350104001 - 13D0035 - Prüfung der Tragwerksplanung der Infrastrukturmaßnahmen (Teil 2) / Neubau US-Klinikum Weilerbach / Medical Center Replacement

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dieses vertreten durch

Der Auftragsgegenstand umfasst die Leistungen der Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure, der Prüfstellen und Prüfämter für Baustatik sowie der Prüfsachverständigen für Standsicherheit bzgl. der Prüfung des Nachweises über die Standsicherheit tragender Bauteile.
Zur Realisierung der Baumaßnahme „Neubau US-Klinikum Weilerbach / Medical Center Replacement“ sind im Vorfeld entsprechende Infrastrukturmaßnahmen innerhalb des ca. 800 ha großen Areals erforderlich. Hierzu gehören insbesondere alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen, alle Anlagen zur Erschließung sowie die Freianlagen.
Die Prüfleistungen für Baustatik bzw. Standsicherheit sind hierbei zu erbringen für Teile der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen, insbesondere bauliche Anlagen zur Regenwasserrückhaltung, Stützbauwerke, Maßnahmen zur Hangsicherung, Parkhäuser und Energiezentralen der Gesamtmaßnahme.
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines überregionalen Großklinikums (Krankenhaus der Regelversorgung (Versorgungsstufe II) mit Fachrichtungen für HNO, Augenheilkunde, Urologie, Orthopädie, Neurologie, Kinderheilkunde, Psychiatrie, Pädiatrie und Nuklearmedizin) für die US-Streitkräfte, östlich des Flugplatzes Ramstein, in der Weilerbach Storage Area.
Das Klinikum soll der stationären und ambulanten Primärversorgung der Militär- und Zivilangehörigen der US-Streitkräfte in Deutschland dienen. Die Maßnahme wird von der deutschen Bauverwaltung für die US-Streitkräfte, vertreten durch das US Army Corps of Engineers gem. den Auftragsbautengrundsätzen ABG 1975 ausgeführt. Die Maßnahme muss alle geltenden deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erfüllen. Daneben sollen alle US-Standards und -Vorschriften für die Errichtung eines militärischen Klinikums erfüllt werden, um eine Zertifizierung durch die US Joint Commission zu erlangen. Das Projekt muss darüber hinaus so geplant werden, dass eine LEED Silber Zertifizierung (Ausgabe 2009) unter dem LEED for Healthcare (LEED-HC) Rating System erreicht wird und die Evidence Based Design und World Class Attribute der Military Healthcare Systems (MHS) erfüllt werden.
Die BGF (DIN 277) soll ca. 120.000 m² betragen.
Die Objekt- und Fachplanung für den Bereich des Klinik-Neubaus und der Infrastrukturmaßnahmen werden jeweils durch einen Generalplaner erbracht.
Angestrebter Baubeginn der Infrastrukturmaßnahmen ist das 2. Quartal 2014.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-06 Auftragsbekanntmachung
2014-08-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Auftrags sind Leistungen der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik sowie der Prüfsachverständigen für Standsicherheit, der Fachrichtungen Massiv- und Metallbau bzgl. der Prüfung des Nachweises über die Standsicherheit der tragenden Bauteile für die im folgenden aufgeführten baulichen Anlagen:Los 1 – Fachrichtung Massivbau:— Anlagen zur Regenwasserrückhaltung (7 Becken, Beton- u. Erdbecken bis zu einer Einzelgröße von ca. 15 000 m² Grundfläche sowie 1 Sammeltank mit einer Einzelgröße von ca. 3 500 m³),— Anlagen zur Schmutzwasserrückhaltung mit Pumpwerk (BGF ca. 75 m²),— Gabionenwände (ca. 600 m, h bis 5,50 m) und Stützwände (ca. 520 m, h bis 5,30 m),— Maßnahmen zur Hangsicherung (Stahlnetze, rückverankert, ca. 2 800 m²)Los 2 – Fachrichtung Metallbau:— Energiezentralen / CUP's (central utility plant)— CUP 1 mit Versorgungstunnel 1 (BGF ca. 13 000 m²),— CUP 2 mit Versorgungstunnel 2 (BGF ca. 4 800 m²),— CUP 3 (BGF ca. 400 m²),— CUP 4 (BGF ca. 400 m²),— Zwei Parkhäuser in Verbundbauweise (ca. 1.642 Stellplätze, BGF gesamt ca. 53 000 m² = ca. 31 000 m² + ca. 22 000 m²)1. CUP 1 und CUP 2:Die zwei Zentralversorgungsgebäude CUP 1 und 2 