Leistungsbestandteil 1: Es sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Erdölbevorratungsverbandes Körperschaft des öffentlichen Rechts, Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg (nachfolgend „EBV“ genannt), zu prüfen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des EBV sind nach § 29 Erdölbevorratungsgesetz in Verbindung mit dem Finanzstatut des EBV aufzustellen. Das Finanzstatut des EBV kann unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.04. eines Jahres bis einschließlich zum 31.03. des Folgejahres. Der Geschäftsbericht 2012/2013 des EBV, der auch den Jahresabschluss und den Lagebericht enthält, kann unter www.ebv-oil.org abgerufen werden. Die Prüfung erfolgt nach den Vorschriften des Erdölbevorratungsgesetzes. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind in entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. Handelsgesetzbuch (nachfolgend „HGB“ genannt) zu prüfen. Der Bieter berichtet dem EBV schriftlich und in deutscher Sprache in entsprechender Anwendung des § 321 HGB und erteilt einen Bestätigungsvermerk in entsprechender Anwendung des § 322 HGB. Der verantwortliche Prüfungspartner des Bieters hat jeweils am Eröffnungs- und am Schlussgespräch mit dem EBV in Hamburg sowie an der Sitzung des Aufsichtsorgans Beirat des EBV, persönlich teilzunehmen. Weiter hat ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des Prüfungsteams des Bieters an der vom EBV jährlich durchgeführten Bestandsaufnahme der Mineralöl-Eigentumsbestände des EBV im Umfang von maximal fünf Arbeitstagen an Lagerstandorten in der Bundesrepublik Deutschland oder im benachbarten Ausland sowie in Schweden teilzunehmen. Leistungsbestandteil 2: Der Bieter stellt dem EBV bei Vorliegen der Voraussetzungen eine schriftliche Erklärung in deutscher Sprache zur Verfügung, in der er bestätigt, dass der EBV bei neu abgeschlossenen Kreditverträgen einschließlich begebener Anleihen keine besseren Besicherungsregeln eingeräumt hat als bei den bestehenden Kreditverträgen und dass der Status des EBV als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts fortbesteht (Besicherungs-Negativerklärung). Die Kreditverträge und Anleihen basieren auf zwei Vertragstextmustern, die unter www.ebv-oil.org abgerufen werden können. Im Durchschnitt der zurückliegenden fünf Geschäftsjahre unterhielt der EBV ca. 210 laufende Kreditverträge und hat jährlich ca. 30 neue Kreditverträge abgeschlossen. Leistungsbestandteil 3: Es sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der Nord-West Kavernengesellschaft mit beschränkter Haftung, Ostfriesenstraße 100, 26388 Wilhelmshaven, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „NWKG“ genannt), zu prüfen. Die NWKG ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des EBV. Der Jahresabschluss der NWKG ist nach § 242 HGB aufzustellen und nach § 264 HGB um einen Anhang zu erweitern. Der Lagebericht der NWKG ist nach § 264 HGB aufzustellen. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.04. eines Jahres bis einschließlich zum 31.03. des Folgejahres. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Geschäftsjahres 2012/2013 der NWKG können unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden. Die Prüfung erfolgt nach den §§ 316 ff. HGB, wobei nach dem Gesellschaftsvertrag die gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden sind. Der Bieter berichtet der NWKG schriftlich und in deutscher Sprache gemäß §§ 321 ff. HGB und erteilt einen Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-10.
Auftragsbekanntmachung (2014-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Menge oder Umfang:
Der Erdölbevorratungsverband und die Nord-West Kavernengesellschaft mbH, Ostfriesenstraße 100, 26388 Wilhelmshaven, Bundesrepublik Deutschland, sind berechtigt, nach Zuschlagserteilung jeweils Leistungen für die Geschäftsjahre 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 abzurufen. Der Abruf erfolgt jeweils für ein Geschäftsjahr. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass sämtliche Abrufmöglichkeiten aus dem Rahmenvertrag ausgeübt werden. Im Fall der Nichtausübung einer Abrufmöglichkeit endet der Rahmenvertrag mit Ablauf des 15.12. eines Jahres, zu dem ein Abruf möglich gewesen wäre.
Der Erdölbevorratungsverband und die Nord-West Kavernengesellschaft mbH, Ostfriesenstraße 100, 26388 Wilhelmshaven, Bundesrepublik Deutschland, sind berechtigt, nach Zuschlagserteilung jeweils Leistungen für die Geschäftsjahre 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 abzurufen. Der Abruf erfolgt jeweils für ein Geschäftsjahr. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass sämtliche Abrufmöglichkeiten aus dem Rahmenvertrag ausgeübt werden. Im Fall der Nichtausübung einer Abrufmöglichkeit endet der Rahmenvertrag mit Ablauf des 15.12. eines Jahres, zu dem ein Abruf möglich gewesen wäre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Erdölbevorratungsverband Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Jungfernstieg 38
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ebv-oil.org🌏
E-Mail: ausschreibung3@ebv-oil.org📧
Telefon: +49 403500120📞
Fax: +49 40350012183 📠
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der ‚abschließenden Liste‘ gemäß § 9 EG Abs. 4 VOL/A zusammengefasst:
1. Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Ziffer 15 der Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärung zur persönlichen Lage gemäß Ziffer III.2.1) dieser Bekanntmachung.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der ‚abschließenden Liste‘ gemäß § 9 EG Abs. 4 VOL/A zusammengefasst:
1. Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Ziffer 15 der Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärung zur persönlichen Lage gemäß Ziffer III.2.1) dieser Bekanntmachung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 156 600 💰
384 200 💰
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge:
Die Rahmenvereinbarung gilt für den Abruf von Leistungen jeweils für die Geschäftsjahre 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019.
Kurze Beschreibung:
Leistungsbestandteil 1: Es sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Erdölbevorratungsverbandes Körperschaft des öffentlichen Rechts, Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg (nachfolgend „EBV“ genannt), zu prüfen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des EBV sind nach § 29 Erdölbevorratungsgesetz in Verbindung mit dem Finanzstatut des EBV aufzustellen. Das Finanzstatut des EBV kann unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.04. eines Jahres bis einschließlich zum 31.03. des Folgejahres. Der Geschäftsbericht 2012/2013 des EBV, der auch den Jahresabschluss und den Lagebericht enthält, kann unter www.ebv-oil.org abgerufen werden. Die Prüfung erfolgt nach den Vorschriften des Erdölbevorratungsgesetzes. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind in entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. Handelsgesetzbuch (nachfolgend „HGB“ genannt) zu prüfen. Der Bieter berichtet dem EBV schriftlich und in deutscher Sprache in entsprechender Anwendung des § 321 HGB und erteilt einen Bestätigungsvermerk in entsprechender Anwendung des § 322 HGB.
Leistungsbestandteil 1: Es sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Erdölbevorratungsverbandes Körperschaft des öffentlichen Rechts, Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg (nachfolgend „EBV“ genannt), zu prüfen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des EBV sind nach § 29 Erdölbevorratungsgesetz in Verbindung mit dem Finanzstatut des EBV aufzustellen. Das Finanzstatut des EBV kann unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.04. eines Jahres bis einschließlich zum 31.03. des Folgejahres. Der Geschäftsbericht 2012/2013 des EBV, der auch den Jahresabschluss und den Lagebericht enthält, kann unter www.ebv-oil.org abgerufen werden. Die Prüfung erfolgt nach den Vorschriften des Erdölbevorratungsgesetzes. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind in entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. Handelsgesetzbuch (nachfolgend „HGB“ genannt) zu prüfen. Der Bieter berichtet dem EBV schriftlich und in deutscher Sprache in entsprechender Anwendung des § 321 HGB und erteilt einen Bestätigungsvermerk in entsprechender Anwendung des § 322 HGB.
Der verantwortliche Prüfungspartner des Bieters hat jeweils am Eröffnungs- und am Schlussgespräch mit dem EBV in Hamburg sowie an der Sitzung des Aufsichtsorgans Beirat des EBV, persönlich teilzunehmen. Weiter hat ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des Prüfungsteams des Bieters an der vom EBV jährlich durchgeführten Bestandsaufnahme der Mineralöl-Eigentumsbestände des EBV im Umfang von maximal fünf Arbeitstagen an Lagerstandorten in der Bundesrepublik Deutschland oder im benachbarten Ausland sowie in Schweden teilzunehmen.
Der verantwortliche Prüfungspartner des Bieters hat jeweils am Eröffnungs- und am Schlussgespräch mit dem EBV in Hamburg sowie an der Sitzung des Aufsichtsorgans Beirat des EBV, persönlich teilzunehmen. Weiter hat ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des Prüfungsteams des Bieters an der vom EBV jährlich durchgeführten Bestandsaufnahme der Mineralöl-Eigentumsbestände des EBV im Umfang von maximal fünf Arbeitstagen an Lagerstandorten in der Bundesrepublik Deutschland oder im benachbarten Ausland sowie in Schweden teilzunehmen.
Leistungsbestandteil 2: Der Bieter stellt dem EBV bei Vorliegen der Voraussetzungen eine schriftliche Erklärung in deutscher Sprache zur Verfügung, in der er bestätigt, dass der EBV bei neu abgeschlossenen Kreditverträgen einschließlich begebener Anleihen keine besseren Besicherungsregeln eingeräumt hat als bei den bestehenden Kreditverträgen und dass der Status des EBV als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts fortbesteht (Besicherungs-Negativerklärung). Die Kreditverträge und Anleihen basieren auf zwei Vertragstextmustern, die unter www.ebv-oil.org abgerufen werden können. Im Durchschnitt der zurückliegenden fünf Geschäftsjahre unterhielt der EBV ca. 210 laufende Kreditverträge und hat jährlich ca. 30 neue Kreditverträge abgeschlossen.
Leistungsbestandteil 2: Der Bieter stellt dem EBV bei Vorliegen der Voraussetzungen eine schriftliche Erklärung in deutscher Sprache zur Verfügung, in der er bestätigt, dass der EBV bei neu abgeschlossenen Kreditverträgen einschließlich begebener Anleihen keine besseren Besicherungsregeln eingeräumt hat als bei den bestehenden Kreditverträgen und dass der Status des EBV als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts fortbesteht (Besicherungs-Negativerklärung). Die Kreditverträge und Anleihen basieren auf zwei Vertragstextmustern, die unter www.ebv-oil.org abgerufen werden können. Im Durchschnitt der zurückliegenden fünf Geschäftsjahre unterhielt der EBV ca. 210 laufende Kreditverträge und hat jährlich ca. 30 neue Kreditverträge abgeschlossen.
Leistungsbestandteil 3: Es sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der Nord-West Kavernengesellschaft mit beschränkter Haftung, Ostfriesenstraße 100, 26388 Wilhelmshaven, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „NWKG“ genannt), zu prüfen. Die NWKG ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des EBV. Der Jahresabschluss der NWKG ist nach § 242 HGB aufzustellen und nach § 264 HGB um einen Anhang zu erweitern. Der Lagebericht der NWKG ist nach § 264 HGB aufzustellen. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.04. eines Jahres bis einschließlich zum 31.03. des Folgejahres. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Geschäftsjahres 2012/2013 der NWKG können unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden. Die Prüfung erfolgt nach den §§ 316 ff. HGB, wobei nach dem Gesellschaftsvertrag die gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden sind. Der Bieter berichtet der NWKG schriftlich und in deutscher Sprache gemäß §§ 321 ff. HGB und erteilt einen Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB.
Leistungsbestandteil 3: Es sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der Nord-West Kavernengesellschaft mit beschränkter Haftung, Ostfriesenstraße 100, 26388 Wilhelmshaven, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „NWKG“ genannt), zu prüfen. Die NWKG ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des EBV. Der Jahresabschluss der NWKG ist nach § 242 HGB aufzustellen und nach § 264 HGB um einen Anhang zu erweitern. Der Lagebericht der NWKG ist nach § 264 HGB aufzustellen. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.04. eines Jahres bis einschließlich zum 31.03. des Folgejahres. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Geschäftsjahres 2012/2013 der NWKG können unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden. Die Prüfung erfolgt nach den §§ 316 ff. HGB, wobei nach dem Gesellschaftsvertrag die gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden sind. Der Bieter berichtet der NWKG schriftlich und in deutscher Sprache gemäß §§ 321 ff. HGB und erteilt einen Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: Ausschreibung EBV-3-002/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Eigenerklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen des § 319 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (nachfolgend „HGB“ genannt).
2.) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusstatbestände des § 319 Abs. 2 bis 4 und des § 319a HGB.
3.) Eigenerklärung über bestehende Zulassung als Wirtschaftsprüfer in Deutschland,
4.) Eigenerklärung über das Vorhandensein einer bestehenden wirksamen Bescheinigung nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung.
5.) Eigenerklärung, dass keiner der in § 6 Absatz 4 EG VOL/A genannten Ausschlussgründe vorliegt.
Als Nachweis zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter im Vergabeverfahren mit Angebotsabgabe – bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft – folgendes zu erklären (Eigenerklärung zur persönlichen Lage):
Als Nachweis zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter im Vergabeverfahren mit Angebotsabgabe – bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft – folgendes zu erklären (Eigenerklärung zur persönlichen Lage):
a) Der Bieter erfüllt die Voraussetzungen des § 319 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (nachfolgend „HGB“ genannt),
b) Hinsichtlich des Bieters liegen Ausschlusstatbestände des § 319 Abs. 2 bis 4 und des § 319a HGB nicht vor, hinsichtlich des Prüfungsobjektes Erdölbevorratungsverband auch nicht bei entsprechender Anwendung der genannten Vorschriften,
c) Falls der Bieter als Wirtschaftsprüfer handelt, beschäftigt er mindestens neun weitere Wirtschaftsprüfer, und falls der Bieter als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handelt, sind bei ihm insgesamt mindestens zehn Wirtschaftsprüfer tätig, entweder als abhängig beschäftigte Wirtschaftsprüfer und/oder als Wirtschaftsprüfer, die sich beim Bieter zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden haben,
c) Falls der Bieter als Wirtschaftsprüfer handelt, beschäftigt er mindestens neun weitere Wirtschaftsprüfer, und falls der Bieter als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handelt, sind bei ihm insgesamt mindestens zehn Wirtschaftsprüfer tätig, entweder als abhängig beschäftigte Wirtschaftsprüfer und/oder als Wirtschaftsprüfer, die sich beim Bieter zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden haben,
d) Der Bieter besitzt bei Angebotsabgabe eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung. Der Bieter wird dem Erdölbevorratungsverband unverzüglich mitteilen, falls dieses zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere zum Zeitpunkt der Einzelabrufe, nicht mehr der Fall sein sollte,
d) Der Bieter besitzt bei Angebotsabgabe eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung. Der Bieter wird dem Erdölbevorratungsverband unverzüglich mitteilen, falls dieses zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere zum Zeitpunkt der Einzelabrufe, nicht mehr der Fall sein sollte,
e) Der Bieter bzw. seine Rechtsvorgänger haben in dem Zeitraum von 5 Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung für Dritte keine Beratungsleistungen erbracht, die – im weitesten Sinne – im Zusammenhang standen mit der Geltendmachung gerichtlicher oder außergerichtlicher Ansprüche gegen den Erdölbevorratungsverband oder die Nord-West Kavernengesellschaft mit beschränkter Haftung, Ostfriesenstraße 100, 26388 Wilhelmshaven, Bundesrepublik Deutschland,
e) Der Bieter bzw. seine Rechtsvorgänger haben in dem Zeitraum von 5 Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung für Dritte keine Beratungsleistungen erbracht, die – im weitesten Sinne – im Zusammenhang standen mit der Geltendmachung gerichtlicher oder außergerichtlicher Ansprüche gegen den Erdölbevorratungsverband oder die Nord-West Kavernengesellschaft mit beschränkter Haftung, Ostfriesenstraße 100, 26388 Wilhelmshaven, Bundesrepublik Deutschland,
f) Ein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 6 Abs. 4 EG VOL/A liegt beim Bieter nicht vor,
g) Über das Vermögen des Bieters ist weder ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, noch ist die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt, noch ist ein solcher Antrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgelehnt worden,
g) Über das Vermögen des Bieters ist weder ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, noch ist die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt, noch ist ein solcher Antrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgelehnt worden,
h) Der Bieter befindet sich nicht in Liquidation,
i) Der Bieter hat keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer in Frage stellt,
j) Der Bieter hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO. Rechnungen sind unter Beachtung des § 14 Umsatzsteuergesetz über die erbrachten Leistungen auf der Grundlage des Angebotspreises auszustellen.
Die übrigen Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Für die Erstellung von Angeboten wird keine Kostenerstattung gewährt. Gleiches gilt für sonstige Aktivitäten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung im Einzelfall rechtmäßig ist.
Grundsätzlich schließt eine Bietergemeinschaft die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Teilnahmeanträgen/Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllt. Ein Ausschluss von Teilnahmeanträgen/Angeboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt, ist geboten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Grundsätzlich schließt eine Bietergemeinschaft die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Teilnahmeanträgen/Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllt. Ein Ausschluss von Teilnahmeanträgen/Angeboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt, ist geboten.
Um diesem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung entgegenzutreten, hat die Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot zur Rahmenvereinbarung aufzuklären, ob es sich bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft um gleichartige Unternehmen handelt, die sich auf dem gleichen Sektor gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen, und ob die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z. B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und ob erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Um diesem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung entgegenzutreten, hat die Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot zur Rahmenvereinbarung aufzuklären, ob es sich bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft um gleichartige Unternehmen handelt, die sich auf dem gleichen Sektor gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen, und ob die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z. B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und ob erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
Bietergemeinschaften müssen zudem dem Angebot (unterschriebener Text der Rahmenvereinbarung) eine formlose schriftliche Anlage beifügen, die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben ist. Aus dieser Anlage muss sich ergeben, aus welchen Mitgliedern (mit vollständiger Angabe des Namens bzw. der Firmierung, der Rechtsform und der Anschrift) sich die Bietergemeinschaft zusammensetzt und welches Mitglied der Bietergemeinschaft für diese gegenüber dem Erdölbevorratungsverband für die Durchführung des Vergabeverfahrens – und für den Fall der Zuschlagserteilung auch für die Durchführung des Vertrages – bevollmächtigt ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen zudem dem Angebot (unterschriebener Text der Rahmenvereinbarung) eine formlose schriftliche Anlage beifügen, die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben ist. Aus dieser Anlage muss sich ergeben, aus welchen Mitgliedern (mit vollständiger Angabe des Namens bzw. der Firmierung, der Rechtsform und der Anschrift) sich die Bietergemeinschaft zusammensetzt und welches Mitglied der Bietergemeinschaft für diese gegenüber dem Erdölbevorratungsverband für die Durchführung des Vergabeverfahrens – und für den Fall der Zuschlagserteilung auch für die Durchführung des Vertrages – bevollmächtigt ist.
Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung eine Rechtsform annehmen, die gewährleistet, dass alle ihre Mitglieder dem Erdölbevorratungsverband gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Mit der Dienstleistung wird ein Wirtschaftsbeteiligter üblicherweise für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren beauftragt.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-01 📅
Öffnungsort: Hamburg, Bundesrepublik Deutschland.
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg, Bundesrepublik Deutschland.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der ‚abschließenden Liste‘ gemäß § 9 EG Abs. 4 VOL/A zusammengefasst:
1. Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Ziffer 15 der Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärung zur persönlichen Lage gemäß Ziffer III.2.1) dieser Bekanntmachung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen.