66-180248: Kläranlage Salierweg Sanierung Filtration - Lieferung von Absperrklappen DN 800

Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste

Lieferung von Absperrklappen DN 800 als Zwischenflanscharmaturen, 40 Stück.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Klappenventile
Menge oder Umfang: 294 000
Gesamtwert des Auftrags: 294 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Klappenventile 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.vmp-rheinland.de 🌏
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de 📧
Telefon: +49 228774343 📞
Fax: +49 228773602 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 028-044465
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen stehen ausschließlich unter www.vmp-rheinland.de kostenlos zur Verfügung. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYDNW

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Absperrklappen DN 800 als Zwischenflanscharmaturen, 40 Stück.
Referenznummer: 66-180248
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen,
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— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, bei Lieferaufträgen verpflichtet, die gem. §§ 18 und 19 Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot abzugeben,
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Bei Dienstleistungsaufträgen gilt diese Verpflichtung hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen gem. §§ 4 und 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien (ILO-Kernarbeitsnormen) nach den Vorgaben des TVgG-NRW,
— Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach den Vorgaben des TVgG-NRW,
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
— Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
— Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind (Referenzliste),
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme,
— Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-03-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.vmp-rheinland.de 🌏
Name: Bundesstadt Bonn - Tiefbauamt, Abt. 66-14
Kontaktperson: Hrn. Ameln
Telefon: +49 228774196 📞
E-Mail: josef.ameln@bonn.de 📧
Fax: +49 228775481 📠
URL für weitere Informationen: www.vmp-rheinland.de 🌏
Name: Vergabemarktplatz Rheinland
URL der Dokumente: www.vmp-rheinland.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-30 📅
Datum des Endes: 2014-11-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 66-180248
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen stehen ausschließlich unter www.vmp-rheinland.de kostenlos zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYDNW

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 107 lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 028-044465 (2014-01-31)