Abschluss einer wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Enoxaparin-Natrium
Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Die Ausschreibung erfolgt bezogen auf den Wirkstoff Enoxaparin-Natrium (in der Bedeutung von § 129 Abs.1 Satz 3 SGB V, nicht in der Bedeutung von § 4 Abs. 19 AMG) als Fertigspritze zur subkutanen Injektion bei Abgabe von Apotheken an den Versicherten. Nicht zum Beschaffungsbedarf gehören Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden. Gleiches gilt für Fertigarzneimittel, soweit sie in Apotheken vor Abgabe an den Verbraucher in Zubereitungen verarbeitet werden sowie für Fertigarzneimittel, die im Rahmen einer patientenindividuellen Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-04.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-03-04 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-04-14 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2014-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 047-078372
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7
Kurze Beschreibung:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-14 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 243-422416
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 047-078372 (2014-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 047-078372
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
1. Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der nachfolgend genannten Auftraggeberinnen durch.
2. Auftraggeberinnen sind:
— AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter;
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, Herrn Olaf Woggan;
— AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch;
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle;
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, hier vertreten durch das Mitglied des Vorstandes Herrn Matthias Mohrmann;
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstand,Herrn Dr. Helmut Platzer;
— AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller;
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak.
3. Das Verfahren erfolgt gemäß § 3 Abs. 4 lit. a VOL/A-EG. Alle am Auftrag interessierten Unternehmen haben die Möglichkeit, bei der benannten Kontaktstelle die Unterlagen abzurufen und ihre Eignung nachzuweisen. Die Eignungsanforderungen finden sich in Ziffer III.2.1 und III.2.3. der Bekanntmachung. Diese werden geprüft. Sofern die Eignung positiv festgestellt werden kann, werden die Unternehmen mit separatem Schreiben zum Verhandlungsgespräch eingeladen und erhalten weiterführende Unterlagen. Jedes Unternehmen, das seine Eignung nachweist, wird zur Verhandlung eingeladen; eine weitere Beschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht.
4. Der Auftrag ist in sieben Gebietslose aufgeteilt. In jedem Gebietslos werden jeweils sechs Fachlose wie folgt ausgeschrieben:
— Fachlos 1 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);
— Fachlos 2 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);
— Fachlos 3 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten);
— Fachlos 4 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);
— Fachlos 5 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);
— Fachlos 6 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Angebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination wird ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung erfolgt bezogen auf den Wirkstoff Enoxaparin-Natrium (in der Bedeutung von § 129 Abs.1 Satz 3 SGB V, nicht in der Bedeutung von § 4 Abs. 19 AMG) als Fertigspritze zur subkutanen Injektion bei Abgabe von Apotheken an den Versicherten. Nicht zum Beschaffungsbedarf gehören Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden. Gleiches gilt für Fertigarzneimittel, soweit sie in Apotheken vor Abgabe an den Verbraucher in Zubereitungen verarbeitet werden sowie für Fertigarzneimittel, die im Rahmen einer patientenindividuellen Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1
Kurze Beschreibung:
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und AOK Bremen/Bremerhaven (ca. 2,62 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik).In diesem Gebietslos werden sechs Fachlose ausgeschrieben:— Fachlos 1 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 2 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 3 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten);— Fachlos 4 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 5 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 6 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik).
In diesem Gebietslos werden sechs Fachlose ausgeschrieben:
— Fachlos 1 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);
— Fachlos 2 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);
— Fachlos 3 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten);
— Fachlos 4 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);
— Fachlos 5 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);
— Fachlos 6 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2
Kurze Beschreibung:
AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse (ca. 2,73 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik).In diesem Gebietslos werden sechs Fachlose ausgeschrieben:— Fachlos 1 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 2 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 3 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten);— Fachlos 4 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 5 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 6 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3
Kurze Beschreibung:
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse (ca. 0,69 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik).In diesem Gebietslos werden sechs Fachlose ausgeschrieben:— Fachlos 1 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 2 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 3 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten);— Fachlos 4 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 5 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 6 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4
Kurze Beschreibung:
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse (ca. 2,87 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik).In diesem Gebietslos werden sechs Fachlose ausgeschrieben:— Fachlos 1 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 2 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 3 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten);— Fachlos 4 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 5 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 6 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5
Kurze Beschreibung:
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (ca. 4,32 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik).In diesem Gebietslos werden sechs Fachlose ausgeschrieben:— Fachlos 1 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 2 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 3 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten);— Fachlos 4 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 5 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 6 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6
Kurze Beschreibung:
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (ca. 1,52 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik).In diesem Gebietslos werden sechs Fachlose ausgeschrieben:— Fachlos 1 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 2 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 3 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten);— Fachlos 4 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 5 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 6 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7
Kurze Beschreibung:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse (ca. 1,76 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik).In diesem Gebietslos werden sechs Fachlose ausgeschrieben:— Fachlos 1 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 2 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 3 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten);— Fachlos 4 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);— Fachlos 5 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);— Fachlos 6 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik).
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 6 Abs. 4, Abs. 6 VOL/A-EG.
(2) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.7.2013); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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(1) Eigenerklärung, dass der/die Bieter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns jeweils den jeweiligen Fachlosen entsprechende Produkte in Vertrieb haben wird/werden,
(2) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), aller Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation der Arzneimittel ergeben:
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a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
c. Darreichungsform,
d. Wirkstoff,
e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-14 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 243-422416
Zusätzliche Informationen
1. Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der nachfolgend genannten Auftraggeberinnen durch.
2. Auftraggeberinnen sind:
— AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter;
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, Herrn Olaf Woggan;
— AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch;
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle;
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, hier vertreten durch das Mitglied des Vorstandes Herrn Matthias Mohrmann;
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstand,Herrn Dr. Helmut Platzer;
— AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller;
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak.
3. Das Verfahren erfolgt gemäß § 3 Abs. 4 lit. a VOL/A-EG. Alle am Auftrag interessierten Unternehmen haben die Möglichkeit, bei der benannten Kontaktstelle die Unterlagen abzurufen und ihre Eignung nachzuweisen. Die Eignungsanforderungen finden sich in Ziffer III.2.1 und III.2.3. der Bekanntmachung. Diese werden geprüft. Sofern die Eignung positiv festgestellt werden kann, werden die Unternehmen mit separatem Schreiben zum Verhandlungsgespräch eingeladen und erhalten weiterführende Unterlagen. Jedes Unternehmen, das seine Eignung nachweist, wird zur Verhandlung eingeladen; eine weitere Beschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht.
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4. Der Auftrag ist in sieben Gebietslose aufgeteilt. In jedem Gebietslos werden jeweils sechs Fachlose wie folgt ausgeschrieben:
— Fachlos 1 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);
— Fachlos 2 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);
— Fachlos 3 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten);
— Fachlos 4 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten);
— Fachlos 5 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten);
— Fachlos 6 Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Angebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination wird ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Ergänzende Angaben (2014-04-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 076-131186
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 47-078372
ABl. S-Ausgabe: 76
Quelle: OJS 2014/S 076-131186 (2014-04-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 076-131186
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 47-078372
ABl. S-Ausgabe: 76
Quelle: OJS 2014/S 076-131186 (2014-04-14)
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