40-82014 Schulbusbeförderung von schulwegunfähigen Schülerinnen und Schülern zur Fluxusschule und Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Schulamt
40-82014 Schulbusbeförderung von schulwegunfähigen Schülerinnen und Schülern zur Fluxusschule und Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule.
Vertragslaufzeit vom 1.1.2015 bis 30.6.2017 -ausgenommen Ferienzeiten-
Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-11.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Straßentransport/-beförderung › Bedarfspersonenbeförderung
- • Straßentransport/-beförderung › Personensonderbeförderung (Straße)
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-07-11 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-01-22 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Menge oder Umfang: Siehe Losangaben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Schulamt
Postanschrift: Schillerplatz 1-2
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.Wiesbaden.de 🌏
E-Mail: schuelerbefoerderung@wiesbaden.de 📧
Telefon: +49 611313615 📞
Fax: +49 611314912 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 134-240831
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fluxusschule
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Schultägliche Beförderung von zurzeit 57 behinderten Schülerinnen und Schülern zur Fluxusschule, Pfälzer Straße 7, 65203 Wiesbaden und zurück ab dem 1.1.2015 bis Ende Schuljahr 2017 ausgenommen Ferienzeiten.
Dauer: 30 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Schultägliche Beförderung Schultägliche Beförderung von zurzeit 84 körperbehinderten Schülerinnen und Schülern (zum Teil mit Rollstühlen) zur Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Pörtschacher Straße 12, 65187 Wiesbaden und zurück. Laufzeit ab dem 1.1.2015 bis Ende Schulljahr 2017 ausgenommen Ferienzeiten.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Referenznummer: 40-82014 Schülerbeförderung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen gem. den ABL Der LH Wiesbaden und VOL/B.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-20 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Monika Breuer (Tel 36 15), Frau Eva Trauden (Tel 36 17)
Name: Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Zentrale Verdingungsstelle
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Postleitzahl: 65189
Kontaktperson: Zimmer A 520
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40-82014 Schülerbeförderung
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 134-240831 (2014-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Menge oder Umfang: Siehe Losangaben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Schulamt
Postanschrift: Schillerplatz 1-2
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.Wiesbaden.de 🌏
E-Mail: schuelerbefoerderung@wiesbaden.de 📧
Telefon: +49 611313615 📞
Fax: +49 611314912 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 134-240831
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich per E-Mail über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen. Unklarheiten, die sich aus dem Blankett ergeben, sind unter Angabe des Aktenzeichens an den Auftraggeber (s.I.1) zu richten.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind jediglich Angaben wie: Preise, -Marke, -Produkt.
Nutzen Sie die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Formulare oder fordern Sie diese per E-Mail unter unter a) angegebenen E-Mail Adresse an.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=889IFLR4C2YQWSGU
nachr. HAD-Ref.: 2131/1766
nachr. V-Nr/AKZ: 40-82014 Schülerbeförderung
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
40-82014 Schulbusbeförderung von schulwegunfähigen Schülerinnen und Schülern zur Fluxusschule und Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule.
Vertragslaufzeit vom 1.1.2015 bis 30.6.2017 -ausgenommen Ferienzeiten-
Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter.
Bezeichnung des Loses: Fluxusschule
Kurze Beschreibung:
Fluxusschule.Schultägliche Beförderung von zurzeit 57 behinderten Schülerinnen und Schülern zur Fluxusschule, Pfälzer Straße 7, 65203 Wiesbaden und zurück ab dem 1.1.2015 bis Ende Schuljahr 2017 ausgenommen Ferienzeiten.
Fluxusschule.
Schultägliche Beförderung von zurzeit 57 behinderten Schülerinnen und Schülern zur Fluxusschule, Pfälzer Straße 7, 65203 Wiesbaden und zurück ab dem 1.1.2015 bis Ende Schuljahr 2017 ausgenommen Ferienzeiten.
Dauer: 30 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Spezielle Anforderungen (Schulwegunfähige…
… Kinder).— Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen, soweit diese anwendbar ist. Sie müssen gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbusschildern als Schulbusse gekennzeichnet sein. Die Bereifung der Fahrzeuge ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich kein Kraftfahrzeug einzusetzen, das älter als zehn Jahre ist.— Gemäß § 21 Abs. 1a der StVO müssen alle Kinder mit einem Gewicht unter 36 kg, einer Körpergröße unter 150 cm und einem Alter unter 12 Jahren mit entsprechenden Kinderrückhaltesysteme befördert werden. Hierfür hat das Unternehmen Sorge zu tragen.— Das Fahrpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler während der Fahrt angegurtet sind und bleiben. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Schule schriftlich mitzuteilen.— Um Fahrzeiten für die Schüler und Schülerinnen möglichst gering zu halten, sollten kleine Fahrzeuge (max. 8-14 Sitzplätze) eingesetzt werden.— Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Ausfall des Fahrzeuges ist ein Ersatzfahrzeug zu stellen Darüber hinaus ist der Unternehmer (Fahrer) verpflichtet, bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten bei den Erziehungsberechtigten anzurufen.— Beim Transport praktisch bildbarer und körperbehinderter Schülerinnen und Schüler ist in jedem Fahrzeug eine Begleitperson erforderlich. Der Sitzplatz der Begleitperson soll situationsbezogen bei den Kindern (also nicht ausschließlich auf dem Beifahrersitz) im Beförderungsraum sein.— Die Aufgabe des Begleitpersonals besteht darin, den Schülerinnen und Schülern beim Ein- und Aussteigen, sowie beim Anlegen und Abnehmen der Haltegurte behilflich zu sein. Es hat im Übrigen für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Schulbus zu sorgen.— Falls eine Busbegleitung ausfallen sollte, ist unverzüglich Ersatz zu beschaffen. Es ist in keinem Fall erlaubt, die Schulkinder ohne Busbegleitung zu befördern.— Die Fahrer haben im Fahrzeug eine Liste mit den Namen, Anschriften und Telefonnummern der zu befördernden Kinder mitzuführen (Linienplan).— Die Fahrer sollen den Eltern ihre Telefonnummer geben, damit für Krankmeldungen oder sonstigen Veränderungen direkt Kontakt aufgenommen werden kann. Anfallsleiden bestimmter Kinder werden dem Fahrpersonal mitgeteilt und müssen Berücksichtigung finden.— Die speziellen Bedürfnisse der zu befördernden Kinder verlangen gute deutsche Sprachkenntnisse bei Fahrern und Begleitpersonen.— Das Beförderungsunternehmen sollte nach Möglichkeit eine Kontinuität beim Fahrpersonal einhalten.— Alle Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein und das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Das Fahrpersonal hat den Anweisungen der Aufsichtspersonen der Schule Folge zu leisten.— Die Fahrer sowie die Begleitpersonen müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Der Auftragnehmer hat mit Beförderungsaufnahme dem Auftraggeber hierüber entsprechende Nachweise vorzulegen.— Bei Vertragsbeginn müssen alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer dem Auftragnehmer ein erweitertes Führungszeugnis nachgewiesen haben.— Der Auftragnehmer reicht für jede Schule dem Schulamt eine Namensliste der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer ein. Diese Liste dient als Nachweis der vorgelegten erweiterten Führungszeugnisse. Ein Einsatz einer Fahrerin bzw. eines Fahrer oder einer Beifahrerin bzw. Beifahrer ohne den geforderten Nachweis kann zur Vertragsaufkündigung führen.— Alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer sind verpflichtet an Maßnahmen zur Prävention sexuellen Missbrauchs an Kindern teilzunehmen und werden verbindlich einmal im Jahr zu dem Thema „Grenzwahrender Umgang mit Kinder und Jugendlichen“ geschult.— Dem Fahrer und der Begleitperson ist das Rauchen im Fahrzeug und während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Seit 1.1.2005 ist das Rauchen auf allen hessischen Schulgeländen gemäß § 3 Abs. 9 S. 3 des Hessischen Schulgesetzes vom 26.11.2004 untersagt. Bei Zuwiderhandeln drohen Ordnungsstrafen.— Alle zu befördernden Schülerinnen und Schüler sollen vor der Haustüre abgeholt werden. Falls es die Verkehrssituation oder die örtlichen Verhältnisse absolut nicht zulassen an der Haustüre zu halten, muss mit den Erziehungsberechtigten ein Haltepunkt vereinbart werden, der sich in einer zumutbaren Entfernung befindet.— Schüler und Schülerinnen, die mit dem Schulbus zur Schule gefahren werden, sind nicht verkehrssicher. Grundregel für die Übergabe zwischen Busbegleitung und Erziehungs-berechtigten ist die Hand-zu-Hand-Übergabe.— Ort der Übergabe ist die Haustür bzw. Schul-Eingangstür.— Die Ankunft an der Schule sollte nicht früher als 15 Minuten vor Schulbeginn erfolgen.— Die Abholmodalitäten werden zwischen Auftragnehmer, Schule und Eltern vereinbart.— Das Unternehmen und das Fahrpersonal sind verpflichtet über alle in Zusammenhang mit der Beförderung erlangten Daten und Kenntnis gegenüber Außenstehenden (Dritten) Verschwiegenheit zu wahren. Diese Pflicht besteht auch weiter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Auf § 41 Bundesdatenschutzgesetz wird verwiesen.— Eine Übertragung der vertragsmäßigen Verpflichtungen auf andere und die Übertragung von Leistungen und Teilleistungen auf Subunternehmen ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.— Die Abtretung von Forderungen des Unternehmens gegen das Schulamt ist ausgeschlossen.
… Kinder).
— Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen, soweit diese anwendbar ist. Sie müssen gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbusschildern als Schulbusse gekennzeichnet sein. Die Bereifung der Fahrzeuge ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich kein Kraftfahrzeug einzusetzen, das älter als zehn Jahre ist.
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— Gemäß § 21 Abs. 1a der StVO müssen alle Kinder mit einem Gewicht unter 36 kg, einer Körpergröße unter 150 cm und einem Alter unter 12 Jahren mit entsprechenden Kinderrückhaltesysteme befördert werden. Hierfür hat das Unternehmen Sorge zu tragen.
— Das Fahrpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler während der Fahrt angegurtet sind und bleiben. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Schule schriftlich mitzuteilen.
— Um Fahrzeiten für die Schüler und Schülerinnen möglichst gering zu halten, sollten kleine Fahrzeuge (max. 8-14 Sitzplätze) eingesetzt werden.
— Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Ausfall des Fahrzeuges ist ein Ersatzfahrzeug zu stellen Darüber hinaus ist der Unternehmer (Fahrer) verpflichtet, bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten bei den Erziehungsberechtigten anzurufen.
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— Beim Transport praktisch bildbarer und körperbehinderter Schülerinnen und Schüler ist in jedem Fahrzeug eine Begleitperson erforderlich. Der Sitzplatz der Begleitperson soll situationsbezogen bei den Kindern (also nicht ausschließlich auf dem Beifahrersitz) im Beförderungsraum sein.
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— Die Aufgabe des Begleitpersonals besteht darin, den Schülerinnen und Schülern beim Ein- und Aussteigen, sowie beim Anlegen und Abnehmen der Haltegurte behilflich zu sein. Es hat im Übrigen für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Schulbus zu sorgen.
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— Falls eine Busbegleitung ausfallen sollte, ist unverzüglich Ersatz zu beschaffen. Es ist in keinem Fall erlaubt, die Schulkinder ohne Busbegleitung zu befördern.
— Die Fahrer haben im Fahrzeug eine Liste mit den Namen, Anschriften und Telefonnummern der zu befördernden Kinder mitzuführen (Linienplan).
— Die Fahrer sollen den Eltern ihre Telefonnummer geben, damit für Krankmeldungen oder sonstigen Veränderungen direkt Kontakt aufgenommen werden kann. Anfallsleiden bestimmter Kinder werden dem Fahrpersonal mitgeteilt und müssen Berücksichtigung finden.
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— Die speziellen Bedürfnisse der zu befördernden Kinder verlangen gute deutsche Sprachkenntnisse bei Fahrern und Begleitpersonen.
— Das Beförderungsunternehmen sollte nach Möglichkeit eine Kontinuität beim Fahrpersonal einhalten.
— Alle Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein und das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Das Fahrpersonal hat den Anweisungen der Aufsichtspersonen der Schule Folge zu leisten.
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— Die Fahrer sowie die Begleitpersonen müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Der Auftragnehmer hat mit Beförderungsaufnahme dem Auftraggeber hierüber entsprechende Nachweise vorzulegen.
— Bei Vertragsbeginn müssen alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer dem Auftragnehmer ein erweitertes Führungszeugnis nachgewiesen haben.
— Der Auftragnehmer reicht für jede Schule dem Schulamt eine Namensliste der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer ein. Diese Liste dient als Nachweis der vorgelegten erweiterten Führungszeugnisse. Ein Einsatz einer Fahrerin bzw. eines Fahrer oder einer Beifahrerin bzw. Beifahrer ohne den geforderten Nachweis kann zur Vertragsaufkündigung führen.
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— Alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer sind verpflichtet an Maßnahmen zur Prävention sexuellen Missbrauchs an Kindern teilzunehmen und werden verbindlich einmal im Jahr zu dem Thema „Grenzwahrender Umgang mit Kinder und Jugendlichen“ geschult.
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— Dem Fahrer und der Begleitperson ist das Rauchen im Fahrzeug und während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Seit 1.1.2005 ist das Rauchen auf allen hessischen Schulgeländen gemäß § 3 Abs. 9 S. 3 des Hessischen Schulgesetzes vom 26.11.2004 untersagt. Bei Zuwiderhandeln drohen Ordnungsstrafen.
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— Alle zu befördernden Schülerinnen und Schüler sollen vor der Haustüre abgeholt werden. Falls es die Verkehrssituation oder die örtlichen Verhältnisse absolut nicht zulassen an der Haustüre zu halten, muss mit den Erziehungsberechtigten ein Haltepunkt vereinbart werden, der sich in einer zumutbaren Entfernung befindet.
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— Schüler und Schülerinnen, die mit dem Schulbus zur Schule gefahren werden, sind nicht verkehrssicher. Grundregel für die Übergabe zwischen Busbegleitung und Erziehungs-berechtigten ist die Hand-zu-Hand-Übergabe.
— Ort der Übergabe ist die Haustür bzw. Schul-Eingangstür.
— Die Ankunft an der Schule sollte nicht früher als 15 Minuten vor Schulbeginn erfolgen.
— Die Abholmodalitäten werden zwischen Auftragnehmer, Schule und Eltern vereinbart.
— Das Unternehmen und das Fahrpersonal sind verpflichtet über alle in Zusammenhang mit der Beförderung erlangten Daten und Kenntnis gegenüber Außenstehenden (Dritten) Verschwiegenheit zu wahren. Diese Pflicht besteht auch weiter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Auf § 41 Bundesdatenschutzgesetz wird verwiesen.
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— Eine Übertragung der vertragsmäßigen Verpflichtungen auf andere und die Übertragung von Leistungen und Teilleistungen auf Subunternehmen ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
— Die Abtretung von Forderungen des Unternehmens gegen das Schulamt ist ausgeschlossen.
Bezeichnung des Loses: Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Kurze Beschreibung:
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule.Schultägliche Beförderung Schultägliche Beförderung von zurzeit 84 körperbehinderten Schülerinnen und Schülern (zum Teil mit Rollstühlen) zur Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Pörtschacher Straße 12, 65187 Wiesbaden und zurück. Laufzeit ab dem 1.1.2015 bis Ende Schulljahr 2017 ausgenommen Ferienzeiten.
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Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule.
Schultägliche Beförderung Schultägliche Beförderung von zurzeit 84 körperbehinderten Schülerinnen und Schülern (zum Teil mit Rollstühlen) zur Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Pörtschacher Straße 12, 65187 Wiesbaden und zurück. Laufzeit ab dem 1.1.2015 bis Ende Schulljahr 2017 ausgenommen Ferienzeiten.
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Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Spezielle Anforderungen (Schulwegunfähige Kinder).— Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen, soweit diese anwendbar ist. Sie müssen gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbusschildern als Schulbusse gekennzeichnet sein. Die Bereifung der Fahrzeuge ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich kein Kraftfahrzeug einzusetzen, das älter als zehn Jahre ist.— Gemäß § 21 Abs. 1a der StVO müssen alle Kinder mit einem Gewicht unter 36 kg, einer Körpergröße unter 150 cm und einem Alter unter 12 Jahren mit entsprechenden Kinderrückhaltesysteme befördert werden. Hierfür hat das Unternehmen Sorge zu tragen.— Das Fahrpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler während der Fahrt angegurtet sind und bleiben. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Schule schriftlich mitzuteilen.— Um Fahrzeiten für die Schüler und Schülerinnen möglichst gering zu halten, sollten kleine Fahrzeuge (max. 8 –14 Sitzplätze) eingesetzt werden.— Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Ausfall des Fahrzeuges ist ein Ersatzfahrzeug zu stellen Darüber hinaus ist der Unternehmer (Fahrer) verpflichtet, bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten bei den Erziehungsberechtigten anzurufen.— Beim Transport praktisch bildbarer und körperbehinderter Schülerinnen und Schüler ist in jedem Fahrzeug eine Begleitperson erforderlich. Der Sitzplatz der Begleitperson soll situationsbezogen bei den Kindern (also nicht ausschließlich auf dem Beifahrersitz) im Beförderungsraum sein.— Die Aufgabe des Begleitpersonals besteht darin, den Schülerinnen und Schülern beim Ein- und Aussteigen, sowie beim Anlegen und Abnehmen der Haltegurte behilflich zu sein. Es hat im Übrigen für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Schulbus zu sorgen.— Falls eine Busbegleitung ausfallen sollte, ist unverzüglich Ersatz zu beschaffen. Es ist in keinem Fall erlaubt, die Schulkinder ohne Busbegleitung zu befördern.— Die Fahrer haben im Fahrzeug eine Liste mit den Namen, Anschriften und Telefonnummern der zu befördernden Kinder mitzuführen (Linienplan).— Die Fahrer sollen den Eltern ihre Telefonnummer geben, damit für Krankmeldungen oder sonstigen Veränderungen direkt Kontakt aufgenommen werden kann. Anfallsleiden bestimmter Kinder werden dem Fahrpersonal mitgeteilt und müssen Berücksichtigung finden.— Die speziellen Bedürfnisse der zu befördernden Kinder verlangen gute deutsche Sprachkenntnisse bei Fahrern und Begleitpersonen.— Das Beförderungsunternehmen sollte nach Möglichkeit eine Kontinuität beim Fahrpersonal einhalten.— Alle Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein und das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Das Fahrpersonal hat den Anweisungen der Aufsichtspersonen der Schule Folge zu leisten.— Die Fahrer sowie die Begleitpersonen müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Der Auftragnehmer hat mit Beförderungsaufnahme dem Auftraggeber hierüber entsprechende Nachweise vorzulegen.— Bei Vertragsbeginn müssen alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer dem Auftragnehmer ein erweitertes Führungszeugnis nachgewiesen haben.— Der Auftragnehmer reicht für jede Schule dem Schulamt eine Namensliste der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer ein. Diese Liste dient als Nachweis der vorgelegten erweiterten Führungszeugnisse. Ein Einsatz einer Fahrerin bzw. eines Fahrer oder einer Beifahrerin bzw. Beifahrer ohne den geforderten Nachweis kann zur Vertragsaufkündigung führen.— Alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer sind verpflichtet an Maßnahmen zur Prävention sexuellen Missbrauchs an Kindern teilzunehmen und werden verbindlich einmal im Jahr zu dem Thema „Grenzwahrender Umgang mit Kinder und Jugendlichen“ geschult.— Dem Fahrer und der Begleitperson ist das Rauchen im Fahrzeug und während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Seit 1.1.2005 ist das Rauchen auf allen hessischen Schulgeländen gemäß § 3 Abs. 9 S. 3 des Hessischen Schulgesetzes vom 26.11.2004 untersagt. Bei Zuwiderhandeln drohen Ordnungsstrafen.— Alle zu befördernden Schülerinnen und Schüler sollen vor der Haustüre abgeholt werden. Falls es die Verkehrssituation oder die örtlichen Verhältnisse absolut nicht zulassen an der Haustüre zu halten, muss mit den Erziehungsberechtigten ein Haltepunkt vereinbart werden, der sich in einer zumutbaren Entfernung befindet.— Schüler und Schülerinnen, die mit dem Schulbus zur Schule gefahren werden, sind nicht verkehrssicher. Grundregel für die Übergabe zwischen Busbegleitung und Erziehungsberechtigten ist die Hand-zu-Hand-Übergabe.— Ort der Übergabe ist die Haustür bzw. Schul-Eingangstür.— Die Ankunft an der Schule sollte nicht früher als 15 Minuten vor Schulbeginn erfolgen.— Die Abholmodalitäten werden zwischen Auftragnehmer, Schule und Eltern vereinbart.— Das Unternehmen und das Fahrpersonal sind verpflichtet über alle in Zusammenhang mit der Beförderung erlangten Daten und Kenntnis gegenüber Außenstehenden (Dritten) Verschwiegenheit zu wahren. Diese Pflicht besteht auch weiter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Auf § 41 Bundesdatenschutzgesetz wird verwiesen.— Eine Übertragung der vertragsmäßigen Verpflichtungen auf andere und die Übertragung von Leistungen und Teilleistungen auf Subunternehmen ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.— Die Abtretung von Forderungen des Unternehmens gegen das Schulamt ist ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
— Um Fahrzeiten für die Schüler und Schülerinnen möglichst gering zu halten, sollten kleine Fahrzeuge (max. 8 –14 Sitzplätze) eingesetzt werden.
— Schüler und Schülerinnen, die mit dem Schulbus zur Schule gefahren werden, sind nicht verkehrssicher. Grundregel für die Übergabe zwischen Busbegleitung und Erziehungsberechtigten ist die Hand-zu-Hand-Übergabe.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit.
Nutzen Sie die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Formulare.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— Nachweis der Leistungsfähigkeit,
— Referenzliste.
Nutzen Sie die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Formulare.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen gem. den ABL Der LH Wiesbaden und VOL/B.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-20 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Monika Breuer (Tel 36 15), Frau Eva Trauden (Tel 36 17)
Name: Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Zentrale Verdingungsstelle
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Postleitzahl: 65189
Kontaktperson: Zimmer A 520
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40-82014 Schülerbeförderung
Zusätzliche Informationen
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich per E-Mail über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen. Unklarheiten, die sich aus dem Blankett ergeben, sind unter Angabe des Aktenzeichens an den Auftraggeber (s.I.1) zu richten.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind jediglich Angaben wie: Preise, -Marke, -Produkt.
Mehr anzeigen
Nutzen Sie die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Formulare oder fordern Sie diese per E-Mail unter unter a) angegebenen E-Mail Adresse an.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=889IFLR4C2YQWSGU
nachr. HAD-Ref.: 2131/1766
nachr. V-Nr/AKZ: 40-82014 Schülerbeförderung
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 134-240831 (2014-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 085 709,90 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Schulamt
Kontakt
Internetadresse: http://www.wiesbaden.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 018-029295
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 134-240831
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Wiesbaden, 65189 Wiesbaden.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-09 📅
Name: Taxi-Team Wiesbaden
Postanschrift: Alte Schmelze 21
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65201
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Behindertenfahrdienst Schwerdt-Michel
Postanschrift: Bornpfad 43
Postort: Taunusstein
Postleitzahl: 65232
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Monika Breuer (Tel. -3615), Frau Eva Trauden (Tel. -3617)
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 018-029295 (2015-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 085 709,90 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Schulamt
Kontakt
Internetadresse: http://www.wiesbaden.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 018-029295
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 134-240831
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich per E-Mail über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen. Unklarheiten, die sich aus dem Blankett ergeben, sind unter Angabe des Aktenzeichens an den Auftraggeber (s. I.1)) zu richten.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Nutzen Sie die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Formulare oder fordern Sie diese per E-Mail unter unter a) angegebenen E-Mail Adresse an.
Nachr. HAD-Ref.: 2131/1914.
Nachr. V-Nr/AKZ: 40-82014 Schülerbeförderung.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Wiesbaden, 65189 Wiesbaden.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-09 📅
Name: Taxi-Team Wiesbaden
Postanschrift: Alte Schmelze 21
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65201
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Behindertenfahrdienst Schwerdt-Michel
Postanschrift: Bornpfad 43
Postort: Taunusstein
Postleitzahl: 65232
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Monika Breuer (Tel. -3615), Frau Eva Trauden (Tel. -3617)
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 018-029295 (2015-01-22)
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