Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen

Mühlenkreiskliniken (AöR)

Die Mühlenkreiskliniken sind ein in der Rechtsform einer Anstalt des Öffentlichen Rechts zusammengefasster Verbund des Johannes-Wesling-Klinikum Minden sowie der Krankenhäuser Lübbecke Rahden, Bad Oeynhausen sowie der Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH, der Mühlenkreis Service GmbH und des MVZ Mühlenkreiskliniken GmbH . Träger des Zusammenschlusses ist der Kreis Minden-Lübbecke.
Die Mühlenkreiskliniken AöR beabsichtigen einen Vertrag über die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen (insbesondere zur Prüfung von Jahresabschlüssen gem. § 114a GO NW in entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. HGB) abzuschließen. Näheres Siehe Ziffer II.2.1).
Die Beauftragung erfolgt zunächst für ein Jahr (beginnend ab dem 1.1.2015) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung von Bilanzabschlüssen
Menge oder Umfang:
Prüfung des Jahresabschlusses der Mühlenkreiskliniken AöR unter Einbeziehung der Buchführung und den § 114a GO NW in entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. HGBPrüfungserweiterung: Prüfung nach § 53 HGrGJohannes Wesling Klinikum Minden:Prüfung des Jahresabschlusses nach der Krankenhausbuchführungsverordnung unter Einbeziehung der Buchführung und Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB und gemäß den Vorschriften des § 30 KHGG NRWPrüfungserweiterungen:Prüfung nach §§ 30 Abs. 2, 21 Abs. 8 KHGG NRWPrüfung nach § 4 Abs. 3 Satz 7 KHEntgGPrüfung nach § 17a Abs. 7 Satz 2 KHGPrüfung nach § 53 HGrGKrankenhaus Lübbecke-RahdenPrüfung des Jahresabschlusses nach der Krankenhausbuchführungsverordnung unter Einbeziehung der Buchführung und Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB und gemäß den Vorschriften des § 30 KHGG NRWPrüfungserweiterungen:Prüfung nach §§ 30 Abs. 2, 21 Abs. 8 KHGG NRWPrüfung nach § 4 Abs. 3 Satz 7 KHEntgGPrüfung nach § 17a Abs. 7 Satz 2 KHGPrüfung nach § 53 HGrGKrankenhaus Bad OeynhausenPrüfung des Jahresabschlusses nach der Krankenhausbuchführungsverordnung unter Einbeziehung der Buchführung und Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB und gemäß den Vorschriften des § 30 KHGG NRWPrüfungserweiterungen:Prüfung nach §§ 30 Abs. 2, 21 Abs. 8 KHGG NRWPrüfung nach § 4 Abs. 3 Satz 7 KHEntgGPrüfung nach § 17a Abs. 7 Satz 2 KHGPrüfung nach § 53 HGrGAuguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbHPrüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB und gemäß den Vorschriften des § 30 KHGG NRWPrüfungserweiterungen:Prüfung nach §§ 30 Abs. 2, 21 Abs. 8 KHGG NRWPrüfung nach § 4 Abs. 3 Satz 7 KHEntgGPrüfung nach § 17a Abs. 7 Satz 2 KHGPrüfung nach § 53 HGrGMühlenkreis Service GmbHPrüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGBPrüfungserweiterungen:Prüfung nach § 53 HGrGMVZ Mühlenkreiskliniken GmbHPrüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGBPrüfung DAWIPrüfung der Abgrenzung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse von den Dienstleistungen außerhalb des allgemeinen wirtschaftlichen Interesses.Sonstiges:Die Berichte sind in einer Auflage von jeweils 45 Berichtsexemplare und 45 Testats-exemplaren auszuliefern.Der Bericht für die Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH muss bis zum 4.03. des jeweiligen Jahres in gedruckter Ausfertigung vorliegen. Bei den anderen Gesellschaften ist eine Berichtsauslieferung nach derzeitigem Stand bis Anfang Mai des jeweiligen Jahres vorgesehen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erstellung von Bilanzabschlüssen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mühlenkreiskliniken (AöR)
Postanschrift: Hans Nolte Straße 1
Postleitzahl: 32429
Postort: Minden
Kontakt
Internetadresse: http://www.mkk-nrw.de 🌏
E-Mail: achim.menge@muehlenkreiskliniken.de 📧
Telefon: +49 5717902412 📞
Fax: +49 571790292412 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 155-278804
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsangebot unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber benannt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Mühlenkreiskliniken sind ein in der Rechtsform einer Anstalt des Öffentlichen Rechts zusammengefasster Verbund des Johannes-Wesling-Klinikum Minden sowie der Krankenhäuser Lübbecke Rahden, Bad Oeynhausen sowie der Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH, der Mühlenkreis Service GmbH und des MVZ Mühlenkreiskliniken GmbH . Träger des Zusammenschlusses ist der Kreis Minden-Lübbecke.
