A 44 Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb des Nebenbetriebs (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage „Hellweg-Süd” (bislang „Eringerfeld”) im Bereich der Autobahnniederlassung Hamm

ANL Hamm

Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb des Nebenbetriebs (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage „Hellweg Süd” (bislang „Eringerfeld”) an der BAB A 44 zwischen der AS Erwitte/Anröchte und der AS Geseke bei km 88,50 an einen Konzessionsnehmer. Dem Konzessionsnehmer obliegt auch die Planung des Nebenbetriebs. Die Konzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren erteilt, mit der Option, diese mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern zu können.
Der Konzessionsnehmer baut und betreibt den Nebenbetrieb in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des §17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBI.I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBI.I S. 2585)) und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung der Nebenbetriebe entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot.
Der Nebenbetrieb soll 2015/2016 geplant und gebaut und voraussichtlich zum 1.10.2016 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages.
Die Dienstleistungskonzession soll in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Wettbewerb sind in dieser Bekanntmachung genannt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-25.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-25 Auftragsbekanntmachung