Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Rechnerunterstützten Interaktiven Videozieldarstellungsanlagen für Neubau-, Umbau- und Bestandsobjekte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, im Folgenden als LZPD NRW bezeichnet, beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Rechnerunterstützten Interaktiven Videozieldarstellungsanlagen, nachfolgend als RIVZA bezeichnet, für Neubau-, Umbau- und Bestandsobjekte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Aus der Rahmenvereinbarung müssen die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme (einschließlich der etwaige erforderlichen Dokumentationsleistungen) von vollständigen RIVZA, vollständigen Farb-Gegenschusskameras, vollständigen Arbeitsplatzausstattungen zur Übungsauswertung der RIVZA und einzelnen RIVZA-Komponenten sowie die Durchführung von Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen in Bezug auf die RIVZA abgerufen werden können (siehe diesbezüglich auch Preisblatt).
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren. Nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Als Erstmenge werden vier (4) vollständige RIVZA (siehe auch Preisblattposition 1), 4 vollständige Farb-Gegenschusskameras (siehe auch Preisblattposition 2) und 1 vollständige Arbeitsplatzausstattung zur Übungsauswertung der vier RIVZA (siehe auch Preisblattposition 3) inklusive Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und aller in der Technischen Leistungsbeschreibung geforderten Dokumentationsleistungen für 4 Schießstände des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen in Dortmund (Neubauobjekt) und 2 Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen à je 4 Tagen (siehe auch Preisblattposition 12) aus der Rahmenvereinbarung abgerufen.
Jeder der 4 Schießstände des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost weist eine Breite von 6 m auf und besteht aus 4 Schießbahnen.
Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die vier RIVZA, die vier Farb-Gegenschusskameras und die Arbeitsplatzausstattung zur Übungsauswertung der vier RIVZA müssen schnellstmöglich spätestens jedoch 2 Wochen nach der Betriebsaufnahme des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost betriebsbereit seitens des Auftragnehmers bereitgestellt werden.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können über die Erstmenge hinaus keine Mindest- und Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers über die Erstmenge hinaus keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch unverbindlich geschätzt, dass im Zuge der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ca. 6 weitere RIVZA, ca. 2 weitere Farb-Gegenschusskameras und ca. 3 weitere Arbeitsplatzausstattungen zur Übungsauswertung der RIVZA aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Der Umfang von Abrufen einzelner RIVZA-Komponenten sowie weiterer Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen in Bezug auf die RIVZA im Zuge der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-31 Auftragsbekanntmachung
2014-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeiausrüstung
Menge oder Umfang:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, im Folgenden als LZPD NRW bezeichnet, beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Rechnerunterstützten Interaktiven Videozieldarstellungsanlagen, nachfolgend als RIVZA bezeichnet, für Neubau-, Umbau- und Bestandsobjekte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.Aus der Rahmenvereinbarung müssen die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme (einschließlich der etwaige erforderlichen Dokumentationsleistungen) von vollständigen RIVZA, vollständigen Farb-Gegenschusskameras, vollständigen Arbeitsplatzausstattungen zur Übungsauswertung der RIVZA und einzelnen RIVZA-Komponenten sowie die Durchführung von Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen in Bezug auf die RIVZA abgerufen werden können (siehe diesbezüglich auch Preisblatt).Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren. Nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch.Als Erstmenge werden vier (4) vollständige RIVZA (siehe auch Preisblattposition 1), 4 vollständige Farb-Gegenschusskameras (siehe auch Preisblattposition 2) und 1 vollständige Arbeitsplatzausstattung zur Übungsauswertung der vier RIVZA (siehe auch Preisblattposition 3) inklusive Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und aller in der Technischen Leistungsbeschreibung geforderten Dokumentationsleistungen für vier (4) Schießstände des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen in Dortmund (Neubauobjekt) und 2 Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen à je 4 Tagen (siehe auch Preisblattposition 12) aus der Rahmenvereinbarung abgerufen.Jeder der 4 Schießstände des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost weist eine Breite von 6 m auf und besteht aus 4 Schießbahnen.Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die vier RIVZA, die vier Farb-Gegenschusskameras und die Arbeitsplatzausstattung zur Übungsauswertung der vier RIVZA müssen schnellstmöglich spätestens jedoch 2 Wochen nach der Betriebsaufnahme des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost betriebsbereit seitens des Auftragnehmers bereitgestellt werden.Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können über die Erstmenge hinaus keine Mindest- und Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers über die Erstmenge hinaus keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch unverbindlich geschätzt, dass im Zuge der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ca. 6 weitere RIVZA, ca. 2 weitere Farb-Gegenschusskameras und ca. 3 weitere Arbeitsplatzausstattungen zur Übungsauswertung der RIVZA aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Der Umfang von Abrufen einzelner RIVZA-Komponenten sowie weiterer Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen in Bezug auf die RIVZA im Zuge der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeiausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzpd.de 🌏
E-Mail: za5.2.lzpd@polizei.nrw.de 📧
Telefon: +49 20341757513 📞
Fax: +49 20341756998 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 147-263730
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren und über den Vergabemarktplatz NRW einen Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens stellen. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes und der Sicherungskopie werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YHF1
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, im Folgenden als LZPD NRW bezeichnet, beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Rechnerunterstützten Interaktiven Videozieldarstellungsanlagen, nachfolgend als RIVZA bezeichnet, für Neubau-, Umbau- und Bestandsobjekte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
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Aus der Rahmenvereinbarung müssen die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme (einschließlich der etwaige erforderlichen Dokumentationsleistungen) von vollständigen RIVZA, vollständigen Farb-Gegenschusskameras, vollständigen Arbeitsplatzausstattungen zur Übungsauswertung der RIVZA und einzelnen RIVZA-Komponenten sowie die Durchführung von Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen in Bezug auf die RIVZA abgerufen werden können (siehe diesbezüglich auch Preisblatt).
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Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren. Nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Als Erstmenge werden vier (4) vollständige RIVZA (siehe auch Preisblattposition 1), 4 vollständige Farb-Gegenschusskameras (siehe auch Preisblattposition 2) und 1 vollständige Arbeitsplatzausstattung zur Übungsauswertung der vier RIVZA (siehe auch Preisblattposition 3) inklusive Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und aller in der Technischen Leistungsbeschreibung geforderten Dokumentationsleistungen für 4 Schießstände des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen in Dortmund (Neubauobjekt) und 2 Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen à je 4 Tagen (siehe auch Preisblattposition 12) aus der Rahmenvereinbarung abgerufen.
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Jeder der 4 Schießstände des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost weist eine Breite von 6 m auf und besteht aus 4 Schießbahnen.
Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die vier RIVZA, die vier Farb-Gegenschusskameras und die Arbeitsplatzausstattung zur Übungsauswertung der vier RIVZA müssen schnellstmöglich spätestens jedoch 2 Wochen nach der Betriebsaufnahme des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost betriebsbereit seitens des Auftragnehmers bereitgestellt werden.
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Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können über die Erstmenge hinaus keine Mindest- und Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers über die Erstmenge hinaus keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch unverbindlich geschätzt, dass im Zuge der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ca. 6 weitere RIVZA, ca. 2 weitere Farb-Gegenschusskameras und ca. 3 weitere Arbeitsplatzausstattungen zur Übungsauswertung der RIVZA aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Der Umfang von Abrufen einzelner RIVZA-Komponenten sowie weiterer Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen in Bezug auf die RIVZA im Zuge der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.
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Menge oder Umfang:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, im Folgenden als LZPD NRW bezeichnet, beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Rechnerunterstützten Interaktiven Videozieldarstellungsanlagen, nachfolgend als RIVZA bezeichnet, für Neubau-, Umbau- und Bestandsobjekte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
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Aus der Rahmenvereinbarung müssen die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme (einschließlich der etwaige erforderlichen Dokumentationsleistungen) von vollständigen RIVZA, vollständigen Farb-Gegenschusskameras, vollständigen Arbeitsplatzausstattungen zur Übungsauswertung der RIVZA und einzelnen RIVZA-Komponenten sowie die Durchführung von Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen in Bezug auf die RIVZA abgerufen werden können (siehe diesbezüglich auch Preisblatt).
