Abschluss eines Rahmenvertrages zur Überlassung von Arbeitnehmern für archäologische Ausgrabungen (41)

Land Sachsen-Anhalt, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung für archäologische Ausgrabungen. Auf der Grundlage des Rahmenvertrags wird der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer im Bedarfsfall einzelne Arbeitsnehmerüberlassungsverträge schließen.
Der Auftraggeber kann insbesondere Arbeitnehmer mit Qualifikation als Archäologe, Vermessungsingenieur, Vermessungstechniker, qualifizierter Grabungstechniker, Grabungstechniker, qualifizierter Grabungszeichner, Grabungszeichner, Restaurator, Photograph, Verwaltungssachbearbeiter, Bürohilfskraft und Grabungsarbeiter benötigen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abschluss einzelner Arbeitnehmerüberlassungsverträge besteht nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-15 Auftragsbekanntmachung
2014-11-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang der auf Grundlage des Rahmenvertrags zu vergebenden Einzelaufträge kann nicht vorhergesehen werden. Ein Anspruch auf die Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen oder ein bestimmtes Vertragsvolumen besteht nicht.In den letzten Jahren wurden – ohne dass dies Rückschlüsse auf das zukünftige Auftragsvolumen zuließe – folgende Umsätze mit der Überlassung von Leiharbeitnehmern für Grabungsleistungen erzielt:2011: 3 314 000 EUR,2012: 1 601 000 EUR,2013: 664 000 EUR,2014 (Januar bis August): 810 000 EUR.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Postanschrift: Berliner Straße 25
Postleitzahl: 39175
Postort: Heyrothsberge
Kontakt
E-Mail: sfriederich@lda.mk.sachsen-anhalt.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 201-355449
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass vorliegend das zum 1.1.2013 in Kraft getretene Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (LVG LSA) Anwendung findet. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 LVG LSA, sind daher zu beachten. Der Auftraggeber behält sich vor, dass Verfahren aufzuheben, wenn eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt oder erfolgen soll. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung für archäologische Ausgrabungen. Auf der Grundlage des Rahmenvertrags wird der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer im Bedarfsfall einzelne Arbeitsnehmerüberlassungsverträge schließen.
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Der Auftraggeber kann insbesondere Arbeitnehmer mit Qualifikation als Archäologe, Vermessungsingenieur, Vermessungstechniker, qualifizierter Grabungstechniker, Grabungstechniker, qualifizierter Grabungszeichner, Grabungszeichner, Restaurator, Photograph, Verwaltungssachbearbeiter, Bürohilfskraft und Grabungsarbeiter benötigen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abschluss einzelner Arbeitnehmerüberlassungsverträge besteht nicht.
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Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang der auf Grundlage des Rahmenvertrags zu vergebenden Einzelaufträge kann nicht vorhergesehen werden. Ein Anspruch auf die Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen oder ein bestimmtes Vertragsvolumen besteht nicht.
In den letzten Jahren wurden – ohne dass dies Rückschlüsse auf das zukünftige Auftragsvolumen zuließe – folgende Umsätze mit der Überlassung von Leiharbeitnehmern für Grabungsleistungen erzielt:
2011: 3 314 000 EUR,
2012: 1 601 000 EUR,
2013: 664 000 EUR,
2014 (Januar bis August): 810 000 EUR.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 41 Rahmenvertrag 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen-Anhalt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie für jeden Nachunternehmer gesondert nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher von jedem Bewerber, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem Nachunternehmer vorzulegen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.
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Bewerber, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Auswertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden.
Vorstehende Vorgaben finden auch auf Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.2) (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Vorzulegende Nachweise:
2.1.1 Aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH); das Ausstellungsdatum darf nicht vor dem 1.5.2014 liegen.
2.1.2 Aktuelle Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Eigenerklärung zu § 6 Abs. 4 EG VOL/A.
2.2.2 Eigenerklärung zu § 6 Abs. 6 EG VOL/A.
2.2.3 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, den Umsatz mit öffentlichen Auftraggebern und den mit der Überlassung von Arbeitnehmern für archäologische Ausgrabungen erzielten Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Unternehmen insgesamt sowie in der für die Leistungserbringung vorgesehenen Niederlassung.
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2.2.4 Nachweis der Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft; das Ausstellungsdatum darf nicht vor dem 1.5.2014 liegen.
2.2.5 Vorlage von Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in welchem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
2.2.6 Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten; das Ausstellungsdatum darf nicht vor dem 1.5.2014 liegen.
2.2.7 Unverbindliche Mitteilung eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts, dass dieses für den Fall der Auftragserteilung die in Ziffer III.1.1) genannte Vertragserfüllungsbürgschaft für den Fall der Auftragserteilung stellen wird (diese Erklärung ist nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft oder von der Bietergemeinschaft selbst vorzulegen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten im Unternehmen insgesamt sowie in der für die Leistungserbringung vorgesehenen Niederlassung.
2.3.2. Vorlage von 3 Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Überlassung von mindestens 25 Arbeitnehmern über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. Mindestens eine der Referenzleistungen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. Eine Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht.
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2.3.3 Angabe der für die Leitung vorgesehenen Führungspersonals einschließlich dessen Qualifikation für die zu erbringende Leistung (Nachweis der beruflichen Qualifikation sowie persönlicher Referenzen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt in Abhängigkeit von der Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer sowie deren Tätigkeitsdauer. Abrechnungen sollen wöchentlich erfolgen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgaben bezüglich der Rechtsform. Erforderlich ist eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
(1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt:
(2.), ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird:
(3.) anhand der Referenzen gemäß Ziff. III.2.3.2) sowie der Qualifikation des für die Leitung vorgesehenen Führungspersonals gemäß Ziff. III.2.3.3) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Bewertung der Referenzen erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung, wobei auch berücksichtigt wird, ob die vom Bieter vorgelegten und wertbaren Referenzen erkennen lassen, dass der Bewerber Erfahrungen mit archäologischen Grabungen hat.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-12-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 41 Rahmenvertrag 2015
Zusätzliche Informationen
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass vorliegend das zum 1.1.2013 in Kraft getretene Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (LVG LSA) Anwendung findet. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 LVG LSA, sind daher zu beachten.
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Der Auftraggeber behält sich vor, dass Verfahren aufzuheben, wenn eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt oder erfolgen soll.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle an der Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 26.6.2013 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB: Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 GWB: Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 201-355449 (2014-10-15)
Ergänzende Angaben (2014-11-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 220-389068
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 201-355449
ABl. S-Ausgabe: 220
Quelle: OJS 2014/S 220-389068 (2014-11-11)