Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Es unterstützt beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und stellt dafür umfassende IT-Dienstleistungen bereit. Diese Aufgabe erfüllen wir mit modernster Technik, innovativen Lösungen und einem Full-Service-Angebot. Störungsfreier Betrieb und höchste Datensicherheit bei gleichzeitiger Kosteneffizienz stehen dabei an erster Stelle. Das ITDZ Berlin beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren den Abschluss von Rahmenverträgen zur Versorgung von Stellen des Landes Berlin für den Zeitraum von 4 Jahren. Dazu gehören ggw. ca. 350 Dienststellen und 1 000 Schulen des Landes Berlin, die vom Auftragnehmer an eine vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestellen kostenfrei zu beliefern sind. Die Vergabe erfolgt in folgenden Losen: — Los 1 – Kopierpapier DIN A4 und DIN A3, weiß, niedrigerer Weißgrad; — Los 2 – Kopierpapier DIN A4 und DIN A3, weiß, höherer Weißgrad; — Los 3 – Multifunktionspapier DIN A4 und DIN A3, farbig; — Los 4 – Karteikarton DIN A4 und DIN A3, weiß und farbig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckpapier
Menge oder Umfang: Siehe Angabe zu den Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckpapier📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Telefon: +49 30902225140📞
Fax: +49 3090283055 📠
1) Angebote sind für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose möglich. Dier Bieter hat anzugeben, auf welche/s Los/e das Angebot erfolgt.
2) Dem Angebot sind das angebotene Papier mit Herstellernachweis (Artikelbezeichnung, Angabe der Papiermühle) und mindestens fünf Blatt als Muster je Leistungsposition beizufügen.
Gleichfalls sind dem Angebot die jeweiligen Datenblätter der Hersteller beizufügen, aus denen die abgefragten Produkteigenschaften ersichtlich sind, sowie eine Bescheinigung über Umweltzeichen „Blauer Engel“ (RAL-UZ 14 beziehungsweise RAL-UZ 56) oder jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, die belegen, dass die Kriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel" eingehalten werden.
3) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
4) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
5) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
6) Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
1) Angebote sind für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose möglich. Dier Bieter hat anzugeben, auf welche/s Los/e das Angebot erfolgt.
2) Dem Angebot sind das angebotene Papier mit Herstellernachweis (Artikelbezeichnung, Angabe der Papiermühle) und mindestens fünf Blatt als Muster je Leistungsposition beizufügen.
Gleichfalls sind dem Angebot die jeweiligen Datenblätter der Hersteller beizufügen, aus denen die abgefragten Produkteigenschaften ersichtlich sind, sowie eine Bescheinigung über Umweltzeichen „Blauer Engel“ (RAL-UZ 14 beziehungsweise RAL-UZ 56) oder jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, die belegen, dass die Kriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel" eingehalten werden.
3) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
4) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
5) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
6) Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Es unterstützt beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und stellt dafür umfassende IT-Dienstleistungen bereit. Diese Aufgabe erfüllen wir mit modernster Technik, innovativen Lösungen und einem Full-Service-Angebot. Störungsfreier Betrieb und höchste Datensicherheit bei gleichzeitiger Kosteneffizienz stehen dabei an erster Stelle.
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Es unterstützt beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und stellt dafür umfassende IT-Dienstleistungen bereit. Diese Aufgabe erfüllen wir mit modernster Technik, innovativen Lösungen und einem Full-Service-Angebot. Störungsfreier Betrieb und höchste Datensicherheit bei gleichzeitiger Kosteneffizienz stehen dabei an erster Stelle.
Das ITDZ Berlin beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren den Abschluss von Rahmenverträgen zur Versorgung von Stellen des Landes Berlin für den Zeitraum von 4 Jahren.
Dazu gehören ggw. ca. 350 Dienststellen und 1 000 Schulen des Landes Berlin, die vom Auftragnehmer an eine vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestellen kostenfrei zu beliefern sind.
Die Vergabe erfolgt in folgenden Losen:
— Los 1 – Kopierpapier DIN A4 und DIN A3, weiß, niedrigerer Weißgrad;
— Los 2 – Kopierpapier DIN A4 und DIN A3, weiß, höherer Weißgrad;
— Los 3 – Multifunktionspapier DIN A4 und DIN A3, farbig;
— Los 4 – Karteikarton DIN A4 und DIN A3, weiß und farbig.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kopierpapier DIN A4 und DIN A3, weiß, niedrigerer Weißgrad
Kurze Beschreibung:
Kopierpapier, mit Weißgrad 60 %, 70 %, 80 % gemäß ISO 2470, DIN A4 und DIN A3 mit Produkteigenschaften gemäß Nr.…
… VI.3.2)(Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen).
… VI.3.2)
(Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen).
Menge oder Umfang: Geschätzter Umfang pro Vertragsjahr: 1 000 000 EUR.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kopierpapier DIN A4 und DIN A3, weiß, höherer Weißgrad
Kurze Beschreibung:
Kopierpapier, mit Weißgrad 90 % und 100 % gemäß ISO 2470, DIN A4 und DIN A3 mit Produkteigenschaften gemäß Nr.…
… VI.3.2)(Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen).
