14-0269 Neubau von zwei Sporthallen am Standort Schulzentrum Fallersleben, Wolfsburg. Auftrag: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß HOAI 2013 §§ 53 ff., Leistungsphase 1-9

Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle

Siehe Ziff. II.1.1) sowie
Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt am Standort des Schulzentrums Fallersleben, bestehend aus der Hauptschule Fallersleben, der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule und dem Gymnasium Fallersleben, den Neubau von zwei Sporthallen mit jeweils drei Hallenteilen als Ersatz für zwei als nicht sanierungswürdig eingestufte 3-Feldsporthallen zu errichten sowie die ca. 60 000 m² umfassende Freifläche des Schulzentrums und eines etwa 22 000 m² großen Verflechtungsraumes neu zu strukturieren und zu sanieren. Hierfür wurde ein interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt.
Das Raumprogramm für die Neubauten umfasst neben zwei wettkampftauglichen Dreifach-Sporthallen mit einer Größe von jeweils 27 x 45 m, einer lichten Raumhöhe von 7 m und ausziehbaren mobilen Tribünen für insgesamt 669 Personen die zugehörigen Wasch-/Umkleide-, Geräte- und Toilettenräume sowie einen Schulungsraum. Beide Hallen sollen über ein gemeinsames Foyer mit Garderobenbereich und Schulungsraum erschlossen werden.
Bei dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurf ist die Primärkonstruktion in Stahlbeton (Sichtbeton), das Tragwerk des Hallendaches (Gründach) als Stahlkonstruktion (Fachwerkträger) geplant. Die Fassade ist als Glas- Metall-Fassade mit Dreifach-Isolierverglasung, Wärmedämmung und hinterlüfteter Metallblech-Verkleidung vorgesehen.
Der Abbruch der bestehenden sowie die Errichtung der neuen Dreifach-Sporthallen wird in Bauabschnitte aufgeteilt, sodass während der Bauzeit jederzeit sechs Hallenteile im Neubau- bzw. Bestandsbereich zur Verfügung stehen, um eine durchgängige Nutzbarkeit zu gewährleisten.
Die Sporthallen sollen an die bestehende Wasser- und Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Die Einbindung regenerativer Energien in die Energieversorgung sowie die Vereinbarkeit der geplanten anlagentechnischen Komponenten ist zu prüfen. Heizungs- und raumlufttechnische Anlagen sowie Betriebs- und Störmeldungen von weiteren haustechnischen Anlagen sollen zentral gesteuert bzw. aufgenommen und verarbeitet bzw. weitergeleitet werden.
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Sportbau/-halle; 2. Art der Baumaßnahme: Neubau; 3. Größenordnung: rd. 5 400 m² BGF; Geschätzte Baukosten nach DIN 276 Neu (Kostengruppe 410, 420, 430 und 480) rd. 1 400 000 EUR netto.
Die vorgesehene Vergabe umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 in Verbindung mit Anlage 15, umfassend die Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (anteilig) nach HOAI § 53, für die vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen:
— Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen,
— Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation.
Die geplante Beauftragung umfasst nahezu alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gem. HOAI 2013 § 55 sowie optional (vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg zur Objektvorlage) die Leistungsphasen 4 bis 9 (s. hierzu auch Ziff. II.2.2)).
Die Leistungen werden nur gemeinsam vergeben. Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.2)) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourceschonenden Betrieb ermöglichen. Die Planungen und energetischen Nachweise erfolgen nach EnEV 2013 mit einer Unterschreitung um mindestens 5 % bezogen auf die Neubauanforderungen ab 1.1.2016.
Die Objektplanung und die in die Gesamtplanung zu integrierenden weiteren Fachplanungs-/Beraterleistungen werden separat beauftragt (insb. Tragwerksplanung, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Brandschutz, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau).
Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: Anfang 2015; 2. Geplante Baudurchführung: 2016 bis 2017; 3. Projektabschluss: im Nachgang.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-14 Auftragsbekanntmachung
2014-10-23 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß HOAI §§ 53 ff., siehe Pkt. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Porschestr. 49
Postleitzahl: 38440
Postort: Wolfsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wolfsburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungsstelle@stadt.wolfsburg.de 📧
Telefon: +49 5361281107 📞
Fax: +49 5361282057 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 201-355181
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Die in Punkt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch schriftlich per Fax (+49 30 21751859) unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Neubau von zwei Sporthallen am Schulzentrum Fallersleben – Technische Ausrüstung HLS“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Bewerbung mit Nachunternehmern ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zu- gelassen. Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular. Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag – außen mit dem Angebotszettel gekennzeichnet, bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Neubau von zwei Sporthallen am Schulzentrum Fallersleben – Technische Ausrüstung HLS – Rückfragen“ per Telefax an +49 30 21751859 oder per E-Mail an zimmer@planungskultur.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Hinweise zu Ziff. IV.2.1) Zuschlagskriterien – Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben (Ausnahme Kriterium Honorarangebot, s. u.): 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nur gering erkannt/Problemstellungen nur gering bewältigt); 2 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende/plausible Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung befriedigend erkannt/Problemstellungen befriedigend bewältigt); 3 Punkte: gut (überzeugende/projektspezifisch angemessene/innovative Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung gut erkannt/Problemstellungen gut bewältigt). Es können maximal 111 Punkte erreicht werden. Beispiel: Kriterium Projektspezifisch angebotene Kapazitäten: erreicht 3 Punkte/Gewichtung 4/gewichtete Punkte 12. Bewertung der Honorarangebote: Feststellung des niedrigsten Angebotes (3 Punkte) und des höchsten Angebotes (1 Punkt), die dazwischen liegenden Angebote werden rechnerisch zwischen 1 und 3 Punkten eingeordnet (interpoliert). Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. Folgende Unterlagen liegen vor und können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden: Wettbewerbsergebnis, Bewilligtes Raum- und Bedarfsprogramm.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe Ziff. II.1.1) sowie
Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt am Standort des Schulzentrums Fallersleben, bestehend aus der Hauptschule Fallersleben, der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule und dem Gymnasium Fallersleben, den Neubau von zwei Sporthallen mit jeweils drei Hallenteilen als Ersatz für zwei als nicht sanierungswürdig eingestufte 3-Feldsporthallen zu errichten sowie die ca. 60 000 m² umfassende Freifläche des Schulzentrums und eines etwa 22 000 m² großen Verflechtungsraumes neu zu strukturieren und zu sanieren. Hierfür wurde ein interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt.
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Das Raumprogramm für die Neubauten umfasst neben zwei wettkampftauglichen Dreifach-Sporthallen mit einer Größe von jeweils 27 x 45 m, einer lichten Raumhöhe von 7 m und ausziehbaren mobilen Tribünen für insgesamt 669 Personen die zugehörigen Wasch-/Umkleide-, Geräte- und Toilettenräume sowie einen Schulungsraum. Beide Hallen sollen über ein gemeinsames Foyer mit Garderobenbereich und Schulungsraum erschlossen werden.
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Bei dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurf ist die Primärkonstruktion in Stahlbeton (Sichtbeton), das Tragwerk des Hallendaches (Gründach) als Stahlkonstruktion (Fachwerkträger) geplant. Die Fassade ist als Glas- Metall-Fassade mit Dreifach-Isolierverglasung, Wärmedämmung und hinterlüfteter Metallblech-Verkleidung vorgesehen.
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Der Abbruch der bestehenden sowie die Errichtung der neuen Dreifach-Sporthallen wird in Bauabschnitte aufgeteilt, sodass während der Bauzeit jederzeit sechs Hallenteile im Neubau- bzw. Bestandsbereich zur Verfügung stehen, um eine durchgängige Nutzbarkeit zu gewährleisten.
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Die Sporthallen sollen an die bestehende Wasser- und Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Die Einbindung regenerativer Energien in die Energieversorgung sowie die Vereinbarkeit der geplanten anlagentechnischen Komponenten ist zu prüfen. Heizungs- und raumlufttechnische Anlagen sowie Betriebs- und Störmeldungen von weiteren haustechnischen Anlagen sollen zentral gesteuert bzw. aufgenommen und verarbeitet bzw. weitergeleitet werden.
