Abriss und Neubau der Staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck – Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-9
Die Staatliche Berufsschule Fürstenfeldbruck am Standort Hans-Sachs-Straße soll abschnittsweise abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Gebäude der Berufsschule Fürstenfeldbruck, bestehend aus einem Hauptgebäude und vier Werkstattgebäuden wurden 1955 errichtet und in den Jahren 1979 bis 1983 erweitert.
Eine Sanierung stellte sich durch die verschiedenen Untersuchungen der letzten Jahre als unwirtschaftlich heraus. Es wurde entschieden, einen Neubau der Berufsschule am bisherigen Standort umzusetzen. Dies bedeutet, dass der Neubau in Abhängigkeit von Interimslösungen und Teilabriss in Etappen realisiert werden muss. Der laufende Schulbetrieb bleibt während der Bauphase in Teilabschnitten erhalten.
Beschult werden Berufe aus dem kaufmännischen und medizinischen Bereich sowie Friseure, KFZ-Mechatroniker, IT-, Elektro- und Metall – Berufe.
Das Raumprogramm der Berufsschule sieht für den Neubau eine förderfähige Fläche von ca. 6 200 m² vor. In der Planung zu berücksichtigen ist dabei der fließende Wechsel von praktischem Fachunterricht und theoretischem Unterricht, beides soll im gleichen Raum stattfinden. Hierfür werden sogenannte „Integrierte Fachräume" benötigt.
Unabwägbarkeiten bezügl. u. a. der Freimachung sind nicht bekannt. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung muss noch mit der Stadt Fürstenfeldbruck geklärt werden. Das Grundstück ist erschlossen, ein Fernwärmeanschluss ist vorhanden. Die Schüler der nahegelegenen FOS/BOS nutzen einen Teil der Werkstätten.
Terminvorausschau:
— Planungsbeginn nach Abschluss VOF, voraussichtlich IV. Quartal 2014,
— Bauzeit angenommen in mehreren Abschnitten im laufenden Schulbetrieb.
Die zu vergebenden Leistungen sind auf der Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie zu erbringen. Diese wird den präqualifizerten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
“Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 2 (teilweise) und...”
Menge oder Umfang
Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 2 (teilweise) und Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.Dabei sollen zunächst die Leistungsphase 2 (Vorplanung (teilweise)) und Leistungsphasen 3+4 (Entwurfsplanung sowie Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Landrat Herrn Thomas Karmasin
Postanschrift: Münchner Straße 32
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaftgemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaftgemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
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Quelle: OJS 2014/S 200-353528 (2014-10-15)