Trockenbauarbeiten
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Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
“Ca. 7 300 m² nichttragende innere Trennwände aus Gipsplatten mit Schallschutz Rw, R 42 bis 57 dB und Brandschutz F0 bis F90; ca. 100 m² nichttragende innere...”
Menge oder Umfang
Ca. 7 300 m² nichttragende innere Trennwände aus Gipsplatten mit Schallschutz Rw, R 42 bis 57 dB und Brandschutz F0 bis F90; ca. 100 m² nichttragende innere Trennwände, Zementbauplatten; ca. 450 m² Schachtwände aus Gipsplatten mit Schallschutz Rw, R bis 47dB und Brandschutz F0 bis F90; ca. 450 m reduzierte Wandanschlüsse an Fassade mit Schallschutz Rw, R 42 bis 57 dB;Ca. 1 900 m Stützen-, Sturz- und Leibungsbekleidungen aus Gipsplatte, Breite bis 65 cm.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LBB Niederlassung Idar-Oberstein
Postanschrift: Am Rilchenberg 65
Postleitzahl: 55743
Postort: Idar-Oberstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de🌏
E-Mail: vergabe.idaroberstein@lbbnet.de📧
Telefon: +49 67814050📞
Fax: +49 6781405190 📠
“Für Amtshandungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren u. Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des...”
Für Amtshandungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren u. Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt. Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer u. bewirkt keine automatische Aussetzung des Verfahrens.
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Quelle: OJS 2014/S 244-429112 (2014-12-15)