Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten sowie die Abgabe von Besicherungs-Negativerklärungen

Erdölbevorratungsverband Körperschaft des öffentlichen Rechts

Leistungsbestandteil 1: Es sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Erdölbevorratungsverbandes Körperschaft des öffentlichen Rechts, Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg (nachfolgend „EBV“ genannt), zu prüfen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des EBV sind nach § 29 Erdölbevorratungsgesetz in Verbindung mit dem Finanzstatut des EBV aufzustellen. Das Finanzstatut des EBV kann unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.04. eines Jahres bis einschließlich zum 31.03. des Folgejahres. Der Geschäftsbericht 2012/2013 des EBV, der auch den Jahresabschluss und den Lagebericht enthält, kann unter www.ebv-oil.org abgerufen werden. Die Prüfung erfolgt nach den Vorschriften des Erdölbevorratungsgesetzes. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind in entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. Handelsgesetzbuch (nachfolgend „HGB“ genannt) zu prüfen. Der Bieter berichtet dem EBV schriftlich und in deutscher Sprache in entsprechender Anwendung des § 321 HGB und erteilt einen Bestätigungsvermerk in entsprechender Anwendung des § 322 HGB.
Der verantwortliche Prüfungspartner des Bieters hat jeweils am Eröffnungs- und am Schlussgespräch mit dem EBV in Hamburg sowie an der Sitzung des Aufsichtsorgans Beirat des EBV, persönlich teilzunehmen. Weiter hat ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des Prüfungsteams des Bieters an der vom EBV jährlich durchgeführten Bestandsaufnahme der Mineralöl-Eigentumsbestände des EBV im Umfang von maximal fünf Arbeitstagen an Lagerstandorten in der Bundesrepublik Deutschland oder im benachbarten Ausland sowie in Schweden teilzunehmen.
Leistungsbestandteil 2: Der Bieter stellt dem EBV bei Vorliegen der Voraussetzungen eine schriftliche Erklärung in deutscher Sprache zur Verfügung, in der er bestätigt, dass der EBV bei neu abgeschlossenen Kreditverträgen einschließlich begebener Anleihen keine besseren Besicherungsregeln eingeräumt hat als bei den bestehenden Kreditverträgen und dass der Status des EBV als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts fortbesteht (Besicherungs-Negativerklärung). Die Kreditverträge und Anleihen basieren auf zwei Vertragstextmustern, die unter www.ebv-oil.org abgerufen werden können. Im Durchschnitt der zurückliegenden fünf Geschäftsjahre unterhielt der EBV ca. 210 laufende Kreditverträge und hat jährlich ca. 30 neue Kreditverträge abgeschlossen.
Leistungsbestandteil 3: Es sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der Nord-West Kavernengesellschaft mit beschränkter Haftung, Ostfriesenstraße 100, 26388 Wilhelmshaven, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „NWKG“ genannt), zu prüfen. Die NWKG ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des EBV. Der Jahresabschluss der NWKG ist nach § 242 HGB aufzustellen und nach § 264 HGB um einen Anhang zu erweitern. Der Lagebericht der NWKG ist nach § 264 HGB aufzustellen. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.04. eines Jahres bis einschließlich zum 31.03. des Folgejahres. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Geschäftsjahres 2012/2013 der NWKG können unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden. Die Prüfung erfolgt nach den §§ 316 ff. HGB, wobei nach dem Gesellschaftsvertrag die gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden sind. Der Bieter berichtet der NWKG schriftlich und in deutscher Sprache gemäß §§ 321 ff. HGB und erteilt einen Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-10.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-10 Auftragsbekanntmachung