sind als weitgespannte Stahlskelettbauten mit Verbänden konzipiert Die Dachkonstruktion bildet ein Blechdach mit Aufbeton. Die Gebäude nehmen wichtige haustechnische Geräte auf und müssen daher in der Innenraumgestaltung flexibel sein. Unter dem CUP 1 und 2 gibt es Technikuntergeschosse. Die Trennwände in den Technikgeschossen werden aus Mauerwerk erstellt und sind nichttragend.2. CUP 3 und CUP 4:Für die Tragwerke der Energiezentralen (CUP 3 und 4) ist eine Ausführung als Stahlkonstruktion vorgesehen, jedoch ist es möglich, dass im Zuge der weiteren Planung aufgrund des erforderlichen Schallschutzes eine Ausführung in Massivbauweise erforderlich wird.3. Parkhäuser:Die Parkhäuser werden in Verbundbauweise hergestellt. Eine Stahlverbunddecke spannt einachsig zwischen Stahlverbundträgern. Die Aussteifung wird über die Erschließungsschächte und zusätzliche Scheiben und Verbände realisiert. Die Parkhäuser sind aufgrund ihrer Größe durch Dehnfugen in kleinere Abschnitte getrennt.Die Prüfleistungen für weitere geplante Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. die Brücke und die Zutrittskontrolleinrichtung sind nicht Bestandteil dieses Auftrags.Die Planung der Maßnahme soll mittels Building Information Modelling (BIM) erarbeitet werden. Die bereits vorliegende Vorplanung wurde mit dem Datenmodell Revit erstellt. Der Auftragnehmer (AN) erhält die für ihn relevanten Daten und Unterlagen in Papierform.Der Datenaustausch und die Kommunikation aller Projektbeteiligten erfolgt verpflichtend in einem internetbasierten virtuellen Projektraum (VPR) des AG's.Ein Stamm von Bearbeitern des AN hat während der Bauausführungsphase der tragenden Bauteile, welche der Prüfpflicht unterliegen, so rechtzeitig und lange am Ort der Baumaßnahme präsent zu sein, dass ein zügiger Bauablauf gewährleistet wird. Hierzu wird der zukünftige AN verpflichtet, an der Baustelle, sowie in direkter Nachbarschaft zum Büro des AG ein Büro nach Vorgabe des AG's ausreichend zu besetzen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dieses vertreten durch die Oberfinanzdirektion Koblenz, Abteilung Bundesbau -ABB-, diese vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Weilerbach, vertreten durch den Niederlassungsleiter
Postanschrift: Kaiserstraße 57
Postleitzahl: 66849
Postort: Landstuhl
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de 🌏
E-Mail: vergabe.weilerbach@lbbnet.de 📧
Telefon: +49 637161839100 📞
Fax: +49 637161839120 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-06 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 005-005049
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnehmerwettbewerb in Anlehnung an VOF 2009. Gründe für die Wahl der Vergabeart: Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) sind nicht anwendbar, da es sich um einen Auftrag handelt, der aufgrund eines internationalen Abkommens über die Stationierung von Truppen vergeben wird und für den besondere Verfahrensregelungen gelten (§ 100 Abs. 8 Nr. 5 GWB). Es handelt sich um eine freiwillige Veröffentlichung im Sinne des Artikel 37 der Richtlinie 2004/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates, über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, die nicht der Veröffentlichungspflicht nach dieser Richtlinie unterliegt. Nachprüfstelle in entsprechender Anwendung von VOB/A § 21 ist: Oberfinanzdirektion Koblenz -Abteilung Bundesbau- Wallstraße 1 55122 Mainz, Deutschland E-Mail: gp_vergabe@abb-rlp.de Internet-Adresse (URL): www.abb-rlp.de Telefon: +49 6131140880 Fax: +49 61311408810 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Zif. IV.3.4) bzw. zum Eröffnungstermin (Zif. IV.3.8) herunter geladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand umfasst die Leistungen der Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure, der Prüfstellen und Prüfämter für Baustatik sowie der Prüfsachverständigen für Standsicherheit bzgl. der Prüfung des Nachweises über die Standsicherheit tragender Bauteile.