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Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren. Nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Als Erstmenge werden vier (4) vollständige RIVZA (siehe auch Preisblattposition 1), 4 vollständige Farb-Gegenschusskameras (siehe auch Preisblattposition 2) und 1 vollständige Arbeitsplatzausstattung zur Übungsauswertung der vier RIVZA (siehe auch Preisblattposition 3) inklusive Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und aller in der Technischen Leistungsbeschreibung geforderten Dokumentationsleistungen für vier (4) Schießstände des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen in Dortmund (Neubauobjekt) und 2 Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen à je 4 Tagen (siehe auch Preisblattposition 12) aus der Rahmenvereinbarung abgerufen.
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Jeder der 4 Schießstände des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost weist eine Breite von 6 m auf und besteht aus 4 Schießbahnen.
Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die vier RIVZA, die vier Farb-Gegenschusskameras und die Arbeitsplatzausstattung zur Übungsauswertung der vier RIVZA müssen schnellstmöglich spätestens jedoch 2 Wochen nach der Betriebsaufnahme des Regionalen Trainingszentrums Ruhrgebiet Ost betriebsbereit seitens des Auftragnehmers bereitgestellt werden.
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Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können über die Erstmenge hinaus keine Mindest- und Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers über die Erstmenge hinaus keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch unverbindlich geschätzt, dass im Zuge der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ca. 6 weitere RIVZA, ca. 2 weitere Farb-Gegenschusskameras und ca. 3 weitere Arbeitsplatzausstattungen zur Übungsauswertung der RIVZA aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Der Umfang von Abrufen einzelner RIVZA-Komponenten sowie weiterer Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen in Bezug auf die RIVZA im Zuge der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: ZA 5.2/26100826/He
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ausführungsort im Hinblick auf die Erstmenge ist das Regionale Trainingszentrum Ruhrgebiet Ost der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen in Dortmund.
Ausführungsort für alle etwaigen Folgeabrufe sind die jeweiligen Neubau-, Umbau- und Bestandsobjekte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend unter den Ziffern III.2.1) und III.2.3) der Bekanntmachung aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (der Angebotsvordruck VOL 07 EG kann vom Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden) vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die unter den Ziffern III.2.1) oder III.2.3) geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne unter den Ziffern III.2.1) und III.2.3) geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter – unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes – aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
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Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Vordruck VOL 05z EG) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.
Auflistung der Unterlagen:
— Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 05b EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.),
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— Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 05c EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
— Unterschriebene Bietererklärungen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie dem Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.),
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— Unterschriebene Erklärung zu § 16 TVgG-NRW (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 05d EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
Soweit sich ein Bieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) in seinem Angebot zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Kapazitäten eines bzw. mehrerer Nachunternehmer/s beruft, hat er mit seinem Angebot diese/n zu benennen und von dem/den entsprechenden Nachunternehmer/n alle unter Ziffer III.2.1) geforderten Unterlagen sowie die unter Ziffer III.2.3) geforderten Unterlagen vorzulegen. Weitergehend hat der Bieter auf Anforderung bis Zuschlagserteilung jeweils eine von dem/den entsprechenden Nachunternehmer/n vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch andere Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen. (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
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Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zuverlässigkeit von Nachunternehmern vorzulegen! (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.) Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot den von ihm ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck „Übersicht der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen“ vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistung/en in dem Vordruck anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Nachunternehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen. (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de -– abgerufen werden.)
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Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die unter Ziffer III.2.1) geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Nachunternehmer/s anzufordern.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich zu dem Nachweis der Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft in fachlicher und technischer Hinsicht (siehe Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die unter der Ziffer III.2.1) geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Einreichung des Angebotes vorlegen. (Zwingend im Original vorzulegen! Dies bezieht sich insbesondere auf die Unterschriften aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der entsprechende Vordruck kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es werden keine Angaben und Formalitäten zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss mindestens 2 Referenzprojekte (abgewickelte Aufträge) benennen und darstellen aus denen jeweils hervorgeht, dass er mindestens eine, bereits zu Trainingszwecken eingesetzte Rechnerunterstützte Interaktive Videozieldarstellungsanlage (RIVZA) mit Auswerteeinheit, deren interaktive Darstellung auf das Einsatzverhalten angepasst reagiert, an eine Polizei- oder Militärbehörde im In- oder Ausland erfolgreich geliefert hat.
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Achtung: Zur Benennung und Darstellung der Referenzprojekte ist der vom Auftraggeber auf dem Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellte Vordruck „Referenzprojekt“ (Dateiname: 26100826_Referenzprojekt) vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
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Hinweis: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, sämtliche Referenzangaben zu überprüfen und Angebote, deren Referenzangaben einer Überprüfung nicht standhalten bzw. sich nachweislich als unrichtig herausstellen, vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Kautionen und Sicherheiten gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es wird auf die Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, insoweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.11.2011 mit Az. VII-Verg 35/11).
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot
— die zutreffend ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 05f EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.),
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— die zutreffend ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 05g EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.),
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— die zutreffend ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 05i EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
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und
— die unterschriebene Besondere Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 08c EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
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vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, insoweit diese bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern die geforderten Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter – unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes – aufzufordern, die Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
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Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot eines Bieters bei der Bezuschlagung keine Berücksichtigung finden wird, wenn der Bieter auf der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck VOL 05i EG) unter Ziffer 2.3 die dritte oder vierte Ausnahme angekreuzt hat und die von ihm in diesem Zusammenhang angegebenen Gründe bzw. Erläuterungen zum Nachweis des Zutreffens der Ausnahme unzutreffend und nicht einschlägig sind.
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Der Auftraggeber behält sich gemäß § 3 Abs. 3 RVO TVgG-NRW das Recht vor, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Bieter ausnahmsweise aufgrund seiner Unternehmenssituation nicht in der Lage sein könnte, eine ergänzende Ausführungsbedingung zu erfüllen, von deren vertraglicher Umsetzung abzusehen, insoweit der Bieter nachweist, dass
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1. es ihm aus objektiv belegbaren Gründen unmöglich ist, Nachhaltigkeitsaspekte beim konkreten öffentlichen Auftrag zu berücksichtigen bzw. die entsprechenden Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen umzusetzen,
2. die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Hinblick auf das Volumen des öffentlichen Auftrags und/oder der Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Beschäftigten im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Betriebes und/oder der gesamten Belegschaft des Betriebes unverhältnismäßig und unzumutbar ist
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oder
3. er bereits alle in § 17 RVO TVgG NRW genannten Maßnahmen der Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Unternehmen umgesetzt hat.
Als von der vorstehenden Regelung betroffene ergänzende Ausführungsbedingungen gelten die Inhalte der Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, die Inhalte der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Besondere Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Darüber hinaus hat der Auftragnehmer, insofern er im Rahmen der Leistungserbringung auf die Kapazitäten von Nachunternehmern zurückgreift, auf Verlangen dem Auftraggeber die von seinem/n Nachunternehmer/n unterschriebene Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) (Der entsprechende Vordruck VOL 08b EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.) vorzulegen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet ZA 5.2-Vergabe
Ramona Hertwig
Internetadresse: www.lzpd.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
Name: Vergabemarktplatz NRW
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de 🌏
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZA 5.2/26100826/He
Zusätzliche Informationen
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren und über den Vergabemarktplatz NRW einen Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens stellen.
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Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes und der Sicherungskopie werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YHF1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 02114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Telefon: +49 20341757513 📞
Internetadresse: http://www.lzpd.de 🌏
Fax: +49 20341756998 📠
Quelle: OJS 2014/S 147-263730 (2014-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 200-352950
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 147-263730
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0Y5BM.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-15 📅
Name: SST Scheubeck GmbH
Postanschrift: Albrecht-Dürer-Straße 36
Postort: Merseburg
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2114753131 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einen Antrag auf Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrags ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in Ziffer VI.3.1) genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Quelle: OJS 2014/S 200-352950 (2014-10-15)