191. Vergleichende Prüfung „Kinderbetreuung“
Die 191. Vergleichende Prüfung „Kinderbetreuung“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer wird die Ausgestaltung des Betreuungsangebots für Kinder in unterschiedlicher Trägerschaft und bei Unter Dreijährigen (U3) auch in der Kindertagespflege (in der Regel Tagesmutter/-vater) nach den Maßstäben der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung des demographischen Wandels analysieren, bewerten und Empfehlungen abgeben.
Dabei sollen u. a. Angebot, Angebotsstruktur, Gebühren, Zuschussbedarf, Standards (auch bauliche), Steuerung, Aufwendungen für die Unterhaltung und auch Vorgaben und Forderungen der Aufsicht sowie parallele Betreuungsangebote des zuständigen Landkreises betrachtet werden.
Vergleichend zu prüfende Körperschaften: Bad Vilbel, Bensheim, Friedberg (Hessen), Hofheim am Taunus, Kelkheim (Taunus), Lampertheim, Maintal, Mörfelden-Walldorf, Oberursel (Taunus), Pfungstadt, Taunusstein, Viernheim. Neben den aufgeführten Körperschaften sind auch ergänzende Erhebungen bei dem jeweiligen Landkreis notwendig.
Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1.1.2010 bis zum Prüfungsbeginn.
Der Auftragnehmer wird eine Nachschau früherer Prüfungen vornehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-06-13
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Auftragsbekanntmachung
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2015-01-21
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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