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Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Sportbau/-halle; 2. Art der Baumaßnahme: Neubau; 3. Größenordnung: rd. 5 400 m² BGF; Geschätzte Baukosten nach DIN 276 Neu (Kostengruppe 410, 420, 430 und 480) rd. 1 400 000 EUR netto.
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Die vorgesehene Vergabe umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 in Verbindung mit Anlage 15, umfassend die Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (anteilig) nach HOAI § 53, für die vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen:
— Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen,
— Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation.
Die geplante Beauftragung umfasst nahezu alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gem. HOAI 2013 § 55 sowie optional (vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg zur Objektvorlage) die Leistungsphasen 4 bis 9 (s. hierzu auch Ziff. II.2.2)).
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Die Leistungen werden nur gemeinsam vergeben. Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.2)) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
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Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourceschonenden Betrieb ermöglichen. Die Planungen und energetischen Nachweise erfolgen nach EnEV 2013 mit einer Unterschreitung um mindestens 5 % bezogen auf die Neubauanforderungen ab 1.1.2016.
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Die Objektplanung und die in die Gesamtplanung zu integrierenden weiteren Fachplanungs-/Beraterleistungen werden separat beauftragt (insb. Tragwerksplanung, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Brandschutz, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau).
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Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: Anfang 2015; 2. Geplante Baudurchführung: 2016 bis 2017; 3. Projektabschluss: im Nachgang.
Beschreibung der Optionen:
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, lediglich die Leistungsphasen 1 bis 3 gem. HOAI 2013 § 55 zu beauftragen (Stufe 1), soweit diese nach Ziffer II.1.5) Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Eine Beauftragung steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Wolfsburg.
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Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt und beinhalten:
— 2. Stufe: Leistungsphasen 4-9.
Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung ist die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine sowie die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
Dauer: 38 Monate
Referenznummer: 14-0269
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Wolfsburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 (3) wird berücksichtigt):
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(1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
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(2) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass:
a. keine Ausschlussgründe gem. VOF § 4 (6) vorliegen,
b. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind,
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c. sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind,
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d. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
e. er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
f. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes ordnungsgemäß erfüllt hat,
g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat,
h. er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
(3) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
(4) Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung (s. Bewerbungsformular); vgl. Ziff. III.3.1)
(5) Beruft sich der Bewerber/oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmern), sind in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) für den Nachunternehmer die Erklärungen nach § 4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 (3) wird berücksichtigt):
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(1) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) insgesamt sowie für Leistungen der Technischen Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53.
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Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.2.1) Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3) Unterpunkt 3 sind zu beachten).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 (3) wird berücksichtigt):
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(1) Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte), aufgeschlüsselt in:
a. Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 insgesamt,
b. Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen die Mitarbeiter des Nachunternehmers nur bezogen auf den Leistungsanteil hinzugerechnet werden.
(2) Darstellung (s. Bewerbungsformular Abschnitt 4.3) der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die Projektleitung/Stellvertretende Projektleitung zu beschränken. Folgende Angaben sind zu tätigen: Name; Akademischer Grad/Titel; Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 insgesamt und in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter, Bearbeitung eines der benannten Referenzprojekte (Abschnitt 5 des Bewerbungsformulars) in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55.
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(3) Darstellung (s. Bewerbungsformular Abschnitt 1.2), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. VOF § 5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend das Formblatt „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als Anhang beizulegen.
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(4) Für das in Ziff. II.1.5) aufgeführte Leistungsbild Angaben (s. Bewerbungsformular Abschnitt 5.1 bis 5.3) mindestens zu 1 und maximal zu 3 Referenzprojekten aus dem Bereich Neubau/Erweiterungsbau im Sinne HOAI § 2 mit einer Bruttogrundrissfläche BGF größer/gleich 2 200 m² (bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil), die in den letzten 5 Jahren (9/2009 bis 8/2014) hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 55, mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) und bei denen Ingenieurleistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
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Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherr einzuholen.
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Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Bewerbung mit Nachunternehmern müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. einem der benannten Nachunternehmer eindeutig zuzuordnen sein. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
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Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort,
— Auftraggeber,
— Bei Bietergemeinschaften/Nachunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. beteiligter Nachunternehmer),
— Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 55,
— Bruttogrundrissfläche BGF (bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil),
— Projektkosten in Euro netto (Kosten KGr 410, 420, 430 und 480 (anteilig, bezogen auf die KGr 410-430) nach DIN 276 Neu),
— Schwierigkeitsgrad (Honorarzone(n) im Sinne HOAI § 56 in den Anlagengruppen 1, 2 und 3 im Sinne HOAI § 53),
— Art der Baumaßnahme (Neubau-/Erweiterungsbaumaßnahme im Sinne HOAI 2013 § 2/Andere),
— Gebäudetypologie (Sportbauten [Sporthalle, Schwimmhalle]/Andere),
— Bearbeitete Anlagengruppen/Leistungsphasen im Sinne HOAI 2013 §§ 53 und 55.
Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
(5) Für die Bewertung der fachlichen Eignung können außerdem zusätzliche Angaben (s. Bewerbungsformular Abschnitt 6) zu ausgewählten Projektmerkmalen in den mind. 1 und max. 3 Referenzprojekten (Bewerbungsformular 5.1 bis 5.3) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte): Planungen im Sinne Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV 2010); Planung von Gebäudeoptimierungsmaßnahmen über die für das Projekt geltenden Energierichtlinien (EnEV) hinaus; Erarbeiten optimierter Energiekonzepte im Bereich Heizung; Erarbeiten optimierter Energiekonzepte im Bereich Lüftung; Planung/Realisierung Wärmerückgewinnung in RLT-Anlagen; Planung/Realisierung von Lüftungsanlagen für Räume ≥ 6 000 m³.
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Es geht je Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.:
(1) Anzahl der festangestellten Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
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(2) Projektleitung: Dauer der Berufserfahrung in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55: Mindestanforderung: größer/gleich 3 Jahre.
(3) Für die mindestens 1 und maximal 3 zu benennenden Referenzprojekte, welche die o. g. genannten Bedingungen (Neubau/Erweiterungsbau, BGF größer/gleich 2 200 m², Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 55 im Zeitraum 9/2009 bis 8/2014) erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
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— mindestens 1 Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber im Sinne GWB § 98,
— mindestens ein Referenzprojekt, das der Gebäudetypologie Sportbauten (Sporthalle oder Schwimmhalle) zuzuordnen ist,
— durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 mindestens einmal abgedeckt sein.
Alle Mindestanforderungen müssen in den mind. 1 und max. 3 Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Stand: Juli 2013),
(2) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Wolfsburg,
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
(4) Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Landes Niedersachsen (siehe u. a. http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/oeffentliches_planungs_baurecht/13765.html), u. a. NBauO/DVO-NBauO, LHO/VV-LHO, NVStättVO, SchulBauR (keine abschließende Auflistung) sowie ergänzende Vorschriften und Regeln,
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(5) Festlegungen des AG: HOAI § 56: Honorarzone 2 Mindestsatz (AGr 1, 2 und 3) bzw. Honorarzone 3 Mindestsatz (AGr 8).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3) der Bekanntmachung) abzugeben,
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— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 (3) wird berücksichtigt).
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
— Die örtliche Präsenz in Wolfsburg während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
— Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
— Die Baumaßnahmen werden bei laufendem Schulbetrieb erfolgen,
— Erfüllung des stadteigenen CAD-Pflichtenheftes,
— Weitere besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
VOF § 19 (1) bis (3) Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/Master FR Elektrotechnik zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
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2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3).
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 820 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
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(3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
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Vergabekriterien
Kriterium: 1. Projektspezifisch angebotene Kapazitäten (4)
2. Strukturelle Herangehensweise (Projektorganisation (Organisation der Arbeitsabläufe/Intervalle der geplanten örtlichen Präsenz)/Zusammenarbeit mit dem AG/Zusammenarbeit mit den weiteren Beteiligten (Schnittstellenübersicht) 3-fach; Einschätzung der spezifischen Problemstellungen/Projektanforderungen und Darstellung einer darauf abgestimmten Bearbeitungsmethodik 4-fach; Konzepte zur Kostensteuerung/-optimierung 4-fach) (11)
3. Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen anhand realisierter Projekte (Vorgehensweise bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Gebäudeklimakonzepts mit gezielter Unterschreitung der geltenden Energierichtlinien (EnEV), bevorzugt am Beispiel von großen Hallen 5-fach; Vorgehensweise bei der Objektüberwachung, bevorzugt bei der Durchführung der Baumaßnahme unter besonderen Ablaufbedingungen (Bauen im laufenden Betrieb/abschnittsweiser Bauablauf) 4-fach; Maßnahmen/Instrumente zur Qualitätssicherung in der Bauausführung 3-fach; Arbeitsweise bei der Objektbetreuung in LPh 9 2-fach) (14)
4. Aus dem Bietergespräch gewonnene Eindrücke (5)
5. Honorarangebot (3)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Wertmann, Zimmer 442
Name: Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
Postanschrift: Bülowstr. 66
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10783
Kontaktperson: Barbara Zimmer
Telefon: +49 3021751920 📞
E-Mail: zimmer@planungskultur.de 📧
Fax: +49 3021751859 📠
URL für weitere Informationen: www.planungskultur.de 🌏
URL der Dokumente: www.planungskultur.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14-0269
Zusätzliche Informationen
Die in Punkt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch schriftlich per Fax (+49 30 21751859) unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Neubau von zwei Sporthallen am Schulzentrum Fallersleben – Technische Ausrüstung HLS“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
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Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Bewerbung mit Nachunternehmern ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zu- gelassen. Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
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Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag – außen mit dem Angebotszettel gekennzeichnet, bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen.
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Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Neubau von zwei Sporthallen am Schulzentrum Fallersleben – Technische Ausrüstung HLS – Rückfragen“ per Telefax an +49 30 21751859 oder per E-Mail an zimmer@planungskultur.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können.
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Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Hinweise zu Ziff. IV.2.1) Zuschlagskriterien – Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben (Ausnahme Kriterium Honorarangebot, s. u.):
0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen);
1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nur gering erkannt/Problemstellungen nur gering bewältigt);
2 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende/plausible Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung befriedigend erkannt/Problemstellungen befriedigend bewältigt);
3 Punkte: gut (überzeugende/projektspezifisch angemessene/innovative Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung gut erkannt/Problemstellungen gut bewältigt). Es können maximal 111 Punkte erreicht werden. Beispiel: Kriterium Projektspezifisch angebotene Kapazitäten: erreicht 3 Punkte/Gewichtung 4/gewichtete Punkte 12.
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Bewertung der Honorarangebote: Feststellung des niedrigsten Angebotes (3 Punkte) und des höchsten Angebotes (1 Punkt), die dazwischen liegenden Angebote werden rechnerisch zwischen 1 und 3 Punkten eingeordnet (interpoliert).
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. Folgende Unterlagen liegen vor und können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden: Wettbewerbsergebnis, Bewilligtes Raum- und Bedarfsprogramm.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersäsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336 📞
Internetadresse: http://www.mi.niedersachsen.de 🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle gerügt werden. Eine Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen bzw. 15 Kalendertagen bei nicht-elektronischem Versand, nach dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, gerügt wird.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist oder innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden, § 107 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg – unter o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 107 Abs. 3 GWB vorliegen.
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Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Porschestr. 49
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Telefon: +49 5361282475 📞
Fax: +49 5361282057 📠
Quelle: OJS 2014/S 201-355181 (2014-10-14)
Ergänzende Angaben (2014-10-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 206-364892
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 201-355181
ABl. S-Ausgabe: 206
Quelle: OJS 2014/S 206-364892 (2014-10-23)