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Zur Realisierung der Baumaßnahme „Neubau US-Klinikum Weilerbach / Medical Center Replacement“ sind im Vorfeld entsprechende Infrastrukturmaßnahmen innerhalb des ca. 800 ha großen Areals erforderlich. Hierzu gehören insbesondere alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen, alle Anlagen zur Erschließung sowie die Freianlagen.
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Die Prüfleistungen für Baustatik bzw. Standsicherheit sind hierbei zu erbringen für Teile der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen, insbesondere bauliche Anlagen zur Regenwasserrückhaltung, Stützbauwerke, Maßnahmen zur Hangsicherung, Parkhäuser und Energiezentralen der Gesamtmaßnahme.
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Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines überregionalen Großklinikums (Krankenhaus der Regelversorgung (Versorgungsstufe II) mit Fachrichtungen für HNO, Augenheilkunde, Urologie, Orthopädie, Neurologie, Kinderheilkunde, Psychiatrie, Pädiatrie und Nuklearmedizin) für die US-Streitkräfte, östlich des Flugplatzes Ramstein, in der Weilerbach Storage Area.
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Das Klinikum soll der stationären und ambulanten Primärversorgung der Militär- und Zivilangehörigen der US-Streitkräfte in Deutschland dienen. Die Maßnahme wird von der deutschen Bauverwaltung für die US-Streitkräfte, vertreten durch das US Army Corps of Engineers gem. den Auftragsbautengrundsätzen ABG 1975 ausgeführt. Die Maßnahme muss alle geltenden deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erfüllen. Daneben sollen alle US-Standards und -Vorschriften für die Errichtung eines militärischen Klinikums erfüllt werden, um eine Zertifizierung durch die US Joint Commission zu erlangen. Das Projekt muss darüber hinaus so geplant werden, dass eine LEED Silber Zertifizierung (Ausgabe 2009) unter dem LEED for Healthcare (LEED-HC) Rating System erreicht wird und die Evidence Based Design und World Class Attribute der Military Healthcare Systems (MHS) erfüllt werden.
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Die BGF (DIN 277) soll ca. 120.000 m² betragen.
Die Objekt- und Fachplanung für den Bereich des Klinik-Neubaus und der Infrastrukturmaßnahmen werden jeweils durch einen Generalplaner erbracht.
Angestrebter Baubeginn der Infrastrukturmaßnahmen ist das 2. Quartal 2014.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Prüfung der Tragwerksplanung - Fachrichtung Massivbau
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Prüfung der Tragwerksplanung - Fachrichtung Metallbau
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Auftrags sind Leistungen der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik sowie der Prüfsachverständigen für Standsicherheit, der Fachrichtungen Massiv- und Metallbau bzgl. der Prüfung des Nachweises über die Standsicherheit der tragenden Bauteile für die im folgenden aufgeführten baulichen Anlagen:
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Los 1 – Fachrichtung Massivbau:
— Anlagen zur Regenwasserrückhaltung (7 Becken, Beton- u. Erdbecken bis zu einer Einzelgröße von ca. 15 000 m² Grundfläche sowie 1 Sammeltank mit einer Einzelgröße von ca. 3 500 m³),
— Anlagen zur Schmutzwasserrückhaltung mit Pumpwerk (BGF ca. 75 m²),
— Gabionenwände (ca. 600 m, h bis 5,50 m) und Stützwände (ca. 520 m, h bis 5,30 m),
— Maßnahmen zur Hangsicherung (Stahlnetze, rückverankert, ca. 2 800 m²)
Los 2 – Fachrichtung Metallbau:
— Energiezentralen / CUP's (central utility plant)
— CUP 1 mit Versorgungstunnel 1 (BGF ca. 13 000 m²),
— CUP 2 mit Versorgungstunnel 2 (BGF ca. 4 800 m²),
— CUP 3 (BGF ca. 400 m²),
— CUP 4 (BGF ca. 400 m²),
— Zwei Parkhäuser in Verbundbauweise (ca. 1.642 Stellplätze, BGF gesamt ca. 53 000 m² = ca. 31 000 m² + ca. 22 000 m²)
1. CUP 1 und CUP 2:
Die zwei Zentralversorgungsgebäude CUP 1 und 2 sind als weitgespannte Stahlskelettbauten mit Verbänden konzipiert Die Dachkonstruktion bildet ein Blechdach mit Aufbeton. Die Gebäude nehmen wichtige haustechnische Geräte auf und müssen daher in der Innenraumgestaltung flexibel sein. Unter dem CUP 1 und 2 gibt es Technikuntergeschosse. Die Trennwände in den Technikgeschossen werden aus Mauerwerk erstellt und sind nichttragend.
