Abnahme und Entsorgung von Bioabfällen 2015/2016
Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH
Abnahme und Entsorgung der im Entsorgungsgebiet der Stadt Halle anfallenden getrennt erfassten Bioabfälle (braune Tonne). Die Anlieferung der auf 8 200 bis 9 200 Mg per anno geschätzten Bioabfälle (d. h. 16 400-18 400 Mg in der gesamten Vertragslaufzeit) erfolgt durch die HWS an eine vom Auftragnehmer zu benennende geeignete Abladestation. Die Laufzeit des Vertrages ist für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2016 vorgesehen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-04.
Wer? Wie?- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-04-04 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2014-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH
Postanschrift: Bornknechtstraße 5
Postleitzahl: 06108
Postort: Halle
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-halle.de 🌏
E-Mail: gunnar.eltz@hws-halle.de 📧
Telefon: +49 3455814199 📞
Fax: +49 3455814122 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 070-120920
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Referenznummer: 010-14/A 10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle/Saale.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf
Herrn Gunnar Eltz
Internetadresse: www.stadtwerke-halle.de 🌏
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 010-14/A 10
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt
Wiederkehrender Auftrag
Frühjahr 2016.
Quelle: OJS 2014/S 070-120920 (2014-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Entsorgungsgegenstand sind gemischte Siedlungsabfälle, und zwar getrennt erfasste Bioabfälle (braune Tonne) gem. AVV 200301.Die durch die HWS angelieferten Mengen an die Entsorgungsanlage werden auf 8 200-9 200 Mg per anno (d. h. 16 400-18 400 Mg in der gesamten Vertragslaufzeit) geschätzt.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH
Postanschrift: Bornknechtstraße 5
Postleitzahl: 06108
Postort: Halle
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-halle.de 🌏
E-Mail: gunnar.eltz@hws-halle.de 📧
Telefon: +49 3455814199 📞
Fax: +49 3455814122 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 070-120920
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abnahme und Entsorgung der im Entsorgungsgebiet der Stadt Halle anfallenden getrennt erfassten Bioabfälle (braune Tonne). Die Anlieferung der auf 8 200 bis 9 200 Mg per anno geschätzten Bioabfälle (d. h. 16 400-18 400 Mg in der gesamten Vertragslaufzeit) erfolgt durch die HWS an eine vom Auftragnehmer zu benennende geeignete Abladestation. Die Laufzeit des Vertrages ist für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2016 vorgesehen.
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Entsorgungsgegenstand sind gemischte Siedlungsabfälle, und zwar getrennt erfasste Bioabfälle (braune Tonne) gem. AVV 200301.
Die durch die HWS angelieferten Mengen an die Entsorgungsanlage werden auf 8 200-9 200 Mg per anno (d. h. 16 400-18 400 Mg in der gesamten Vertragslaufzeit) geschätzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle/Saale.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage Handelsregisterauszug oder Berufsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, nicht älter als 6 Monate. Bescheinigung der zuständigen Stellen oder formlose Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in § 6 IV und § 6 VI a-c VOL/A-EG genannten Ausschlussgründe auf ihn nicht zutreffen. Bescheinigungen der zuständigen Stellen des jeweiligen Landes (Kopien ausreichend) oder formlose Eigenerklärung des Bieters aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes ordnungsgemäß erfüllt hat.
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Bei Vorlage von Bescheinigungen von Krankenkassen muss aus diesen Bescheinigungen hervorgehen, dass die vorgelegten Nachweise zumindest 80 % der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter abdecken. Kopien der zuständigen Stellen sind zunächst ausreichend. Originale sind nur auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Verbindliche Nennung der Bietergemeinschaftspartner (soweit vorhanden) sowie der Federführung. Nennung der Nachunternehmer (soweit relevant).
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Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Entsorgung von Bioabfällen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
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Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit setzt voraus, dass zumindest im Durchschnitt der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens zumindest das 1,5-fache des Jahresauftragswertes der angebotenen Leistung beträgt und der Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Entsorgung von Bioabfällen im Durchschnitt den Jahresauftragswert erreicht. Unternehmen, die noch keine 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bestehen, müssen die Umsatzangaben der bisherigen Geschäftstätigkeit angeben. Dies wird dann als ausreichend erachtet, wenn zumindest die vorgenannten Umsatzhöhen in einem Jahr erreicht werden.
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Vorlage einer Kopie der Betriebserlaubnis, aus der hervorgeht, dass die für die Entsorgung der Bioabfälle genannte Anlage zur Entsorgung der getrennt erfassten Bioabfälle die erforderliche Genehmigung besitzt; der Bieter muss ein Entsorgungsfachbetriebszertifikat oder gleichwertiges Zertifikat vorlegen.
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Referenzaufträge der letzten 3 Jahre bezüglich der Entsorgung von Bioabfällen mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer sowie die jährlichen Entsorgungsmenge (bitte verwenden Sie die Formblätter unter VI und füllen diese vollständig aus).
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Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte
Wird die Entsorgungsanlage nicht vom Bieter selbst betrieben, sondern von Mutter- oder Tochtergesellschaften oder sonstigen Dritten, hat er eine schriftliche Erklärung des Betreibers der genannten Entsorgungsanlage vorzulegen, worin dieser sich verpflichtet, im Auftragsfall die vertragsgegenständlichen Abfallmengen in der genannten Anlage zu entsorgen (bitte verwenden Sie hierzu das Formblatt unter V).
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung der Pflichten aus diesem Vertrag sowie als Sicherheit für etwa anfallende Schadenersatzansprüche oder Vertragsstrafen und etwaige Rückzahlungsansprüche wegen Überzahlung hat der Auftragnehmer eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der euro-päischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts in Höhe von 5 % der voraussichtlich anfallenden Nettoauftragssumme (bei 17 400 Mg anfallender Bioabfälle) binnen 18 Kalendertagen nach Auftragserteilung der HWS zu übergeben. Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, der Vorausklage sowie der Aufrechnung gemäß §§ 770, 771 BGB und den Verzicht auf Hinterlegung enthalten. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers.
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Der Auftragnehmer hat im Auftragsfalle nachzuweisen, dass er die standortbezogenen Sicherheitsleistung nach §§ 12 und 17 BImSchG erbracht hat.
Der Auftragnehmer ist im Auftragsfalle verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Umweltbasisdeckungsversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden und 1 000 000 EUR je Schadensfall für Sachschäden und sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden abzuschließen. Dies hat der Auftragnehmer binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss nachzuweisen.
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Monatliche Rechnungslegung.
10 Kalendertage 4 % Skonto, 21 Kalendertage netto.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf
Herrn Gunnar Eltz
Internetadresse: www.stadtwerke-halle.de 🌏
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 010-14/A 10
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Im Hinblick auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen weisen wir auf folgendes hin:
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1. der Bieter den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich (i. d. R. innerhalb von 3-5 Tagen ab Kenntnis) gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (s. insoweit auch § 107 Abs. 3 GWB).
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt
Wiederkehrender Auftrag
Frühjahr 2016.
Quelle: OJS 2014/S 070-120920 (2014-04-04)
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