Abbruch- und Rohbauarbeiten - Brandschutzsanierung Kreishaus Siegburg

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle

Brandschutzsanierung des Kreishauses in Siegburg.
Hier: Abbruch- und Rohbauarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Menge oder Umfang:
ca. 905 m² Gerüststellung in Kleinflächen für diverse Abbruch- und Demontagemaßnahmen in Schächten etc.;ca. 650 m² Abbruch von WC-Trennwandanlagen einschl. Türen;ca. 30 St Abbruch von Türen einschl. Zargen unterschiedlicher Materialien;ca. 435 St. Abbruch Sanitärgegenstände;ca. 210 m Abbruch Unterbaumöbel von Waschtischen , Teilabbruch einer Aktenförderanlage mit Förderbändern einschl. Metalltragkonstruktion und Einhausung;ca. 25 m² Abbruch von Stahl-Gitterwänden einschl. enthaltener Gittertüren;ca. 20250 m² Abbruch textiler Bodenbeläge einschl. Sockelleisten;ca. 1510 m² Abbruch von Kunststoff-Bodenbelägen einschl. Sockelleisten;ca. 4990 m² Abbruch von Aluminiumbaffeln unter Flurdecken, h bis 25 cm;ca. 4990 m² Abbruch von Akustik-Rasterdecken einschl. UK, teilweise aus KMF-haltigem Material (Ausführung nach TRGS 521);ca. 1325 m² Abbruch von GK-Decken einschl. UK, und teilweise aus KMFhaltigem Material bestehender Dämmstoffauflage (Ausführung nach TRGS 521);ca. 8485 m Abbruch von Leitungsisolierungen der Heizleitungen/ Frischwasserleitungen aus KMF-haltigem Material(Ausführung nach TRGS 521);ca. 3115 m Abbruch von Leitungsisolierungen der Abwasserleitungen aus KMF-haltigem Material (Ausführung nach TRGS 521);ca. 270 m² Abbruch von GK-Metallständerwänden und Vorsatzschalen mit KMF-Dämmstoff (Ausführung nach TRGS 521;ca. 16 m² Abbruch von Ständerwänden mit Holzbekleidung;ca. 17 St. Abbruch von asbesthaltigen Wand-Bekleidungsplatten in Kleinflächen (Ausführung nach TRGS 519);ca. 570 m² Abbruch Wand- und Bodenfliesen;ca. 1365 m² Abbruch von Zementestrich einschl. Fliesen- oder Natursteinbelag;ca. 1090 m² Abbruch von Verbundestrich auf Podesten und Treppenläufen;ca. 255 m² Abfräsen von ca 1,5 cm Beton auf Trittstufen;ca. 1335 m² Abbruch von nicht tragenden Schacht- und Trennwänden aus Mauerwerk, teilweise als Handabbruch;ca. 710 St. Brandschutz-Ertüchtigung von Heizleitungsdurchführungen in Decken, einschl. Entfernung KMF (Ausführung nach TRGS 521);ca. 3600 m Brandschutz-Ertüchtigung von Bauteilfugendurch Austausch der Fugenverfüllung;ca. 270 St. Herstellen und Schließen von Wand- und Deckendurchbrüchen unterschiedlicher Art und Größe in Bestandbauteilen;ca. 220 St. Erweiterung bestehender Wanddurchbrüche in Bestandswänden mit Überdeckung Betonsturz;ca. 3 St. Herstellen neuer Wanddurchbrüche/Türöffnungen in Bestandswänden mit Überdeckung Betonsturz;ca. 55 St. Herstellen von Kernbohrungen unterschiedlicher Art und Größe;ca. 50 St. Freistemmen von Bodenabläufen zum Austausch einschl. Schließen der Deckendurchbrüche in F90-Qualität;ca. 15 St. Erweiterung bestehender Wandöffnungen in Stahlbetonwänden durch Sägeschnitt, einschl. Abbruch und aller Beiarbeiten;ca. 655 m² Herstellen von Mauerwerkswänden F90 unterschiedlicher Mauerwerksgüten und Wandstärken, einschl. Öffnungen;ca. 15 m Aufmauern von Schwellen F90 in Einzellängen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 224113-2108/2498/3543 📞
Fax: +49 2241133165 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 037-060388
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 199-343153
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden Erklärungen und Nachweise, die zwingend unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: — vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars; — Leistungsverzeichnisse mit Preiseinträgen (auch in Form einer selbst erstellten Kurzfassung zulässig, der Originaltext ist allein verbindlich); — Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 3 und 4 VOB/A (Bestandteil des Angebotsformulars); — Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften); — Verzeichnis Unternehmerleistungen (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern). Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: — Formblatt "Referenzen"; — Verpflichtungserklärung "Tariftreue"; — Verpflichtungserklärung "soziale Kriterien"; — Verpflichtungserklärung "Frauenförderung". Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Hoch-, Straßen- und Brückenbau des Rhein - Sieg- Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die notwendigen Angaben für den Onlineabruf der Eignungsnachweise (Präqualifikationsverzeichnis, Präqualifizierungsnummer) anzugeben. In diesen Fällen sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise zu erbringen, die im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein - Sieg- Kreises registriert sind. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffern III.2.1 bis III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 6 EG Abs. 8 VOB/A). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter Ziffer III.2.1 bis 2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind zudem bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen konkreten Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Die unter Ziffer III.2.1 bis 2.3 aufgeführten Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein oder das Gültigkeitsdatum der ausstellenden Stelle überschritten haben. Auf Verlangen der Vergabestelle sind zur Prüfung Angaben zur Preisermittlung und Aufgliederungen wichtiger Einheitspreise unter Verwendung der vorgegebenen Preisblätter vorzulegen. Produkte sind auf Verlangen der Vergabestelle durch die Vorlage von Prüfzeugnisse, Zertifikate und Produktdatenblätter oder sonstige geeignete Unterlagen zum Eignungsnachweis der Hauptkomponenten des Angebots bzw. zum Nachweis der Gleichwertigkeit zu belegen. Vertragsbestandteile werden: -— Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Rhein-Sieg-Kreises für Ausführung von Bauleistungen, — Besonderen Vertragsbedingungen zur Ausführung von Bauleistungen (BVB), — Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Nordrhein - Westfalen (BVB TVgG-NRW / VOB). — Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), — Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). — Integritätsvertrag. Die vorgenannten Vertragsbedingungen und -entwürfe des Rhein-Sieg-Kreises können auf der Homepage des Rhein -Sieg -Kreises und/oder auf dem Vergabemarktplatz abgerufen werden. Rückfragen zur Leistungsbeschreibung, zum Vergabeverfahren und/oder zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax oder E-Mail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) an die Zentrale Vergabestelle des Rhein-Sieg-Kreises zu richten. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYD3Y
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Brandschutzsanierung des Kreishauses in Siegburg.
Hier: Abbruch- und Rohbauarbeiten.
Menge oder Umfang:
ca. 905 m² Gerüststellung in Kleinflächen für diverse Abbruch- und Demontagemaßnahmen in Schächten etc.;
ca. 650 m² Abbruch von WC-Trennwandanlagen einschl. Türen;
ca. 30 St Abbruch von Türen einschl. Zargen unterschiedlicher Materialien;
ca. 435 St. Abbruch Sanitärgegenstände;
ca. 210 m Abbruch Unterbaumöbel von Waschtischen , Teilabbruch einer Aktenförderanlage mit Förderbändern einschl. Metalltragkonstruktion und Einhausung;
ca. 25 m² Abbruch von Stahl-Gitterwänden einschl. enthaltener Gittertüren;
ca. 20250 m² Abbruch textiler Bodenbeläge einschl. Sockelleisten;
ca. 1510 m² Abbruch von Kunststoff-Bodenbelägen einschl. Sockelleisten;
ca. 4990 m² Abbruch von Aluminiumbaffeln unter Flurdecken, h bis 25 cm;
ca. 4990 m² Abbruch von Akustik-Rasterdecken einschl. UK, teilweise aus KMF-haltigem Material (Ausführung nach TRGS 521);
ca. 1325 m² Abbruch von GK-Decken einschl. UK, und teilweise aus KMFhaltigem Material bestehender Dämmstoffauflage (Ausführung nach TRGS 521);
ca. 8485 m Abbruch von Leitungsisolierungen der Heizleitungen/ Frischwasserleitungen aus KMF-haltigem Material(Ausführung nach TRGS 521);
ca. 3115 m Abbruch von Leitungsisolierungen der Abwasserleitungen aus KMF-haltigem Material (Ausführung nach TRGS 521);
ca. 270 m² Abbruch von GK-Metallständerwänden und Vorsatzschalen mit KMF-Dämmstoff (Ausführung nach TRGS 521;
ca. 16 m² Abbruch von Ständerwänden mit Holzbekleidung;
ca. 17 St. Abbruch von asbesthaltigen Wand-Bekleidungsplatten in Kleinflächen (Ausführung nach TRGS 519);
ca. 570 m² Abbruch Wand- und Bodenfliesen;
ca. 1365 m² Abbruch von Zementestrich einschl. Fliesen- oder Natursteinbelag;
ca. 1090 m² Abbruch von Verbundestrich auf Podesten und Treppenläufen;
ca. 255 m² Abfräsen von ca 1,5 cm Beton auf Trittstufen;
ca. 1335 m² Abbruch von nicht tragenden Schacht- und Trennwänden aus Mauerwerk, teilweise als Handabbruch;
ca. 710 St. Brandschutz-Ertüchtigung von Heizleitungsdurchführungen in Decken, einschl. Entfernung KMF (Ausführung nach TRGS 521);
ca. 3600 m Brandschutz-Ertüchtigung von Bauteilfugendurch Austausch der Fugenverfüllung;
ca. 270 St. Herstellen und Schließen von Wand- und Deckendurchbrüchen unterschiedlicher Art und Größe in Bestandbauteilen;
ca. 220 St. Erweiterung bestehender Wanddurchbrüche in Bestandswänden mit Überdeckung Betonsturz;
ca. 3 St. Herstellen neuer Wanddurchbrüche/Türöffnungen in Bestandswänden mit Überdeckung Betonsturz;
ca. 55 St. Herstellen von Kernbohrungen unterschiedlicher Art und Größe;
ca. 50 St. Freistemmen von Bodenabläufen zum Austausch einschl. Schließen der Deckendurchbrüche in F90-Qualität;
ca. 15 St. Erweiterung bestehender Wandöffnungen in Stahlbetonwänden durch Sägeschnitt, einschl. Abbruch und aller Beiarbeiten;
ca. 655 m² Herstellen von Mauerwerkswänden F90 unterschiedlicher Mauerwerksgüten und Wandstärken, einschl. Öffnungen;
ca. 15 m Aufmauern von Schwellen F90 in Einzellängen.
Referenznummer: 0001-22-14-VOB
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Sieg-Kreis;
Kaiser-Wilhelm-Platz 1;
53721 Siegburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 3 und 4 VOB/A;
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers (örtlichzuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (oder eine gleichwertige Urkunde der zuständigen bzw. vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters). Zu weiteren Einzelheiten wird auf § 7 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) verwiesen;
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b) Nachweis der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (z.B. Lohnausgleichskassen, Zusatzversorgungskassen, Urlaubskassen, überbetriebliche Ausbildungsstätten) über die ordnungsgemäße Beitragsentrichtung (oder eine gleichwertige Urkunde der zuständigen bzw. vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters). Zu weiteren Einzelheiten wird auf § 7 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) verwiesen.
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c) Bescheinigung in Steuersachen / Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bieters)
d) Nachweis der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters.
e) Nachweis der für den Betriebssitz zuständigen Handwerkskammer über das Vorliegen eines Handwerksrolleneintrages, bzw. Nachweis einer entsprechenden Ausnahmebewilligung für Unternehmen die ihren Betriebssitz nicht in Deutschland haben
f) Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung: Die Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für die zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
g) Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise der Nachunternehmer und Verleihern von Arbeitskräften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Art und Umfang der erbrachten und vollständig abgenommenen Leistungen, Ausführungszeitraum.
Mindeststandards:
a) Mindestens drei Referenzprojekte - unter Angabe des Auftraggebers (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten), des Auftragsvolumens, /-inhalts und der Ausführungszeit - mit folgenden Mindestanforderungen:
1.) abgeschlossene Bauleistungen (Fertigstellung ab 01/2010);
2.) Art der Arbeiten: Abbruch- und Rohbauarbeiten;
3.) Mindestauftragswert 8 % der Angebotssumme..
Referenzen, welche die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Der Auftrageber wird die angegebenen Referenzen stichprobenartig überprüfen. Falsche oder fehlerhafte Angaben führen zur Nichtberücksichtigung der angegebenen Referenz. Sofern hierdurch bedingt die geforderte Mindestanzahl an Referenzen nicht nachgewiesen wird, ist die projektspezifische Eignung nicht nachgewiesen. Das Angebot wird in diesem Fall von der Wertung ausgeschlossen.
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Für den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen.
Die Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern diese mindestens 250.000 EUR netto beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche ist in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme (einschließlich erteilter Nachträge) zu leisten, sofern diese mindestens 100.000 EUR netto beträgt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 16 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständige ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabemarktplatz Rheinland eingesehen und heruntergeladen werden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Zwingende Voraussetzungen für die Auftragsvergabe sind:
a) Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst -und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein - Westfalen (TVgG-NRW),
b) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. Vorgaben des TVgG-NRW sowie
c) Abgabe der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
d) der Abschluss eines Integritätsvertrags.
Die geforderten Erklärungen sowie der Vertragsentwurf können unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice/Vergabestelle) eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die Erklärungen zu a) und b) sind mit Angebotsabgabe, der unterschriebene Integritätsvertrag auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung der vorgenannten Erklärungen und ggf. angegebener Zertifikate unter Fristsetzung vor. Nicht fristgerecht vorgelegte Erklärungen führen zwingend zum Angebotsausschluss.
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Die Erklärung zu a) ist auch von Nachunternehmern oder Verleihern von Arbeitskräften vorzulegen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-04-23 📅
Öffnungsort: Kreishaus, Raum B 1.04, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus, Raum B 1.04, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hagen / Frau Boss / Herrn Wolter-Michaelis
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-12 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0001-22-14-VOB
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 199-343153
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden
Erklärungen und Nachweise, die zwingend unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars;
— Leistungsverzeichnisse mit Preiseinträgen (auch in Form einer selbst erstellten Kurzfassung zulässig, der Originaltext ist allein verbindlich);
— Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 3 und 4 VOB/A (Bestandteil des Angebotsformulars);
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften);
— Verzeichnis Unternehmerleistungen (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern).
Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Formblatt "Referenzen";
— Verpflichtungserklärung "Tariftreue";
— Verpflichtungserklärung "soziale Kriterien";
— Verpflichtungserklärung "Frauenförderung".
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Hoch-, Straßen- und Brückenbau des Rhein - Sieg- Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die notwendigen Angaben für den Onlineabruf der Eignungsnachweise (Präqualifikationsverzeichnis, Präqualifizierungsnummer) anzugeben. In diesen Fällen sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise zu erbringen, die im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein - Sieg- Kreises registriert sind.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffern III.2.1 bis III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 6 EG Abs. 8 VOB/A). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter Ziffer III.2.1 bis 2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind zudem bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen konkreten Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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Die unter Ziffer III.2.1 bis 2.3 aufgeführten Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein oder das Gültigkeitsdatum der ausstellenden Stelle überschritten haben.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind zur Prüfung Angaben zur Preisermittlung und Aufgliederungen wichtiger Einheitspreise unter Verwendung der vorgegebenen Preisblätter vorzulegen. Produkte sind auf Verlangen der Vergabestelle durch die Vorlage von Prüfzeugnisse, Zertifikate und Produktdatenblätter oder sonstige geeignete Unterlagen zum Eignungsnachweis der Hauptkomponenten des Angebots bzw. zum Nachweis der Gleichwertigkeit zu belegen.
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Vertragsbestandteile werden:
-— Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Rhein-Sieg-Kreises für Ausführung von Bauleistungen,
— Besonderen Vertragsbedingungen zur Ausführung von Bauleistungen (BVB),
— Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Nordrhein - Westfalen (BVB TVgG-NRW / VOB).
— Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
— Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
— Integritätsvertrag.
Die vorgenannten Vertragsbedingungen und -entwürfe des Rhein-Sieg-Kreises können auf der Homepage des Rhein -Sieg -Kreises und/oder auf dem Vergabemarktplatz abgerufen werden.
Rückfragen zur Leistungsbeschreibung, zum Vergabeverfahren und/oder zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax oder E-Mail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) an die Zentrale Vergabestelle des Rhein-Sieg-Kreises zu richten.
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Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYD3Y

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: 50667
Postleitzahl: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2014/S 037-060388 (2014-02-18)