Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erweiterung und Wartung einer MicroStrategy-Anwendung (DiAna) zur Unterstützung komplexer Datenanalysen des AOK-Systems über das Intranet
Der AOK-Bundesverband unterstützt die AOKs bei der Durchführung komplexer Analysen auf einem anonymisierten Datenbestand aller AOK-Versicherten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung sowie Erweiterung einer bereits bestehenden Anwendung und die Unterstützung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der analytischen Funktionalitäten. Es handelt sich um eine geführte Anwendung, in welcher feste Berichte bzw. Dashboards angeboten werden, die es dem Anwender ermöglichen, komplexe Fragestellungen zu beantworten. Hierbei werden vor allem explorative Analysen unterstützt, die auf den anonymisierten Leistungsdaten der 24 Mio. Versicherten variable Abfragen generieren. Für die Anwendung wurden einige Features teilweise über SDK implementiert (z.B. eine Import-Export Schnittstelle, die es ermöglicht, Prompt-Antworten bestehender Berichte auszulesen und auch wieder einzulesen sowie Anpassungen der Webdarstellung). Zudem wurde exemplarisch eine Mobile-Anwendung für einen kleinen Nutzerkreis entwickelt. Die Berichte sind so gestaltet, dass der Anwender die jeweiligen Leistungsbereiche selbständig auswählen und analysieren kann, ohne dabei größere IT-Kenntnisse vorauszusetzen. Die derzeit implementierten Berichte haben in der Regel eine Laufzeit von ca. 1 Minute. Derzeit sind drei Basis-Berichte definiert, die auf komplexen Filterkriterien aufsetzen und die Ergebnisse tabellarisch sowie grafisch (Dashboard) darstellen. Über komplexe hierarchische Prompts ist es dem Anwender möglich, flexibel Abfragen auf dem Versorgungsspektrum der AOK-Versicherten zusammenzustellen. Die der Anwendung zugrunde liegende Datenbank ist in DB2 implementiert und umfasst derzeit ca. 12 TB Daten (jährlicher Zuwachs beträgt ca. 350 GB Rohdaten). Die Anwendung basiert auf MicroStrategy 9.3. Die MicroStrategy-Metadaten liegen in einer Oracle-Datenbank. Derzeit ist die Anwendung in einer 3 Schichten Architektur aufgebaut. Bestehend aus Produktiv-, Test- und Entwicklungssystem. Der Zugriff erfolgt online über das gesicherte AOK-Intranet. Folgende Erweiterungen sind vorgesehen: — Anwendung für die bestehenden Berichtstypen um weitere Kriterien (Attribute) und Metriken ergänzen, — Einfache sowie komplexe Zeitreihen — Komplexere Drillmöglichkeiten für eine definierte Versichertenpopulation in deren Leistungsspektrum — Erweiterte Ergebnisdarstellung um weitere Dimensionen — Überprüfen und Optimieren der Berichte zur Abbildung komplexer Regelstrukturen (beliebige Verknüpfungsmöglichkeiten der Kriterien von UND/ODER sowie UND NICHT) — Unterstützung bei MicroStrategy Upgrades und der damit verbundenen Projektmigration (insbesondere der SDK-Features) auf aktuelle Versionen — Erweiterung und Produktivschaltung der Mobile-Anwendung Die Beschreibung und Umsetzung der Anwendung ist modul- bzw. featurebasiert. Dabei wird die Priorisierung und die Realisierung der Module/Features in Abhängigkeit von gesetzlichen Vorgaben oder Änderungen der Analyseanforderungen der AOKs festgelegt. Die einzelnen Module/Aufgaben werden en bloc konzipiert und umgesetzt. Die Entwicklung erfolgt hierbei stets in einer Entwicklungsumgebung und wird schrittweise über die Testumgebung in die Produktivumgebung unter Verwendung des Object Managers implementiert. In jedem Schritt wird mit Hilfe des Integrity Managers die Korrektheit der Anwendung und der neuen Features geprüft. Die Implementierung in die Produktivumgebung erfolgt erst nach abschließender Prüfung durch den Auftraggeber. Erst nach Abnahme eines Modules durch den Auftraggeber wird mit der Bearbeitung eines weiteren begonnen. Gegebenenfalls können im Projektverlauf auch neue, ergänzende Module definiert werden. Aufträge erfolgen in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Zuweilen kann eine sehr schnelle Umsetzung einzelner Featurewünsche notwendig sein. Ausgehend von konkreten Featurewünschen soll deren Machbarkeit jeweils von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgeschätzt und der einzuschlagende Weg ebenfalls gemeinsam diskutiert werden. Dabei wird vom Auftraggeber ein agiler Softwareentwicklungsstil mit regelmäßigen Prototyp-Lieferungen und gemeinsamer kontinuierlicher Anpassung der Spezifikation erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeber ist der AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleiteteTeilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehensein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – DiAna2014“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 9.5.2014, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Silke Beckmann,
— Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „DiAna 2014 “ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unterZiffer III.2.3) (1b) bis (3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3) (1a) sowie (4) bis (10) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaftübernommen hat.
(8) Allgemeiner Hinweis für den Einsatz von Unterauftragnehmern:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.3) (4) und (6) bis (8) sind für jeden Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) des/der genannten Unterauftragnehmer/s können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(1) Auftraggeber ist der AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleiteteTeilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehensein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – DiAna2014“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 9.5.2014, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „DiAna 2014 “ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unterZiffer III.2.3) (1b) bis (3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3) (1a) sowie (4) bis (10) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaftübernommen hat.
(8) Allgemeiner Hinweis für den Einsatz von Unterauftragnehmern:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.3) (4) und (6) bis (8) sind für jeden Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) des/der genannten Unterauftragnehmer/s können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband unterstützt die AOKs bei der Durchführung komplexer Analysen auf einem anonymisierten Datenbestand aller AOK-Versicherten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung sowie Erweiterung einer bereits bestehenden Anwendung und die Unterstützung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der analytischen Funktionalitäten.
Der AOK-Bundesverband unterstützt die AOKs bei der Durchführung komplexer Analysen auf einem anonymisierten Datenbestand aller AOK-Versicherten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung sowie Erweiterung einer bereits bestehenden Anwendung und die Unterstützung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der analytischen Funktionalitäten.
Es handelt sich um eine geführte Anwendung, in welcher feste Berichte bzw. Dashboards angeboten werden, die es dem Anwender ermöglichen, komplexe Fragestellungen zu beantworten. Hierbei werden vor allem explorative Analysen unterstützt, die auf den anonymisierten Leistungsdaten der 24 Mio. Versicherten variable Abfragen generieren.
Es handelt sich um eine geführte Anwendung, in welcher feste Berichte bzw. Dashboards angeboten werden, die es dem Anwender ermöglichen, komplexe Fragestellungen zu beantworten. Hierbei werden vor allem explorative Analysen unterstützt, die auf den anonymisierten Leistungsdaten der 24 Mio. Versicherten variable Abfragen generieren.
Für die Anwendung wurden einige Features teilweise über SDK implementiert (z.B. eine Import-Export Schnittstelle, die es ermöglicht, Prompt-Antworten bestehender Berichte auszulesen und auch wieder einzulesen sowie Anpassungen der Webdarstellung).
Zudem wurde exemplarisch eine Mobile-Anwendung für einen kleinen Nutzerkreis entwickelt.
Die Berichte sind so gestaltet, dass der Anwender die jeweiligen Leistungsbereiche selbständig auswählen und analysieren kann, ohne dabei größere IT-Kenntnisse vorauszusetzen. Die derzeit implementierten Berichte haben in der Regel eine Laufzeit von ca. 1 Minute.
Die Berichte sind so gestaltet, dass der Anwender die jeweiligen Leistungsbereiche selbständig auswählen und analysieren kann, ohne dabei größere IT-Kenntnisse vorauszusetzen. Die derzeit implementierten Berichte haben in der Regel eine Laufzeit von ca. 1 Minute.
Derzeit sind drei Basis-Berichte definiert, die auf komplexen Filterkriterien aufsetzen und die Ergebnisse tabellarisch sowie grafisch (Dashboard) darstellen. Über komplexe hierarchische Prompts ist es dem Anwender möglich, flexibel Abfragen auf dem Versorgungsspektrum der AOK-Versicherten zusammenzustellen.
Derzeit sind drei Basis-Berichte definiert, die auf komplexen Filterkriterien aufsetzen und die Ergebnisse tabellarisch sowie grafisch (Dashboard) darstellen. Über komplexe hierarchische Prompts ist es dem Anwender möglich, flexibel Abfragen auf dem Versorgungsspektrum der AOK-Versicherten zusammenzustellen.
Die der Anwendung zugrunde liegende Datenbank ist in DB2 implementiert und umfasst derzeit ca. 12 TB Daten (jährlicher Zuwachs beträgt ca. 350 GB Rohdaten). Die Anwendung basiert auf MicroStrategy 9.3. Die MicroStrategy-Metadaten liegen in einer Oracle-Datenbank. Derzeit ist die Anwendung in einer 3 Schichten Architektur aufgebaut. Bestehend aus Produktiv-, Test- und Entwicklungssystem. Der Zugriff erfolgt online über das gesicherte AOK-Intranet.
Die der Anwendung zugrunde liegende Datenbank ist in DB2 implementiert und umfasst derzeit ca. 12 TB Daten (jährlicher Zuwachs beträgt ca. 350 GB Rohdaten). Die Anwendung basiert auf MicroStrategy 9.3. Die MicroStrategy-Metadaten liegen in einer Oracle-Datenbank. Derzeit ist die Anwendung in einer 3 Schichten Architektur aufgebaut. Bestehend aus Produktiv-, Test- und Entwicklungssystem. Der Zugriff erfolgt online über das gesicherte AOK-Intranet.
Folgende Erweiterungen sind vorgesehen:
— Anwendung für die bestehenden Berichtstypen um weitere Kriterien (Attribute) und Metriken ergänzen,
— Einfache sowie komplexe Zeitreihen
— Komplexere Drillmöglichkeiten für eine definierte Versichertenpopulation in deren Leistungsspektrum
— Erweiterte Ergebnisdarstellung um weitere Dimensionen
— Überprüfen und Optimieren der Berichte zur Abbildung komplexer Regelstrukturen (beliebige Verknüpfungsmöglichkeiten der Kriterien von UND/ODER sowie UND NICHT)
— Unterstützung bei MicroStrategy Upgrades und der damit verbundenen Projektmigration (insbesondere der SDK-Features) auf aktuelle Versionen
— Erweiterung und Produktivschaltung der Mobile-Anwendung
Die Beschreibung und Umsetzung der Anwendung ist modul- bzw. featurebasiert. Dabei wird die Priorisierung und die Realisierung der Module/Features in Abhängigkeit von gesetzlichen Vorgaben oder Änderungen der Analyseanforderungen der AOKs festgelegt.
Die Beschreibung und Umsetzung der Anwendung ist modul- bzw. featurebasiert. Dabei wird die Priorisierung und die Realisierung der Module/Features in Abhängigkeit von gesetzlichen Vorgaben oder Änderungen der Analyseanforderungen der AOKs festgelegt.
Die einzelnen Module/Aufgaben werden en bloc konzipiert und umgesetzt. Die Entwicklung erfolgt hierbei stets in einer Entwicklungsumgebung und wird schrittweise über die Testumgebung in die Produktivumgebung unter Verwendung des Object Managers implementiert. In jedem Schritt wird mit Hilfe des Integrity Managers die Korrektheit der Anwendung und der neuen Features geprüft.
