Hamburg Airport ist mit rund 13 500 000 Passagieren der fünftgrößte deutsche Flughafen. Rund 60 Airlines sind vertreten; ca. 115 Ziele werden von hier aus angeflogen. Die geschäftlichen Aktivitäten erstrecken sich von klassischen Luftverkehrsaufgaben (Betrieb des Start- und Landebahnsystems, Bodenverkehrsdienste) bis zum expandierenden Non-Aviation-Bereich (Retail, Gastronomie, Reisemarkt). Die Abteilung Corporate Publishing (CK-D) ist eine Abteilung des Zentralbereichs Unternehmenskommunikation. Zu den Aufgaben gehören Sicher-stellen und Wahren des Corporate Designs sowie Konzept, Grafikdesign und technische Umsetzung sämtlicher Medien für Hamburg Airport (Folder, Flyer, Großformate, Fotoshooting-Betreuung, Event- und Messe-Ausstattung und Web-/Online-Kampagnen). CK-D arbeitet wie eine Inhouse-Agentur für und mit sämtliche/n Abteilungen des Hauses zusammen und hat ferner Schnittstellen zur IT-Tochter AIRSYS und zu Werbeagenturen. Für einige Print- und Webkampagnen übernimmt CK-D Projektleitung oder Teilverantwortung. CK-D liefert die Daten in PDF/X.3 Format; ohne Medienneutralität. Ausschreibungsgegenstand ist Druck, Weiterverarbeitung und Lieferung von Publikationen (Mitarbeiterzeitung, Newsletter, Geschäftsbericht, Flyer, Einladungskarten, Handouts u. m.). Auf der Grundlage der jeweils geltenden, verbindlichen Corporate Design-Vorgaben des Auftraggebers, soll der Auftragnehmer Veröffentlichungen des Auftraggebers in der Druckvorstufe bearbeiten, für den Druck vorbereiten, und nach Freigabe durch den AG drucken, weiterverarbeiten und termingerecht liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Faltblätter
Menge oder Umfang:
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die hier aufgeführten Produkte, Positionen mit den aufgeführten Mengen während der Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer abgerufen oder bestellt werden. Dieses sind Werte aus dem Jahr 2013 und zeigen lediglich den möglichen Rahmen einer Beauftragung auf.Die Auftraggeber der Flughafen Hamburg GmbH behalten es sich vor, Änderungen in der Spezifikation vorzunehmen, e. g. Wechsel in der Papiersorte oder Korrekturen der Auflagen. Zu besonderen Anlässen werden aktionale Printmedien benötigt, die im Voraus nicht spezifizierbar sind.Aktuelle Produkte sind u. a.:DIN lang FlyerPRM-Flyer, 16 Seiten, 1 x per annum 250 Stück,ZDF-Flyer, 40 Seiten, 1 x per annum 1 000 StückHandgepäck-Flyer, 2 Seiten, 2 x per annum 2 500 StückWegweiser, 12 Seiten, 3 x per annum 20 000 StückKundenbüro, 4 Seiten, 1 x per annum 3 000 StückPreiswert ab Hamburg, 8 Seiten, 3 x per annum 20 000 StückWertekodex, 8 Seiten, 1 x per annum 2 000 StückParken, 6 Seiten. 1 x per annum: 5 000 StückLangstrecke, 6 Seiten, 1 x per annum: 5 000 Stück7 Azubiflyer, 8 Seiten, 1 x alle 3 Jahre: je 1 200 StückLeitsätze, 8 Seiten. 1 x per annum, 2 500 StückSMS, 4 Seiten, 1 x per annum. 2 500 StückDIN A5 Broschüren/HandoutsVerkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen, 72 Seiten, 2 per annum 500 StückCrew Wegweiser, 12 Seiten, 1 x per annum 50 StückHandouts Weihnachtskonzert, 2 Seiten, 1 x per annum, 6 500 StückHandouts Jugend Musiziert, 1 Seite, 1 x per annum, 500 StückDIN A4 BroschürenLärmreport, 36 Seiten, 1 x per annum, 2 000 StückGeschäftsbericht, 60 Seiten, 1 x per annum, 500/200 Stück dt.,200/100 Stück engl.Imagebroschüre, 16 Seiten, 1 x per annum, 500 Stück dt., 200 Stück engl.Bildungsprogramm, 124 Seiten, 1 x per annum, 250 StückUmwelterklärung, 40 Seiten, alle 3 Jahre, 2 500 Stück dt., 500 Stück engl.Kleine Umwelterklärung, 16 Seiten, 1 x per annum: 300 StückHAM Connects, 2 Seiten, 1 x per annum, 1 000 StückJahresbericht Corporate Safety, 36 Seiten, 1 x per annum, 125 StückSonderformat: 17 x 24,5 cmAviation Marketing, Vertriebsbroschüre, 16 Seiten, 1 x per annum, 1 000 StückHAM Mail Newsletter für Reisebüros, 12 Seiten, 3 x per annum. 10 000 StückSonderformat: 18,5 x 27 cm geschlossenMitarbeiterzeitung, 37 x 27 cm offen, 8 Seiten, 5 x per annum, 4 500 StückFlugplan, 10,5 x 21 cm, 100 Seiten, 2 x per annum, 45 000 StückEinladungen A5 hoch/quermit unterschiedlichen Auflagen unter 1 000 StückEvents: Airport Family gets together, Airport Dinner etc.Bauvorhaben: Richtfeste, Spatenstiche etc.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die hier aufgeführten Produkte, Positionen mit den aufgeführten Mengen während der Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer abgerufen oder bestellt werden. Dieses sind Werte aus dem Jahr 2013 und zeigen lediglich den möglichen Rahmen einer Beauftragung auf.Die Auftraggeber der Flughafen Hamburg GmbH behalten es sich vor, Änderungen in der Spezifikation vorzunehmen, e. g. Wechsel in der Papiersorte oder Korrekturen der Auflagen. Zu besonderen Anlässen werden aktionale Printmedien benötigt, die im Voraus nicht spezifizierbar sind.Aktuelle Produkte sind u. a.:DIN lang FlyerPRM-Flyer, 16 Seiten, 1 x per annum 250 Stück,ZDF-Flyer, 40 Seiten, 1 x per annum 1 000 StückHandgepäck-Flyer, 2 Seiten, 2 x per annum 2 500 StückWegweiser, 12 Seiten, 3 x per annum 20 000 StückKundenbüro, 4 Seiten, 1 x per annum 3 000 StückPreiswert ab Hamburg, 8 Seiten, 3 x per annum 20 000 StückWertekodex, 8 Seiten, 1 x per annum 2 000 StückParken, 6 Seiten. 1 x per annum: 5 000 StückLangstrecke, 6 Seiten, 1 x per annum: 5 000 Stück7 Azubiflyer, 8 Seiten, 1 x alle 3 Jahre: je 1 200 StückLeitsätze, 8 Seiten. 1 x per annum, 2 500 StückSMS, 4 Seiten, 1 x per annum. 2 500 StückDIN A5 Broschüren/HandoutsVerkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen, 72 Seiten, 2 per annum 500 StückCrew Wegweiser, 12 Seiten, 1 x per annum 50 StückHandouts Weihnachtskonzert, 2 Seiten, 1 x per annum, 6 500 StückHandouts Jugend Musiziert, 1 Seite, 1 x per annum, 500 StückDIN A4 BroschürenLärmreport, 36 Seiten, 1 x per annum, 2 000 StückGeschäftsbericht, 60 Seiten, 1 x per annum, 500/200 Stück dt.,200/100 Stück engl.Imagebroschüre, 16 Seiten, 1 x per annum, 500 Stück dt., 200 Stück engl.Bildungsprogramm, 124 Seiten, 1 x per annum, 250 StückUmwelterklärung, 40 Seiten, alle 3 Jahre, 2 500 Stück dt., 500 Stück engl.Kleine Umwelterklärung, 16 Seiten, 1 x per annum: 300 StückHAM Connects, 2 Seiten, 1 x per annum, 1 000 StückJahresbericht Corporate Safety, 36 Seiten, 1 x per annum, 125 StückSonderformat: 17 x 24,5 cmAviation Marketing, Vertriebsbroschüre, 16 Seiten, 1 x per annum, 1 000 StückHAM Mail Newsletter für Reisebüros, 12 Seiten, 3 x per annum. 10 000 StückSonderformat: 18,5 x 27 cm geschlossenMitarbeiterzeitung, 37 x 27 cm offen, 8 Seiten, 5 x per annum, 4 500 StückFlugplan, 10,5 x 21 cm, 100 Seiten, 2 x per annum, 45 000 StückEinladungen A5 hoch/quermit unterschiedlichen Auflagen unter 1 000 StückEvents: Airport Family gets together, Airport Dinner etc.Bauvorhaben: Richtfeste, Spatenstiche etc.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Faltblätter📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de🌏
E-Mail: jkottke@ham.airport.de📧
Fax: +49 4050751238 📠
Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenver-ordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) der vorliegenden Bekannt-machung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1) a) der vorliegenden Bekanntmachung.
bc) Subunternehmer (Nachunternehmer/Unterauftragnehmer):
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerberge-meinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunterneh-mer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen,
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deut-scher Übersetzung,
d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge.
Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Um-schlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: 140301831- Werbe-drucksachen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (bevorzugt im PDF-Format) gemäß voranstehender Vorgaben einzureichen.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung 2 E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausge-hende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Ein-reichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung.
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1) bis III.3) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Soweit nach Ziffer III.2.2) Mindestvorgaben gemacht werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden addiert.
Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
ec) Bewertung der Teilnahmeanträge
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 10 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen (mit Aus-nahme ggf. benannter Mindestbedingungen) bewerten und gewichten.
Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3)°d) entfallen; maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Be-wertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß des voranstehenden Bewertungsmaßstabes Null oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten.
f) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die An-gebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftrag-geber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
g) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbe-halt und Anpassung und Aktualisierung,
h) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahme-anträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung,
i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 14.4.2014 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1) vorliegen,
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird,
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Ausschreibung gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Einstellung gemäß voranstehender Vorgaben, ein erneutes Vergabeverfahren in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 2 Nr. 1 SektVO ohne vorherige Bekanntmachung einzuleiten.
Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenver-ordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) der vorliegenden Bekannt-machung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1) a) der vorliegenden Bekanntmachung.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerberge-meinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunterneh-mer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen,
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deut-scher Übersetzung,
d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge.
Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Um-schlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: 140301831- Werbe-drucksachen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (bevorzugt im PDF-Format) gemäß voranstehender Vorgaben einzureichen.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung 2 E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausge-hende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Ein-reichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung.
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1) bis III.3) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Soweit nach Ziffer III.2.2) Mindestvorgaben gemacht werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden addiert.
Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
ec) Bewertung der Teilnahmeanträge
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 10 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen (mit Aus-nahme ggf. benannter Mindestbedingungen) bewerten und gewichten.
Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3)°d) entfallen; maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Be-wertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß des voranstehenden Bewertungsmaßstabes Null oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten.
f) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die An-gebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftrag-geber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
g) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbe-halt und Anpassung und Aktualisierung,
h) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahme-anträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung,
i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 14.4.2014 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1) vorliegen,
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird,
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Ausschreibung gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Einstellung gemäß voranstehender Vorgaben, ein erneutes Vergabeverfahren in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 2 Nr. 1 SektVO ohne vorherige Bekanntmachung einzuleiten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Hamburg Airport ist mit rund 13 500 000 Passagieren der fünftgrößte deutsche Flughafen. Rund 60 Airlines sind vertreten; ca. 115 Ziele werden von hier aus angeflogen. Die geschäftlichen Aktivitäten erstrecken sich von klassischen Luftverkehrsaufgaben (Betrieb des Start- und Landebahnsystems, Bodenverkehrsdienste) bis zum expandierenden Non-Aviation-Bereich (Retail, Gastronomie, Reisemarkt).
Hamburg Airport ist mit rund 13 500 000 Passagieren der fünftgrößte deutsche Flughafen. Rund 60 Airlines sind vertreten; ca. 115 Ziele werden von hier aus angeflogen. Die geschäftlichen Aktivitäten erstrecken sich von klassischen Luftverkehrsaufgaben (Betrieb des Start- und Landebahnsystems, Bodenverkehrsdienste) bis zum expandierenden Non-Aviation-Bereich (Retail, Gastronomie, Reisemarkt).
Die Abteilung Corporate Publishing (CK-D) ist eine Abteilung des Zentralbereichs Unternehmenskommunikation. Zu den Aufgaben gehören Sicher-stellen und Wahren des Corporate Designs sowie Konzept, Grafikdesign und technische Umsetzung sämtlicher Medien für Hamburg Airport (Folder, Flyer, Großformate, Fotoshooting-Betreuung, Event- und Messe-Ausstattung und Web-/Online-Kampagnen). CK-D arbeitet wie eine Inhouse-Agentur für und mit sämtliche/n Abteilungen des Hauses zusammen und hat ferner Schnittstellen zur IT-Tochter AIRSYS und zu Werbeagenturen. Für einige Print- und Webkampagnen übernimmt CK-D Projektleitung oder Teilverantwortung.
Die Abteilung Corporate Publishing (CK-D) ist eine Abteilung des Zentralbereichs Unternehmenskommunikation. Zu den Aufgaben gehören Sicher-stellen und Wahren des Corporate Designs sowie Konzept, Grafikdesign und technische Umsetzung sämtlicher Medien für Hamburg Airport (Folder, Flyer, Großformate, Fotoshooting-Betreuung, Event- und Messe-Ausstattung und Web-/Online-Kampagnen). CK-D arbeitet wie eine Inhouse-Agentur für und mit sämtliche/n Abteilungen des Hauses zusammen und hat ferner Schnittstellen zur IT-Tochter AIRSYS und zu Werbeagenturen. Für einige Print- und Webkampagnen übernimmt CK-D Projektleitung oder Teilverantwortung.
CK-D liefert die Daten in PDF/X.3 Format; ohne Medienneutralität.
Ausschreibungsgegenstand ist Druck, Weiterverarbeitung und Lieferung von Publikationen (Mitarbeiterzeitung, Newsletter, Geschäftsbericht, Flyer, Einladungskarten, Handouts u. m.).
Auf der Grundlage der jeweils geltenden, verbindlichen Corporate Design-Vorgaben des Auftraggebers, soll der Auftragnehmer Veröffentlichungen des Auftraggebers in der Druckvorstufe bearbeiten, für den Druck vorbereiten, und nach Freigabe durch den AG drucken, weiterverarbeiten und termingerecht liefern.
Auf der Grundlage der jeweils geltenden, verbindlichen Corporate Design-Vorgaben des Auftraggebers, soll der Auftragnehmer Veröffentlichungen des Auftraggebers in der Druckvorstufe bearbeiten, für den Druck vorbereiten, und nach Freigabe durch den AG drucken, weiterverarbeiten und termingerecht liefern.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die hier aufgeführten Produkte, Positionen mit den aufgeführten Mengen während der Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer abgerufen oder bestellt werden. Dieses sind Werte aus dem Jahr 2013 und zeigen lediglich den möglichen Rahmen einer Beauftragung auf.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die hier aufgeführten Produkte, Positionen mit den aufgeführten Mengen während der Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer abgerufen oder bestellt werden. Dieses sind Werte aus dem Jahr 2013 und zeigen lediglich den möglichen Rahmen einer Beauftragung auf.
Die Auftraggeber der Flughafen Hamburg GmbH behalten es sich vor, Änderungen in der Spezifikation vorzunehmen, e. g. Wechsel in der Papiersorte oder Korrekturen der Auflagen. Zu besonderen Anlässen werden aktionale Printmedien benötigt, die im Voraus nicht spezifizierbar sind.
Die Auftraggeber der Flughafen Hamburg GmbH behalten es sich vor, Änderungen in der Spezifikation vorzunehmen, e. g. Wechsel in der Papiersorte oder Korrekturen der Auflagen. Zu besonderen Anlässen werden aktionale Printmedien benötigt, die im Voraus nicht spezifizierbar sind.
Aktuelle Produkte sind u. a.:
DIN lang Flyer
PRM-Flyer, 16 Seiten, 1 x per annum 250 Stück,
ZDF-Flyer, 40 Seiten, 1 x per annum 1 000 Stück
Handgepäck-Flyer, 2 Seiten, 2 x per annum 2 500 Stück
Wegweiser, 12 Seiten, 3 x per annum 20 000 Stück
Kundenbüro, 4 Seiten, 1 x per annum 3 000 Stück
Preiswert ab Hamburg, 8 Seiten, 3 x per annum 20 000 Stück
Wertekodex, 8 Seiten, 1 x per annum 2 000 Stück
Parken, 6 Seiten. 1 x per annum: 5 000 Stück
Langstrecke, 6 Seiten, 1 x per annum: 5 000 Stück
7 Azubiflyer, 8 Seiten, 1 x alle 3 Jahre: je 1 200 Stück
Leitsätze, 8 Seiten. 1 x per annum, 2 500 Stück
SMS, 4 Seiten, 1 x per annum. 2 500 Stück
DIN A5 Broschüren/Handouts
Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen, 72 Seiten, 2 per annum 500 Stück
Crew Wegweiser, 12 Seiten, 1 x per annum 50 Stück
Handouts Weihnachtskonzert, 2 Seiten, 1 x per annum, 6 500 Stück
Handouts Jugend Musiziert, 1 Seite, 1 x per annum, 500 Stück
DIN A4 Broschüren
Lärmreport, 36 Seiten, 1 x per annum, 2 000 Stück
Geschäftsbericht, 60 Seiten, 1 x per annum, 500/200 Stück dt.,
200/100 Stück engl.
Imagebroschüre, 16 Seiten, 1 x per annum, 500 Stück dt., 200 Stück engl.
Bildungsprogramm, 124 Seiten, 1 x per annum, 250 Stück
Kleine Umwelterklärung, 16 Seiten, 1 x per annum: 300 Stück
HAM Connects, 2 Seiten, 1 x per annum, 1 000 Stück
Jahresbericht Corporate Safety, 36 Seiten, 1 x per annum, 125 Stück
Sonderformat: 17 x 24,5 cm
Aviation Marketing, Vertriebsbroschüre, 16 Seiten, 1 x per annum, 1 000 Stück
HAM Mail Newsletter für Reisebüros, 12 Seiten, 3 x per annum. 10 000 Stück
Sonderformat: 18,5 x 27 cm geschlossen
Mitarbeiterzeitung, 37 x 27 cm offen, 8 Seiten, 5 x per annum, 4 500 Stück
Flugplan, 10,5 x 21 cm, 100 Seiten, 2 x per annum, 45 000 Stück
Einladungen A5 hoch/quer
mit unterschiedlichen Auflagen unter 1 000 Stück
Events: Airport Family gets together, Airport Dinner etc.
Bauvorhaben: Richtfeste, Spatenstiche etc.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 140301831 Werbedrucksachen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
ab) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Sekt-VO;
ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt o-der diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzu-rechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzu-rechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, so-weit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, so-weit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5), Alternative: Benennung der maßgeblichen Leistungsbereiche) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5), Alternative: Benennung der maßgeblichen Leistungsbereiche) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen,
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt,
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt,
d) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzobjekten bzw. -projekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden. Erwartet werden zu den vom Bewerber ausgewählten Referenzobjekten bzw. –projekten folgende Angaben:
d) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzobjekten bzw. -projekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden. Erwartet werden zu den vom Bewerber ausgewählten Referenzobjekten bzw. –projekten folgende Angaben:
— Name des Auftraggebers,
— Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts/-Objekts,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in Euro, netto),
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben: Angaben über die Produzierten Druckerzeugnisse wie beispielsweise Broschüren, Magazine, Werbeflyer, Hand-outs, Plakate, Event- und Messeausstattung etc.,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Nennung, welche Leistungen übernommen worden sind, von der Erstellung bis hin zur Auslieferung der Produkte, wie bei-spielsweise:
PrePress: Reinzeichnung, Farbmanagement, Digital Proofs, Composing und Bildbearbeitung
Offsetdruck: unterschiedliche Rasterweiten von 60er bis 100er, Stanzen , Rillen, Prägen, Lacken und Personalisieren
Veredelung: Cellophanierung, Heißfolienprägung und Kaschierung
Weiterverarbeitung: Falzen, Zusammentragen, Heften, Klebebinden, Fadenheften und Schneiden
— Darstellung der besonderen Umstände der Leistungserbringung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen er-bracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen er-bracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Der Auftraggeber bittet darum, die Darstellung zu den Referenzen auf vergleichbare Projekte zu beschränken und nicht mehr als sechs Referenzen zu benennen.
e) Zertifikate/ Nachweise: Der Bewerber hat folgende Zertifikate bzw. Nachweise der Bewerbung beizufügen:
— FSC®- Zertifizierung,
— Klimaneutrale Produktion mit ClimatePartner® oder anderen vergleichbaren,
— Proof/Prüfdrucke mit Medienkeil Ugra/ Fogra Medienkeil CMYK V 3.0 nach Medien Standard Druck, 2010.
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen aus Ziffer III.2.3 e) behält sich der Auftraggeber vor, den Teilnahmeantrag nicht zu berücksichtigen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemein-schaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtli-chen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemein-schaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtli-chen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Kottke
Internetadresse: www.ham.airport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Vergabekammer
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Finanzbehörde Hamburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postleitzahl: 20354
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 065-111761 (2014-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung