Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Elektromaterial an die Standorte (Flughafen Berlin Tegel und Flughafen Berlin Schönefeld) des Auftraggebers sowie an den Flughafen Berlin Brandenburg. Die zu liefernden Artikel werden mittels eines EBP-Katalogs (eigenes Katalogformat des Auftraggebers) oder über eine OCI-Schnittstelle beim Auftraggeber verwaltet

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

— Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Elektromaterial an die Standorte (Flughafen Berlin Tegel und Flughafen Berlin Schönefeld) des Auftraggebers sowie an den Flughafen Berlin Brandenburg.
— Die Lieferung der bestellten Materialien muss täglich erfolgen, spätestens 48 Stunden nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber (Zeit zwischen Beauftragung und Wareneingang).
— Bestellungen durch den Auftraggeber erfolgen arbeitstäglich bis spätestens 16:00 Uhr.
— Die Auslieferung der am Vortag durch den Auftraggeber schriftlich bestellten Artikel erfolgen durch den Auftragnehmer am darauf folgenden Arbeitstag zu den Geschäftszeiten 7:00-14:00 Uhr).
— Erstellung und Lieferung und zur Verfügungstellung eines E-Katalogs oder einer OCI-Schnittstelle durch den Auftragnehmer gemäß den Vorgaben des Auftraggebers, der im IT-System des Auftraggebers eingebunden wird und für die Auftraggeber interne Bestellkoordinierung verwendet wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-30 Auftragsbekanntmachung
2014-10-16 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroartikel
Menge oder Umfang:
Die nachfolgenden Abrufwerte sind Richtwerte und erheben keinerlei Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Liefermenge oder eines bestimmten wertmäßigen Volumens. Der abzuschließende Vertrag ist kein Exklusivvertrag.Im Wesentlichen umfasst der Rahmenvertrag die Lieferung folgender Artikel: Installationsmaterial und Zubehör (z. B. Leitungen und Kabel, Aderendhülsen, Erdungsmaterial, Blitzschutzmaterial, Schrumpftechnik, Isoliermaterial, Kabelbinder, Kabelschuhe, Kabelschutzschläuche, Presswerkzeuge, Kennzeichnungssysteme, Kabelkanäle, -rinnen, Klemmen, Abzweigkästen, Befestigungsmaterial, Brandschutzmaterial, Raumlösungssysteme, Schalter- und Abzweigdosen, Schellen, Schutzschläuche, Unterflurkanäle, Zubehör Erdverlegungen, Verschraubungen, Verbindungszubehör, Schaltermaterial, Bewegungsmelder, Rauchmelder, Präsenzmelder, Gebäudesystemtechnik Sensorik, Steckvorrichtungen, Dämmerungsschalter, Tischsteckdosen, Steckdosenleisten, Verlängerungen, Zuleitungen, Steckdosenschaltuhren, Personenschutzstecker, Anschlussdosen, Sicherungen, Sicherungen Zubehör, Schutzschalter, Schalt- und Kontrollgeräte, EIB Reiheneinbau, EIB-Wanduhren, Zählerschränke, Verteilungen und Zubehör, Gehäuse, Standverteiler, Schaltschranksysteme und Zubehör, Reihenklemmen, Zählertafeln, Baustromverteiler, Antennentechnik, Audio-/Videokabel, Sicherheitstechnik, Hauskommunikation, Türöffner, Gongs, Klingeltaster, Klingeltransformatoren, Summer, Läutewerke, Signalgeräte, Taschenleuchten, Tür- und Torantriebe, Rolladenantriebe, Uhren, Messempfänger, Koaxialkabel, Haupt- und Lasttrennschalter, Motorschutzschalter, Schütze, Frequenzumrichter, Befehls- und Meldegeräte, Druckwächter, Schwimmerschalter, Motorschutz-/Überlastrelais, Positions- und Seilzugschalter, Sicherheitsschalter, Steuerungstechnik, Sensoren/Lichtschranken, Industrie-Relais, Trafos, CEE-Steckvorrichtungen, Steckverbinder, Ex-Betriebsmittel, Halogentrafos, Vorschaltgeräte, Not- und Sicherheitsleuchten, Ex-Leuchten, Fassungen, Übergangskästen, Flutlichtstrahler, Kondensatoren, LED-Leuchten und Zubehör, Lichtmaste, Außenleuchten, Arbeitsleuchten/-scheinwerfer, Anbau-/Aufbauleuchten, Langfeldleuchten, Downlights, Industrieleuchten, Kleinlampen, Leuchtmittel, FR-Leuchten, Mess- und Prüfgeräte, Prüftafeln, Beschriftungssysteme, Elektrowerkzeuge und Zubehör, Werkzeuge, Lager-, Aufbewahrungs- und Transportsysteme, Kabelscheren, Lochstanzwerkzeuge, Kabeleinziehbänder, Elektrosprays, Kabeltrommeln, Hinweisschilder, Prüfetiketten, elektrotechnisches Klima- und Heizungszubehör, Batterien, Zähler).Die Lieferung des Materials erfolgt unter den vorgenannten Fristen (siehe II.1.5)) und nach schriftlichem Abruf in Form von einzelnen Bestellungen durch den Auftraggeber.Die Bestellkoordinierung des Elektromaterials im System des Auftraggebers ist durch den Auftragnehmer mittels eines E-Katalogs oder einer OCI-Schnittstelle sicherzustellen. Die Entscheidung trifft die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung.(1) Der E-Katalog muss folgende Voraussetzungen erfüllen:a. Alle Artikel in elektronischen Katalogen müssen nach dem eClass-Schema in der Version 4.0 bis auf die 4te Ebene klassifiziert werden.b. Als Datenaustauschformat wird das XML-basierte BMEcat-Format in der Version 1.2 bevorzugt, das speziell für den Austausch elektronischer Produktdaten entwickelt wurde. (Alternativ akzeptiert der Auftraggeber auch Produktkataloge in einem speziellen TXT-Format. Das TXT-Format stellt der Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung).c. Die im Katalog zu verwendenden Mengeneinheiten basieren auf den Standard-Codes der ISO.(2) Voraussetzungen für die OCI-Schnittstelle gemäß Anlage zur Bekanntmachung, die der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung stellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroartikel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 30609170641 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 146-263173
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6.I. SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2014-032 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. 4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2014-032 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). 5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. 6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3)aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. 8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise (III.2.1), III.2.2),III.2.3)). Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen. 9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Elektromaterial an die Standorte (Flughafen Berlin Tegel und Flughafen Berlin Schönefeld) des Auftraggebers sowie an den Flughafen Berlin Brandenburg.
— Die Lieferung der bestellten Materialien muss täglich erfolgen, spätestens 48 Stunden nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber (Zeit zwischen Beauftragung und Wareneingang).
— Bestellungen durch den Auftraggeber erfolgen arbeitstäglich bis spätestens 16:00 Uhr.
— Die Auslieferung der am Vortag durch den Auftraggeber schriftlich bestellten Artikel erfolgen durch den Auftragnehmer am darauf folgenden Arbeitstag zu den Geschäftszeiten 7:00-14:00 Uhr).
— Erstellung und Lieferung und zur Verfügungstellung eines E-Katalogs oder einer OCI-Schnittstelle durch den Auftragnehmer gemäß den Vorgaben des Auftraggebers, der im IT-System des Auftraggebers eingebunden wird und für die Auftraggeber interne Bestellkoordinierung verwendet wird.
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Menge oder Umfang:
Die nachfolgenden Abrufwerte sind Richtwerte und erheben keinerlei Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Liefermenge oder eines bestimmten wertmäßigen Volumens. Der abzuschließende Vertrag ist kein Exklusivvertrag.
Im Wesentlichen umfasst der Rahmenvertrag die Lieferung folgender Artikel: Installationsmaterial und Zubehör (z. B. Leitungen und Kabel, Aderendhülsen, Erdungsmaterial, Blitzschutzmaterial, Schrumpftechnik, Isoliermaterial, Kabelbinder, Kabelschuhe, Kabelschutzschläuche, Presswerkzeuge, Kennzeichnungssysteme, Kabelkanäle, -rinnen, Klemmen, Abzweigkästen, Befestigungsmaterial, Brandschutzmaterial, Raumlösungssysteme, Schalter- und Abzweigdosen, Schellen, Schutzschläuche, Unterflurkanäle, Zubehör Erdverlegungen, Verschraubungen, Verbindungszubehör, Schaltermaterial, Bewegungsmelder, Rauchmelder, Präsenzmelder, Gebäudesystemtechnik Sensorik, Steckvorrichtungen, Dämmerungsschalter, Tischsteckdosen, Steckdosenleisten, Verlängerungen, Zuleitungen, Steckdosenschaltuhren, Personenschutzstecker, Anschlussdosen, Sicherungen, Sicherungen Zubehör, Schutzschalter, Schalt- und Kontrollgeräte, EIB Reiheneinbau, EIB-Wanduhren, Zählerschränke, Verteilungen und Zubehör, Gehäuse, Standverteiler, Schaltschranksysteme und Zubehör, Reihenklemmen, Zählertafeln, Baustromverteiler, Antennentechnik, Audio-/Videokabel, Sicherheitstechnik, Hauskommunikation, Türöffner, Gongs, Klingeltaster, Klingeltransformatoren, Summer, Läutewerke, Signalgeräte, Taschenleuchten, Tür- und Torantriebe, Rolladenantriebe, Uhren, Messempfänger, Koaxialkabel, Haupt- und Lasttrennschalter, Motorschutzschalter, Schütze, Frequenzumrichter, Befehls- und Meldegeräte, Druckwächter, Schwimmerschalter, Motorschutz-/Überlastrelais, Positions- und Seilzugschalter, Sicherheitsschalter, Steuerungstechnik, Sensoren/Lichtschranken, Industrie-Relais, Trafos, CEE-Steckvorrichtungen, Steckverbinder, Ex-Betriebsmittel, Halogentrafos, Vorschaltgeräte, Not- und Sicherheitsleuchten, Ex-Leuchten, Fassungen, Übergangskästen, Flutlichtstrahler, Kondensatoren, LED-Leuchten und Zubehör, Lichtmaste, Außenleuchten, Arbeitsleuchten/-scheinwerfer, Anbau-/Aufbauleuchten, Langfeldleuchten, Downlights, Industrieleuchten, Kleinlampen, Leuchtmittel, FR-Leuchten, Mess- und Prüfgeräte, Prüftafeln, Beschriftungssysteme, Elektrowerkzeuge und Zubehör, Werkzeuge, Lager-, Aufbewahrungs- und Transportsysteme, Kabelscheren, Lochstanzwerkzeuge, Kabeleinziehbänder, Elektrosprays, Kabeltrommeln, Hinweisschilder, Prüfetiketten, elektrotechnisches Klima- und Heizungszubehör, Batterien, Zähler).
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Die Lieferung des Materials erfolgt unter den vorgenannten Fristen (siehe II.1.5)) und nach schriftlichem Abruf in Form von einzelnen Bestellungen durch den Auftraggeber.
Die Bestellkoordinierung des Elektromaterials im System des Auftraggebers ist durch den Auftragnehmer mittels eines E-Katalogs oder einer OCI-Schnittstelle sicherzustellen. Die Entscheidung trifft die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung.
(1) Der E-Katalog muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
a. Alle Artikel in elektronischen Katalogen müssen nach dem eClass-Schema in der Version 4.0 bis auf die 4te Ebene klassifiziert werden.
b. Als Datenaustauschformat wird das XML-basierte BMEcat-Format in der Version 1.2 bevorzugt, das speziell für den Austausch elektronischer Produktdaten entwickelt wurde. (Alternativ akzeptiert der Auftraggeber auch Produktkataloge in einem speziellen TXT-Format. Das TXT-Format stellt der Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung).
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c. Die im Katalog zu verwendenden Mengeneinheiten basieren auf den Standard-Codes der ISO.
(2) Voraussetzungen für die OCI-Schnittstelle gemäß Anlage zur Bekanntmachung, die der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung stellt.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bis maximal achtmal um jeweils 3 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 8
Referenznummer: EA-2014-032

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt desFristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
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4.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie - soweit anwendbar – § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
6.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung ( Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 und 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Hinweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
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1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013).
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von EUR 400 000 der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
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Die vorstehende genannte Erklärung ist sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaftsind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Für die vorgenannte Erklärung stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Referenzliste: Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, mithin nach Juni 2011, vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung gemäß Ziffer II.1.5) und Ziffer II.2.1) der Bekanntmachung vergleichbar sind und mindestens 50 % der unter Ziffer II.2.1) aufgeführten Artikel aufweisen.
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Es gelten für jede der einzureichenden Referenzen folgende kumulative Mindestanforderungen:
— Referenz darf nicht älter als Juni 2011 sein,
— Leistungszeitraum mindestens 12 zusammenhängende Monate,
— Nachweis über ein Leistungsspektrum von mindestens 50 % der unter Ziffer II.2.1 aufgeführten Artikel.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Darüber hinaus sind je Referenz folgende Daten anzugeben:
— Referenzkunde mit Namen, Anschrift eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
— Ausführungszeitraum sowie Umfang der erbrachten Leistungen/Auftragsvolumen beim jeweiligen Auftraggeber.
2.) Angaben zu Logistikleistungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Hier sind, unter Beachtung der Mindestanforderungen gemäß II.1.5), ihre Standardreaktionszeiten, die Bestellmöglichkeiten (per Telefon, Fax, E-Mail) anzugeben. Weiterhin geben Sie bitte die Anzahl ihrer Lieferanten an. (Diese Angaben dienen lediglich zur Information und werden nicht bewertet.).
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3.) Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt nachfolgende aufgeführte Anforderung einschließlich folgender Unterpunkte:
3.1.) Bereitschaftserklärung zur Bereitstellung eines E-Katalogs zur Bestellkoordinierung beim Auftraggeber, gemäß folgenden Voraussetzungen:
a. Alle Artikel in elektronischen Katalogen müssen nach dem eClass-Schema in der Version 4.0 bis auf die 4te Ebene klassifiziert werden.
b. Als Datenaustauschformat wird das XML-basierte BMEcat-Format in der Version 1.2 bevorzugt, das speziell für den Austausch elektronischer Produktdaten entwickelt wurde.
c. Alternativ akzeptiert der Auftraggeber auch Produktkataloge in einem speziellen TXT-Format. Das TXT-Format stellt der auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung.
d. Die im Katalog zu verwendenden Mengeneinheiten basieren auf den Standard-Codes der ISO.
Und
3.2.) Bereitschaftserklärung zur Verwendung einer OCI Schnittstelle gemäß den Vorgaben des Auftraggebers (gemäß Anlage „Technische Parameter OCI Schnittstelle, die der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung stellt.
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Die Nichterfüllung der o. g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mandy Begoihn
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2014/S 146-263173 (2014-07-30)
Ergänzende Angaben (2014-10-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 201-355902
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 146-263173
ABl. S-Ausgabe: 201
Quelle: OJS 2014/S 201-355902 (2014-10-16)