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2. CUP 3 und CUP 4:
Für die Tragwerke der Energiezentralen (CUP 3 und 4) ist eine Ausführung als Stahlkonstruktion vorgesehen, jedoch ist es möglich, dass im Zuge der weiteren Planung aufgrund des erforderlichen Schallschutzes eine Ausführung in Massivbauweise erforderlich wird.
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3. Parkhäuser:
Die Parkhäuser werden in Verbundbauweise hergestellt. Eine Stahlverbunddecke spannt einachsig zwischen Stahlverbundträgern. Die Aussteifung wird über die Erschließungsschächte und zusätzliche Scheiben und Verbände realisiert. Die Parkhäuser sind aufgrund ihrer Größe durch Dehnfugen in kleinere Abschnitte getrennt.
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Die Prüfleistungen für weitere geplante Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. die Brücke und die Zutrittskontrolleinrichtung sind nicht Bestandteil dieses Auftrags.
Die Planung der Maßnahme soll mittels Building Information Modelling (BIM) erarbeitet werden. Die bereits vorliegende Vorplanung wurde mit dem Datenmodell Revit erstellt. Der Auftragnehmer (AN) erhält die für ihn relevanten Daten und Unterlagen in Papierform.
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Der Datenaustausch und die Kommunikation aller Projektbeteiligten erfolgt verpflichtend in einem internetbasierten virtuellen Projektraum (VPR) des AG's.
Ein Stamm von Bearbeitern des AN hat während der Bauausführungsphase der tragenden Bauteile, welche der Prüfpflicht unterliegen, so rechtzeitig und lange am Ort der Baumaßnahme präsent zu sein, dass ein zügiger Bauablauf gewährleistet wird. Hierzu wird der zukünftige AN verpflichtet, an der Baustelle, sowie in direkter Nachbarschaft zum Büro des AG ein Büro nach Vorgabe des AG's ausreichend zu besetzen.
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Beschreibung der Optionen:
Zunächst werden nur die Leistungen für die Prüfung der statischen Berechnungen gem. BauABehGebV RP 2007 Anlage 1.7.1 sowie die Prüfung der Konstruktionszeichnungen einschließlich des konstruktiven Brandschutzes und konstruktiven Wärmeschutzes gem. BauABehGebV RP 2007 Anlage 1.7.3 beauftragt. Im Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber (AG) den Auftragnehmer (AN) mit der Prüfung der Nachweise der Erdbebensicherung (Anlage 1.7.7 BauABehGebV RP 2007), Prüfung der Elementpläne des Fertigteilbaus oder Werkstattzeichnungen des Metall- oder Ingenieurholzbaus (Anlage 1.7.9 BauABehGebV RP 2007), Überwachung der Ausführung in statisch-konstruktiver Hinsicht entsprechend der bauaufsichtlichen Bestimmungen (Anlage 2.1 BauABehGebV RP 2007), ergänzt durch besondere Leistungen, stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der Auftragnehmer den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der Auftraggeber die Leistungen für die jeweils folgende Stufe erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung (Abnahme) der Leistungen der vorangegangenen Stufe beauftragt.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 57 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weilerbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten (in Anlehnung an § 4(2) VOF 2009), als Eigenerklärung.
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Erklärung in Anlehnung an § 4 (6) und (9) VOF 2009 (Ausschlusskriterien), dass keine Ausschlussgründe vorliegen, als Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft (BG)) über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei Geschäftsjahre in Anlehnung an § 5 Abs. 4 Nr. c VOF 2009.
Bei Bietergemeinschaften bzw. dem geplanten Einsatz von Nachunternehmern wird der Gesamtumsatz der Mitglieder der BG bzw. der Nachunternehmer, welche die Leistung tatsächlich erbringen, aufaddiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise in Anlehnung an § 5 Abs. 5 lit. a, b, c, d, f und h VOF 2009; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für die Prüfingenieurin, den Prüfingenieur für Baustatik, die/den Prüfsachverständige für Standsicherheit sowie deren jeweilige Vertreter gilt:
Die Prüfingenieurin, der Prüfingenieur für
Baustatik, der/die Prüfsachverständige für Standsicherheit, sowie deren jeweiliger Vertreter gem. § 8 (4) PrüfSStBauVO Rheinland-Pfalz bzw. § 9 (4) PrüfIngBaustatikVO Rheinland-Pfalz sind in Anlehnung an § 4 (3) VOF 2009 namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben.
Baustatik und ihr/sein Vertreter muss den Nachweis führen, von der obersten Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz) anerkannt zu sein (vgl. § 1 PrüfIngBaustatikVO Rheinland-Pfalz).
Prüfsachverständige für Standsicherheit und ihre Vertreter müssen den Nachweis führen, dass sie in einer Liste eingetragen sind, die von dem bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gebildeten Fachausschuss für Prüfsachverständige für Standsicherheit (Fachausschuss) zu führen ist (vgl. § 1 PrüfSStBauVO Rheinland-Pfalz).
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Die Anerkennung der Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure bzw. der Prüfsachverständigen und deren Vertreter ist hierbei nachzuweisen für das Los 01 in der Fachrichtung Massivbau und für das Los 02 in der Fachrichtung Metallbau.
Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften wie Angehörige der Europäischen Union zu behandeln sind, sowie Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne der PrüfSStBauVO RP bzw. der PrüfIngBaustatikVO RP rechtmäßig niedergelassen sind und für Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure für Baustatik sowie Prüfsachverständige für Standsicherheit, für die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland bereits eine Anzeige erfolgt ist oder eine Bescheinigung erteilt wurde, gelten die nachfolgend benannten Zulassungsbedingungen:
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§ 7a PrüfSStBauVO
Gegenseitigkeit, Gleichwertigkeit
(1) Die Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 kann Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften wie Angehörige der Europäischen Union zu behandeln sind, versagt werden, wenn die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet ist.
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(2) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung rechtmäßig niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 berechtigt, Aufgaben nach dieser Verordnung auszuführen, wenn sie hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs eine vergleichbare Berechtigung besitzen, dafür hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eintragung und des Nachweises von Kenntnissen vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
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Sie haben das erstmalige Tätigwerden in Rheinland-Pfalz vorher dem Fachausschuss anzuzeigen und dabei eine Bescheinigung darüber, dass sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat rechtmäßig zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung niedergelassen sind und ihnen die Ausführung dieser Aufgaben zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist, und einen Nachweis darüber, dass sie in dem Staat ihrer Niederlassung die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 erfüllen mussten, vorzulegen. Der Fachausschuss soll das Tätigwerden in Rheinland-Pfalz untersagen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind; er hat auf Antrag zu bestätigen, dass die Anzeige nach Satz 2 erfolgt ist. Personen nach Satz 1 können auf Antrag in die Liste nach § 2 Abs. 1 eingetragen werden. Im Übrigen gelten für Personen nach Satz 1 die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß.
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(3) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung rechtmäßig niedergelassen sind, ohne im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 vergleichbar zu sein, sind ohne Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 berechtigt, Aufgaben nach dieser Verordnung auszuführen, wenn ihnen der Fachausschuss bescheinigt hat, dass sie die Anforderungen hinsichtlich des Nachweises von Kenntnissen und des Tätigkeitsbereichs sowie den Voraussetzungen des § 3 vergleichbare Anforderungen erfüllen. Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, dem die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen sind. § 4 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Personen nach Satz 1 können auf Antrag in die Liste nach § 2 Abs. 1 eingetragen werden. Im Übrigen gelten für Personen nach Satz 1 die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß.
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(4) Anzeigen und Bescheinigungen nach den Absätzen 2 und 3 sind nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland eine Anzeige erfolgt ist oder eine Bescheinigung erteilt wurde. Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 können über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten abgewickelt werden.
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(5) Der Fachausschuss kann Personen nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 das Tätigwerden in Rheinland-Pfalz untersagen, wenn Gründe eintreten, die im Falle einer Eintragung nach § 1 Satz 1 gemäß § 7 zum Erlöschen, zum Widerruf oder zur Rücknahme der Eintragung führen würden.
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Bzw.
§ 8 PrüfIngBaustatikVO
(1) Die Anerkennung kann Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften wie Angehörige der Europäischen Union zu behandeln sind, versagt werden, wenn die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet ist.
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(2) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung rechtmäßig niedergelassen sind, sind berechtigt, Aufgaben nach dieser Verordnung auszuführen, wenn sie hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs eine vergleichbare Berechtigung besitzen, dafür hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung und des Nachweises von Kenntnissen vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
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Sie haben das erstmalige Tätigwerden in Rheinland-Pfalz vorher der obersten Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und dabei eine Bescheinigung darüber, dass sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat rechtmäßig zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung niedergelassen sind und ihnen die Ausführung dieser Aufgaben zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist, und einen Nachweis darüber, dass sie in dem Staat ihrer Niederlassung die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 erfüllen mussten, vorzulegen. Die oberste Bauaufsichtsbehörde soll das Tätigwerden in Rheinland-Pfalz untersagen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind; sie hat auf Antrag zu bestätigen, dass die Anzeige nach Satz 2 erfolgt ist. Im Übrigen gelten für Personen nach Satz 1 die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß.
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(3) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung rechtmäßig niedergelassen sind, ohne im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 vergleichbar zu sein, sind berechtigt, Aufgaben nach dieser Verordnung auszuführen, wenn ihnen die oberste Bauaufsichtsbehörde bescheinigt hat, dass sie die Anforderungen hinsichtlich des Nachweises von Kenntnissen und des Tätigkeitsbereichs sowie den Voraussetzungen des § 3 vergleichbare Anforderungen erfüllen. Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, dem die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen sind. § 4 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Im Übrigen gelten für Personen nach
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Satz 1 die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß.
(5) Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann Personen nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 das Tätigwerden in Rheinland-Pfalz untersagen, wenn Gründe eintreten, die im Falle einer Anerkennung nach § 1 Abs. 1 gemäß § 7 zum Erlöschen, zum Widerruf oder zur Rücknahme der Anerkennung führen würden.
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Für die sonstigen Projektbearbeiter gilt:
Die sonstigen Projektbearbeiter sind in Anlehnung an § 4 (3) VOF 2009 namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Sie müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. TU/TH/FH, bzw. Bachelor oder Master) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen und eine
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Berufserfahrung im entsprechenden Fachgebiet von min. 5 Jahren besitzen.
Allgemeine Anforderung an Referenzen:
Für die Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure bzw. die Prüfsachverständige sowie deren Vertreter sind aussagekräftige, projektbezogene Referenzunterlagen vergleichbarer Projekte, einzureichen. Die dürfen nachweislich nicht länger als 8 Jahre (Fertigstellung) zurückliegen.
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Der Nachweis ist jeweils über ein vom AG vorgegebenes Projektdatenblatt zu führen, welches min. nachfolgende Angaben enthält: 1x Grundriss, 1x Ansicht; NF, BRI; Baukosten / Rechnungswert; Leistungszeit; Ort der Ausführung; kurze stichpunktartige Beschreibung der Maßnahme, bzw. bei Gebäuden Beschreibung der technischen Konzeption, des Tragwerks sowie projektbezogener statischer Besonderheiten; Angabe der erbrachten Leistungen sowie Auftraggeber der Dienstleistung mit Angabe des verfügbaren Ansprechpartners und der Telefon-Nr. (eine mögliche Anfrage, innerhalb des Wertungszeitraums, ist dem Ansprechpartner anzukündigen).
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Zusätzlich ist zu den Referenzen eine gesonderte Projektbeschreibung beizufügen, aus welcher der genaue Umfang der Prüfleistung hervorgeht.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für das zutreffende Fachlos:
Fachlos 1: Massivbau
Die Prüfingenieurin / der Prüfingenieur für Baustatik, der / die Prüfsachverständige für Standsicherheit, sowie ihr / sein Vertreter müssen den Nachweis führen, dass sie / er bereits Planungen für vergleichbare Massivbauten mit Tragwerken von min. durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, Stützwänden mit einer Wandhöhe von min. 5,00m, einer Wandlänge von min. 100m mit Belastung aus Erddruck und Verkehrslast sowie Hangsicherungsmaßnahmen mit Rückverankerung von min. 1.000m2 Fläche geprüft und in der Ausführung überwacht hat.
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Zusätzlich ist die Erfahrung in der Prüfung der Tragwerksplanung von Gebäuden und baulichen Anlagen, die für den Lastfall Erdbeben bemessen sind, durch vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
Fachlos 2: Metallbau
Die Prüfingenieurin / der Prüfingenieur für Baustatik, der / die Prüfsachverständige für Standsicherheit, sowie ihr / sein Vertreter müssen den Nachweis führen, dass sie / er bereits Planungen für Metallbauten von Parkhäuser in Verbundbauweise mit min. 15.000 m2 BGF sowie Industriehallen in Stahlrahmenbauweise von min. 1.000 m2 BGF, mit Tragwerken von min. durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad geprüft und in der Ausführung überwacht hat.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft / des Prüfingenieurs der Prüfingenieurin / des Prüfsachverständigen mit einer Deckungssumme von 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und von 5 000 000,00 EUR für sonstige Schäden, im Auftragsfall.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise, auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb aufgeführt ist. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: LBB Nl. Weilerbach, Sachgebiet Recht und Verträge
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnehmerwettbewerb in Anlehnung an VOF 2009.
Gründe für die Wahl der Vergabeart:
Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) sind nicht anwendbar, da es sich um einen Auftrag handelt, der aufgrund eines internationalen Abkommens über die Stationierung von Truppen vergeben wird und für den besondere Verfahrensregelungen gelten (§ 100 Abs. 8 Nr. 5 GWB).
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Es handelt sich um eine freiwillige Veröffentlichung im Sinne des Artikel 37 der Richtlinie 2004/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates, über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, die nicht der Veröffentlichungspflicht nach dieser Richtlinie unterliegt.
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Nachprüfstelle in entsprechender Anwendung von VOB/A § 21 ist:
Oberfinanzdirektion Koblenz -Abteilung Bundesbau-
Wallstraße 1
55122 Mainz, Deutschland
Internet-Adresse (URL): www.abb-rlp.de
Telefon: +49 6131140880
Fax: +49 61311408810
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung:
Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Zif. IV.3.4) bzw. zum Eröffnungstermin (Zif. IV.3.8) herunter geladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.
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Quelle: OJS 2014/S 005-005049 (2014-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, vertreten durch das Amt für Bundesbau in Mainz, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, NL Weilerbach

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 167-298251
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 5-005049
ABl. S-Ausgabe: 167

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (20)
2. Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit (65)
3. Sonstige Bewertungskriterien: Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Angaben zur technischen Leitung und der Gesamteindruck der Bewerbung (15)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-08-22 📅
Name: ARGE BORAPA Ingenieurgesellschaft mbH/Verheyen – Ingenieure GmbH & Co.KG
Postanschrift: Stelzenberger Weg 5
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67661
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: ARGE KHP Planungsges. mbH & Co. KG/R & P Ruffert Ingenieurges. mbH
Postanschrift: Stresemannalle 30
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60596
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Amt für Bundesbau
Postanschrift: Wallstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gp_vergabe@abb-rlp.de 📧
Telefon: +49 6131140880 📞
Internetadresse: www.abb-rlp.de 🌏
Fax: +49 61311408810 📠
Quelle: OJS 2014/S 167-298251 (2014-08-29)