Abschluss eines Rahmenvertrages zur Überlassung von Arbeitnehmern für archäologische Ausgrabungen (41)
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung für archäologische Ausgrabungen. Auf der Grundlage des Rahmenvertrags wird der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer im Bedarfsfall einzelne Arbeitsnehmerüberlassungsverträge schließen.
Der Auftraggeber kann insbesondere Arbeitnehmer mit Qualifikation als Archäologe, Vermessungsingenieur, Vermessungstechniker, qualifizierter Grabungstechniker, Grabungstechniker, qualifizierter Grabungszeichner, Grabungszeichner, Restaurator, Photograph, Verwaltungssachbearbeiter, Bürohilfskraft und Grabungsarbeiter benötigen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abschluss einzelner Arbeitnehmerüberlassungsverträge besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-10-15
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Auftragsbekanntmachung
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2014-11-11
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Ergänzende Angaben
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