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Die Mühlenkreiskliniken AöR beabsichtigen einen Vertrag über die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen (insbesondere zur Prüfung von Jahresabschlüssen gem. § 114a GO NW in entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. HGB) abzuschließen. Näheres Siehe Ziffer II.2.1).
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Die Beauftragung erfolgt zunächst für ein Jahr (beginnend ab dem 1.1.2015) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr.
Menge oder Umfang:
Prüfung des Jahresabschlusses der Mühlenkreiskliniken AöR unter Einbeziehung der Buchführung und den § 114a GO NW in entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. HGB
Prüfungserweiterung: Prüfung nach § 53 HGrG
Johannes Wesling Klinikum Minden:
Prüfung des Jahresabschlusses nach der Krankenhausbuchführungsverordnung unter Einbeziehung der Buchführung und Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB und gemäß den Vorschriften des § 30 KHGG NRW
Prüfungserweiterungen:
Prüfung nach §§ 30 Abs. 2, 21 Abs. 8 KHGG NRW
Prüfung nach § 4 Abs. 3 Satz 7 KHEntgG
Prüfung nach § 17a Abs. 7 Satz 2 KHG
Prüfung nach § 53 HGrG
Krankenhaus Lübbecke-Rahden
Krankenhaus Bad Oeynhausen
Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH
Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB und gemäß den Vorschriften des § 30 KHGG NRW
Mühlenkreis Service GmbH
Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB
MVZ Mühlenkreiskliniken GmbH
Prüfung DAWI
Prüfung der Abgrenzung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse von den Dienstleistungen außerhalb des allgemeinen wirtschaftlichen Interesses.
Sonstiges:
Die Berichte sind in einer Auflage von jeweils 45 Berichtsexemplare und 45 Testats-exemplaren auszuliefern.
Der Bericht für die Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH muss bis zum 4.03. des jeweiligen Jahres in gedruckter Ausfertigung vorliegen. Bei den anderen Gesellschaften ist eine Berichtsauslieferung nach derzeitigem Stand bis Anfang Mai des jeweiligen Jahres vorgesehen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 2014/281120
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 32429 Minden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber und/oder Bewerbergemeinschaften haben zum Nachweis ihrer Eignung mit der Bewerbung die gemäß Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) geforderten Unterlagen und Nachweise vorzulegen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweis zulässig. Soweit der Nachweis durch Eigenerklärung zugelassen ist, ist diese zu unterschreiben. Ausländische Bewerber/Bieter können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Nichtvorlage von Erklärungen und Nachweisen gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) zum Ausschluss führen kann.
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Für die Verpflichtungserklärungen nach Ziffer III.2.1) Nummern 6 und 7 stellt der Auftraggeber Vordrucke zur Verfügung, die kostenfrei per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle abgerufen werden können. Es wird empfohlen, diese Vordrucke zu verwenden.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Antrag auf Teilnahme eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
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Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerber-/Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen (§ 5 Abs. 5 lit. h) VOF). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern.
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Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind unzulässig, wenn und soweit diese zu einer vergaberechtlich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen.
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
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2. Nachweis der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister, in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes.
3. Eigenerklärung, dass keiner der im Folgenden genannten Ausschlussgründe in Bezug auf eine Person, deren Verhalten der Bewerber zuzurechnen ist, vorliegt:
Es liegt gemäß § 4 Abs. 6 VOF keine rechtskräftige Verurteilung
(a) gemäß § 129 des Strafgesetzbuches (StGB), 129a StGB, 129b StGB oder 261 StGB vor
(b) gemäß § 263 oder § 264 StGB vor, die sich auf eine Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
(c) gemäß § 334 StGB i. V. m. Art. 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Art. 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Art. 7 Abs. 2 Nr. 10 des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und der Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vor
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(d) gemäß Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung vor sowie
(e) gemäß § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung (MOG) vor, die sich auf eine Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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4. Eigenerklärung, dass weder der Bewerber selbst noch ein Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft gemäß § 4 Abs. 9 VOF
(a) sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich auf Grund eines in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet,
(b) auf Grund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
(c) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt worden ist,
(d) seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt hat,
(e) sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß § 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falsche Erklärung schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
5. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (§ 4 Abs. 2 VOF).
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6. Eigeneklärung nach Maßgabe des § 4 TVgG-NRW, wonach der Bewerber sich verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden. Existiert keine verbindliche Regelung nach Maßgabe von Satz 1, ist mit der Angebotsabgabe eine Eigenerklärung des Bieters zu verlangen, wonach seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung des Leistung wenigstens ein Mindestentgelt von EUR 8,62/Stunde gezahlt wird.
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7. Eigenerklärung nach Maßgabe des § 19 TVgG-NRW, wonach die Bieter sich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer Deckungszusage der Versicherung mit der Deckung gemäß § 5 Abs. 4 lit. a) VOF
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 5 Abs. 4 lit c) VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung gemäß § 5 Abs. 5 lit. d) VOF, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in denn letzten drei Jahren Beschäftigten (nach Berufsgruppen) und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist.
2. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF.
3. Angaben nach § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 5 lit a) VOF über die berufliche Befähigung und Qualifikation derjenigen, die die Leistung tatsächlich erbringen (projektspezifisches Organigramm mit Benennung der technischen Leitung und Mitarbeiter). Die Angaben zur beruflichen Befähigung und Qualifikation sind durch Vorlage von Lebensläufen, Studiennachweisen und die Angabe bisher bearbeiteter vergleichbarer Projekte nachzuweisen.
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4. Referenzliste nach § 5 Abs. 5 lit. b) VOF der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Wirtschaftsprüferleistungen. Die Darstellung der jeweiligen Referenzen soll folgende Angaben enthalten:
4.1. Projektbezeichnung und Leistungsort,
4.2. Auftraggeber, öffentlich oder privat, Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer und
4.3. Zeitrahmen der Leistungserbringung.
5. Aussagekräftige Darstellung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Prüfungsteams anhand von standardisierten Lebensläufen (ggf. anonymisiert) unter Angabe von beruflichen Position sowie der fachlichen Erfahrung der Beteiligten. Die Berufs-, Fach- und Branchenerfahrung sollte erkennen lassen, dass das Prüfungsteam den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistungen gewachsen ist. Erwartet werden in diesem Zusammenhang von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Enterprise-Resource-Planning (ERP-Systeme) sowie Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Näheres siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften in Form einer BGB-Gesellchaft oder einer vergleichbaren Rechtsform, Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Für Jahresabschlussprüfungen öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer gemäß §1 Abs. 1 Satz 1 WPO
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Wirtschaftsprüfungsleistungen Mühlenkreiskliniken AöR“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Weitergehende Unterlagen werden (mit Ausnahme der Vordrucke gemäß TVgG-NRW) im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen im Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.Nach Auswertung der Teilnahmeanträge beabsichtigt der Auftraggeber - soweit nach dem Wettbewerbsergebnis möglich -, drei bis fünf am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis II.2.3) durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen nach folgender Maßgabe:i. Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen (Gewichtung: 10 %);ii. Anzahl der Berufsträger (Wirtschaftsprüfer entsprechend der Wirtschaftsprüferordnung oder vergleichbar) (Gewichtung: 10 %);iii. Anzahl der IT-Spezialisten im Unternehmen (Gewichtung: 10 %);iv. Referenzen (Gewichtung: 35 %);v. Qualifikation des Prüfungsteams (Gewichtung 35 %).Pro Kriterium können maximal 3 Punkte vergeben werden. Die Nachweise unter Lit. i bis iii werden jeweils einfach, die Nachweise unter lit. iv und v mit dem Faktor 3,5 gewichtet. Maximal können 30 Punkte erzielt werden.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-09-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 126026886
Kontakt
Kontaktperson: Zentraleinkauf
Achim Menge

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014/281120
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsangebot unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber benannt wird.
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Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstr. 15
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5231711710 📞
Fax: +49 5231711715 📠
Quelle: OJS 2014/S 155-278804 (2014-08-11)