700091021 RLM TR, 2. BA, Um- und Ausbau Verwaltungsbereiche, 14E0470 Metallbau-, Beschlag- und Verglasungsarbeiten, DIN 18 360, DIN 18 357, DIN 18 361, DIN 18 299
Metallbau-, Beschlag- und Verglasungsarbeiten.
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Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2014-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
“4 Stück Fensterelemente aus Metall , Größe ca. 4 120 x 4 800 ausbauen und erneuern, mit Rundbogen.2 Stück Fensterelemente aus Metall , Größe ca. 4 100 x 6...”
Menge oder Umfang
4 Stück Fensterelemente aus Metall , Größe ca. 4 120 x 4 800 ausbauen und erneuern, mit Rundbogen.2 Stück Fensterelemente aus Metall , Größe ca. 4 100 x 6 000 ausbauen und erneuern, mit Rundbogen.2 Stück Fensterelemente aus Metall , Größe ca. 1 210 x 1 530 ausbauen und erneuern, Oval.2 Stück Fensterelemente aus Metall , Größe ca. 2 360 x 1 220 ausbauen und erneuern, Rechteck.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: LBB Niederlassung Trier
Postanschrift: Paulinstraße 58
Postleitzahl: 54292
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de🌏
E-Mail: vergabe.trier@lbbnet.de📧
Telefon: +49 651📞
Fax: +49 6512093174 📠
“— Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des...”
— Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt.
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Quelle: OJS 2014/S 141-252161 (2014-07-24)