— Abbruch der bestehenden Tiefgarage mit den Treppenhäusern und Rampe sowie eines Verkaufshäuschens. — Schaffung von Ersatzparkplätzen während der Baumaßnahme. Teilfläche des Grundstücks steht ebenfalls für die Baustelleneinrichtung bereit. — Aufrechterhaltung der Feuerwehranfahrtszonen, Anlieferverkehr der Geschäfte, öffentliche Verwaltung und Hotel. — Neuerrichtung einer Tiefgarage mit 81 Stellplätzen und Nebenräumen. Vorsehen eines Raumes für die Heizzentrale der Nahwärmeversorgung. — Zufahrt von der Vorderen Hochstraße, beheizte Rampenanlage, 2 Treppenhäuser, ein Aufzug. — Verlegung eines Kanals und der Versorgungsleitungen, Beachtung bestehender Großbäume, Gebäudebestand in der unmittelbaren Nachbarschaft ist nicht unterkellert, eventuell Sicherungsmaßnahmen öffentlicher Flächen oder des Gebäudebestandes notwendig. — Schnittstelle: Abdichtungsebene Tiefgaragendecke zu Neuerrichtung der Platzfläche für den Mulifunktionsplatz mit Oberflächenentwässerung. — Schnittstelle: Direkt angrenzende private Tiefgarage (61 Stellplätze – diese TG ist nicht im Leistungsumfang enthalten). — Besondere statische Erfordernisse der Tiefgarage durch die Nutzung als Festplatz mit Fahrgeschäften und Befestigung Bierzelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI 2013. Die Beauftragung erfolgt zunächst ausschließlich für die Leistungsphasen 1 bis 4.Die Weiterbeauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Erteilung der Baugenehmigung, Finanzierung und Förderung des Vorhabens durch die zuständigen Entscheidungsgremien.400 000
Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI 2013. Die Beauftragung erfolgt zunächst ausschließlich für die Leistungsphasen 1 bis 4.Die Weiterbeauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Erteilung der Baugenehmigung, Finanzierung und Förderung des Vorhabens durch die zuständigen Entscheidungsgremien.400 000
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oberasbach
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 90522
Postort: Oberasbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberasbach.de🌏
E-Mail: morawietz@oberasbach.de📧
Telefon: +49 9119691144📞
Fax: +49 9119691151 📠
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle in Anhang A.II) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ der vorliegenden Bekanntmachung in Textform unter dem Betreff „VOF_Objekt_Oberasbach“ anzufordern. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffern in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
3. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück versandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle in Anhang A.II) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ der vorliegenden Bekanntmachung in Textform unter dem Betreff „VOF_Objekt_Oberasbach“ anzufordern. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffern in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
3. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück versandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Abbruch der bestehenden Tiefgarage mit den Treppenhäusern und Rampe sowie eines Verkaufshäuschens.
— Schaffung von Ersatzparkplätzen während der Baumaßnahme. Teilfläche des Grundstücks steht ebenfalls für die Baustelleneinrichtung bereit.
— Aufrechterhaltung der Feuerwehranfahrtszonen, Anlieferverkehr der Geschäfte, öffentliche Verwaltung und Hotel.
— Neuerrichtung einer Tiefgarage mit 81 Stellplätzen und Nebenräumen. Vorsehen eines Raumes für die Heizzentrale der Nahwärmeversorgung.
— Zufahrt von der Vorderen Hochstraße, beheizte Rampenanlage, 2 Treppenhäuser, ein Aufzug.
— Verlegung eines Kanals und der Versorgungsleitungen, Beachtung bestehender Großbäume, Gebäudebestand in der unmittelbaren Nachbarschaft ist nicht unterkellert, eventuell Sicherungsmaßnahmen öffentlicher Flächen oder des Gebäudebestandes notwendig.
— Verlegung eines Kanals und der Versorgungsleitungen, Beachtung bestehender Großbäume, Gebäudebestand in der unmittelbaren Nachbarschaft ist nicht unterkellert, eventuell Sicherungsmaßnahmen öffentlicher Flächen oder des Gebäudebestandes notwendig.
— Schnittstelle: Abdichtungsebene Tiefgaragendecke zu Neuerrichtung der Platzfläche für den Mulifunktionsplatz mit Oberflächenentwässerung.
— Schnittstelle: Direkt angrenzende private Tiefgarage (61 Stellplätze – diese TG ist nicht im Leistungsumfang enthalten).
— Besondere statische Erfordernisse der Tiefgarage durch die Nutzung als Festplatz mit Fahrgeschäften und Befestigung Bierzelt.
Menge oder Umfang:
Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI 2013. Die Beauftragung erfolgt zunächst ausschließlich für die Leistungsphasen 1 bis 4.
Die Weiterbeauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Erteilung der Baugenehmigung, Finanzierung und Förderung des Vorhabens durch die zuständigen Entscheidungsgremien.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI 2013. Die Beauftragung erfolgt zunächst ausschließlich für die Leistungsphasen 1 bis 4.
Die Weiterbeauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Erteilung der Baugenehmigung, Finanzierung und Förderung des Vorhabens durch die zuständigen Entscheidungsgremien.
Referenznummer: Vof-oab-gp
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberasbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären:
1.1. dass kein Insolvenzverfahren, Liquidation oder Gleichartiges beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 4 Abs. 9 lit. a VOF).
1.2. keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung aus Gründen, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, vorliegt (§ 4 Abs. 9 lit. b VOF).
1.3. nachweislich keine schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vorliegen (§ 4 Abs. 9 lit. c VOF).
1.4. kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers vorliegen (§ 4 Abs. 9 lit. d VOF).
1.5. keine rechtskräftige Verurteilung nach § 4 Abs. 6a-g VOF vorliegt.
2. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet wird, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
2. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet wird, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
3. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist (die Vorlage von Kopien ist zulässig) – siehe Ziffer III.1.1).
3. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist (die Vorlage von Kopien ist zulässig) – siehe Ziffer III.1.1).
4. Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand siehe nachfolgend Ziffer III.3.1).
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
5. Für Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer/Eignungsleihe werden die Anforderungen im Bewerbungsbogen näher erläutert.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Bilanzen oder Bilanzauszüge für den Fall, dass der Bewerber aufgrund gesetzlicher Vorschriften diese veröffentlichen/offen legen muss (zur Offenlegung zählt auch die Verpflichtung zum Einreichen der Bilanz zum Handelsregister).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten ersichtlich ist. Gliederung nach Führungskräften, Architekten, Ingenieure und sonstige Beschäftigte. (Gewichtung 10 %).
2. Eine Darstellung von 3 vergleichbaren Projekten aus dem Zeitraum 1.1.2011 bis zur VOF-Bekanntmachung, die unter die Kategorie „Tiefgarage mit PKW-Stellplätzen“ fällt, unter der Verwendung der Anlage 4 des Bewerbungsbogens – Referenzprojekte (Gewichtung 50 %).
2. Eine Darstellung von 3 vergleichbaren Projekten aus dem Zeitraum 1.1.2011 bis zur VOF-Bekanntmachung, die unter die Kategorie „Tiefgarage mit PKW-Stellplätzen“ fällt, unter der Verwendung der Anlage 4 des Bewerbungsbogens – Referenzprojekte (Gewichtung 50 %).
Bewertet werden:
— Vergleichbarkeit,
— Öffentliche Baumaßnahme,
— Referenzschreiben,
— Kostentreue,
— Termintreue.
3. Angaben zum Projektleiter und dem restlichen Projektteam sowie Darstellung des Projektteams anhand eines Organigramms (Gewichtung 15 %).
4. Angaben zur Sicherstellung der Qualität sowie hinsichtlich Kosten und Termine unter Verwendung der Anlage 5 des Bewerbungsbogens – Qualität, Kosten und Termine, nach folgenden Kriterien (Gewichtung 20 %).
4.1 Wie stellt der Bewerber die Qualitätssicherung in seinen Projekten sicher.
4.2 Wie stellt der Bewerber die Einhaltung der Kosten in seinen Projekten sicher.
4.3 Wie stellt der Bewerber die Einhaltung der Termine in seinem Projekten sicher.
5. Einhaltung der Formvorgaben/Stimmigkeit der Bewerbungsunterlagen (Gewichtung 5 %).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr.1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung 2 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweis im Auftragsfall zusichert.
Berufshaftpflichtversicherung 2 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweis im Auftragsfall zusichert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Vergütung erfolgt gem. HOAI in der gültigen Fassung; BGB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Bewerbergemeinschaften (Wahrung des Geheimwettbewerbs). Ausnahme: Nachvollziehbare Darlegung und Beweis, dass aufgrund besonderer Vorkehrungen der Geheimwettbewerb ausnahmsweise gewährleistet ist. Der Beweis muss zur Angebotsabgabe vorliegen. Ansonsten ist ein Ausschlussgrund gegeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Bewerbergemeinschaften (Wahrung des Geheimwettbewerbs). Ausnahme: Nachvollziehbare Darlegung und Beweis, dass aufgrund besonderer Vorkehrungen der Geheimwettbewerb ausnahmsweise gewährleistet ist. Der Beweis muss zur Angebotsabgabe vorliegen. Ansonsten ist ein Ausschlussgrund gegeben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind und eine entsprechende Bauvorlageberechtigung (Art. 61 (1), (2) BayBO) nachweisen können. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind und eine entsprechende Bauvorlageberechtigung (Art. 61 (1), (2) BayBO) nachweisen können. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllen nach Abschnitt III. mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
Erfüllen nach Abschnitt III. mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vof-oab-gp
Zusätzliche Informationen
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle in Anhang A.II) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ der vorliegenden Bekanntmachung in Textform unter dem Betreff „VOF_Objekt_Oberasbach“ anzufordern. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle in Anhang A.II) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ der vorliegenden Bekanntmachung in Textform unter dem Betreff „VOF_Objekt_Oberasbach“ anzufordern. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffern in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
3. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück versandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (s. Ziffer I.1) Kontaktstelle).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (s. Ziffer I.1) Kontaktstelle).
Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 225-397982 (2014-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 209 110,82 💰
238 052,25 💰
238 052,52 💰
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Organisation der Auftragsabwicklung (17)
2. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung (14)
3. Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (17)
4. Gesmateindruck (4)
5. Honorar (48)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-19 📅
Name: Scherr + Klimke AG, Architekten und Ingenieure
Postanschrift: Postfach 1164
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89001
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.scherr-klimke.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 182-330604 (2015-09-16)