareersatz im Störungsfall und Softwarepflege für die vorhandenen Juniperkomponenten, inklusive Erweiterungslieferung (z. B. Erweiterungs-module, Zubehör, Lizenzen...).
Lieferung, Service und Instandhaltung, Softwarepflege, inklusive Störungsbeseitigung von Sicherheitsgateways und gegebenenfalls Managementssystemen.
Gegebenenfalls Migration von Bestandskomponenten auf die vom AN gelieferten Komponenten.
Dienstleistungen:
Ort der Leistungserbringung ist in der Regel der Großraum Berlin (Gebiet innerhalb des Berliner Autobahnringes). Für Leistungen die außerhalb des Berliner Autobahnringes im Land Brandenburg beauftragt werden, gelten die in den Preisblättern beschriebenen ggf. zusätzlichen Servicepauschalen.
Ort der Leistungserbringung ist in der Regel der Großraum Berlin (Gebiet innerhalb des Berliner Autobahnringes). Für Leistungen die außerhalb des Berliner Autobahnringes im Land Brandenburg beauftragt werden, gelten die in den Preisblättern beschriebenen ggf. zusätzlichen Servicepauschalen.
Alleiniger Leistungsbezieher aus dem Rahmenvertrag ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 12/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Orte der Leistungserbringung sind die verschiedenen Dienstgebäude der Berliner Behörden und anderen Einrichtungen in Berlin, sowie in Ausnahmefällen Dienstgebäude von Behörden im Land Brandenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1 (A) Eigenerklärung gem.6 EG VOL/A unter Verwendung des Formulars E I (*A,*U) *A *U.
III.2.1.2 (A) Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars E III *A *U.
III.2.1.3 (A) Eigenerklärung zur Verschwiegenheit unter Verwendung des Formulars E IV *A *U.
III.2.1.4 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E V *A *U.
III.2.1.5 (A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E VI *A.
III.2.1.5 a (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars E VII (auf Anforderung der ausschreibenden Stelle) *U.
III.2.1.6 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VIII und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars E IX soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird *A.
III.2.1.7 (A) Bereitschaftserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach Stufe 2 nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E X für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen *A *U.
III.2.1.7 (A) Bereitschaftserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach Stufe 2 nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E X für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen *A *U.
III.2.1.8 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist *A.
III.2.1.8 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist *A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1 (I) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung des Formulars E II) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos) *A *U.
III.2.2.2 (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *A *U *S pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten drei Geschäftsjahre:
III.2.2.3 (A) Nettoumsatz im Geschäftsfeld – Netzsicherheit – der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *L *S.
III.2.2.4 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.4 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E.
III.2.2.5 (A) Vor Zuschlag ist auf Anforderung des Auftraggebers durch den Bieter die Bereitschaft über die Stellung einer Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall in Höhe von 5% des Wertungspreises zu erklären (unter Verwendung des Formulars E XII ).*E.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.5 (A) Vor Zuschlag ist auf Anforderung des Auftraggebers durch den Bieter die Bereitschaft über die Stellung einer Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall in Höhe von 5% des Wertungspreises zu erklären (unter Verwendung des Formulars E XII ).*E.
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
*A = beizubringen von Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = beizubringen von Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = beizubringen von allen Unterauftragnehmern,
*S = wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
III.2.2.3(A) pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre:
500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 (A) Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsverfahren (formlos). Sofern eine ISO oder Öko-Audit Zertifizierung vorliegt, bitte das Zertifikat als Fotokopie beilegen. *L *S
III.2.3.2 (A) Angabe von mindestens 2 Referenzen zur Lieferung, Service und Instandhaltung von Sicherheitsgateways und ggf. Managementsystemen, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XIII. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
III.2.3.2 (A) Angabe von mindestens 2 Referenzen zur Lieferung, Service und Instandhaltung von Sicherheitsgateways und ggf. Managementsystemen, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XIII. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu der Referenz sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung der Referenz aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten bzw. die Art der Leistung hervorgeht,
— Angabe, ob ein Service- und Instandhaltungsvertrag besteht,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt der Leistung bzw. zur Laufzeit des Service-und Instandhaltungsvertrages,
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über die Referenz Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages. *L *S.
III.2.3.3 (A) Angabe der Anzahl der vom Hersteller zertifizierten Servicetechniker, die über ein aktuelles, maximal 3 Jahre altes Hersteller-Zertifikat über eine qualifizierte Schulung zu den angebotenen Sicherheitsgateways und gegebenenfalls Managementsystemen sowie den Juniper-Bestandskomponenten verfügen. *L *S.
III.2.3.3 (A) Angabe der Anzahl der vom Hersteller zertifizierten Servicetechniker, die über ein aktuelles, maximal 3 Jahre altes Hersteller-Zertifikat über eine qualifizierte Schulung zu den angebotenen Sicherheitsgateways und gegebenenfalls Managementsystemen sowie den Juniper-Bestandskomponenten verfügen. *L *S.
III.2.3.4 (I) Angabe der zertifizierten Servicetechniker, die Standorte innerhalb des Berliner Autobahnringes, Potsdam und Cottbus in maximal 2 Stunden erreichen können und mit der Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können unter Verwendung des Formulars E II. Eine Kopie eines aktuellen, nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe, Hersteller-Zertifikats über eine qualifizierte Schulung zu den angebotenen Sicherheitsgateways und ggf. Managementsystemen sowie den Jupiter-Bestandskomponenten ist beizufügen. *L *S.
III.2.3.4 (I) Angabe der zertifizierten Servicetechniker, die Standorte innerhalb des Berliner Autobahnringes, Potsdam und Cottbus in maximal 2 Stunden erreichen können und mit der Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können unter Verwendung des Formulars E II. Eine Kopie eines aktuellen, nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe, Hersteller-Zertifikats über eine qualifizierte Schulung zu den angebotenen Sicherheitsgateways und ggf. Managementsystemen sowie den Jupiter-Bestandskomponenten ist beizufügen. *L *S.
III.2.3.5 (A)/(B) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für folgende Positionen unter Verwendung der Formulare E XIV bis E XVI:
a) Berater (mind. 2), (Systemdesigner) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Netzwerksicherheitsbereich für strategische Technologieberatung unter Verwendung des Formulare E XIV.
b) Systemingenieure (mind. 3), die auf die Komponenten des angebotenen Herstellers sowie der Juniper Bestandskomponenten geschult sind und eine entsprechende Hersteller-Zertifizierung für komplexe Konfigurationsarbeiten, Erstellung von Konfigurationsplänen und ausführungsreifer Netzplanung, Suche und Beseitigung komplexer Fehler nachweisen können . unter Verwendung des Formulare E XV.
b) Systemingenieure (mind. 3), die auf die Komponenten des angebotenen Herstellers sowie der Juniper Bestandskomponenten geschult sind und eine entsprechende Hersteller-Zertifizierung für komplexe Konfigurationsarbeiten, Erstellung von Konfigurationsplänen und ausführungsreifer Netzplanung, Suche und Beseitigung komplexer Fehler nachweisen können . unter Verwendung des Formulare E XV.
c) Systemtechniker (mind. 4), die auf die Komponenten des angebotenen Herstellers sowie der Juniper Bestandskomponenten geschult sind (Hersteller-Zertifizierung und Konfigurationsarbeiten nach Vorgaben der Netzplanung, Einspielen von Software, Fehlersuche und –beseitigung durchführen unter Verwendung des Formulare E XVI. *L *S.
c) Systemtechniker (mind. 4), die auf die Komponenten des angebotenen Herstellers sowie der Juniper Bestandskomponenten geschult sind (Hersteller-Zertifizierung und Konfigurationsarbeiten nach Vorgaben der Netzplanung, Einspielen von Software, Fehlersuche und –beseitigung durchführen unter Verwendung des Formulare E XVI. *L *S.
Die erforderlichen Skills sind in den Anlagen E XIV bis E XVI beschrieben. Projektmanager und Organisationsberater gelten als geeignet, wenn sie von den in den betreffenden Anlagen insgesamt enthaltenen Kriterien mindestens 70 % und gleichzeitig alle dort durch entsprechenden Klammerzusatz ausdrücklich als „Mindestanforderung“ ausgewiesenen Kriterien erfüllen. Systemberater und Systemimplementierer gelten als geeignet, wenn sie alle in den betreffenden Anlagen genannten Kriterien erfüllen.
Die erforderlichen Skills sind in den Anlagen E XIV bis E XVI beschrieben. Projektmanager und Organisationsberater gelten als geeignet, wenn sie von den in den betreffenden Anlagen insgesamt enthaltenen Kriterien mindestens 70 % und gleichzeitig alle dort durch entsprechenden Klammerzusatz ausdrücklich als „Mindestanforderung“ ausgewiesenen Kriterien erfüllen. Systemberater und Systemimplementierer gelten als geeignet, wenn sie alle in den betreffenden Anlagen genannten Kriterien erfüllen.
III.2.3.6 (A) Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotline Mitarbeiter nach, dass eine Service -Hotline in der Zeit von 00:00 bis 24:00 jeden Tag im Jahr durch fachkundige Mitarbeiter besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ Berlin entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. (formlos)
III.2.3.6 (A) Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotline Mitarbeiter nach, dass eine Service -Hotline in der Zeit von 00:00 bis 24:00 jeden Tag im Jahr durch fachkundige Mitarbeiter besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ Berlin entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. (formlos)
*L *S
III.2.3.7 (A) Nachweis einer Partner-Zertifizierung Ihres Unternehmens mit dem Hersteller der angebotenen Komponenten und der Juniper-Bestandskomponenten. *L *S
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
*A = beizubringen von Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = beizubringen von Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = beizubringen von allen Unterauftragnehmern,
*S = wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
III.2.3.2 (A) mindestens 2 Referenzen, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet vom Angebotsdatum) ist.
III.2.3.3 (A) Mindestanforderung: mindestens 7 zertifizierte Servicetechniker im Bereich Sicherheitsgateways und ggf. Managementsysteme.
III.2.3.5 (A) Die erforderlichen Skills sind in den Anlagen E XIV-E XVI beschrieben. Berater, Systemingenieure und Systemtechniker gelten als geeignet, wenn sie von den in den betreffenden Anlagen (Anlagen E XIV-E XVI) alle dort durch A ausdrücklich als "Mindestanforderung" ausgewiesenen Kriterien und gleichzeitig von den insgesamt 6 enthaltenen B-Kriterien mindestens 4 erfüllen. Pro geeignetem MA-Profil werden maximal 6 Punkte vergeben.
III.2.3.5 (A) Die erforderlichen Skills sind in den Anlagen E XIV-E XVI beschrieben. Berater, Systemingenieure und Systemtechniker gelten als geeignet, wenn sie von den in den betreffenden Anlagen (Anlagen E XIV-E XVI) alle dort durch A ausdrücklich als "Mindestanforderung" ausgewiesenen Kriterien und gleichzeitig von den insgesamt 6 enthaltenen B-Kriterien mindestens 4 erfüllen. Pro geeignetem MA-Profil werden maximal 6 Punkte vergeben.
Darüber hinaus müssen zu jedem persönlichen Profil mindestens 2 persönliche Refernzprojekte nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach Eingang des Zuschlagsschreibens hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung eine unbefristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% des gewichteten Angebotsnettopreises in Euro zu erbringen, unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung sowie Vorausklage eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen, die sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen erstreckt.
Nach Eingang des Zuschlagsschreibens hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung eine unbefristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% des gewichteten Angebotsnettopreises in Euro zu erbringen, unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung sowie Vorausklage eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen, die sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen erstreckt.
Die Sicherheit kann auch durch Hinterlegung von Geld geleistet werden.
Ab einer Überschreitung des genannten Abrufvolumens und bei jeder weiteren Überschreitung um 5 % behält sich das ITDZ Berlin vor zu fordern, dass die Sicherheitsleistung um 5 % erhöht werden muss.
Eine Bereitschaftserklärung über Stellung einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft ist auf Verlangen der ausschreibenden Stelle bis spätestens 2.9.2014 (1 Woche vor Vorinformation gem. § 101a GWB) einzureichen, vgl. Anlage E XI (Teil der abzufordernden Vergabeunterlagen).
Eine Bereitschaftserklärung über Stellung einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft ist auf Verlangen der ausschreibenden Stelle bis spätestens 2.9.2014 (1 Woche vor Vorinformation gem. § 101a GWB) einzureichen, vgl. Anlage E XI (Teil der abzufordernden Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
EVB-IT Instandhaltung, EVB-IT Kauf, EVB-IT Systemlieferungs-AGB, EVB-IT Überlassung Typ A, EVB-IT Dienstleistung.
Alle vertragsgegenständlichen EVB-IT und VOL/B liegen beim AG zur Einsichtnahme bereit.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die im Punkt III.2) ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht…
… Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht.
… als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen und umgekehrt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er angeeignete Nachunternehmer übertragen will. Hersteller und Distributoren sind keine Nachunternehmer.
Bei bekannten Nachunternehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextesgeforderten Nachweise, nachzuweisen.
Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Eignungvor deren Einsatz nachgewiesen werden.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichenGesichtspunkten zu verfahren.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-28 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (65)
2. Preis (35)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Martina Ciecior
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 12/2014
Zusätzliche Informationen
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geänder am 5.6.2012 (Gesetzund Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß § 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage.
Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist:
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
Quelle: OJS 2014/S 113-198464 (2014-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzausrüstung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzausrüstung📦
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 12/2014 OV RV Netzsicherheitssysteme
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Orte der Leistungserbringung sind die verschiedenen Dienstgebäude der Berliner Behörden und anderen Einrichtungen in Berlin, sowie in AusnahmefällenDienstgebäude von Behörden im Land Brandenburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-10 📅
Name: Computacenter AG & Co.oHG
Postanschrift: Mariendorfer Damm 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei derVergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).