Die einzelnen Module/Aufgaben werden en bloc konzipiert und umgesetzt. Die Entwicklung erfolgt hierbei stets in einer Entwicklungsumgebung und wird schrittweise über die Testumgebung in die Produktivumgebung unter Verwendung des Object Managers implementiert. In jedem Schritt wird mit Hilfe des Integrity Managers die Korrektheit der Anwendung und der neuen Features geprüft.
Die Implementierung in die Produktivumgebung erfolgt erst nach abschließender Prüfung durch den Auftraggeber. Erst nach Abnahme eines Modules durch den Auftraggeber wird mit der Bearbeitung eines weiteren begonnen. Gegebenenfalls können im Projektverlauf auch neue, ergänzende Module definiert werden.
Die Implementierung in die Produktivumgebung erfolgt erst nach abschließender Prüfung durch den Auftraggeber. Erst nach Abnahme eines Modules durch den Auftraggeber wird mit der Bearbeitung eines weiteren begonnen. Gegebenenfalls können im Projektverlauf auch neue, ergänzende Module definiert werden.
Aufträge erfolgen in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Zuweilen kann eine sehr schnelle Umsetzung einzelner Featurewünsche notwendig sein. Ausgehend von konkreten Featurewünschen soll deren Machbarkeit jeweils von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgeschätzt und der einzuschlagende Weg ebenfalls gemeinsam diskutiert werden. Dabei wird vom Auftraggeber ein agiler Softwareentwicklungsstil mit regelmäßigen Prototyp-Lieferungen und gemeinsamer kontinuierlicher Anpassung der Spezifikation erwartet.
Aufträge erfolgen in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Zuweilen kann eine sehr schnelle Umsetzung einzelner Featurewünsche notwendig sein. Ausgehend von konkreten Featurewünschen soll deren Machbarkeit jeweils von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgeschätzt und der einzuschlagende Weg ebenfalls gemeinsam diskutiert werden. Dabei wird vom Auftraggeber ein agiler Softwareentwicklungsstil mit regelmäßigen Prototyp-Lieferungen und gemeinsamer kontinuierlicher Anpassung der Spezifikation erwartet.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit höchstens zweimal jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE, Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis in Kopie über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister), in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (deutsche beglaubigte Übersetzung), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate ist.
(1) Aktueller Nachweis in Kopie über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister), in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (deutsche beglaubigte Übersetzung), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate ist.
(2) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Straftaten verurteilt worden ist und dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft sowie Zusicherung, dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
(2) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Straftaten verurteilt worden ist und dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft sowie Zusicherung, dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
(3) Hinweis: Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen:
— Personenschäden: mindestens 500 000 EUR ,
— Sachschäden: mindestens 1 000 000 EUR,
— Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen mindestens 1 000 000 EUR.
Beinhaltet der Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung eine Befristung, verlängert sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages jedoch automatisch, so ist zuzusichern, dass das Versicherungsverhältnis nicht innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Frist gekündigt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beinhaltet der Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung eine Befristung, verlängert sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages jedoch automatisch, so ist zuzusichern, dass das Versicherungsverhältnis nicht innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Frist gekündigt wurde.
Alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in vorgenannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese unverzüglich vor Zuschlagserteilung abgeschlossen und dem Auftraggeber vorgelegt wird.
(3) Hinweis: Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1a) Unternehmensdarstellung: Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Angabe der Standorte, Liste verbundener Unternehmen im Sinne des Konzernrechts und strategischer Partner. Übersicht der Tätigkeitsfelder des Unternehmens, Produkt- und Dienstleistungspalette, Kompetenzen.
(1a) Unternehmensdarstellung: Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Angabe der Standorte, Liste verbundener Unternehmen im Sinne des Konzernrechts und strategischer Partner. Übersicht der Tätigkeitsfelder des Unternehmens, Produkt- und Dienstleistungspalette, Kompetenzen.
(1b) Angabe der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter in Festanstellung und freier Mitarbeit der letzten drei Geschäftsjahre.
(2) Vorlage von Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Es sind jeweils mindestens zwei Referenzen aus den folgenden vier Bereichen vorzulegen:
(2) Vorlage von Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Es sind jeweils mindestens zwei Referenzen aus den folgenden vier Bereichen vorzulegen:
1. Entwicklung von MicroStrategy-Applikationen. Dabei muss mindestens aus einer Referenz die Verwendung von komplexen Filterkriterien erkennbar sein.
2. Anwendungen auf Basis großer Datenmengen im Terrabyte-Bereich (unter DB2 oder vergleichbaren relationalen Enterprise-Datenbanken) mit optimierter MicroStrategy Modellierung für performante Abfragen.
3. Entwicklungen mit SDK (Web und Intelligence).
4. Entwicklung von Mobilen Anwendungen.
Ein Referenzprojekt kann dabei zur Abdeckung der verschiedenen Bereiche auch mehrfach eingereicht werden (Beispiel: Mit dem Referenzprojekt können Erfahrungen mit der Entwicklung von MicroStrategy-Applikationen und von Entwicklungen mit SDK (Web und Intelligence) nachgewiesen werden).
Ein Referenzprojekt kann dabei zur Abdeckung der verschiedenen Bereiche auch mehrfach eingereicht werden (Beispiel: Mit dem Referenzprojekt können Erfahrungen mit der Entwicklung von MicroStrategy-Applikationen und von Entwicklungen mit SDK (Web und Intelligence) nachgewiesen werden).
Es ist von Vorteil, wenn aus der Referenz hervorgeht, dass der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft Kenntnisse in Bezug auf den Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen hat. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben. Dabei ist jeweils darzustellen, wie die Dokumentation des Projektes erfolgte. Es sind insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
Es ist von Vorteil, wenn aus der Referenz hervorgeht, dass der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft Kenntnisse in Bezug auf den Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen hat. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben. Dabei ist jeweils darzustellen, wie die Dokumentation des Projektes erfolgte. Es sind insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
a) Angabe des öffentlichen/privaten Auftraggebers,
b) Für eventuelle Rückfragen Benennung eines Ansprechpartners beim öffentlichen/privaten Auftraggeber (Name des Ansprechpartner, Telefonnummer, Tele-fax/E-Mail),
c) Branche des öffentlichen/privaten Auftraggebers,
d) Angabe des Leistungszeitraums,
e) Angabe des Auftragswertes (freiwillig),
f) Schriftliche Darstellung der im Rahmen des Referenzprojektes erbrachten Tätigkeiten und des Umfangs der Leistungen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
g) Angaben zur Dokumentation des Projektes.
(3) Es ist ein produktives Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden darf. Das produktive Kernteam soll mindestens aus einem/-r Anwendungsentwickler/-in bestehen.
Für das Personal des Kernteams sind folgende Nachweise (in Form von Lebensläufen / Eigenerklärungen) zu erbringen:
(a) Darstellung der beruflichen Befähigung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Referenzen des gesamten Personals, welches für die Durchführung des Auftrages vorgesehen ist.
Jedes Mitglied des produktiven Projektteams muss über einen Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss im Bereich Informatik/Mathematik oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen.
Ferner muss das Personal über Berufserfahrung im Bereich der Anwendungsentwicklung unter MicroStrategy (bis mindestens zur Version 9.3) verfügen.
Kenntnisse in Bezug auf den Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen sind für jedes Mitglied des Projektteams – insbesondere für das Mitglied, welches maßgeblich die Anwendungsentwicklung mit komplexen Filterkriterien durchführt - nachzuweisen.
(b) Um die Ausrichtung des Projekts nach aktuellen Standards zu gewährleisten, ist mindestens für das produktive Team nachzuweisen, dass regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen und mindestens eine Zertifizierung zu MicroStrategy Certified Developer (MCD) vorliegt.
(b) Um die Ausrichtung des Projekts nach aktuellen Standards zu gewährleisten, ist mindestens für das produktive Team nachzuweisen, dass regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen und mindestens eine Zertifizierung zu MicroStrategy Certified Developer (MCD) vorliegt.
(c) Darstellung der projektbezogenen Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb des Teams.
