Lieferung von Erdgas für Kommunen, deren rechtlich unselbstständige und selbstständige Einrichtungen, kommunale Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg an ca. 406 Abnahmestellen von rd. 27 Kommunen und Verbänden in Baden-Württemberg, jährlich ca. 67,0 GWh; Aufteilung in 7 Lose; Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen (Auftraggeber 13 Monate, Auftragnehmer spätestens 14 Monate) gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 3 Jahren; Lieferbeginn: 01.01.2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang: 7 Lose; ca. 406 Abnahmestellen; jährlich ca. 67,0 GWh
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunen, deren rechtlich unselbstständige und selbstständige Einrichtungen und kommunale Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg, vertreten im Ausschreibungsverfahren durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg
Postanschrift: Panoramastraße 31
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: mayer@gtservice-bw.de📧
Telefon: +49 7112257265📞
Fax: +49 7112257227 📠
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder bei Nutzung des Vergabeportals Subreport ELVis ausschließlich per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder bei Nutzung des Vergabeportals Subreport ELVis ausschließlich per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für Kommunen, deren rechtlich unselbstständige und selbstständige Einrichtungen, kommunale Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg an ca. 406 Abnahmestellen von rd. 27 Kommunen und Verbänden in Baden-Württemberg, jährlich ca. 67,0 GWh; Aufteilung in 7 Lose; Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen (Auftraggeber 13 Monate, Auftragnehmer spätestens 14 Monate) gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 3 Jahren; Lieferbeginn: 01.01.2015.
Lieferung von Erdgas für Kommunen, deren rechtlich unselbstständige und selbstständige Einrichtungen, kommunale Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg an ca. 406 Abnahmestellen von rd. 27 Kommunen und Verbänden in Baden-Württemberg, jährlich ca. 67,0 GWh; Aufteilung in 7 Lose; Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen (Auftraggeber 13 Monate, Auftragnehmer spätestens 14 Monate) gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 3 Jahren; Lieferbeginn: 01.01.2015.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen im Regierungsbezirk Heilbronn
Kurze Beschreibung:
SLP-Abnahmestellen im Regierungsbezirk Heilbronn(Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
SLP-Abnahmestellen im Regierungsbezirk Heilbronn
(Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Menge oder Umfang: ca. 203 Abnahmestellen, jährlich ca. 23,53 GWh
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: RLM- Abnahmestellen im Regierungsbezirk Heilbronn
Kurze Beschreibung:
RLM- Abnahmestellen im Regierungsbezirk Heilbronn(Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung)
RLM- Abnahmestellen im Regierungsbezirk Heilbronn
(Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung)
Menge oder Umfang: ca. 4 Abnahmestellen, jährlich ca. 7,03 GWh
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen im Regierungsbezirk Karlsruhe
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen im Regierungsbezirk Karlsruhe(Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung)
Abnahmestellen im Regierungsbezirk Karlsruhe
(Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung)
Menge oder Umfang: ca. 62 Abnahmestellen, jährlich ca. 14,26 GWh
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Abnahmestelle mit Abschaltvertrag
Kurze Beschreibung:
Abnahmestelle mit Abschaltvertrag(Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung)
Abnahmestelle mit Abschaltvertrag
(Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung)
Menge oder Umfang: ca. 1 Abnahmestellen, jährlich ca. 1,83 GWh
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen im Regierungsbezirk Freiburg
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen im Regierungsbezirk Freiburg(Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Abnahmestellen im Regierungsbezirk Freiburg
Menge oder Umfang: ca. 70 Abnahmestellen, jährlich ca. 7.26 GWh
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen im Regierungsbezirk Tübingen
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen im Regierungsbezirk Tübingen(Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung)
Abnahmestellen im Regierungsbezirk Tübingen
Menge oder Umfang: ca. 49 Abnahmestellen, jährlich ca. 10,83 GWh
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen mit 10% Bioerdgas
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen mit 10% Bioerdgas(Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
Abnahmestellen mit 10% Bioerdgas
Menge oder Umfang: ca. 17 Abnahmestellen, jährlich ca. 2,24 GWh
Beschreibung der Optionen:
Lieferung über 2 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen (Auftraggeber 13 Monate, Auftragnehmer spätestens 14 Monate) gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 3 Jahren.
Lieferung über 2 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen (Auftraggeber 13 Monate, Auftragnehmer spätestens 14 Monate) gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 3 Jahren.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 5. Bündelausschreibung Erdgas Baden-Württemberg 2015 - 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Erdgassparte gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Erdgasumsatz, Erdgasverkauf, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Erdgassparte gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Erdgasumsatz, Erdgasverkauf, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die Erdgaslieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern).
Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der erwarteten jährlichen Erdgasbezugskosten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß Erdgasliefervertrag, der in den Ausschreibungsunterlagen enthalten ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein.)
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein.)
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bieter haben die Möglichkeit die Unterlagen zum Vergabeverfahren auf dem Portal Subreport ELVis in elektronischer Form herunterzuladen und darüber auch mit der Vergabestelle online zu kommunizieren. Die Vergabeunterlagen sind unter folgendem Link verfügbar: http://www.subreport.de/E75767673
Bieter haben die Möglichkeit die Unterlagen zum Vergabeverfahren auf dem Portal Subreport ELVis in elektronischer Form herunterzuladen und darüber auch mit der Vergabestelle online zu kommunizieren. Die Vergabeunterlagen sind unter folgendem Link verfügbar: http://www.subreport.de/E75767673
Für jeden Download der Verdingungsunterlagen stellt die Gt-service GmbH einen Betrag von 17,85 EUR (brutto) in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt im Nachgang per PDF an die vom Bieter im Vergabeportal angegebene Emailadresse. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Unterlagen per Post über die angegebene Kontaktadresse der Gt-service GmbH. In diesem Fall wird die Zahlung von 60,00 EUR (brutto) per Rechnung fällig. In jedem Fall (elektronische und postalische Anforderung der Vergabeunterlagen) hat die Angebotsabgabe aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform zu erfolgen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für jeden Download der Verdingungsunterlagen stellt die Gt-service GmbH einen Betrag von 17,85 EUR (brutto) in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt im Nachgang per PDF an die vom Bieter im Vergabeportal angegebene Emailadresse. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Unterlagen per Post über die angegebene Kontaktadresse der Gt-service GmbH. In diesem Fall wird die Zahlung von 60,00 EUR (brutto) per Rechnung fällig. In jedem Fall (elektronische und postalische Anforderung der Vergabeunterlagen) hat die Angebotsabgabe aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform zu erfolgen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-06-24 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. § 21 Abs. 1 EG VOL/A). Das für das jeweilige Los wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den niedrigsten Angebotssumme (brutto), die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den auf den Preisblättern ausgewiesenen Abnahmemengen und der Anzahl der Abnahmestellen für jedes Los einzeln ermittelt werden. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot einzeln ermittelt. Für den Fall, dass bei verschiedenen Angeboten identische Angebotssummen (brutto) in einem Los vorliegen, wird ein Auslosungsverfahren durchgeführt. (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg vertreten durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Mayer
Name: Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg
E-Mail: vergabe@gtservice-bw.de📧
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E75767673🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 5. Bündelausschreibung Erdgas Baden-Württemberg 2015 - 2016
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 101 a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 101 a GWB).
Quelle: OJS 2014/S 086-149376 (2014-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 080 881,16 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5. Bündelausschreibung Erdgas Baden-Württemberg 2015-2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-08-04 📅
Name: e.wa riss GmbH & Co. KG
Postanschrift: Freiburger Str. 6
Postort: Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland 🇩🇪
7️⃣
Name: Bietergemeinschaft Thüga Energie GmbH/Deutsche Energiehandels GmbH
Postanschrift: Beim Ried 7
Postort: Bad Waldsee
Postleitzahl: 88339
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
10
6
9
5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 101 a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 101 a GWB).