Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und sperrige Abfälle

Gemeinde Linsengericht

Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier, sperrige Gartenabfälle und Sperrmüll nach dem Abrufsystem.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-08 Auftragsbekanntmachung
2015-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Restmüllabfuhr 2-wöchentlich, tlw. 4-wöchentlich (60 l) bzw. wöchentlich (1 100 l). Menge: ca. 920 Mg/a,Bioabfallabfuhr, ca. 23 Leerungen pro Jahr. Im Dez-Feb. erfolgt die Entleerung im 4wöchentlichen Abfuhrrhythmus.Menge: ca. 1 500 Mg/a,Abfuhr von Restmüll- und Windelsäcken, ca. 3 500 Säcke im Jahr,Abfuhr von Bioabfallsäcken, ca. 80-200 Säcke im Jahr,Abfuhr von Altpapier monatlich, ca. 820 Mg/a,Sperrmüllabfuhr nach dem Abrufsystem, ca. 400 Mg/a (Mengenaufkommen deutlich schwankend),Grünabfallabfuhr, 2-mal im Jahr im Frühjahr und Herbst in den Zeiträumen 10.-30.April und 10.-30.November, ca. 50-100 Mg/a,Entleerung von Restmüllbehältern, ca. 3 290 MGB 60 bis 1 100 l,Entleerung von Bioabfallbehältern, ca. 3 020 MGB 80 bis 240 l,Entleerung von Behältern für PPK, ca. 3 230 MGB 240l und 1 100 l.Die Behälter stehen im Eigentum der Gemeinde.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Linsengericht
Postanschrift: Amtshofstraße 1
Postleitzahl: 63589
Postort: Linsengericht
Kontakt
Internetadresse: http://www.linsengericht.de 🌏
E-Mail: klaus.hofmann@linsengericht.de 📧
Telefon: +49 6051709124 📞
Fax: +49 6051709155 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 154-277101
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen. Nachr. HAD-Ref.: 201/365. Nachr. V-Nr/AKZ: Linsg 01/14.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier, sperrige Gartenabfälle und Sperrmüll nach dem Abrufsystem.
Menge oder Umfang:
Restmüllabfuhr 2-wöchentlich, tlw. 4-wöchentlich (60 l) bzw. wöchentlich (1 100 l). Menge: ca. 920 Mg/a,
Bioabfallabfuhr, ca. 23 Leerungen pro Jahr. Im Dez-Feb. erfolgt die Entleerung im 4wöchentlichen Abfuhrrhythmus.
Menge: ca. 1 500 Mg/a,
Abfuhr von Restmüll- und Windelsäcken, ca. 3 500 Säcke im Jahr,
Abfuhr von Bioabfallsäcken, ca. 80-200 Säcke im Jahr,
Abfuhr von Altpapier monatlich, ca. 820 Mg/a,
Sperrmüllabfuhr nach dem Abrufsystem, ca. 400 Mg/a (Mengenaufkommen deutlich schwankend),
Grünabfallabfuhr, 2-mal im Jahr im Frühjahr und Herbst in den Zeiträumen 10.-30.April und 10.-30.November, ca. 50-100 Mg/a,
Entleerung von Restmüllbehältern, ca. 3 290 MGB 60 bis 1 100 l,
Entleerung von Bioabfallbehältern, ca. 3 020 MGB 80 bis 240 l,
Entleerung von Behältern für PPK, ca. 3 230 MGB 240l und 1 100 l.
Die Behälter stehen im Eigentum der Gemeinde.
Referenznummer: Linsg 01/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Linsengericht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis.
Will sich ein Bieter auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht möglich bezüglich der Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Partnerunternehmens in einer Bietergemeinschaft, eines Nachunternehmers o. ä.) berufen (Eignungsleihe), so hat er dies im Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A).
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung der Abfalleinsammlung bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Dazu ist das den Verdingungsunterlagen auf CD-R beigefügte Formular Umsatzangaben zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden.
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Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
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Zur Eignungsleihe: wie unter III.2.1) aufgeführt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Formular Referenzen Abfallabfuhr.doc“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R) über den Zeitraum der vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen mit Behältersystem mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber. Der Bieter muss nachweisen , dass er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion von mindestens 3 000 MGB logistisch beherrscht. Das heißt, dass er über die genannten 3 Jahre die Behälterentleerung selbst in den benannten Gebieten durchgeführt haben muss und, dass die Sammelgebiete von einem Standort des Bieters (z. B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass er sich vergewissert, dass der Bieter über langjährige (mind. 3 Jahre) Erfahrung verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Referenzen Abfallabfuhr“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R, Anlage 1).
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Zur Eignungsleihe: wie unter III.2.1) aufgeführt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards:
Darstellung des für die ausgeschriebene Leistung erforderlichen Fahrzeug- und Personaleinsatzes einschließlich Benennung der Sammelleistungen, die der Angebotskalkulation zugrunde liegen. Aus den Angaben und Darlegungen muss hervorgehen, dass die Leistung entsprechend den Anforderungen der Verdingungsunterlagen sicher zu erbringen ist (Kapazitätsnachweis). Die anzugebenden Sammelleistungen beziehen sich auf die anzugebende durchschnittliche Behälterentleerungszahl (Restmüll, Bioabfall und PPK) oder die Abfuhrmenge (Sperrmüll, Grünabfall) pro Tag incl. Zeitbedarf für die Abfalleinsammeltätigkeit und Gesamteinsatzstunden pro Tag und Sammelfahrzeug sowie die Angabe der für die Sammlung erforderliche Anzahl an Sammelfahrzeugen. Hierzu ist das den Verdingungsunterlagen auf CD-R beigefügte Formular „Kapazitätsnachweis“ zu verwenden.
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Zur Eignungsleihe: wie unter III.2.1) aufgeführt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaft in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme (Summe der Jahresvergütungen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Abrechnung der erbrachten Leistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mit dem Angebot hat die Bietergemeinschaft die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach §1 GWB belegen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung des Erstattungsbetrags für Verdingungsunterlagen incl. CD-R auf das Konto PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs, Ko-Nr. 0953651600 BLZ 820 800 00 oder IBAN DE76 820800000953651600, BIC DRESDEFF827. Nachweis der Einzahlung durch bankbestätigtem Überweisungsträger oder ähnliches. Nachweise, die per Fax oder E-Mail eingehen, werden als Einzahlungsnachweise akzeptiert. Der Betrag wird quittiert.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hofmann
Name: PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs
Postanschrift: Auf dem Wassergraben 18
Postort: Bad Sooden-Allendorf
Postleitzahl: 37242
Kontaktperson: Herrn Kuhs
Telefon: +49 565291627 📞
E-Mail: mail@paw-kuhs.de 📧
Fax: +49 565291629 📠
URL für weitere Informationen: http://www.paw-kuhs.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.paw-kuhs.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Linsg 01/14
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Nachr. HAD-Ref.: 201/365.
Nachr. V-Nr/AKZ: Linsg 01/14.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 107 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI.4.1) zu entnehmen.
Quelle: OJS 2014/S 154-277101 (2014-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 099-180659
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 154-277101
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 201/374. Nachr. V-Nr/AKZ: Linsg 01/14.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-27 📅
Name: Gittner Entsorgung und Recycling GmbH
Postanschrift: Niddastraße 36
Postort: Florstadt
Postleitzahl: 61197
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 099-180659 (2015-05-21)