Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern die geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen nicht auf Anforderung innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 5 (3) VOF fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Die Bewerbung muss im Original durch den oder die Vertretungsberechtigte/n unterzeichnet sein und ist zusammen mit allen geforderten Unterlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Abgabetermin einzureichen. Der Umschlag ist mit dem dafür vorgesehenen Kennzettel zu versehen. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 13 (2) VOF). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungeneines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge. Es ist vorgesehen, von den ausgewählten Bewerbern/innen eine Aufgabenstellung bearbeiten zu lassen. Die Aufgabenstellung, die Bearbeitungszeit und das Bearbeitungshonorar hierfür werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekanntgegeben.