A 44 Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb des Nebenbetriebs (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage „Hellweg-Süd” (bislang „Eringerfeld”) im Bereich der Autobahnniederlassung Hamm

ANL Hamm

Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb des Nebenbetriebs (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage „Hellweg Süd” (bislang „Eringerfeld”) an der BAB A 44 zwischen der AS Erwitte/Anröchte und der AS Geseke bei km 88,50 an einen Konzessionsnehmer. Dem Konzessionsnehmer obliegt auch die Planung des Nebenbetriebs. Die Konzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren erteilt, mit der Option, diese mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern zu können.
Der Konzessionsnehmer baut und betreibt den Nebenbetrieb in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des §17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBI.I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBI.I S. 2585)) und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung der Nebenbetriebe entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot.
Der Nebenbetrieb soll 2015/2016 geplant und gebaut und voraussichtlich zum 1.10.2016 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages.
Die Dienstleistungskonzession soll in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Wettbewerb sind in dieser Bekanntmachung genannt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Restaurant- und Bewirtungsdienste
Menge oder Umfang:
Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb des Nebenbetriebs (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage „Hellweg Süd” (bislang „Eringerfeld”) an der BAB A 44. Der Konzessionsnehmer plant, baut und betreibt den Nebenbetrieb im Rahmen der Vorgaben aus diesem Verfahren, dem Konzessionsvertrag, § 17 FStrG und der Planfeststellung.Das Recht für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebs wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland- Bundesstraßenbauverwaltung, letztendlich vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Betriebssitz Gelsenkirchen, auf den künftigen Konzessionsnehmer übertragen.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Der Konzessionsnehmer erwirbt für die Dauer der Konzession Eigentum an den Betriebsgrundstücken. Die Verkehrsanlagen werden durch die Straßenbauverwaltung im Auftrag des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen errichtet.Aktuelle Verkehrsdaten können unter http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen abgerufen werden. Die Prognose für das Verkehrsaufkommen im Jahr 2025 beträgt DTV = 54 000 Kfz/24 h (DTV SV= 11 000 Kfz/24h; 20,4 %). Die Verkehrszählung im Jahre 2010 hat zu folgenden Ergebnissen geführt: 2010 DTV=35 677 Kfz/24h (DTV SV=7 645 Lkw/24h; 21,4 %). Diese Angaben sind unverbindlich.Die Erschließung (Wasser/Strom/Abwasser) des Nebenbetriebs ist durch die SBV in Abstimmung mit den für die Ver- bzw. Entsorgung zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen geplant worden. Alle notwendigen Leitungen im Bereich der Verkehrsflächen werden im Zuge der Herstellung der Verkehrsflächen verlegt. Die hierfür anfallenden Erschließungskosten sind durch den Konzessionär anteilig nach dem Umfang der Inanspruchnahme zu übernehmen bzw. zu erstatten, falls die SBV bereits in Vorleistung getreten ist. Hierzu wird die SBV gesonderte Vereinbarungen mit dem Konzessionär abschließen. Die Weiterführung ab dem Übergabepunkt fällt in die Zuständigkeit des Konzessionärs.Das auf diesen Flächen anfallende Niederschlagswasser wird den Entwässerungseinrichtungen der Verkehrsflächen (Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken, Pumpwerk, Druckrohrleitung zum Vorfluter) zugeführt. Hierfür werden durch die SBV anteilige Gebühren auf Basis der angeschlossenen Flächen erhoben. Die maximal zulässige Einleitungsmenge beträgt 10 l/s je Hektar. Bei der Dimensionierung der Rückhaltung wurde eine zu fördernde Regenwassermenge von 73 l/s für beide Tank- und Rastanlagen (Nord und Süd) in Ansatz gebracht.Die Anlagen für die Ableitung des Schmutzwassers werden durch die SBV im Rahmen der Anlage der Verkehrsanlagen im Auftrag der Stadt Geseke miterstellt.Der Neubau und die Unterhaltung der Verkehrsanlagen erfolgen durch die SBV. Die vorhandenen WC-Anlagen werden im Zuge der Baumaßnahme von der SBV zurückgebaut.Nähere Angaben hierzu wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt wird.Das Betriebsgrundstück umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 6 550 m². Die gesamte Rastanlage umfasst eine Fläche von ca. 72 250 m² (inkl. des Betriebsgrundstücks).Folgende Stellplätze werden auf der Anlage im Bereich der Verkehrsflächen errichtet:— PKW Stellplätze 139,— PKW- Stellplätze für mobilitätsbehinderte Personen 3,— Frauenparkplätze PKW 4,— Kurzparker Pkw 8,— LZ / LKW Stellplätze 109,— Kurzparker LKW 75 m,— Längsparkstreifen Großraum- und Schwertransporte 117 m,— Busse / Pkw mit Anhänger 12.Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:— Planung, Bau und Betrieb des Nebenbetriebs an der A 44 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot.— Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24. Juni 1997 (BGBI. 1 S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBI. 1 S. 3762)).— Erwerb des Eigentums am Betriebsgrundstück für die Laufzeit der Konzession.— Erschließung des Nebenbetriebs durch Errichtung der Anschlüsse an das jeweilige öffentliche Versorgungsnetz (ab den jeweiligen Übergabepunkten).— Die Strom-/Unterhaltungskosten für die Beleuchtungseinrichtungen auf der Verkehrsanlage und auf dem Betriebsgrundstück trägt der Konzessionsnehmer.— Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, den Nebenbetrieb täglich 24 Stunden offen zu halten. Die Vertragsparteien können Einschränkungen der Betriebspflicht vereinbaren.— Der Nebenbetrieb soll 2015/2016 geplant, gebaut und voraussichtlich zum 1.10.2016 in Betrieb genommen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Restaurant- und Bewirtungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: ANL Hamm
Postanschrift: Otto-Krafft-Platz 8
Postleitzahl: 59065
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassen.nrw.de 🌏
E-Mail: anl-ham-vergabeservice@strassen.nrw.de 📧
Telefon: +49 23819120 📞
Fax: +49 2381912497 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 049-081842
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen. Es handelt sich bei dem Verfahren um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die nach dem EU Vergaberecht nicht förmlich ausgeschrieben werden muß. Es findet daher kein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe der Richtlinie 2004 / 18 / EG oder VOL/A statt, sondern wird nur in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt. Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVYRUB
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb des Nebenbetriebs (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage „Hellweg Süd” (bislang „Eringerfeld”) an der BAB A 44 zwischen der AS Erwitte/Anröchte und der AS Geseke bei km 88,50 an einen Konzessionsnehmer. Dem Konzessionsnehmer obliegt auch die Planung des Nebenbetriebs. Die Konzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren erteilt, mit der Option, diese mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern zu können.
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Der Konzessionsnehmer baut und betreibt den Nebenbetrieb in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des §17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBI.I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBI.I S. 2585)) und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung der Nebenbetriebe entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot.
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Der Nebenbetrieb soll 2015/2016 geplant und gebaut und voraussichtlich zum 1.10.2016 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages.
Die Dienstleistungskonzession soll in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Wettbewerb sind in dieser Bekanntmachung genannt.
Menge oder Umfang:
Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb des Nebenbetriebs (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage „Hellweg Süd” (bislang „Eringerfeld”) an der BAB A 44. Der Konzessionsnehmer plant, baut und betreibt den Nebenbetrieb im Rahmen der Vorgaben aus diesem Verfahren, dem Konzessionsvertrag, § 17 FStrG und der Planfeststellung.
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Das Recht für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebs wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland- Bundesstraßenbauverwaltung, letztendlich vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Betriebssitz Gelsenkirchen, auf den künftigen Konzessionsnehmer übertragen.
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Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Der Konzessionsnehmer erwirbt für die Dauer der Konzession Eigentum an den Betriebsgrundstücken. Die Verkehrsanlagen werden durch die Straßenbauverwaltung im Auftrag des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen errichtet.
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Aktuelle Verkehrsdaten können unter http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen abgerufen werden. Die Prognose für das Verkehrsaufkommen im Jahr 2025 beträgt DTV = 54 000 Kfz/24 h (DTV SV= 11 000 Kfz/24h; 20,4 %). Die Verkehrszählung im Jahre 2010 hat zu folgenden Ergebnissen geführt: 2010 DTV=35 677 Kfz/24h (DTV SV=7 645 Lkw/24h; 21,4 %). Diese Angaben sind unverbindlich.
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Die Erschließung (Wasser/Strom/Abwasser) des Nebenbetriebs ist durch die SBV in Abstimmung mit den für die Ver- bzw. Entsorgung zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen geplant worden. Alle notwendigen Leitungen im Bereich der Verkehrsflächen werden im Zuge der Herstellung der Verkehrsflächen verlegt. Die hierfür anfallenden Erschließungskosten sind durch den Konzessionär anteilig nach dem Umfang der Inanspruchnahme zu übernehmen bzw. zu erstatten, falls die SBV bereits in Vorleistung getreten ist. Hierzu wird die SBV gesonderte Vereinbarungen mit dem Konzessionär abschließen. Die Weiterführung ab dem Übergabepunkt fällt in die Zuständigkeit des Konzessionärs.
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Das auf diesen Flächen anfallende Niederschlagswasser wird den Entwässerungseinrichtungen der Verkehrsflächen (Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken, Pumpwerk, Druckrohrleitung zum Vorfluter) zugeführt. Hierfür werden durch die SBV anteilige Gebühren auf Basis der angeschlossenen Flächen erhoben. Die maximal zulässige Einleitungsmenge beträgt 10 l/s je Hektar. Bei der Dimensionierung der Rückhaltung wurde eine zu fördernde Regenwassermenge von 73 l/s für beide Tank- und Rastanlagen (Nord und Süd) in Ansatz gebracht.
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Die Anlagen für die Ableitung des Schmutzwassers werden durch die SBV im Rahmen der Anlage der Verkehrsanlagen im Auftrag der Stadt Geseke miterstellt.
Der Neubau und die Unterhaltung der Verkehrsanlagen erfolgen durch die SBV. Die vorhandenen WC-Anlagen werden im Zuge der Baumaßnahme von der SBV zurückgebaut.
Nähere Angaben hierzu wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt wird.
Das Betriebsgrundstück umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 6 550 m². Die gesamte Rastanlage umfasst eine Fläche von ca. 72 250 m² (inkl. des Betriebsgrundstücks).
Folgende Stellplätze werden auf der Anlage im Bereich der Verkehrsflächen errichtet:
— PKW Stellplätze 139,
— PKW- Stellplätze für mobilitätsbehinderte Personen 3,
— Frauenparkplätze PKW 4,
— Kurzparker Pkw 8,
— LZ / LKW Stellplätze 109,
— Kurzparker LKW 75 m,
— Längsparkstreifen Großraum- und Schwertransporte 117 m,
— Busse / Pkw mit Anhänger 12.
Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:
— Planung, Bau und Betrieb des Nebenbetriebs an der A 44 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot.
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— Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24. Juni 1997 (BGBI. 1 S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBI. 1 S. 3762)).
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— Erwerb des Eigentums am Betriebsgrundstück für die Laufzeit der Konzession.
— Erschließung des Nebenbetriebs durch Errichtung der Anschlüsse an das jeweilige öffentliche Versorgungsnetz (ab den jeweiligen Übergabepunkten).
— Die Strom-/Unterhaltungskosten für die Beleuchtungseinrichtungen auf der Verkehrsanlage und auf dem Betriebsgrundstück trägt der Konzessionsnehmer.
— Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, den Nebenbetrieb täglich 24 Stunden offen zu halten. Die Vertragsparteien können Einschränkungen der Betriebspflicht vereinbaren.
— Der Nebenbetrieb soll 2015/2016 geplant, gebaut und voraussichtlich zum 1.10.2016 in Betrieb genommen werden.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung: Auf Antrag des Konzessionsnehmers kann der Konzessionsvertrag (Laufzeit 30 Jahre) mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden.
Referenznummer: 05_300-10-14-8014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BAB 44 auf der Rastanlage „Hellweg Süd” (bislang „Eringerfeld”) bei km 88,500 zwischen AS Erwitte / Anröchte und AS Geseke.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgend sowie unter Ziff. III.2.2 - III.2.3 geforderten Angaben/Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Bewerber trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags an die unter I 1.1 genannte Stelle. Der Bewerber hat durch entsprechende Kennzeichnung des Teilnahmeantrags ("Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb des Nebenbetriebs (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage „Hellweg Süd” an der BAB A 44 ? nicht auf Poststelle öffnen") dafür Sorge zu tragen, dass dieser bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Öffnung verschlossen bleibt. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
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2. Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden, die bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß Ziff. III.2.1 - III.2.3 eingeholt werden, falsche Angaben in für die Prüfung und Wertung der Angebote wichtigen Erklärungen machen, Auskünfte nicht erteilen oder im Zusammenhang mit diesem Verfahren wettbewerbsbeschränkende Absprachen treffen.
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3. Die nachfolgend unter Ziff. III.2.1 Nr. 6 aufgeführten Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein. Maßgeblich für die Aktualität ist das jeweilige Ausstelldatum. Ausländische Unternehmen haben gegebenenfalls gleichwertige Nachweise einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes mit amtlich anerkannter Übersetzung abzugeben.
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4. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln. Die nachfolgend sowie unter Ziff. III.2.2 - III.2.3 vom Bieter geforderten Angaben/Unterlagen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
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5. Die Bewerber haben Auskunft über die gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zu anderen Unternehmen sowie darüber zu geben, ob und auf welche Art sie, auf den Bau und Betrieb der Nebenbetriebe bezogen, in relevanter Weise mit anderen Unternehmern/Unternehmen zusammenarbeiten oder Franchise-Nehmer sind.
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6. Zur Beurteilung der Unternehmenssituation hat der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
a) Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung.
b) Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bewerber zuständigen Finanzamtes. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
c) Eine Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die Ausschlussgründe in Anlehnung an § 6 Abs. 4 VOL/A-EG auf den Bewerber nicht zutreffen.
d) Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben an das Finanzamt sowie der Beträge zur Sozialversicherung (Renten-/ Krankenversicherung) ordnungsgemäß nachgekommen ist.
e) Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist und seine Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tage erfüllt hat.
f) Eine Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
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g) Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
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h) Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Die Vergabestelle wird für die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, zur Bestätigung ihrer Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.2.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3556), beim Bundeszentralregister anfordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Angaben zum Umsatz in den letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahren (Unternehmensumsatz, Umsatz im relevanten Geschäftsbereich),
2. Bilanzen der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist,
3. Qualifizierte Bankauskunft (Bankbestätigungsschreiben) einer deutschen Bank, Sparkasse oder eines deutschen Kreditinstitutes oder vergleichbarer ausländischer Kreditinstitute, die im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nach Ziff. IV.3.4 nicht älter als drei Monate sein darf und
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4. Darstellung der wesentlichen Komponenten der Finanzierung, die den Umfang von drei DIN A 4 ? Seiten nicht überschreiten sollte, aus der hervorgeht:
— wie und in welcher Form das für die Dienstleistungskonzession erforderliche Eigen- und Fremdkapital bereit gestellt werden soll,
— wie der Bewerber beabsichtigt, den aus dem Finanzierungskonzept erwachsenen Verpflichtungen nachzukommen, beziehungsweise wie er gewährleistet, dass bei Konzessionsbeginn die erforderlichen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen,
— wie die Tragfähigkeit der Finanzierung auch bei eventuell vorkommenden Mindereinnahmen oder Mehrkosten sichergestellt werden soll.
Zusätzlich müssen durch den Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft folgende Nachweise erbracht werden:
— Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe der Bewerbung abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat, sind die gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden und Veröffentlichung vorgeschrieben ist) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe der Bewerbung abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
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— Aussagefähiger und aktuellster verfügbarer Zwischenabschluss des laufenden Geschäftsjahres.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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Kann der Bieter / die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das / die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
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Beruft sich ein Bieter/ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen.
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Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die Nachforderung anderer Belege behält sich die Straßenbauverwaltung vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Liste der in den letzten fünf Jahren bzw. abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeübten Tätigkeiten (bzw. Projekte oder Unternehmen) des Bewerbers/ des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft, die mit der zu vergebenden Leistung, für die die Konzession erteilt werden soll, vergleichbar sind (z.B. Gast-/Raststätten, Tankstellen, Gastronomie), sowie des Rechnungswertes und der Leistungszeit dieser Leistungen sowie ggf. der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
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2. Nachweise über die berufliche Befähigung und Referenzen der Personen, die für die Ausführung der betreffenden Leistungen verantwortlich sind (soweit bekannt).
3. Referenzen vergleichbarer Aufträge:
a) bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung;
b) bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder durch einfache Erklärung;
Es werden jeweils maximal fünf der vorgelegten Referenz-Tätigkeiten oder Referenzen (vgl. Punkt III.2.3.1) qualitativ gewertet. Bei der Auswahl sind die Projekte, die der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang am nächsten kommen, zu berücksichtigen. Es werden nur Referenz-Tätigkeiten und Referenzen gewertet, die nicht älter als drei Jahre sind.
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4. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich auf die Eignung von Nachunternehmen zu berufen, ist die vom Auftraggeber vorgefertigte Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrags als Anlage abzugeben.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1. Der Konzessionsnehmer muss das Eigentum an den Betriebsgrundstücken für die Nebenbetriebe für die Dauer der Konzessionslaufzeit erwerben. Der Kaufpreis beträgt 3,20 EUR/m² für das Betriebsgrundstück (ca. 6 550 m² / Kosten ca. 20 960 EUR). Hierüber wird ein Grundstückskaufvertrag geschlossen.
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2. Die Erschließung für die beiden Rastanlagen „Hellweg Süd und Nord” ist im Rahmen der Baumaßnahmen (neu) herzustellen. Die anfallenden Kosten werden für die einzelnen Sparten werden aus Basis des Grades der Benutzung zwischen der SBV und den beiden Konzessionären aufgeteilt. Es ist mit anteiligen Gesamtkosten von ca. 50 000 EUR zu rechnen.
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3. Der Konzessionsnehmer muss die durch die Straßenbauverwaltung gebaute Erschließung für seinen Nebenbetrieb übernehmen und in die bestehenden Verträge hierzu eintreten. Die entstandenen Erschließungskosten sind zu erstatten bzw. unmittelbar mit den Versorgungsträgern abzurechnen.
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4. Die Anschlüsse der Versorgungsleitungen an die Übergabepunkte auf dem Betriebsgrundstück hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten. Die Kosten werden hierfür unverbindlich auf 10 000 EUR geschätzt. Sie können bei den örtlichen Versorgungsunternehmen angefragt werden.
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5. Für den Schmutzwasseranschluss an das vorhandene Leitungsnetz ist nach Angaben der Stadt Geseke ein Anschlussbeitrag in Höhe von ca. 30 000 EUR für die Anlage Süd auf Basis der aktuellen Satzungen anzusetzen.
6. Bei der Errichtung der Nebenbetriebe entsteht eine zusätzliche Versiegelung, die ausgeglichen werden muss. Für die gesamten Rastanlagen Hellweg (Nord und Süd) wurde der erforderliche Ausgleich über die Einzahlung in eine Naturschutzstiftung geregelt. Die anteiligen Kosten für die Flächen der Nebenbetriebe sind der Straßenbauverwaltung zu erstatten. Sie betragen für den Nebenbetrieb der Anlage Hellweg Süd ca. 45 000 EUR.
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7. Der Konzessionsnehmer muss die Nebenbetriebe, Verkehrsanlagen und Grünflächen auf seinem Betriebsgrundstück auf seine Kosten errichten und unterhalten. Die Baukosten werden auf ca. 4 ? 5 Mio. Euro geschätzt. Die Schätzung ist nicht verbindlich.
8. Der Konzessionär muss die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtungen der gesamten Rastanlagen (einschl. Verkehrsanlagen) übernehmen. Die Stromkosten für die Beleuchtung der Verkehrsanlagen betragen derzeit ca. 10 000 EUR pro Jahr (zugrunde gelegter Verbrauch: ca. 40 000 KWh).
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9. Der Konzessionsnehmer muss mit einem lnvestitionsvolumen von etwa 6 bis 8 Millionen EUR für den Nebenbetrieb rechnen. Die Angabe ist unverbindlich.
10. Der Konzessionsnehmer muss eine Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung an die Bundesrepublik Deutschland bezahlen.
11. Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigten Vertretern. Es ist detailliert anzugeben, welcher der Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringt. Jeder Bietergemeinschaftspartner hat die unter III.2 geforderten Nachweise zu erbringen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 0
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien: Referenzprojekte 100 %; Vergleiche III.2.3.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-02-03 📅
Öffnungsort: ANL Hamm, Otto-Krafft-Platz 8, Zimmer 007, 59065 Hamm
Ort des Eröffnungstermins: ANL Hamm, Otto-Krafft-Platz 8, Zimmer 007, 59065 Hamm
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.strassen.nrw.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 05_300-10-14-8014
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
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Es handelt sich bei dem Verfahren um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die nach dem EU Vergaberecht nicht förmlich ausgeschrieben werden muß. Es findet daher kein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe der Richtlinie 2004 / 18 / EG oder VOL/A statt, sondern wird nur in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVYRUB

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Hamm
Postanschrift: Otto-Krafft-Platz 8
Postort: 59065
Postleitzahl: Hamm
Telefon: +49 23819120 📞
Fax: +49 2381912497 📠
Quelle: OJS 2014/S 049-081842 (2014-02-25)