13. Bündelausschreibung Strom Baden-Württemberg 2015-2016

Kommunen, deren rechtlich unselbstständige und selbstständige Einrichtungen und kommunale Zweckverbände sowie deren Einrichtunge

Lieferung von Strom für Kommunen, deren rechtlich unselbstständige und selbstständige Einrichtungen, kommunale Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg an ca. 2.322 Abnahmestellen von rd. 39 Kommunen und Verbänden in Baden-Württemberg, jährlich ca. 43,3 GWh; Aufteilung in 11 Lose; Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen (Auftraggeber 13 Monate, Auftragnehmer spätestens 14 Monate) gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 3 Jahren; Lieferbeginn: 01.01.2015.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-30.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-30 Auftragsbekanntmachung
2014-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge