Gegenstand dieser Vergabe sind die personellen Sicherheitsdienstleistungen an den Standorten Berlin-Wannsee und Berlin-Adlershof. Die Leistungen am Standort Berlin-Wannsee unterliegen den Anforderungen an den Objektsicherungsdienst und an Objektsicherungsbeauftragte in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen (Bekanntmachung des BMU v. 4.7.2008 – RS I 6 – 13 151-6/17 und RS I 6 – 13 151-6/17.1). Folgende Positionen sind beabsichtigt, zu vergeben: 1. Objektleiter (Berlin-Wannsee und Berlin-Adlershof) 2. BER II (Berlin-Wannsee) a. Wachleiter, b. Sicherheitsmitarbeiter Objekt-Sicherungs-Zentrale, c. Sicherheitsmitarbeiter Zaunstreife, d. Sicherheitsmitarbeiter Alarmdienst. 3. Institutswachpersonal LMC (Berlin-Wannsee) a. Wachleiter, b. Sicherheitsmitarbeiter Pforte, c. Sicherheitsmitarbeiter Zaunstreife, d. Sicherheitsmitarbeiter Flexibler Einsatz. 4. Institutswachpersonal WCR (Berlin-Adlershof) a. Wachleiter, b. Sicherheitsmitarbeiter Pforte/Revierdienst, c. Sicherheitsmitarbeiter Pforte/Alarmdienst. Es werden Zusatzleistungen bei besonderen Veranstaltungen und Lagen erforderlich. Leistungserbringung ab dem 1.1.2015 für die Dauer von 48 Monaten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-13.
Gegenstand dieser Vergabe sind die personellen Sicherheitsdienstleistungen an den Standorten Berlin-Wannsee und Berlin-Adlershof.Folgender Leistungsumfang ist beabsichtigt, zu vergeben:1. Objekteiter (Berlin-Wannsee und Berlin-Adlershof) 2.268,00 Jahresstunden2. BER II (Berlin-Wannsee)a. Wachleiter 8.981,00 Jahresstunden,b. Sicherheitsmitarbeiter Objekt-Sicherungs-Zentrale 20.230,00 Jahresstunden,c. Sicherheitsmitarbeiter Zaunstreife 8.981,00 Jahresstunden,d. Sicherheitsmitarbeiter Alarmdienst 8.981,00 Jahresstunden.3. Institutswachpersonal LMC (Berlin-Wannsee)a. Wachleiter 8.981,00 Jahresstunden,b. Sicherheitsmitarbeiter Pforte 8.981,00 Jahresstunden,c. Sicherheitsmitarbeiter Zaunstreife 8.981,00 Jahresstunden,d. Sicherheitsmitarbeiter Flexibler Einsatz 2.520,00 Jahresstunden.4. Institutswachpersonal WCR (Berlin-Adlershof)a. Wachleiter 8.981,00 Jahresstunden,b. Sicherheitsmitarbeiter Pforte/Revierdienst 8.981,00 Jahresstunden,c. Sicherheitsmitarbeiter Pforte/Alarmdienst 8.981,00 Jahresstunden.5. Zusatzdienstea. BER II (Berlin-Wannsee) 600,00 Jahresstunden,b. Institutswachpersonal LMC (Berlin-Wannsee) 180,00 Jahresstunden,c. Institutswachpersonal WCR 170,00 Jahresstunden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum-Berlin für Materialien und Energie GmbH
Postanschrift: Hahn-Meitner-Platz 1
Postleitzahl: 14109
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.helmholtz-berlin.de/🌏
Telefon: +49 30806212652📞
Fax: +49 30806212925 📠
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Hinweise:
Die Vergabeunterlagen können nur über die Vergabeplattform (www.subreport.de unter der Nummer E38531512) genannten Adresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform zum Download bereit. Das Anbebot ist mit allen Anlagen ausschließlich unter der unter I.1) genannten Adresse mittels einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur auf der Vergabeplattform von subreport einzureichen.
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Hinweise:
Die Vergabeunterlagen können nur über die Vergabeplattform (www.subreport.de unter der Nummer E38531512) genannten Adresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform zum Download bereit. Das Anbebot ist mit allen Anlagen ausschließlich unter der unter I.1) genannten Adresse mittels einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur auf der Vergabeplattform von subreport einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind die personellen Sicherheitsdienstleistungen an den Standorten Berlin-Wannsee und Berlin-Adlershof. Die Leistungen am Standort Berlin-Wannsee unterliegen den Anforderungen an den Objektsicherungsdienst und an Objektsicherungsbeauftragte in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen (Bekanntmachung des BMU v. 4.7.2008 – RS I 6 – 13 151-6/17 und RS I 6 – 13 151-6/17.1).
Gegenstand dieser Vergabe sind die personellen Sicherheitsdienstleistungen an den Standorten Berlin-Wannsee und Berlin-Adlershof. Die Leistungen am Standort Berlin-Wannsee unterliegen den Anforderungen an den Objektsicherungsdienst und an Objektsicherungsbeauftragte in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen (Bekanntmachung des BMU v. 4.7.2008 – RS I 6 – 13 151-6/17 und RS I 6 – 13 151-6/17.1).
Folgende Positionen sind beabsichtigt, zu vergeben:
1. Objektleiter (Berlin-Wannsee und Berlin-Adlershof)
2. BER II (Berlin-Wannsee)
a. Wachleiter,
b. Sicherheitsmitarbeiter Objekt-Sicherungs-Zentrale,
c. Sicherheitsmitarbeiter Zaunstreife,
d. Sicherheitsmitarbeiter Alarmdienst.
3. Institutswachpersonal LMC (Berlin-Wannsee)
b. Sicherheitsmitarbeiter Pforte,
d. Sicherheitsmitarbeiter Flexibler Einsatz.
4. Institutswachpersonal WCR (Berlin-Adlershof)
b. Sicherheitsmitarbeiter Pforte/Revierdienst,
c. Sicherheitsmitarbeiter Pforte/Alarmdienst.
Es werden Zusatzleistungen bei besonderen Veranstaltungen und Lagen erforderlich.
Leistungserbringung ab dem 1.1.2015 für die Dauer von 48 Monaten.
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieser Vergabe sind die personellen Sicherheitsdienstleistungen an den Standorten Berlin-Wannsee und Berlin-Adlershof.
Folgender Leistungsumfang ist beabsichtigt, zu vergeben:
1. Objekteiter (Berlin-Wannsee und Berlin-Adlershof) 2.268,00 Jahresstunden
2. BER II (Berlin-Wannsee)
a. Wachleiter 8.981,00 Jahresstunden,
b. Sicherheitsmitarbeiter Objekt-Sicherungs-Zentrale 20.230,00 Jahresstunden,
c. Sicherheitsmitarbeiter Zaunstreife 8.981,00 Jahresstunden,
d. Sicherheitsmitarbeiter Alarmdienst 8.981,00 Jahresstunden.
3. Institutswachpersonal LMC (Berlin-Wannsee)
b. Sicherheitsmitarbeiter Pforte 8.981,00 Jahresstunden,
d. Sicherheitsmitarbeiter Flexibler Einsatz 2.520,00 Jahresstunden.
4. Institutswachpersonal WCR (Berlin-Adlershof)
b. Sicherheitsmitarbeiter Pforte/Revierdienst 8.981,00 Jahresstunden,
c. Sicherheitsmitarbeiter Pforte/Alarmdienst 8.981,00 Jahresstunden.
5. Zusatzdienste
a. BER II (Berlin-Wannsee) 600,00 Jahresstunden,
b. Institutswachpersonal LMC (Berlin-Wannsee) 180,00 Jahresstunden,
c. Institutswachpersonal WCR 170,00 Jahresstunden.
Referenznummer: A03_2014 Objektsicherung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter die nachfolgend in III. 2.1) genannten Nachweise, Erläuterungen und Eigenerklärungen wie in III. 2.1) gefordert einreichen.
Eigenerklärungen zur geforderten persönlichen Lage sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Eigenerklärungen zur geforderten persönlichen Lage sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Bei der Bewertung der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Die jeweils erst auf Verlangen der Vergabestelle genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen müssen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
2.1.1
Eintrag im Handelsregister
Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Der Bieter erklärt, dass er in das Berufs- oder Handelsregister, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist, eingetragen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein und kann als Kopie vorgelegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein und kann als Kopie vorgelegt werden.
2.1.2
Erklärungen zur persönlichen Lage und Gesetzestreue (Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe):
Der Bieter erklärt, dass gemäß § 6 Abs. 5 a), b), c), e) VOL/A
über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Der Bieter erklärt, dass er bislang nicht nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG bzw. der in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und dass kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das AEntG bzw. die in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anhängig ist und ihm kein derartiges Bußgeldverfahren droht.
Der Bieter erklärt, dass er bislang nicht nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG bzw. der in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und dass kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das AEntG bzw. die in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anhängig ist und ihm kein derartiges Bußgeldverfahren droht.
2.1.3
Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß § 6 Abs. 5 d) VOL/A
Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf der Bescheinigung vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit hat.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf der Bescheinigung vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit hat.
2.1.4
Zahlung von Sozialbeiträgen gemäß § 6 Abs. 5 d) VOL/A
Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des größten Sozialversicherers des Bieters (gesetzliche Krankenversicherung) zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des größten Sozialversicherers des Bieters (gesetzliche Krankenversicherung) zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben.
2.1.5
Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge
Der Bieter erklärt, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet wurden.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorlegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorlegt werden.
2.1.6
Keine Eintragung im Gewerbezentralregister
Der Bieter erklärt, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, welche belegen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 23 Absatz 1 AEntG vorliegen bzw. dem ggf. in seinem Mitgliedsstaat geführten vergleichbaren Register gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht.
Der Bieter erklärt, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, welche belegen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 23 Absatz 1 AEntG vorliegen bzw. dem ggf. in seinem Mitgliedsstaat geführten vergleichbaren Register gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nach separater Aufforderung):
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf für den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Kopie eines Auszuges über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 oder 2 AEntG beim Gewerbezentralregister zu verlangen, um die inhaltliche Richtigkeit der vorgenannten Erklärung zu prüfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf für den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Kopie eines Auszuges über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 oder 2 AEntG beim Gewerbezentralregister zu verlangen, um die inhaltliche Richtigkeit der vorgenannten Erklärung zu prüfen.
2.1.7
Kopie Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis einesanderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung/einen sonstigen Nachweis derzuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes. Für ausländische Bewerber zusätzlich: Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
Kopie Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis einesanderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung/einen sonstigen Nachweis derzuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes. Für ausländische Bewerber zusätzlich: Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
2.1.8
Der Bieter muss mit dem Angebot eine Genehmigung nach § 15 StrSchV nachweisen für die Mitarbeiter des Auftragnehmers und die Mitarbeiter seiner eventuellen Unterauftragnehmer die am HZB tätig werden sollen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter die nachfolgend in III. 2.2) genannten Nachweise, Erläuterungen und Eigenerklärungen wie in III. 2.2) gefordert einreichen.
Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Bei der Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an.
Die jeweils erst auf Verlangen der Vergabestelle genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen müssen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
2.2.1
Umsatz des Bieters
Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Mit dem Angebot sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens in Höhe von mindestens 4 Mio. EURO im Jahr, davon mindestens 1 500 000 EUR aus Leistungen in kerntechnischen Anlagen bzw. kritische Infrastrukturen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2013, 2012, 2011 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2013 noch nicht festgestellt sind, für die Geschäftsjahre 2012, 2011, 2010) anzugeben, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, wobei der Anteil der Eigenleistung ausgewiesen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens in Höhe von mindestens 4 Mio. EURO im Jahr, davon mindestens 1 500 000 EUR aus Leistungen in kerntechnischen Anlagen bzw. kritische Infrastrukturen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2013, 2012, 2011 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2013 noch nicht festgestellt sind, für die Geschäftsjahre 2012, 2011, 2010) anzugeben, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, wobei der Anteil der Eigenleistung ausgewiesen wird.
Jahresabschlüsse (nach separater Aufforderung):
Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu fordern.
2.2.2
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung gem. Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung mit den folgenden Mindest-Versicherungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird:
für Sachschäden 5 000 000 EUR
für Personenschäden 2 500 000 EUR
für reine Vermögensschäden 1 000 000 EUR
für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250 000 EUR
für das Abhandenkommen bewachter Sachen 1 000 000 EUR
für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 650 000 EUR
für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250 000 EUR
für Umwelthaftpflichtschäden 5 000 000 EUR.
Weiter erklärt der Bieter, dass die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das jeweils Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen und den weiteren Bestimmungen gem. Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Den Versicherungsnachweis hat der Bieter spätestens bei Vertragsabschluss nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen und den weiteren Bestimmungen gem. Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Den Versicherungsnachweis hat der Bieter spätestens bei Vertragsabschluss nachzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter die nachfolgend in III. 2.3) genannten Nachweise, Erläuterungen und Eigenerklärungen wie in III. 2.3) gefordert einreichen.
Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Die jeweils erst auf Verlangen der Vergabestelle genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen müssen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
2.3.1
Nachweis Zertifizierung nach ISO 9001:2008 (oder gleichwertiger Nachweis) (Kopie der Zertifizierungsurkunde bei Angebotsabgabe)
Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001:2008 (oder gleichwertiger Nachweis) durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bei Angebotsabgabe.
Die Anforderungen und Inhalte der Zertifizierung nach ISO 9001:2008 ist z. B. erhältlich bei: Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Der Bieter erklärt hiermit, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung gem. Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung mit den folgenden Mindest-Versicherungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird:
— für Sachschäden 5 000 000 EUR,
— für Personenschäden 2 500 000 EUR,
— für reine Vermögensschäden 1 000 000 EUR,
— für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250 000 EUR,
— für das Abhandenkommen bewachter Sachen 1 000 000 EUR,
— für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 650 000 EUR,
— für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250 000 EUR,
— für Umwelthaftpflichtschäden 5 000 000 EUR.
Weiter erklärt der Bieter, dass die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das jeweils Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen und den weiteren Bestimmungen gem. Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Den Versicherungsnachweis hat der Bieter spätestens bei Vertragsabschluss nachzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen und den weiteren Bestimmungen gem. Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Den Versicherungsnachweis hat der Bieter spätestens bei Vertragsabschluss nachzureichen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B, Vertragsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
a) Es ist aufzuzeigen, wer an dieser Bietergemeinschaft beteiligt ist,
b) Der Vergabestelle ist ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen.
2. Bei der Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Fachkunde müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
2. Bei der Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Fachkunde müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bieter muss mit dem Angebot eine Genehmigung nach § 15 StrSchV nachweisen für die Mitarbeiter des Auftragnehmers und die Mitarbeiter seiner eventuellen Unterauftragnehmer die am HZB tätig werden sollen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-20 📅
Öffnungsort: Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Helmholtz-Zentrum-Berlin für Materialien und Energie GmbH
AEM Frau Grotjahn
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E38531512🌏
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E38531512🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A03_2014 Objektsicherung
Zusätzliche Informationen
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Hinweise:
Die Vergabeunterlagen können nur über die Vergabeplattform (www.subreport.de unter der Nummer E38531512) genannten Adresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform zum Download bereit. Das Anbebot ist mit allen Anlagen ausschließlich unter der unter I.1) genannten Adresse mittels einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur auf der Vergabeplattform von subreport einzureichen.
Die Vergabeunterlagen können nur über die Vergabeplattform (www.subreport.de unter der Nummer E38531512) genannten Adresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform zum Download bereit. Das Anbebot ist mit allen Anlagen ausschließlich unter der unter I.1) genannten Adresse mittels einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur auf der Vergabeplattform von subreport einzureichen.
Das Rechtsschutzsystem nach den §§ 107 ff. GWB sieht grundsätzlich keine bestimmte Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor. Eine Antragsfrist besteht jedoch nach Eingang einer Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe eingeleitet sein. Auf diese Frist ist zu verweisen. Siehe oben Ziffer VI.3).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Rechtsschutzsystem nach den §§ 107 ff. GWB sieht grundsätzlich keine bestimmte Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor. Eine Antragsfrist besteht jedoch nach Eingang einer Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe eingeleitet sein. Auf diese Frist ist zu verweisen. Siehe oben Ziffer VI.3).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 115-203011 (2014-06-13)