… VI.3.2)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier DIN A4 und DIN A3, farbig
Kurze Beschreibung:
Multifunktionspapier, hellfarbig und intensivfarbig, DIN A4 und DIN A3 mit Produkteigenschaften gemäß Nr.…
… VI.3.2)(Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen).
… VI.3.2)
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Geschätzter Umfang pro Vertragsjahr: 50 000 EUR.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Karteikarton DIN A4 und DIN A3, weiß und farbig
Kurze Beschreibung:
Karteikarton, weiß und farbig, DIN A4 und DIN A3 mit Produkteigenschaften gemäß Nr.…
… VI.3.2)(Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen).
… VI.3.2)
Menge oder Umfang: Geschätzter Umfang pro Vertragsjahr: 10 000 EUR.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 32/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin und Orte innerhalb des Berliner Autobahnringes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1 (A) Eigenerklärung gem. § 6 EG VOL/A unter Verwendung des Formulars E I *A, *U;
III.2.1.2 (A) Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars E III *A, *U;
III.2.1.3 (A) Eigenerklärung zur Verschwiegenheit unter Verwendung des Formulars E IV *A, *U;
III.2.1.4 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E V *A, *U;
III.2.1.5 (A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E VI *A;
III.2.1.5 a (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars E VII (auf Anforderung der ausschreibenden Stelle) *U;
III.2.1.6 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VIII und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars E IX soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird *A;
III.2.1.7 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist *A, *U;
III.2.1.7 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist *A, *U;
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium;
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft;
*U allen Unterauftragnehmern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1 (I) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung des Formulars E II) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos) *A, *U;
III.2.2.2 (A) Nettoumsatz im Geschäftsfeld - "Lieferung von Büropapier" - der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *L, *S;
III.2.2.3 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch maximal bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag sowie für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.3 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch maximal bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag sowie für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E;
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium;
(I) = Information;
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft;
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft;
*U allen Unterauftragnehmern;
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind;
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
Zu III.2.2.2 pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre:
— bei Angeboten für Los 1 und/oder 2: mind. 1 000 000 EUR,
— bei Angeboten für Los 3 und/oder 4: mind. 500 000 EUR.
Zu III.2.2.3 Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch maximal bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag, sowie für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 (A) Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsverfahren (formlos). Sofern eine ISO oder Öko-Audit Zertifizierung vorliegt, bitte das Zertifikat als Fotokopie beilegen. *L, *S;
III.2.3.2 (A) Angabe von mindestens 2 Referenzen je angebotenem Los zu Belieferung mit Büropapier, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E X. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
III.2.3.2 (A) Angabe von mindestens 2 Referenzen je angebotenem Los zu Belieferung mit Büropapier, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E X. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu der Referenz sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung der Referenz aus der die Art und Anzahl/Umfang der gelieferten Papiere hervorgeht,
— Angabe der Anzahl der Lieferorte,
— Angabe zum Leistungszeitpunkt/-raum der Leistung bzw. zur Laufzeit eines Rahmenvertrages,
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über die Referenz Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. *L, *S;
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium;
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind;
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
Zu III.2.3.2 mindestens 2 Referenzen je angebotenem Los zu Belieferung mit Büropapier, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, nicht älter als 3 Jahre (gerechnet vom Angebotsdatum).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
BVB/ZVB des Landes Berlin; VOL/B
Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht…
… Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht.
… als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen und umgekehrt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an geeignete Nachunternehmer übertragen will. Hersteller und Distributoren sind keine Nachunternehmer.
Bei bekannten Nachunternehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise, nachzuweisen.
Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Eignung vor deren Einsatz nachgewiesen werden.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stellen des Landes Berlin
Postanschrift: Unterschiedliche Lieferorte
Kontakt
Kontaktperson: Jörg Krüger
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 32/2014
Zusätzliche Informationen
1) Angebote sind für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose möglich. Dier Bieter hat anzugeben, auf welche/s Los/e das Angebot erfolgt.
2) Dem Angebot sind das angebotene Papier mit Herstellernachweis (Artikelbezeichnung, Angabe der Papiermühle) und mindestens fünf Blatt als Muster je Leistungsposition beizufügen.
Gleichfalls sind dem Angebot die jeweiligen Datenblätter der Hersteller beizufügen, aus denen die abgefragten Produkteigenschaften ersichtlich sind, sowie eine Bescheinigung über Umweltzeichen „Blauer Engel“ (RAL-UZ 14 beziehungsweise RAL-UZ 56) oder jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, die belegen, dass die Kriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel" eingehalten werden.
Gleichfalls sind dem Angebot die jeweiligen Datenblätter der Hersteller beizufügen, aus denen die abgefragten Produkteigenschaften ersichtlich sind, sowie eine Bescheinigung über Umweltzeichen „Blauer Engel“ (RAL-UZ 14 beziehungsweise RAL-UZ 56) oder jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, die belegen, dass die Kriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel" eingehalten werden.
3) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
4) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
4) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
5) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
5) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
6) Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
— 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist:
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Quelle: OJS 2014/S 101-176292 (2014-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin und Orte innerhalb des BerlinerAutobahnringes.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-29 📅
Name: E. Michaelis & Co. (GmbH & Co.) KG
Postanschrift: Tabbertstr. 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12459
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätesten sbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).