(d) Für mindestens ein Projektmitglied des Projektteams - vornehmlich für das Projektmitglied, welches die Anwendungsentwicklung mit komplexen Filterkriterien durchführt - müssen mehrjährige praktische Erfahrungen mit Projekten im Dienstleistungsbereich, vorzugsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Gesundheitswesen oder in der privaten Versicherungswirtschaft nachgewiesen werden.
(d) Für mindestens ein Projektmitglied des Projektteams - vornehmlich für das Projektmitglied, welches die Anwendungsentwicklung mit komplexen Filterkriterien durchführt - müssen mehrjährige praktische Erfahrungen mit Projekten im Dienstleistungsbereich, vorzugsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Gesundheitswesen oder in der privaten Versicherungswirtschaft nachgewiesen werden.
(4) Eigenerklärung mit der der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft zusichert, dass das für die zu erbringende Leistung einzusetzende Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
(5) Benennung von Partnern und Zertifizierungen:
(a) MicroStrategy Partner,
(b) MicroStrategy Certified,
(c) Andere Partner aus Enterprise Datenbankumfeld, BI-Tool.
(6) Eigenerklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass er/es die Regelungen zum Datenschutz, zur Datennutzung und zur Geheimhaltung zum Datenschutz sowie dessen Inhalte zur Kenntnis genommen hat (siehe Vergabeunterlagen) und die dort aufgestellten Anforderungen entsprechend beachten wird.
(6) Eigenerklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass er/es die Regelungen zum Datenschutz, zur Datennutzung und zur Geheimhaltung zum Datenschutz sowie dessen Inhalte zur Kenntnis genommen hat (siehe Vergabeunterlagen) und die dort aufgestellten Anforderungen entsprechend beachten wird.
(7) Vorlage von geeigneten Unterlagen zur Organisation und Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit (z.B. des Datenschutzkonzeptes, des Datenschutzhandbuchs, der Richtlinien zur Datenschutzorganisation, je nach Bezeichnung des Unternehmens, ggf. soweit vorhanden des Datenschutz-Managementsystems, der Datenschutz-Auditierungen und Datenschutz-Zertifikate).
(7) Vorlage von geeigneten Unterlagen zur Organisation und Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit (z.B. des Datenschutzkonzeptes, des Datenschutzhandbuchs, der Richtlinien zur Datenschutzorganisation, je nach Bezeichnung des Unternehmens, ggf. soweit vorhanden des Datenschutz-Managementsystems, der Datenschutz-Auditierungen und Datenschutz-Zertifikate).
(8) Vorlage eines vom Bieter verwendeten Musters einer Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG einschließlich eines Datenschutzmerkblattes für die Mitarbeiter/innen.
(9) Eigenerklärung des Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mit der zugesichert wird, dass das produktive Kernteam während der Dauer der Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht gleichzeitig für Unternehmen im Bereich der pharmazeutischen Industrie, oder für andere gesetzliche oder private Krankenversicherungen (ausgenommen AOKs oder deren Unternehmen) tätig sein wird.
(9) Eigenerklärung des Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mit der zugesichert wird, dass das produktive Kernteam während der Dauer der Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht gleichzeitig für Unternehmen im Bereich der pharmazeutischen Industrie, oder für andere gesetzliche oder private Krankenversicherungen (ausgenommen AOKs oder deren Unternehmen) tätig sein wird.
(10) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit der zugesichert wird, dass mindestens ein Mitglied des Projektteams - vornehmlich das Mitglied des Projektteams, welches die Anwendungsentwicklung mit komplexen Filterkriterien durchführt - die vereinbarten Leistungen flexibel an mindestens zwei Tagen pro Woche über die gesamte Laufzeit des Vertrages am Sitz des Auftraggebers erbringen und ihm dort zur Verfügung stehen wird.
(10) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit der zugesichert wird, dass mindestens ein Mitglied des Projektteams - vornehmlich das Mitglied des Projektteams, welches die Anwendungsentwicklung mit komplexen Filterkriterien durchführt - die vereinbarten Leistungen flexibel an mindestens zwei Tagen pro Woche über die gesamte Laufzeit des Vertrages am Sitz des Auftraggebers erbringen und ihm dort zur Verfügung stehen wird.
(11) Hinweis: Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach für die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zusichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach für die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zusichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft sichert zu, dass das produktive Kernteam während der Dauer der Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht gleichzeitig für Unternehmen im Bereich der pharmazeutischen Industrie, oder für andere gesetzliche oder private Krankenversicherungen (ausgenommen AOKs oder deren Unternehmen) tätig sein wird.
(1) Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft sichert zu, dass das produktive Kernteam während der Dauer der Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht gleichzeitig für Unternehmen im Bereich der pharmazeutischen Industrie, oder für andere gesetzliche oder private Krankenversicherungen (ausgenommen AOKs oder deren Unternehmen) tätig sein wird.
(2) Der Bewerber stellt sicher, dass mindestens ein Mitglied des Projektteams - vornehmlich das Mitglied des Projektteams, welches die Anwendungsentwicklung mit komplexen Filterkriterien durchführt - die vereinbarten Leistungen flexibel an mindestens zwei Tagen pro Woche über die gesamte Laufzeit des Vertrages am Sitz des Auftraggebers erbringen und ihm dort zur Verfügung stehen wird.
(2) Der Bewerber stellt sicher, dass mindestens ein Mitglied des Projektteams - vornehmlich das Mitglied des Projektteams, welches die Anwendungsentwicklung mit komplexen Filterkriterien durchführt - die vereinbarten Leistungen flexibel an mindestens zwei Tagen pro Woche über die gesamte Laufzeit des Vertrages am Sitz des Auftraggebers erbringen und ihm dort zur Verfügung stehen wird.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei Geschäftsjahre) = gesamt max. 20 Punkte.2. Referenzen = gesamt max. 300 Punkte.3. Berufliche Befähigung/Qualifikation des vorgesehenen Projektteams = gesamt max. 240 Punkte.4. Partner und/oder Zertifizierungen - gesamt max. 20 Punkte.5. Datenschutz (Unterlagen zur Organisation und Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit, Muster einer Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG einschließlich eines Datenschutzmerkblattes für die Mitarbeiter/innen)= gesamt max. 20 Punkte. Für weitere Ausführungen wird auf die den Formblättern beiliegende Wertungsmatrix verwiesen. Der Auftraggeber nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
1. Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei Geschäftsjahre) = gesamt max. 20 Punkte.2. Referenzen = gesamt max. 300 Punkte.3. Berufliche Befähigung/Qualifikation des vorgesehenen Projektteams = gesamt max. 240 Punkte.4. Partner und/oder Zertifizierungen - gesamt max. 20 Punkte.5. Datenschutz (Unterlagen zur Organisation und Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit, Muster einer Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG einschließlich eines Datenschutzmerkblattes für die Mitarbeiter/innen)= gesamt max. 20 Punkte. Für weitere Ausführungen wird auf die den Formblättern beiliegende Wertungsmatrix verwiesen. Der Auftraggeber nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Silke Beckmann
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber ist der AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleiteteTeilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleiteteTeilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehensein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – DiAna2014“.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehensein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – DiAna2014“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 9.5.2014, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „DiAna 2014 “ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „DiAna 2014 “ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unterZiffer III.2.3) (1b) bis (3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3) (1a) sowie (4) bis (10) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaftübernommen hat.
Die unterZiffer III.2.3) (1b) bis (3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3) (1a) sowie (4) bis (10) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaftübernommen hat.
(8) Allgemeiner Hinweis für den Einsatz von Unterauftragnehmern:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.3) (4) und (6) bis (8) sind für jeden Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) des/der genannten Unterauftragnehmer/s können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Die Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.3) (4) und (6) bis (8) sind für jeden Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) des/der genannten Unterauftragnehmer/s können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „§ 101a Informations-und Wartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 072-124205 (2014-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge